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Beschlussvorlage (Skaterplatz in der Ortschaft Gey; hier: Antrag des Ortsvorstehers Helmut Rößelervom 28.07.2016)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
163 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
19.09.16, 16:29
Aktualisiert
19.09.16, 16:29
Beschlussvorlage (Skaterplatz in der Ortschaft Gey;
hier: Antrag des Ortsvorstehers Helmut Rößelervom 28.07.2016) Beschlussvorlage (Skaterplatz in der Ortschaft Gey;
hier: Antrag des Ortsvorstehers Helmut Rößelervom 28.07.2016) Beschlussvorlage (Skaterplatz in der Ortschaft Gey;
hier: Antrag des Ortsvorstehers Helmut Rößelervom 28.07.2016)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Abteilung: Termin: 29.09.2016 Sachbearbeiter: öffentlich TOP- Nr.: Aktenzeichen: Datum: 116/2016 Stab Jugendbetreuung, Bauamt Bürgermeister Buch 464.2 25.08.2016 Skaterplatz in der Ortschaft Gey; hier: Antrag des Ortsvorstehers Helmut Rößeler vom 28.07.2016 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat verweist die weitere Beratung in den Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine. € Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 9062 Kinder- und Jugendarbeit Sachverhalt: Zunächst wird auf den anliegenden Antrag des Ortsvorstehers Helmut Rösseler, eingegangen am 02.08.2016, verwiesen. Er bittet darum, den Skaterplatz hinter der Mehrzweckhalle auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu nehmen, da er für Gey als zweit größten Ort der Gemeinde Hürtgenwald einen Platz geltend macht auf dem Kinder und Jugendlich unfallfrei spielen und mehrere Sportarten betreiben können. Zur Vorgeschichte ist anzumerken, dass für Gey aus den Sparkassenmitteln „Kein Kind zurücklassen“ im letzten Jahr 20.000 € bereitgestellt wurden, die dort unter Einbindung der Jugendlichen zur Verbesserung der Infrastruktur verwendet werden sollen. Im vergangenen Jahr wurde bei einem Treffen mit den Jugendlichen, an dem auch Bürgermeister Buch, Ortsvorsteher Rößeler, die Jugendbetreuerinnen sowie Vertreter der - Seite 1 von 3 - Jungen Union teilgenommen haben, festgelegt, dass auf Wunsch der Jugendlichen nicht – wie ursprünglich geplant – auf der Skateranlage eine feste Einrichtung geschaffen werden soll, sondern lediglich der Pilz auf dem Dorfplatz entsprechend ausgebaut werden soll. Alle Beteiligten haben sich mit diesem Wunsch einverstanden erklärt. Für die Erweiterung des Pilzes wurden ca. 3.000,00 € verausgabt. 17.000 € stehen noch zur Verfügung. Soweit es in dem Schreiben des Ortsvorstehers heißt, dass „seit mehreren Jahren … niemand – weder Verwaltung noch Jugendbetreuerinnen – für den Skaterplatz, deren Sauberkeit und Unterhaltung und Sicherheit zuständig (ist) , obwohl dort Geräte stehen, die von der Gemeinde angeschafft worden sind“ bleibt festzuhalten, dass es eine eindeutige Regelung bezüglich der Zuständigkeit bei der Verwaltung gibt. Die Verantwortung obliegt bei Abt. 2, soweit es sich um eine Skateranlage (Spielplatz) handelt. Die seinerzeit angeschafften Geräte stammen aber aus einer Spende einer Privatperson. Die Benutzung der Geräte und deren Sicherheit wurde dem Verein „Hall of fame“, dessen Vorsitzender Stefan Schlepütz ist, übertragen. Bei der monatlich durchgeführten Spielplatzkontrolle wurde die Skateranlage daher immer außen vor gelassen. Bezüglich der Sauberkeit und Unterhaltung sind die Jugendbetreuerinnen mindestens einmal wöchentlich vor Ort und bestrebt, mit den Jugendlichen Lösungen zu finden, den Platz in Ordnung zu halten. Im August d.J. hat der Bauhof zuletzt die Fläche neben dem Randbewuchs gesäubert bzw. gepflegt. In früheren Jahren wurde der Skaterplatz auch regelmäßig von der Dorfbevölkerung (Weihnachtsmarkt, Schützenplatz, etc.) genutzt. Dies ist weitgehend entfallen. Der alte Tennisplatz wird heute vorwiegend von erwachsenen Graffiti-Sprayern, BasketBallspielern und nur noch vereinzelt von jugendlichen Skaterboard- und Fahrradfahrern genutzt. Die regelmäßig vor Ort anzutreffenden Jugendlichen haben nach eigener Aussage kaum oder gar kein Interesse den Platz als Skaterplatz zu nutzen. Soweit es in dem Schreiben heißt, dass seit Mitte letzten Jahres ein Angebot der Firma Wienands über 30.000,00 € zur Erneuerung des Belages vorliegt, ist festzustellen, dass das Angebot der Firma Wienands vom Jahresende 2014 stammt. Allerdings wurden hier nur Kosten für das Säubern der Fläche, das Anspritzen des Haftklebers sowie das Asphaltieren der Fläche mit einer 4 cm starken AFB-Schicht aufgenommen. In einer Kalkulation des Landschaftsarchitekturbüro Reepel wurden die Kosten für eine Neugestaltung der Fläche auf 95.000,00 € geschätzt. Zwischenzeitlich wurde auch im Mai d. J. mit dem Ing.-Büro Dr. Jochims & Burtscheidt, Herrn Burtscheidt, Kontakt aufgenommen, der die Fläche begutachtet hat. Gemeinsam kam man zu dem Entschluss, dass ein einfaches Aufbringen einer Asphaltdeckschicht keinen dauerhaften Nutzen bringen wird, da die zwischenzeitlich entstandenen Risse bis in den Unterbau durchdringen und bereits nach kurzer Zeit wieder in der AB-Schicht auftreten werden. Um einen dauerhaften Nutzen zu haben, müssen die Flächen abgefräst, die Fugen gesäubert, vergossen und eine Asphalttragschicht sowie eine Asphaltdeckschicht neu aufgebracht werden. Hier rechnet er mit Kosten von ca. 60,00 bis 80,00 €/qm. Wenn man für die Erneuerung der Asphaltschicht 60,00 €/qm veranschlagt, könnten mit 17.000,00 € ca. 300 qm erneuert werden. Dies entspricht in etwa einem Viertel des gesamten Platzes. - Seite 2 von 3 - Die Jugendbetreuung empfiehlt, im Rahmen der offenen Jugendarbeit die übrig gebliebenen 17.000,00 € als Startkapital für eine Neugestaltung des Platzes zu verwenden. Es könnte z. B. ein Generationenplatz im Rahmen eines LEADERProjektes mit verschiedenen Sport- und Freizeitangeboten für Jung und Alt entstehen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Die bereitstehenden Sparkassenmittel können haushaltsneutral verwendet werden, alle weiteren Unterhaltungskosten werden ergebniswirksam im Jahresabschluss. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Da derzeit eine wirkliche Nutzungsart oder –form des ehemaligen Tennisplatzes durch Jugendliche und Kinder nur schwer beschrieben werden kann, sollte abgewogen werden, ob zunächst ein Nutzungskonzept erarbeitet werden kann, das einen nachhaltigen Nutzen des Kostenaufwandes erwarten lässt. Dies sollte im zuständigen Gremium ggf. mit einer bürgerlichen Arbeitsgruppe beraten bzw. vorbereitet werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -