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Beschlussvorlage (Umsetzungskonzept)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
643 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
09.09.16, 12:00
Aktualisiert
20.09.16, 12:31

Inhalt der Datei

Schulentwicklungsplan für die Primarstufe (Grundschulen) der Gemeinde Hürtgenwald; Konzept zur Untersuchung einer möglichen Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack am Hauptstandort Vossenack Ausgangssituation bzw. Ist-Zustand Die Gemeinde Hürtgenwald ist derzeit Schulträger der Grundschulen Gey in Straß und Vossenack/Bergstein mit dem Hauptstandort Vossenack und dem Teilstandort Bergstein. Problemdarstellung bzw. Handlungserfordernis Aufgrund der von der Verwaltung ermittelten Fortschreibungsergebnisse zum Schulentwicklungsplan des Kreises Düren aus Mai 2015 hat der Gemeinderat am 25.06.2015 beschlossen, einen Fachplaner mit der Erstellung eines Schulentwicklungskonzeptes im Bereich der Grundschulen der Gemeinde Hürtgenwald zu beauftragen. Der Auftrag wurde am 10.08.2015 an die Firma biregio, Bonn, erteilt. Das Konzept wurde der Öffentlichkeit in der Sitzung des Schulausschusses am 28.04.2016 vorgestellt. Hier wurden sowohl die derzeitigen Standorte überprüft als auch die Sinnhaftigkeit eines zentrales Grundschulstandortes. Die Fa. biregio ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Grundschulteilstandort Bergstein aufgegeben werden soll. Aufgrund der vorhandenen räumlichen Kapazitäten aber auch aufgrund der bisherigen Zusammenarbeit wird es von der Fa. biregio für sinnvoll erachtet, künftig die Schüler aus dem Einzugsbereich des bisherigen Teilstandortes Bergstein in Vossenack zu beschulen. Dabei ist das Fachplanungsbüro von folgender zukünftiger Entwicklung der Schülerzahlen in der Primarstufe ausgegangen: Grundschule Vossenack/Bergstein Standort Vossenack Klasse 1 2 3 4 1-4 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 27 24 27 19 97 29 27 26 26 108 22 31 26 26 105 28 23 29 26 106 28 30 22 29 109 25 30 28 22 105 1 Grundschule Vossenack/Bergstein Standort Bergstein Klasse 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 12 12 18 14 56 12 14 14 21 61 12 13 15 16 56 14 13 14 17 58 15 15 14 16 60 19 17 16 16 68 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 26 47 24 50 147 36 29 45 23 133 31 37 29 45 142 49 32 36 29 146 27 50 32 36 145 28 28 49 32 137 1 2 3 4 1-4 Grundschule Gey Standort Straß Klasse 1 2 3 4 1-4 Quelle: 2016/17 Abfrage bei den gemeindlichen Grundschulen, Stand: 07.09.2016 2017/18 bis 2021/22 biregio Aktuelle Beschlusslage In der Ratssitzung am 12.05.2016 wurde in der o.a. Angelegenheit mehrheitlich beschlossen, dass vor dem Hintergrund der geplanten Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack zum 31.07.2017 ein Konzept zur Zusammenlegung am Hauptstandort Vossenack durch die Verwaltung erstellt werden soll. Dieses Konzept soll die Kosten für eventuelle bauliche Maßnahmen und erforderliche Sanierungsmaßnahmen am Standort Vossenack sowie mögliche Sanierungskosten am Standort Bergstein ebenso beeinhalten wie verbleibende Kosten für ein eventuell leer stehendes Schulgebäude in Bergstein. Auch die Kosten für den entstehenden Schülertransport sollen einbezogen werden. Alle relevanten Zahlen sollen in einer Kosten-Nutzen-Analyse dargestellt werden. