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Beschlusstext (Teilnahme von Beschäftigten der Fraktionen an den nichtöffentlichen Sitzungsteilen des Kreistages und seiner Ausschüsse)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
04.11.15, 04:06
Aktualisiert
04.11.15, 04:06
Beschlusstext (Teilnahme von Beschäftigten der Fraktionen an den nichtöffentlichen Sitzungsteilen des Kreistages und seiner Ausschüsse)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 21.10.2015 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 16 Teilnahme von Beschäftigten der Fraktionen an den nichtöffentlichen Sitzungsteilen des Kreistages und seiner Ausschüsse Der Kreistag beschließt, die nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen zur Teilnahme an den nichtöffentlichen Sitzungsteilen des Kreistages und seiner Ausschüsse zuzulassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 156/2015