Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.12.16, 15:03
Aktualisiert
16.12.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
27.09.2016
8
Zukünftige Entwicklung von städtischen Gewerbeflächen auf Basis des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes des Rhein-Erft-Kreises 269/2016
I.) Gewerbeflächenentwicklungskonzept: Interkommunaler GIB „Barbarahof“
Die Kommunen Brühl, Hürth, Wesseling und Erftstadt verständigen sich darauf, die Potenzialfläche
„ Barbarahof“ als interkommunale Entwicklungsfläche im Gewerbeflächenkonzept für den RheinErft-Kreis zu positionieren. Alle weiteren Schritte, insbesondere die korrekte Ausgestaltung der
Entwicklungsmodalitäten (Vertragsgestaltung zu den gemeinsamen Kosten und zum gemeinsamen Ertrag sowie zur ggf. anstehenden Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft
etc.) werden den politischen Gremien jeweils zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.
8 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
II.) Gewerbeflächenentwicklungskonzept: Potentialflächen Friesheim
Der in der bisherigen Fassung vorliegenden Version des Gewerbeentwicklungskonzeptes RheinErft wird der als Potentialfläche dargestellten Erweiterung des Gewerbegebietes Friesheim soweit
zugestimmt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
III.) Gewerbeflächenentwicklungskonzept: Potentialflächen Gymnich
Der Aufnahme der Erweiterung des Gewerbegebietes in Gymnich als Potentialfläche wird nicht
zugestimmt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
IV.) Erweiterung WirtschaftsPark
Die Erweiterung des Wirtschafts Parks wird in das Gewerbeflächennutzungskonzept des RheinErft-Kreises mit aufgenommen und seitens der Stadtverwaltung auf Umsetzbarkeit geprüft.
Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
V. Erweiterung der May-Werke
Die Erweiterung der May-Werke wird in das Gewerbeflächennutzungskonzept des Rhein-ErftKreises mit aufgenommen. Die zurzeit für diesen Bereich geltende Bauleitplanung, Flächennut-
zungs- und Bebauungsplan, muss neu aufgestellt werden. Das dafür notwendige Verfahren wird
von der Stadtverwaltung auf den Weg gebracht.
Die V/ 269/2016 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 2 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 27.09.2016
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