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Schulkonferenz bereits während dieser Konzeptionsphase um eine erste Stellungnahme gebeten wird. Das Umsetzungskonzept ist zunächst im Schulausschuss vorzuberaten. In der Sitzung am 07.07.2016 wurde der Gemeinderat darüber unterrichtet, dass seitens der Verwaltung mit der Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes begonnen 2 wurde und bereits eine erste Begehung mit einem Fachingenieur und der Schulleitung am Standort Vossenack erfolgt ist. Ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept inklusive aller Beteiligungen konnte bis zum Sitzungstermin aus zeitlichen Gründen nicht erstellt werden. Damit den politischen Gremien genügend Zeit eingeräumt wird, um beraten und entscheiden zu können, wird angestrebt, das Konzept in der Ratssitzung am 29.09.2016 vorzustellen. Vor diesem Termin ist eine Schulausschusssitzung erforderlich. Dem Verwaltungsvorschlag, das Umsetzungskonzept mit den Schulmitwirkungsgremien und Vertretern der Bürgerinitiative am 07.09.2016 um 17.00 Uhr zu besprechen, hat der Rat in seiner Sitzung am 07.07.2016 einstimmig zugestimmt. Seitens des Rates sollen folgende Mitglieder an der Veranstaltung teilnehmen: a) b) c) d) e) Rainer Valder, Ruth Wirtz, Heinz Kaumanns, Ernst Latzke, pers. Stellvertreter: Jürgen Bergschneider, Siegfried Bergsch. Derzeitiger Diskussionsstand a) Schulfachliche und pädagogische Sichtweise Der Schulstandort Bergstein, Burgstraße 48, befindet sich lt. Routenplan Google Maps 10,8 KM von dem Schulgebäude in Vossenack, Im Oberdorf 16, entfernt. Die Route verläuft von Bergstein über die L 11 bis Kleinhau, anschließend über die B 399 nach Vossenack. Es wird eine Fahrzeit von 13 Minuten ausgewiesen. Das in Hürtgenwald mit dem Schülerspezialverkehr beauftragte Busunternehmen kalkuliert mit einer Fahrzeit von 15 bis 20 Minuten für die Route von Bergstein nach Vossenack. Im Jahresschnitt wird mit einer Gesamtfahrzeit (Hin- und Rückfahrt) schultäglich von 40 Minuten, längstens mit 45 Minuten, gerechnet. Die Vorschrift des § 13 Abs. 3 Satz 2 der Schülerfahrkostenverordnung „Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln“, wonach die Schulwegdauer bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Grundschüler 60 Minuten nicht überschreiten soll, kann im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (wie in Hürtgenwald) nicht als Maßstab gelten. Vielmehr mutet der Gesetzgeber Grundschülern schultägliche Fahrtzeiten von einer Stunde, in Ausnahmefällen sogar darüber hinaus („soll nicht überschritten werden“), zu. 3 4 Die Busfahrtsituation stellt sich wie folgt dar: Die Schülerinnen und Schüler aus den Ortsteilen Zerkall und Brandenberg, die derzeit den Standort Bergstein besuchen, haben einen verlängerten Schulweg. Die Kinder aus Bergstein fahren täglich mit dem Bus zur Schule, nicht mehr nur zum Schwimmen. Die Kinder aus Vossenack erreichen wie bisher die Grundschule. Die Schüler aus Hürtgen, Raffelsbrand und Simonskall fahren wie bisher mit dem Bus zur Schule nach Vossenack. Als Instrument zur Vermeidung kleiner Klassen hat das Land seit dem Schuljahr 2013/14 die sogenannte kommunale Klassenrichtzahl eingeführt, nach der ein Schulträger maximal soviel Klassen bilden darf, wie sich aus der Division der Gesamtzahl der Erstklässler im Gemeindegebiet durch 23 ergibt. Kleine Klassen an einer Schule haben deshalb große Klassen an einer anderen Schule zur Folge. Unter Berücksichtigung von 65 Erstklässlern in Gey/Straß (26), Bergstein (12) und Vossenack (27) errechnet sich für das Schuljahr 2016/17 in der Gemeinde Hürtgenwald eine kommunale Klassenrichtzahl von 2,83, aufgerundet 3. Dies bedeutet, das grundsätzlich 3 Eingangsklassen im laufenden Schuljahr gebildet werden können. Einschränkend ist jedoch unter Hinweis auf die Ausführungen in dem Vermerk festzustellen, dass die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schüler nicht zulässig ist. Die Klassenbildungswerte belaufen sich bei 1 Klasse auf 15 bis 29 Schülerinnen und Schüler (SuS) und bei 2 Klassen auf 30 bis 56 SuS. 5 In Vossenack sind in diesem Schuljahr 27 SuS, in Bergstein 12 SuS und in Gey/Straß 26 SuS eingeschult worden. Lediglich in Bergstein wird die Mindestschülerzahl von 15 SuS nicht erreicht. Voraussichtlich im kommenden Schuljahr 2017/18 werden in Vossenack 29 SuS, für Bergstein wiederum 12 SuS und in Gey/Straß 36 SuS eingeschult. Hier wurden die Werte biregio aus dem diesbezüglichen Konzept zugrunde gelegt. In Vossenack wird der Höchstwert zur Bildung 1 Eingangsklasse erreicht. Sollten z.B. durch Rückstellungen mehr SuS ins 1. Schuljahr kommen, müssten in Vossenack 2 Eingangsklassen gebildet werden. Bergstein hingegen erreicht den Mindestwert wiederum nicht. In Gey/Straß wären voraussichtlich 2 Eingangsklassen zu bilden. U.U. würden nach alledem 4,5 Eingangsklassen insgesamt gebildet (Vossenack 2 Klassen, Bergstein (jahrgangsübergreifend) 0,5 Klassen, Gey/Straß 2 Klassen). Da unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl 2017/18 (77 Erstklässler ./. 23 = 3,35) nur 4 Klassen zulässig sind, ist fraglich, ob die Schulaufsicht der Bildung von 4,5 Klassen zustimmen würde. Bei einer Zusammenlegung der Teilstandorte Bergstein und Vossenack würden insgesamt voraussichtlich (29 + 12 SuS)= 41 SuS (ohne Rückstellungen) eingeschult. Es könnten folglich in Vossenack 2 Eingangsklassen gebildet werden. Dies würde der gesetzlichen Regelung entsprechen; die Zustimmung der Schulaufsicht darf erwartet werden. Unter Hinweis auf die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) errechnet sich grundsätzlich folgende Lehrerversorgung: 2016/17 Grundschule Vossenack Bergstein Gey/Straß Schüler 97 56 147 Schüler/Stelle Lehrerstellen 21,95 21,95 21,95 4,42 2,55 6,69 Vossenack/ Bergstein insgesamt 6,97 2017/18 Grundschule Vossenack Bergstein Gey/Straß Schüler 108 61 133 Schüler/Stelle Lehrerstellen 21,95 21,95 21,95 4,92 2,78 6,05 Vossenack/ Bergstein insgesamt 7,7 6 Bei Beibehaltung von 2 Standorten in Bergstein und Vossenack müssen Lehrkräfte pendeln, um den Unterricht an beiden Schulen zu gewährleisten. Die Prognose zur Kommunalen Klassenrichtzahl sowie zur Lehrerversorgung ist vorbehaltlich der Bestätigung der Schulaufsicht aufgestellt. Aus pädagogischer Sicht bietet sich bei einer Zusammenlegung an, dass durch die Bildung von Parallelklassen Teams gebildet werden. Hierdurch und die Tatsache, dass alle am gleichen Standort arbeiten, wird der Austausch aller Lehrer besser. Die Gemeinschaft unter ihnen wächst. Durch eine mögliche Zusammmenlegung senkt sich die Zahl der Schüler in einer Klasse. Die Grundschullehrer müssen nicht mehr pendeln. Die hierdurch eingesparte Zeit kommt den Schülerinnen und Schülern zugute. Die ständige Aufsicht am Grundschulteilstandort Bergstein ist für die Lehrer eine dauerhafte Zusatzbelastung. Alle Schüler an einem Grundschulstandort bilden eine bessere Schulgemeinschaft. Die Kinder aus den eher südlich gelegenen Ortschaften der Gemeinde Hürtgenwald würden bei einer Zusammenlegung der beiden Teilstandorte zu einer Schule, wo sie sich von jung an beim gemeinsamen Lernen und bei den außerunterrichtlichen Angeboten kennen und schätzen lernen, was aus pädagogischer Sicht zukunftsweisend wertvoll und verbindend in die Gemeinde hineinwirken kann. Am Teilstandort Bergstein wird bekanntlich weder eine Frühbetreuung noch eine OGS angeboten. Durch eine mögliche Zusammenlegung der beiden Standorte erhalten auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler aus Bergstein die Möglichkeit einer Ganztagesbetreuung, da diese Angebote in Vossenack vorhanden sind. Zusätzliche Arbeitsgemeinschaften, LRS und Dyskalkulie können klassenübergreifend zur Verfügung gestellt und müssen nicht an zwei Standorten separat angeboten werden. Durch letzteres werden mehr Lehrerstunden verbraucht, die nicht immer zur Verfügung stehen. Eine moderne Schule, die sich nach vorne bewegen möchte, braucht einen Standort, um ihre vorhandenen Ressourcen effektiv einsetzen zu können. Nicht immer können alle Fächer der Stundentafel besetzt werden, da in Bergstein zeitweise die entsprechenden Fachlehrer mit der speziellen Qualifikation fehlen. Das Vertretungskonzept der Grundschule kann bei einer Zusammenlegung problemlos erstellt werden. Derzeit stellt sich die Situation am Teilstandort Bergstein wie folgt dar: Wird ein Lehrer krank, so müssen alle Schülerinnen und Schüler an diesem Tag zum Standort Vossenack gebracht werden. Die Schüler des erkrankten Lehrers werden auf den entsprechenden Jahrgang aufgeteilt und der gesunde Lehrer unterrichtet seine Gruppe in einem freien Raum in Vossenack. Dies erfolgt aus der Folge heraus, dass in Bergstein kein Lehrer alleine sein darf. 7 b) Inklusion Der gesetzliche Bildungs- und Erziehungsauftrag in § 2 Schulgesetz NRW ist der verbindliche Rahmen für die gesamte Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule. Er wird im neuen Absatz 5 um die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen und die inklusive Bildung und Erziehung als Ziele erweitert. Es geht dabei um soziale Teilhabe in einem umfassenden Sinne. Der Begriffswandel von der Integration zur Inklusion bedeutet, dass es nicht mehr darum gehen kann, Menschen zur Teilhabe an einem Regelsystem zu befähigen, sondern dieses Regelsystem so einzurichten, dass es gleichermaßen den Bedürfnissen aller Menschen mit allen ihren Unterschieden gerecht wird. Dieser weit gefasste Begriff inklusiver Bildung bedeutet vor allem eine pädagogische Veränderung. Sie fügt sich in den Kontext des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule ein, der darauf gerichtet ist, Schülerinnen und Schüler nach ihren speziellen Bedürfnissen, Lernerfordernissen und Kompetenzen entsprechend zu fördern, ohne sie in unterschiedliche Kategorien einzuteilen. Angesichts der Anforderungen der Behindertenrechtskonvention umfasst dieser Auftrag zur Inklusion auch das gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen. Die Teilstandorte Vossenack und Bergstein sind eine GL-Schule (gemeinsames Lernen). Bei einem Status Quo muss die Fachpädagogin u.U. zwischen beiden Orten hin und her fahren. Hierdurch entstehen Zeitverluste, die zu Lasten der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler gehen. Bei einer Zusammenlegung der beiden Schulen an einem Standort werden diese Zeitverluste vermieden. Auch lassen sich mehr fachpädagogisch verschieden ausgerichtete Angebote an nur einem Standort organisieren, weil diese ggf. an mehreren Standorten auch mehrfach angeboten werden müssten. Dem gesetzlichen Auftrag würde somit für die Verhältnisse der Gemeinde Hürtgenwald bestmöglich gefolgt. Die Schaffung geeigneter Räumlichkeiten stellt die Schulträger als Eigentümer der Gebäude vor enorme finanzielle Belastungen. Es wird darauf ankommen, wie es gelingt, eine einzelfallbezogene Lösung zu finden, die Schülerinnen und Schülern gerecht wird. Der Umbau und die Ausstattung aller bestehenden Schulgebäude zur Ermöglichung der Inklusion ist nicht durchführbar, alleine wenn man sich die Größenordnungen der Kosten zur Ermöglichung der Barrierefreiheit vor Augen führt. Räumliche Situation Die drei Grundschulgebäude weisen allesamt eine äußerst auskömmliche Raumsituation auf. Die GGS Gey ist räumlich vollkommen ausreichend versorgt, auch wenn zwei Ganztagsräume (OGS) teilweise etwas zu klein sind. Am Standort Vossenack gibt es momentan 4 große Räume Überhang. Der Grundschulstandort Bergstein verfügt im Raumvergleich bei grundsätzlich möglichen, aber personell nicht machbaren Ganztagsangeboten (OGS), über kein Raumminus und kein Raumplus. 8 Neben der quantitativen Raumsituation sollte die Raumqualität und die Möglichkeit der Umsetzung der Inklusion Berücksichtigung finden. Das Schulgebäude Bergstein verfügt über keine Sporthalle und kein Lehrschwimmbecken. Eine Sporthalle befindet sich am Hauptstandort Vossenack. Die GGS Gey verfügt in ihrem Gebäude über ein Lehrschwimmbecken, Sportunterricht findet in der Mehrzweckhalle im benachbarten Ortsteil Gey statt. Um die baulichen Voraussetzungen für eine gelingende Inklusion wie Barrierefreiheit schaffen zu können, ist die Struktur der Baukörper zu betrachten. Festzustellen ist, dass alle drei Schulgebäude Defizite in der Barrierefreiheit aufweisen und Investitionen notwendig werden. Erschwerend kommt beim Grundschulgebäude Bergstein hinzu, dass die Ist-Situation einige nachteilige Besonderheiten aufweist (versetzte Geschossebenen, abfallender Pausenhof). Zur Schaffung der Barrierefreiheit sind hier verhältnismäßig größere Baumaßnahmen erforderlich. Zu den Einzelfeststellungen wird auf die umfangreichen Untersuchungen im Schulentwicklungsplan des Grundschulbereichs von Februar 2016 und die Einzelbetrachtungen durch das Ingenieurbüro Cornelissen, Nideggen, aus August und September 2016, verwiesen. Organisatorische Maßnahmen Die Kinder aus dem bisherigen Einzugsgebiet des Grundschulteilstandortes Bergstein sind nach einer Zusammenlegung zum Standort Vossenack zu fahren. Dies ist nach derzeitigem Stand mit Kosten von rd. 45.200,00 € verbunden (bisher rd. 38.000,00 €). Unter Berücksichtigung