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Beschlusstext (Abstufung der Kreisstr. K 45 in der Ortsdurchfahrt LiblarZur Stadtstraße und Aufstufung der Gemeindeverbindungsstr. GV 9 Zwischen Bliesheim und Friesheim zur Kreisstr. K 45)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.12.16, 15:03
Aktualisiert
16.12.16, 15:03
Beschlusstext (Abstufung der Kreisstr. K 45 in der Ortsdurchfahrt LiblarZur Stadtstraße  und Aufstufung der Gemeindeverbindungsstr. GV 9 Zwischen Bliesheim und Friesheim zur Kreisstr. K 45)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 27.09.2016 13 Abstufung K 45 (Ortsdurchfahrt Erftstadt-Liblar) zwischen der K 44 und dem Kreisverkehrsplatz „Am Giezenbach“ (Anschlussohr B 265n) sowie Aufstufung der GV 9, Merowinger Straße, zwischen der L 33 südwestlich Friesheimer Busch und der L 163 (Erftstadt-Bliesheim) 414/2016 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis das grundsätzliche Einvernehmen der Stadt Erftstadt, mit den oben genannten Auflagen gem. § 8 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes zu den im Betreff genannten Umstufungen zu signalisieren, sowie beim Kreis im Vorgriff auf die erbetene Abstufung der Carl-Schurz-Straße die Erlaubnis zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen des Masterplans zu beantragen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Konditionen der Umstufungen mit dem Rhein-Erft-Kreis im Detail auszuhandeln und die konkreten Auswirkungen auf die Finanzlage des Eigenbetriebes Straßen zu ermitteln. Der Sachverhalt ist im Detail in einer Beschlussvorlage darzustellen und erneut vorzulegen. Die V/ 414/2016 wird dem Rat mit der Ergänzung des Betriebsausschuss Straßen zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)