Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
112 kB
Datum
09.11.2015
Erstellt
18.11.15, 09:19
Aktualisiert
18.11.15, 09:19
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 09.11.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 3
Konversion Vogelsang
hier: Finanzierung Forum Vogelsang
D 16/2015
Herr Poth erläutert die Vorlage und begründet den Hintergrund
für die Kurzfristigkeit der Vorlage.
Er teilt mit, dass als Basis zur Erstellung der Vorlage die
Beschlüsse des Aufsichtsrates der Vogelsang IP gGmbH vom
05.11.2015 dienten. Hier wurden alle Beschlüsse einstimmig
getroffen. Außerdem musste die Vorlage mit dem GmbHGesellschafter LVR abgestimmt werden, der hierzu keine
Einwände erhoben hat und der geplanten Vorgehensweise
zustimmt.
Des Weiteren geht Herr Poth auf die Mehrkostenentwicklung ein
und berichtet, dass der Kostenrahmen derzeit ca. 8.8 Mio. € über
dem laut Förderbescheid bewilligten Kostenrahmen von 35,1 Mio.
€ liege. Hier sei seitens der Planer ein Puffer von ca. 670.000 €
eingerechnet, somit liegen die baufachlich hinterlegten
Mehrkosten bei ca. 8,1 Mio. €.
Er teilt mit, dass von den seit Januar entstandenen Mehrkosten
allein rd. 2,4 Mio. € auf Insolvenzen und Kündigungen von
Unternehmen zurückzuführen sind. Hier werde man ggfls.
Schadensersatzforderungen geltend machen.
Herr Poth führt aus, dass der Aufsichtsrat der Vogelsang IP
gGmbH von einer Umsetzung der noch vorhandenen
Einsparpotenzialen abgesehen habe, da hierdurch der
Betriebskostenhaushalt der Vogelsang IP gGmbH belastet würde.
Weiterhin habe der Aufsichtsrat beschlossen, dass die
entstehenden Kreditkosten im Betriebshaushalt zu erwirtschaften
sind.
Die Einsparungen dürfen nicht im Bildungshaushalt der
Gesellschaft zu Buche schlagen, die Geschäftsführung wurde
gebeten, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.
Außerdem habe die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat
nachvollziehbar dargelegt, dass die Mehrkosten begründet und
demzufolge unvermeidbar sind.
Herr Poth berichtet, dass die im Förderprojekt bisher erfolgten
Mittelabrufe vom Fördergeber geprüft und ohne wesentliche
Abzüge anerkannt wurden. Auch von daher sei davon
auszugehen, dass keine finanziellen Unregelmäßigkeiten in der
Abwicklung des Projektes vorliegen. Der Durchführungszeitraum
für das Förderprojekt sei bis zum 31.12.2015 verlängert worden,
der letzte Mittelabruf sei bis zum 25.01.2016 bei der
Bezirksregierung vorzulegen. Außerdem teilt er mit, dass der
Aufsichtsrat beschlossen habe, der Geschäftsführung zur
Entlastung und Unterstützung interimsmäßig eine CoGeschäftsführung zur Seite zu stellen.
Die vorgesehene Beschlussfassung wird von Herrn Poth
eingehend erläutert.
Abschließend weist er auf die gute Kooperation zwischen den
Gesellschaftern der Vogelsang IP gGmbH sowie
Bezirksregierung bzw. Land hin.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Poth für seine
Ausführungen.
Herr Cremer, SPD-Fraktion teilt mit, dass die Mehrkosten
unstrittig begründet scheinen, möchte jedoch wissen, ob bei der
Massenaufnahme seinerzeit Fehler unterlaufen sind und hier evtl.
die Möglichkeit besteht, Schadensersatzansprüche geltend zu
machen.
Herr Bell, Fraktion DIE LINKE, teilt mit, dass er die Situation für
äußerst unerfreulich halte. Wenn man geahnt hätte, dass diese
Entwicklung einträfe, hätte man sich möglicherweise gegen das
Projekt entschieden. Er äußert den Verdacht, dass es sich bei
dem geringeren Kostenansatz evtl. um eine Methode gehandelt
habe, um das Projekt genehmigt zu bekommen. Er möchte
wissen, ob die Kosten für die Co-Geschäftsführung aus dem
Projektbudget gezahlt werden und ob es nicht ratsam gewesen
sei, der Geschäftsführung viel früher Hilfe zur Seite zu stellen.
Herr Troschke bittet darum, dass der als Co-Geschäftsführer
vorgesehene, und bei der Sitzung anwesende Herr Hammes sich
den Ausschussmitgliedern vorstellt. Er fragt nach der
Vertretungsregelung im Rahmen der Co-Geschäftsführung.
Außerdem weist er darauf hin, dass er in der Sitzung im Januar
nachgefragt habe, mit welchem Kostenrahmen Herr Moritz
höchstens rechne, hierauf eine Antwort bekommen habe, dass
eine Erhöhung bei ca. 100.000 € bis 300.000 € liegen könne und
er jetzt erläutert haben möchte, wie man einem solchen Irrtum
unterlaufen konnte, ihm würden hier Transparenz und
Hintergrund fehlen.
Herr Reiff, FDP-Fraktion, sieht die Mehrkosten durch
verschiedene Ursachen begründet.
Aus seiner Sicht ist es notwendig, das Projekt schnellstmöglich
fertig zu stellen, damit es nicht noch teurer wird.
Herr Moritz führt aus, dass es für ihn als Projektverantwortlichen
nicht sehr angenehm sei, die schlechte Botschaft zu überbringen,
er sich für diese jedoch nicht substanziell verantwortlich sehe.
Er teilt mit, dass der Kostenrahmen bereits im Vorlauf zum
Projekt ca. zwei Jahre lang untersucht worden sei. Dieser sei u.a.
im Gutachten der NRW.Urban bestätigt worden, welche eine sehr
dezidierte Prüfung vorgenommen habe.
Möglicherweise, dies wolle er nicht ausschließen, wurden bei
einzelnen Gewerken Mengen von den Planern unterbewertet. Es
sei geboten und man sei verpflichtet, diesen Dingen
nachzugehen, es werde sich hierbei voraussichtlich eher um
kleinere Beträge handeln. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen dürfe hierbei schwierig sein; eine
dezidierte Angabe über die Höhe sei derzeit nicht möglich.
Den Begriff „Methode“ im Zusammenhang mit der
Kostenberechnung bzw. dem Kostenansatz hält Herr Moritz für
eine „starke“ Vokabel.
Herr Moritz weist auf die Tatsache von Sowieso-Kosten hin. Man
hätte das Projekt theoretisch auch 20-30 % kostenmäßig geringer
ansetzen können, dann wären im Endeffekt trotzdem deutliche
Mehrkosten zu Stande gekommen und man stünde jetzt vor dem
gleichen Problem.
Einige Entwicklungen seien einfach unvorhersehbar gewesen.
Im letzten halben Jahr habe man sechs Kündigungsfälle zu
verzeichnen gehabt und der Baubetrieb „laufe“ erst seit ca. 2
Monaten wieder sukzessive„rund“.
Mit einem Eröffnungstermin sei somit frühestens Ende April /
Anfang Mai 2016 zu rechnen. Ein genaues Datum könne er
angesichts der Unwägbarkeiten nicht sagen.
Die Co-Geschäftsführung stelle eine Entlastung dar und solle
über das Projekt abgerechnet werden.
Durch die Insolvenzen sei eine Explosion an
„Changemanagement“ eingetreten, welche hohe Anforderungen
an die Betroffenen stelle. Auch hier kommt die Hilfestellung zum
richtigen Zeitpunkt.
Auf die Frage von Herrn Troschke teilt Herr Moritz mit, dass man
als Geschäftsführer auf die Zuarbeit der Bauleitungen/Planer
angewiesen sei. GmbH-seitig würden die Abläufe und Angaben
zudem regelmäßig evaluiert. Er habe im Januar dieses Jahres
den ihm bekannten Stand weitergegeben.
Hinzu seien seitdem noch anderen Kosten, wie verdeckte
Massenmehrungen, brandschutztechnische Dinge, unerwartete
Bauzustände etc., gekommen.
Er unterstützt die Meinung von Herrn Reiff, dass Sorge zu tragen
sein, dass die Maßnahme schnellstmöglich vorangebracht wird.
Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass bis zum 31.12.2015
möglichst viele Rechnungen bezahlt werden und man deutlich
über 35,1 Mio. € Ausgaben hinaus komme. Dies sei vor allem
geboten, weil zukünftig verschiedene Prüfungen anstehen und
man einen „Puffer“ für eventuelle prüfungsbedingte Kürzungen
schaffen wolle, um spätere Rückzahlungen zu vermeiden.
Er betont, dass bisher 12Mittelabrufe mit einem Gesamtvolumen
von etwa 34 Mio. € getätigt wurden. Bisher sei man bei einem
fachlich begründeten Einbehalt von 50.000 €. Herr Moritz geht
davon aus, dass man auch diese Kosten noch begründen könne.
Er teilt mit, dass es sich damit insgesamt um einen optimalen
Lauf handelt.
Weiterhin führt Herr Moritz aus, dass als Co-Geschäftsführer Herr
Ulrich Hammes von der rosenbaum | nagy management &
marketing GmbH ausgewählt wurde.
Zur Zeit werden die Aufgaben von Herrn Hammes definiert und
die Arbeitsschwerpunkte festgelegt. Wie die Vertretungsregelung
der Geschäftsführer festgelegt wird, steht zur Zeit noch nicht fest,
hierüber wird in der Gesellschafterversammlung der Vogelsang
IP gGmbH am 24.11.2015 entschieden.
Im Anschluss stellt sich Herr Ulrich Hammes vor.
Er teilt mit, dass er den Beruf des Kaufmannes erlernt habe und
36 Jahre in einem international tätigen Bauunternehmen tätig
war, zuletzt habe er geschäftsführend eine Abteilung mit 400 bis
600 Mitarbeitern geleitet.
Nun möchte er sein von der Pike auf erlerntes Wissen nutzen, um
die „Gegenseite“ gut aufzustellen.
Herr Hammes zeigt sich zuversichtlich, dass die Zusammenarbeit
der Geschäftsführung gelingen wird, da Herr Moritz und er sich
gut ergänzten.
Als seinen Aufgabenbereich definiert er die Unterstützung bei der
fördertechnischen Abwicklung des Projektes sowie bei der
Abwicklung der in 2016 nachlaufenden Maßnahmen, die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die
Realisierung von Vertragserfüllungsbürgschaften.
Herr Esser hinterfragt, ob es seitens der Bezirksregierung keine
Probleme gäbe, wenn das Projekt zum 31.12.2015 noch nicht
endgültig festgestellt sei.
Herr Moritz führt aus, dass die Möglichkeit der Fertigstellung des
Projektes außerhalb des Bewilligungszeitraums bestehe. Man
wolle dieses Ziel gemeinsam bis April/Mai 2016 erreichen.
Der vorgesehene Ablauf sei der Bezirksregierung bekannt und
stelle fördertechnisch kein Problem dar.
Herr Hassen fragt, ob die Unterbringung von Flüchtlingen in
Vogelsang geplant sei.
Herr Poth spricht sich dafür aus, dieses Thema in die nächste
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus
und Konversion Vogelsang zu vertagen, da heute die Beratungen
im Rahmen des Förderprojektes „Sanierung und Umbau“ im
Vordergrund stünden.
Herr van Meenen, FDP-Fraktion fragt, ob die Kündigungen nicht
vermeidbar gewesen wären.
Herr Moritz teilt mit, dass die Kündigungen aufgrund von
Mangelleistungen dringend erforderlich gewesen wären. Hätte
man die Kündigungen nicht vorgenommen, wäre ein Abschluss
des Projektes nicht in Sicht gewesen.
Man versuche jedoch, in diesen Fällen Schadenersatzansprüche
bei den jeweiligen Unternehmen geltend zu machen.
Frau Konias, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert die späte
Veröffentlichung der Beschlussvorlage. Wenn die Mehrkosten
nicht vermeidbar waren, so wäre aus ihrer Sicht zumindest die
kurzfristige Bereitstellung der Beschlussvorlage vermeidbar
gewesen. Im Rahmen der Fraktionsvorsitzenden-Konferenz seien
die Inhalte der Beschlussvorlage nicht so dargestellt worden, wie
letzten Endes formuliert.
Eine Beratung innerhalb ihrer Fraktion sei aufgrund dessen nicht
möglich gewesen.
Herr Poth teilt mit, dass die Einzelheiten erst im Aufsichtsrat der
Vogelsang IP gGmbH am 05.11.2015 ausführlich diskutiert
wurden und die Inhalte der Vorlage im Wesentlichen in der
Fraktionsvorsitzenden-Konferenz am 05.11.2015 besprochen
wurden. Es gelte, die Gesellschaft handlungsfähig zu machen.
Dies sei der Grund dafür, dass den Ausschussmitgliedern diese
Sondersitzung und die kurzfristige Bereitstellung der
Beschlussvorlage zugemutet werden.
Herr Troschke, UWV-Fraktion, teilt mit, dass er die Zwänge
aufgrund der dringlichen Situation versteht. Er müsse aber Frau
Konias zustimmen, dass eine Beratung aufgrund der kurzfristigen
Abgabe der Beschlussvorlage nicht möglich gewesen sei. Seine
Fraktion tage erst nach der Sitzung.
Aus diesem Grund werde er nicht an der Abstimmung
teilnehmen.
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung,
Tourismus und Konversion Vogelsang empfehlen folgende
Beschlussfassung:
1.
Der Kreistag nimmt die beabsichtigte Darlehensaufnahme
durch die Vogelsang IP gGmbH zur Finanzierung der 5
Mio. € übersteigenden Mehrkosten bis zu weiteren 5 Mio.
€ zur Kenntnis.
2.
Der Kreistag erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, im
Rahmen dieser Darlehensaufnahme ein
Gesellschafterdarlehen bereitzustellen, sofern ein
anteiliger Betrag vom Landschaftsverband Rheinland
verbürgt wird.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel in
den Haushalt 2016 aufzunehmen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 einen
konkretisierenden Darlehensvergabebeschluss
vorzubereiten.
5.
Für den Fall, dass die Darlehensaufnahme nicht beim
Kreis Euskirchen erfolgt, beschließt der Kreistag die
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der
Vogelsang IP gGmbH zur Besicherung der zur
Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden
Kreditaufnahmen bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Mio.
€. Der Höchstbetrag für die dann zu übernehmende
Ausfallbürgschaft beträgt 1.818.182 €. Für die ggf.
erforderliche Gewährung der Bürgschaft wird ein
einmaliges Entgelt in Höhe von 9.092 € erhoben, zahlbar
binnen eines Monats nach Unterzeichnung der
Bürgschaftsurkunde.
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür bei 1 Gegenstimme
( DIE LINKE) und 2 Enthaltungen
(Bündnis 90/Die Grünen)
Herr Troschke, UWV-Fraktion, nimmt
nicht an der Abstimmung teil.