Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
94 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
09.09.16, 12:00
Aktualisiert
09.09.16, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 20.09.2016
119/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/2 bzw. I/4
Herr Riester, Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
220.0
31.08.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
Schulentwicklungsplan im Grundschulbereich der Gemeinde Hürtgenwald;
Umsetzungskonzept zur Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und
Vossenack
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss ist in der Sitzung zu formulieren.
Finanzielle Auswirkungen ?
ja
Produkt:
90311
Bis ca. 1.300.000,00 €
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hürtgenwald verfügt aktuell über 2 Grundschulen an 3 Standorten, und zwar die
Gemeinschaftsgrundschule Gey im Ortsteil Straß sowie die Gemeinschaftsgrundschule
Vossenack/Bergstein mit den Standorten Vossenack und Bergstein.
Im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ist aufgrund des diesbezüglichen
Ratsbeschluss das Fachplanungsbüro biregio, Bonn, mit der Erstellung eines Schulentwicklungskonzeptes beauftragt worden. Es wurden sowohl die derzeitigen Standorte überprüft als auch die
Möglichkeit eines zentralen Grundschulstandortes. Das Planungsbüro ist dabei zu dem Ergebnis
gekommen, dass der Standort in Bergstein aufgegeben und die Schüler u.a. aufgrund der
vorhandenen räumlichen Kapazitäten künftig am Standort in Vossenack beschult werden sollen.
Mehrheitlich hat der Gemeinderat am 12.05.2016 beschlossen, dass die Verwaltung vor dem
Hintergrund einer geplanten Zusammenlegung der beiden Teilstandorte Vossenack und Bergstein
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ein Konzept zur Zusammenlegung am Hauptstandort Vossenack erstellt. In diesem Konzept sollen
sowohl die Kosten für mögliche bauliche Maßnahmen einschließlich Sanierung an den Standorten
Vossenack und Bergstein dargestellt werden und ebenso verbleibende Kosten für ein
möglicherweise leer stehendes Schulgebäude am Standort Bergstein beinhalten. Vor erneuter
Entscheidung durch den Rat soll das Umsetzungskonzept zunächst im Schulausschuss
vorberaten werden.
In der Sitzung am 07.07.2016 ist dem Gemeinderat ein Sachstandsbericht unterbreitet worden.
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat einstimmig zugestimmt, das Umsetzungskonzept sowohl
mit dem Schulmitwirkungsgremien als auch den Vertretern der Bürgerinitiative am 07.09.2016 zu
besprechen.
Diese Voraussetzungen sind inzwischen erfolgt bzw. stehen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage kurz bevor.. Das Gespräch mit der Bürgerinitiative hat termingerecht stattgefunden. Am
15.09.2016 erfolgt eine Vorstellung des Konzeptes in der Schulkonferenz in Vossenack.
Auf das als Anlage beigefügte Konzept zur Untersuchung einer möglichen Zusammenlegung der
Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack am Hauptstandort Vossenack wird verwiesen.
Die mögliche Schließung eines Schulstandortes richtet sich streng nach den Vorschriften des
Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Neben der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes mit dem möglichen Ziel einer Schließung zu einem bestimmten Zeitpunkt als separater
Verfahrensschritt sind weitere Schritte zu verfolgen. Zu diesem Ablauf gehören eine schulfachliche
Stellungnahme des Schulamtes, die Beteiligung der Schulkonferenz und des Schulausschusses,
die Begründung des Antrages unter Darlegung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung,
und mit Angaben zur Finanzierbarkeit der Maßnahme durch den Kämmerer. Erst danach kann ein
Beschluss des Gemeinderates über eine mögliche Schließung des Standortes in Bergstein bzw.
eine Zusammenlegung mit Vossenack am Hauptstandort Vossenack erfolgen. Dieser
Ratsbeschluss mit einem formal korrekten Beschlusstext, der vorher mit der Schulaufsicht
abzustimmen ist, bedarf abschließend der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Aussagen zu möglichen Kosten sind in dem Konzept ausführlich dargestellt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Unter Hinweis auf die Ausführungen im letzten Absatz des Sachverhaltes erscheint es notwendig,
dass der Gemeinderat zunächst das von der Verwaltung erstellte Umsetzungskonzept entschiedet
und dann möglicherweise die Einleitung der weiteren Verfahrensschritte beschließt. Insoweit sollte
der Beschluss des Schulausschusses in der Sitzung formuliert werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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