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Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan im Grundschulbereich der Gemeinde Hürtgenwald; Umsetzungskonzept zur Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
94 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
09.09.16, 12:00
Aktualisiert
09.09.16, 12:00
Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan im Grundschulbereich der Gemeinde Hürtgenwald;
Umsetzungskonzept zur Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan im Grundschulbereich der Gemeinde Hürtgenwald;
Umsetzungskonzept zur Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 20.09.2016 119/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: I/2 bzw. I/4 Herr Riester, Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 220.0 31.08.2016 öffentlich TOP- Nr.: Schulentwicklungsplan im Grundschulbereich der Gemeinde Hürtgenwald; Umsetzungskonzept zur Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack Beschlussvorschlag: Der Beschluss ist in der Sitzung zu formulieren. Finanzielle Auswirkungen ? ja Produkt: 90311 Bis ca. 1.300.000,00 € Sachverhalt: Die Gemeinde Hürtgenwald verfügt aktuell über 2 Grundschulen an 3 Standorten, und zwar die Gemeinschaftsgrundschule Gey im Ortsteil Straß sowie die Gemeinschaftsgrundschule Vossenack/Bergstein mit den Standorten Vossenack und Bergstein. Im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ist aufgrund des diesbezüglichen Ratsbeschluss das Fachplanungsbüro biregio, Bonn, mit der Erstellung eines Schulentwicklungskonzeptes beauftragt worden. Es wurden sowohl die derzeitigen Standorte überprüft als auch die Möglichkeit eines zentralen Grundschulstandortes. Das Planungsbüro ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Standort in Bergstein aufgegeben und die Schüler u.a. aufgrund der vorhandenen räumlichen Kapazitäten künftig am Standort in Vossenack beschult werden sollen. Mehrheitlich hat der Gemeinderat am 12.05.2016 beschlossen, dass die Verwaltung vor dem Hintergrund einer geplanten Zusammenlegung der beiden Teilstandorte Vossenack und Bergstein - Seite 1 von 2 - ein Konzept zur Zusammenlegung am Hauptstandort Vossenack erstellt. In diesem Konzept sollen sowohl die Kosten für mögliche bauliche Maßnahmen einschließlich Sanierung an den Standorten Vossenack und Bergstein dargestellt werden und ebenso verbleibende Kosten für ein möglicherweise leer stehendes Schulgebäude am Standort Bergstein beinhalten. Vor erneuter Entscheidung durch den Rat soll das Umsetzungskonzept zunächst im Schulausschuss vorberaten werden. In der Sitzung am 07.07.2016 ist dem Gemeinderat ein Sachstandsbericht unterbreitet worden. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat einstimmig zugestimmt, das Umsetzungskonzept sowohl mit dem Schulmitwirkungsgremien als auch den Vertretern der Bürgerinitiative am 07.09.2016 zu besprechen. Diese Voraussetzungen sind inzwischen erfolgt bzw. stehen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage kurz bevor.. Das Gespräch mit der Bürgerinitiative hat termingerecht stattgefunden. Am 15.09.2016 erfolgt eine Vorstellung des Konzeptes in der Schulkonferenz in Vossenack. Auf das als Anlage beigefügte Konzept zur Untersuchung einer möglichen Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack am Hauptstandort Vossenack wird verwiesen. Die mögliche Schließung eines Schulstandortes richtet sich streng nach den Vorschriften des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Neben der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes mit dem möglichen Ziel einer Schließung zu einem bestimmten Zeitpunkt als separater Verfahrensschritt sind weitere Schritte zu verfolgen. Zu diesem Ablauf gehören eine schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes, die Beteiligung der Schulkonferenz und des Schulausschusses, die Begründung des Antrages unter Darlegung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung, und mit Angaben zur Finanzierbarkeit der Maßnahme durch den Kämmerer. Erst danach kann ein Beschluss des Gemeinderates über eine mögliche Schließung des Standortes in Bergstein bzw. eine Zusammenlegung mit Vossenack am Hauptstandort Vossenack erfolgen. Dieser Ratsbeschluss mit einem formal korrekten Beschlusstext, der vorher mit der Schulaufsicht abzustimmen ist, bedarf abschließend der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Aussagen zu möglichen Kosten sind in dem Konzept ausführlich dargestellt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Unter Hinweis auf die Ausführungen im letzten Absatz des Sachverhaltes erscheint es notwendig, dass der Gemeinderat zunächst das von der Verwaltung erstellte Umsetzungskonzept entschiedet und dann möglicherweise die Einleitung der weiteren Verfahrensschritte beschließt. Insoweit sollte der Beschluss des Schulausschusses in der Sitzung formuliert werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -