Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.12.16, 15:03
Aktualisiert
16.12.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
27.09.2016
13
Abstufung K 45 (Ortsdurchfahrt Erftstadt-Liblar) zwischen der K 44 und dem Kreisverkehrsplatz „Am Giezenbach“ (Anschlussohr B 265n) sowie Aufstufung der GV 9, Merowinger Straße, zwischen der L 33 südwestlich Friesheimer Busch und der L 163 (Erftstadt-Bliesheim)
414/2016
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis das grundsätzliche Einvernehmen der Stadt Erftstadt, mit den oben genannten Auflagen gem. § 8 Abs. 3 des Straßen- und
Wegegesetzes zu den im Betreff genannten Umstufungen zu signalisieren, sowie beim Kreis im
Vorgriff auf die erbetene Abstufung der Carl-Schurz-Straße die Erlaubnis zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen des Masterplans zu beantragen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Konditionen der Umstufungen mit dem Rhein-Erft-Kreis im
Detail auszuhandeln und die konkreten Auswirkungen auf die Finanzlage des Eigenbetriebes
Straßen zu ermitteln. Der Sachverhalt ist im Detail in einer Beschlussvorlage darzustellen und erneut vorzulegen.
Die V/ 414/2016 wird dem Rat mit der Ergänzung des Betriebsausschuss Straßen zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)