der Gesamtanzahl Schüler ergibt sich nicht nur bei einer Zusammenlegung die Notwendigkeit der Einrichtung eines barrierefreien Mensaraumes. Dies ist über die bisherigen Räumlichkeiten (Küche im Untergeschoss im Anbau) nicht bzw. nur erschwert möglich. Darüber hinaus besteht aus organisatorischen und datenschutzrechtlichen Gründen die Notwendigkeit, dass Schulsekretariat und Schulleitungsbüro räumlich getrennt werden. Soziale Situation Wie auch von der BI angebracht, wird nicht verkannt, dass der Grundschulteilstandort in Bergstein ein Element des dörflichen Zusammenlebens darstellt. Negative Auswirkungen auf die Orte des bisherigen Einzugsgebietes, Bergstein, Zerkall und Brandenberg (letztere wären ohnehin nur bedingt betroffen), werden jedoch nicht gesehen, da die bisherigen sozialen Kontakte der Schüler und der Elternschaft aus diesen Orten lediglich für die Dauer des Schulbetriebs an anderer Stelle fortgesetzt werden können. 9 Dass ein Schulstandort die Zukunftsfähigkeit eines Dorfes alleine nicht sicherstellt, beweisen als positive Beispiele in der Gemeinde Hürtgenwald die Orte Hürtgen, Großhau und Gey, die alle ein funktionierendes, intaktes und engagiertes Dorfleben aufweisen. Der Kreis der betroffenen Schülerinnen und Schüler aus Brandenberg, Bergstein und Zerkall wird zweifellos nach einer möglichen Zusammenlegung an einem Standort in Vossenack kurzfristig neue Freundschaften schließen. Auch hat die Elternschaft dieser Schüler in den neugebildeten Klassen- oder Schulpflegschaften die Möglichkeit, für Veranstaltungen in den jeweiligen Heimatorten zu werben und eine Teilnahme von Klassen an diesen Veranstaltungen zu erreichen, z.B. jährlicher Weihnachtsmarkt in Bergstein. Lösungsmöglichkeiten bzw. Alternativen Alternative 1: Beibehaltung des Status Quo – 3 Grundschulstandorte Positiv + keine Schulorte Negativ neuen räumlichen - Lehrerversorgung der GGS Vossenack/ Bergstein Differenzierungsmöglichkeiten am Schulstandort Bergstein - höhere Bewirtschaftungskosten - keine oder weniger außerunterrichtliche und zusätzliche Angebote (OGS-Ganztag-AG`s) - Homogenität der Klassengrößen Alternative 2: 2 Grundschulstandorte: GGS Gey und GGS Vossenack/ Bergstein (Integration des Standorts Bergstein in den Hauptstandort Vossenack) Positiv Negativ + Stabile Lehrerversorgung, insbesondere bei Vertretungen + Differenzierungsmöglichkeiten und außerunterrichtliche Angebote können ausgebaut werden + stabile, homogene zweizügige Klassengrößen + Nutzung vorhandener Raumüberhänge in Vossenack + geringerer Bewirtschaftungsund Unterhaltsaufwand - Schülertransport notwendig - zusätzliche Kosten am Standort Vossenack Aufnahme der Bergsteiner Schüler notwendig - Bergstein verliert eine Institution im Dorf zur 10 Alternative 3: 1 zentraler Grundschulstandort Kleinhau (Integration der GGS Gey und GGS Vossenack/Bergstein) Positiv Negativ + Stabile Lehrerversorgung, insbesondere bei Vertretungen + Differenzierungsmöglichkeiten und außerunterrichtliche Angebote können ausgebaut werden + stabile, homogene vierzügige Klassengrößen + geringere Bewirtschaftungskosten + Raumqualität - Schülertransporte in großem Umfang notwendig - Betroffenheit aller Schüler und Schülerinnen im ganzen Gemeindegebiet - Bergstein, Vossenack und Straß verlieren Institutionen im