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Beschlusstext (Festlegung eines Kindergartenstandortes im Bebauungsplan Nr. 152 der Stadt Erftstadt, Brühler Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
08.02.2017
Erstellt
21.02.17, 15:01
Aktualisiert
21.02.17, 15:01
Beschlusstext (Festlegung eines Kindergartenstandortes im Bebauungsplan Nr. 152 der Stadt Erftstadt, Brühler Straße)

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien am 08.02.2017 10 Festlegung eines Kindergartenstandortes im Bebauungsplan Nr. 152 der Stadt Erftstadt, Brühler Straße 55/2017 Der für den Bebauungsplan Nr. 152 der Stadt Erftstadt, Brühler Straße in Erftstadt-Liblar vorgesehene Standort für einen Kindergarten wird auf einer Teilfläche von ca. 1.700 m² des städtischen Grundstückes Gemarkung Liblar, Flur 12, Flurstück 394 festgelegt. Der Standort für den Kindergarten ist im beigefügten Plan mit A-B-D-C-A gekennzeichnet. Mit dem Bau des Kindergartens soll unmittelbar nach Freiräumung des Grundstückes und der erforderlichen Erschließung des Baugebietes begonnen werden. Für die Errichtung des Kindergartens wird ein privater Investorenwettbewerb entsprechend den vorgegebenen Rahmenbedingungen der Stadt Erftstadt initiiert. Der Inhalt der Ausschreibung des Investorenwettbewerbs ist dem Betriebsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)