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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße Beschluss über Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.12.16, 15:03
Aktualisiert
16.12.16, 15:03
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße
Beschluss über Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 27.09.2016 26 Bebauungsplan Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße Beschluss über Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB 271/2016 Gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanentwurf Nr: 152, E.-Liblar, Brühler Str., nebst Begründung beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. In der Planung wird ein Hinweis ergänzt, dass der Baustellenverkehr über die Max-Plank- Str. abgewickelt wird. Alle Möglichkeiten zur Öffnung der Straßen werden genutzt, d.h. es werden 2 Zufahrten zum Wohngebiet planungsrechtlich gesichert und die Brühler Straße wird zur Max-Plank-Str. hin geöffnet. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)