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Beschlussvorlage (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katstrophenschutz (BHKG)vom 01.01.2016; hier: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau gemäß § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 01.01.2016 (BHKG) in der Gemeinde Hürtgenwald (Brandschausatzung))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
92 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 13:53
Aktualisiert
07.03.16, 13:53
Beschlussvorlage (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katstrophenschutz (BHKG)vom 01.01.2016;
hier: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau
         gemäß § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
         Katastrophenschutz vom 01.01.2016 (BHKG) in der Gemeinde Hürtgenwald
         (Brandschausatzung)) Beschlussvorlage (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katstrophenschutz (BHKG)vom 01.01.2016;
hier: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau
         gemäß § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
         Katastrophenschutz vom 01.01.2016 (BHKG) in der Gemeinde Hürtgenwald
         (Brandschausatzung))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 17.03.2016 öffentlich TOP- Nr.: 19/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: I Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 633 04.02.2016 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katstrophenschutz (BHKG)vom 01.01.2016; hier: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau gemäß § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 01.01.2016 (BHKG) in der Gemeinde Hürtgenwald (Brandschausatzung) Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der rat der Gemeinde Hürtgenwald, die der Vorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau gemäß § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 01.01.2016 (BHKG) in der Gemeinde Hürtgenwald (Brandschausatzung). Der Bürgermeister wird beauftragt, das erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 902210 € Sachverhalt: Auf den Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW (Anlage 1) wird verwiesen. Die zu ändernde Satzung ist als Anlage 2 beigefügt. - Seite 1 von 2 - Da es sich um eine reine Formalie handelt, wird auf weitere Erläuterungen hier verzichtet. Falls erforderlich, werden diese mündlich im Rahmen der Ratssitzung erfolgen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der rat der Gemeinde Hürtgenwald, die der Vorlage beigefügte Satzung. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -