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Beschlusstext (Nutzung digitaler Medien im Schulunterricht / Projekt: Ausstattung von Modelklassen mit Tablet-Computer hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
79 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
04.11.15, 04:06
Aktualisiert
04.11.15, 04:06
Beschlusstext (Nutzung digitaler Medien im Schulunterricht / Projekt: Ausstattung von
Modelklassen mit Tablet-Computer
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU) Beschlusstext (Nutzung digitaler Medien im Schulunterricht / Projekt: Ausstattung von
Modelklassen mit Tablet-Computer
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 21.10.2015 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 22 Nutzung digitaler Medien im Schulunterricht / Projekt: Ausstattung von Modelklassen mit Tablet-Computer hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU A 78/2015 Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage eines Konzeptes unter Beachtung folgender Punkte: 1. Die Kreisverwaltung informiert alle weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Kreises über die Projektidee der Ausstattung einer festzulegenden Anzahl von Modelklassen im Kreisgebiet Euskirchen zum Schuljahr 2016/2017 mit Tablet-Computern und fragt das Interesse bzgl. einer Teilnahme am Projekt ab. Die Laufzeit des Projektes wird zunächst auf die Schuljahre 2016/2017 – 2018/2019 begrenzt. 2. Als Voraussetzung für eine Teilnahme am Projekt sollen sich interessierte Schulen bzw. die Klassen mit einem Konzept zur Nutzung digitaler Medien im Schulunterricht beim Kreis Euskirchen bewerben. Die Tablet-Computer sollen dabei als Zusatzmedium im Schulunterricht und nicht als kompletter Ersatz für Füller und Schulhefte dienen. 3. Die Modalitäten der Anschaffung und Finanzierung der Geräte ist im Detail zu klären. Hier sind die verschiedenen Möglichkeiten von der Nutzung eigener Geräte („Byod“-Modell) bis zum Erwerb und Zurverfügungstellen kompletter Sets mit Tablet-Computern durch den Projektträger unter Einbeziehung der jeweiligen Schulleitung zu prüfen. Möglichkeiten der Projektförderung, beispielsweise durch die Bürgerstiftung, andere Stiftungen sowie Landes- und Bildungsprogramme, werden durch die Kreisverwaltung geprüft. 4. In regelmäßigen Abständen (bspw. zum Zwischenzeugnis) berichten die Teilnehmer im Ausschuss für Bildung und Inklusion zu ihren ersten Erfahrungen im Umgang mit den Geräten. Diese Erkenntnisse werden anderen potentiellen Projektträgern auf Wunsch zur Verfügung gestellt. 5. Nach Ablauf des ersten Projektzeitraumes werden die übrigen Schulträger im Kreis Euskirchen über das damit verbundene vorläufige Ergebnis im Rahmen eines Workshops informiert. Gleichzeitig wird das Thema zum Gegenstand der darauffolgenden Bürgermeisterkonferenz mit dem Ziel, einen gemeinsamen Projektaufruf für die übrigen Schulformen zu starten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig