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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
74 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.12.16, 15:03
Aktualisiert
16.12.16, 15:03
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 27.09.2016 30 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss 460/2016 Die Vorlage V460/2016 wird wie folgt dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt: I. Über die während den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) sowie §§ 13 (2) 2 (Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) und 13 (2) 3 (Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt, vorgebrachten Stellungnahmen wird wie in der Abwägungstabelle (s. Anlage) zu den Stellungnahmen Nr. 1 – 29 dargestellt, entschieden. II. Gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt, als Satzung beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)