Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
92 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 13:53
Aktualisiert
07.03.16, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 17.03.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
19/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 633
04.02.2016
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katstrophenschutz (BHKG)vom
01.01.2016;
hier: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau
gemäß § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz vom 01.01.2016 (BHKG) in der Gemeinde Hürtgenwald
(Brandschausatzung)
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der rat der Gemeinde Hürtgenwald, die der
Vorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandschau gemäß § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz vom 01.01.2016 (BHKG) in der Gemeinde Hürtgenwald
(Brandschausatzung).
Der Bürgermeister wird beauftragt, das erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
902210
€
Sachverhalt:
Auf den Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW (Anlage 1) wird verwiesen.
Die zu ändernde Satzung ist als Anlage 2 beigefügt.
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Da es sich um eine reine Formalie handelt, wird auf weitere Erläuterungen hier verzichtet. Falls
erforderlich, werden diese mündlich im Rahmen der Ratssitzung erfolgen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der rat der Gemeinde Hürtgenwald, die der
Vorlage beigefügte Satzung.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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