Dorf - hohe Investitionskosten (>10 Mio. € ohne Nebenkosten und Außenanlagen) - Baugrundstück und Anschlusskosten notwendig - Zeitdauer bis zur Umsetzung Das Büro biregio, die Schulaufsicht des Kreises Düren und das Ingenieurbüro Cornelissen präferieren aufgrund der pädagogischen, räumlichen und topografischen Situation in der Gemeinde Hürtgenwald die Alternative 2. Kostenübersicht Übersicht Grundschulbereich Hürtgenwald 1.) Aufwand nach IST-Ergebnis 2015 Art Bergstein Vossenack Personal (Reinigung, Hausmeister, Sekretariat) Sach- und Dienstleistungen 20.700 € 19.100 € 82.700 € 117.600 € 17.600 € davon Bewirtschaftungskosten 91.800 € 13.300 € 3.600 € 28.700 € 16.200 € Schülertransportkosten 36.800 € 52.300 € Gesamtaufwand 88.500 € 385.200 € Nettoaufwand aus Abschreibungen 10.500 € 17.600 € Interne Leistungsbeziehungen Sonstige ordentliche Aufwendungen (Geschäftsbedarf, Versicherungen) 11 2.) Faktische Auswirkungen bei Schließung des Teilstandorts Bergstein und Zusammenlegung am Standort Vossenack: Art Auswirkung Personal (Reinigung, Hausmeister, Sekretariat) Sach- und Dienstleistungen* Interne Leistungsbeziehungen Sonstige ordentliche Aufwendungen (Geschäftsbedarf, Versicherungen) Schülertransportkosten ./. 20.700 € ./. 13.300 € ./. 12.500 € ./. 2.900 € Jährliche Netto-Ersparnis ./. 42.200 € + 7.200 €  5.800 € entfallen auf die NK Mietwohnung, s.u. 3.) Besonderheiten durch das Mietverhältnis in Bergstein: Mieteinnahmen: Davon Miete Davon NK Bei Behalt des Gebäudes: 14.700 € 8.800 € 5.800 € 8.800 € Mieteinnahmen bleiben erhalten (Bewirtschaftungskosten heben sich auf) Abschreibungsaufwand bleibt bestehen Bei Verkauf des Gebäudes: Mieteinnahmen fallen weg Abschreibungsaufwand fällt weg; Beachtung Verkaufserlös zum Restbuchwert, ggfs. Einmalige Sonderabschreibung 12 Kostenermittlung Cornelissen + Partner, Nideggen 763.586,90 € 374.022,83 € Kosten Vossenack Sanierung (Instandsetzung) Kosten Zusammenlegung Grundschulstandorte Bergstein und Vossenack Kosten Inklusion Grundschulstandort Vossenack Insgesamt 169.276,50 € 1.306.886,23 € Kosten Bergstein Sanierung (Instandsetzung) Kosten Inklusion Grundschulstandort Bergstein Insgesamt 359.913,35 € 102.137,50 € 462.050,85 € Neubau einer zentralen Grundschule Hürtgenwald Unter Berücksichtigung der Schulbaurichtlinie der Stadt Köln 10.509.506,00 € Unter Berücksichtigung der Grundlagen der Stiftung Montag 11.996,750,00 € Nach Angaben des Fachplaners sind hierin die Aufwendungen für die Herrichtung der Außenanlagen (Schulhof, Grünanlagen etc.) nicht enthalten. Aufgrund eines Landesprogramms zur Förderung von Schulen ist mit einem hohen 6stelligen Förderbetrag für die Ertüchtigung bestehender Grundschulen zu rechnen, der zur Zeit noch nicht näher beziffert werden kann. Dieser würde die Investitionen entsprechend senken. Zusammenfassung Nach alledem ist unter Berücksichtigung der ermittelten bzw. zu erwartenden Kosten abzuwägen, bei welcher aufgezeigten Alternative die positiven Aspekte überwiegen. Dabei sind sowohl die schulrechtliche und pädagogische Sichtweise als auch die Empfehlungen der Schulaufsicht zu würdigen. Aus der Sicht des kommunalen Haushalts wäre eine Zusammenlegung der beiden Grundschulteilstandorte zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem 01.08.2017, zu empfehlen. 13