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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Bildung und Inklusion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
197 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.11.15, 14:46
Aktualisiert
19.11.15, 14:46
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Inhalt der Datei

Euskirchen, 11.11.2015 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 10.11.2015 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 17:55 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Ramers, Markus, Blankenheim (SPD) b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Jesus Pinto, Sara, Euskirchen Kolvenbach, Bernd, Euskirchen vertritt Frau Rita Gerdemann Mertens, Johannes, Dahlem Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Schulz, Günther, Mechernich Stolz, Ute, Kall Wasems, Hans Peter, Blankenheim SPD Cremer, Franz, Hellenthal vertritt Frau Stefanie Seidler Fischer, Klaus, Zülpich Kunz, Emmanuel, Kall Lakhal, Gianna, Euskirchen FDP Grau, Christian, Zülpich Räderscheidt, Maf, Schleiden Bündnis 90/DIE GRÜNEN Konias, Nathalie, Mechernich Nitsche, Valérie, Euskirchen UWV Troschke, Franz, Mechernich vertritt Herrn Georg Kleditz DIE LINKE Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich Ohne Fraktion Dr. Günzel, Ulrich, Bad Münstereifel Lehmann, Lisa, Bonn vertritt Herrn Michael Diefenthal Luxenburger-Schlösser, Andrea, Euskirchen Prüßmann, Arnd, Swisttal Roebers, Jochen, Alfter -2Schmitz, Gabriele, Alfter Schütz, Jan, Köln Tilk, Jürgen, Euskirchen c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Frau Fathmann, GB III/ ALin 40 Frau Sistig, GB III / 49 Herr Recher, GB III / 40 als Protokollführer d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Gerdemann, Rita, Zülpich SPD Seidler, Stefanie, Dahlem UWV Kleditz, Georg, Euskirchen Ohne Fraktion Diefenthal, Michael, Euskirchen Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Öffentliche Sitzung Vor Eintritt in die Tagesordnung wird das beratende Mitglied Jan Schütz als Vertreter der MatthiasHagen-Schule verpflichtet. TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Ausschuss stellt die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung einstimmig fest. -3Schulische Angelegenheiten TOP 3 Fachkräftesicherung - Beratung zur beruflichen Entwicklung, neu: Anerkennungsberatung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse Info 108/2015 Da die Fachberatungsstelle zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse erst seit dem 01.11.2015 tätig ist, lassen sich noch keine aussagekräftigen Zahlen darstellen. Auf weitere Nachfrage erläutert Herr AV Poth, dass die Beratungen nicht durch Personal des Kreises Euskirchen durchgeführt werden, sondern durch das Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft. Die Förderung des Landes beträgt 49 € pro Beratungsstunde; die Beratungsleistung des BRW wird mit 43,29 € pro Stunde vergütet. TOP 4 Aktualisierter Sozialbericht Kreis Euskirchen Info 103/2015 Der aktuelle Sozialbericht wird auf der Homepage des Kreises Euskirchen veröffentlicht. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhalten den Sozialbericht darüber hinaus in Schriftbzw. Dateiform ausgehändigt. Wie die Kommunen weiter mit dem Sozialbericht umgehen ist nicht bekannt. Da die Tabellen teilweise nicht nachvollziehbare Zahlen darstellen, wird das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum hier nachsteuern. Weiterhin sollen einige Tabellen, die nur relative Zahlen darstellen, durch absolute Zahlen ergänzt werden. Dadurch soll die Aussagekraft der Tabellen erhöht werden. TOP 5 Schülerzahlen der kreiseigenen Schulen - Schuljahr 2015/16 Das Berufsgrundschuljahr wurde zum 01.08.2015 aufgelöst und in die Berufsfachschule überführt. Die Schüler/-innen der KSOB-Klassen (Klasse für Schüler/-innen ohne Berufsausbildungsverhältnis) sind mittlerweile unter "Ausbildungsvorbereitung" zu finden. Am Thomas-Eßer-Berufskolleg ist aktuell eine Internationale Förderklasse eingerichtet; eine weitere wird im Dezember an den Start gehen. Zukünftig werden 45 Schülerinnen und Schüler in diesen Klassen beschult. Aktuell gibt es im Kreis Euskirchen insgesamt zehn Internationale Förderklassen an Haupt- und Gesamtschulen sowie dem Thomas-Eßer-Berufskolleg. Info 105/2015 -4Auf Nachfrage der Mitglieder wird erläutert, dass zukünftig seitens des KoBIZ auch eine Ausweitung auf die Gymnasien geplant ist. Da dies aber nicht allein in der Verantwortung des KoBIZ liegt, muss dies in einem gemeinsamen Prozess mit Schulaufsicht, Schulträger und Schule erfolgen. Um die Betreuung der nicht mehr schulpflichtigen, jungen Flüchtlinge über 18 Jahre wird sich die Bundesagentur für Arbeit kümmern. Mit der Einrichtung sogenannter "Integration Points" soll notwendiges Wissen gebündelt werden, um Neuankömmlingen die Integration auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Hierüber wird im Ausschuss für Soziales und Gesundheit ausführlich berichtet. Die Schülerzahlen des Bildungsganges "Fachschule für Tourismus" am Berufskolleg Eifel sind rückläufig. Da dieser Trend landes- und bundesweit zu erkennen ist, werden die Bildungsgänge die Erstausbildung betreffend mittlerweile hauptsächlich in zentraler städtischer Lage angeboten. Um diesem Rückgang entgegen zu wirken, versucht das Berufskolleg Eifel durch Kombination verschiedener Bildungsgänge (z.B. Büromanagement und Restaurantfachleute) die Schülerzahlen zu erhalten. Durch diese Kombination werden die Fachkräfte vielseitiger ausgebildet und somit attraktiver für Arbeitgeber in der Tourismusbranche. Am Aktionstag der beruflichen Bildung am 21.11.2015 wird das Berufskolleg Eifel den Schwerpunkt Gastronomie, Hotellerie und Tourismus anbieten. Das Thomas-Eßer-Berufskolleg legt den Schwerpunkt auf Handwerk, Technik und Bau. Im Bezug auf die stark rückläufige Schülerzahl der Don-BoscoSchule erläutert Herr Poth, dass die geplante Auflösung der Schule zum Ende des Schuljahres 2016/17 bereits zum 31.07.2016 vollzogen wird. Sofern dies möglich ist, werden die verbleibenden Schüler zum Schuljahr 2016/17 auf andere Schulen, u.a. Schule im Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft, verteilt. TOP 6 Schülerfahrkosten und Kosten der Mittagsverpflegung Anpassung an neue Regelungen in SGB II und XII, AsylblG (Leistungen für Bildung und Teilhabe) Auf Nachfrage der Mitglieder erläutert Frau Fathmann, AL´in 40, dass die Eltern nach der vorliegenden Beschlussvorlage zukünftig sowohl für die Schülerbeförderung zu den kreiseigenen Schulen - sofern kein Schülerspezialverkehr eingerichtet ist einen Eigenanteil zu tragen haben als auch für die Mittagsverpflegung an den kreiseigenen Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Der zumutbare Eigenanteil für die Schülerbeförderung beträgt gem. § 28 Abs. 4 SGB II 5 € monatlich. Sollten mehr als zwei Kinder die gleiche Schule besuchen, entfällt der Eigenanteil ab dem dritten Kind, so dass der maximale Eigenanteil bei 10 € pro Monat liegt. V 165/2015 -5Aktuell ist der Kreis Euskirchen die einzige Gebietskörperschaft im Bedienungsgebiet des Regionalverkehrs Köln, die die Erziehungsberechtigten komplett vom Eigenanteil befreit. Nach der vorliegenden Beschlussvorlage ist für die Mittagsverpflegung seitens der Eltern ein Eigenanteil in Höhe von 1 € pro Mahlzeit pro Kind zu tragen. Das entspricht einem monatlichen Eigenanteil von 13 €, wobei die Monate Juli und Dezember beitragsfrei sind. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: 1. Die bisherige Befreiung vom Eigenanteil für das Schülerticket von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II gemäß Kreistagsbeschluss vom 13.09.2006 V 239/2006 wird vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage (Übernahme erforderlicher Schülerbeförderungskosten aus den Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 4 SGB II) aufgehoben. 2. Die bisherige Befreiungsregelung bezüglich des Kostenbeitrags zur Mittagsverpflegung an den kreiseigenen Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gemäß den Kreistagsbeschlüssen vom 15.02.1977 und 23.02.1994 wird vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage (Übernahme der Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung aus den Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 6 SGB II, § 34 Abs. 6 SGB XII und § 3 Abs. 3 AsylbLG, 6b Abs. 1 BKGG) aufgehoben. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen bei 2 Enthaltungen (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und 1 Gegenstimme (DIE LINKE) TOP 7 "Vielfalt leben im Kreis Euskirchen" – Bericht zum Integrationskonzept Kreis Euskirchen vom 19.12.2012 – Abstimmung Schwerpunktziele KI 2016-2017 Die Abbildung 2.1 "TOP 10 der Herkunftsländer" wird aktualisiert. Dort fehlt die Angabe, aus welchem Herkunftsland 29 % der Menschen stammen. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die in Ziffer 10 des Integrationsberichtes formulierten Schwerpunktziele 1. Bildung und 2. Arbeit und Ausbildung des Kommunalen Integrationszentrums für die Jahre 2016-2017. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen V 163/2015 -6- TOP 8 Informationen der Verwaltung -Mündl. BerichtSeitens der Verwaltung liegen keine Informationen vor. Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Ramers Vorsitzender Gesehen: gez. i. V. Poth Landrat gez. Recher Schriftführer(in)