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Beschlusstext (Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie I. Beschluss über die Abwägung der Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung II. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.12.16, 15:03
Aktualisiert
16.12.16, 15:03
Beschlusstext (Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
I. Beschluss über die Abwägung der Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung
II. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 27.09.2016 23 Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie I. Beschluss über die Abwägung der Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung II. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss 379/2016 Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr: 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie wird einschließlich der noch zu beschließenden Mindestabstände zu Wohnbebauung und Einzelgehöften gemäß § 3 ( 2) BauGB offen gelegt und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentl. Belange wird gemäß § 4 ( 2) BauGB durchgeführt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Der offen zulegende Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr: 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie wird dahin gehend überarbeitet, dass der Mindestabstand zu Wohnsiedlungen mindestens 1000 m und der Mindestabstand zu Einzelgehöften mindestens 700 m beträgt. 8 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Der offen zulegende Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie wird dahin gehend überarbeitet, dass der Mindestabstand zu Wohnsiedlungen mindestens 750 m und der Mindestabstand zu Einzelgehöften mindestens 500 m beträgt. 10 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)