Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
21.11.14, 21:16
Aktualisiert
21.11.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 2. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 06.11.2014:
5.
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, Ortsteil
Leopoldshöhe
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB und § 13 a
BauGB
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1)
BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB
Herr Winkler vom Planungsbüro Enderweit und Partner erläutert die Bebauungsplanänderung anhand
einer PowerPoint-Präsentation. Planungsziel sei es, die vorhandene unbebaute Grundstücksteilfläche
(privater Gartenbereich) als zusätzliche Wohnbebauung auszuweisen. Es handelt sich hier nicht um
das klassische Gewerbegebiet, trotz der Festsetzung GE (E), sondern um eine gemischte Struktur aus
Wohnbebauung, gewerblicher Nutzung und Einzelhandel.
Die CDU-Fraktion stimmt der Bebauungsplanänderung zu, so stellvertr. AV Herr Gräfe. Die Änderung
von GE (E) in MI mache in diesem Bereich für eine Nachverdichtung Sinn.
Die SPD-Fraktion stimmt der Änderung ebenfalls zu. Für sie ist jedoch wichtig, dass insbesondere die
vorhandenen Nutzungen durch die Bebauungsplanänderung nicht eingeschränkt werden.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne spricht sich gegen die Änderung aus. Sie erinnert an den Bau der
Umgehungsstraße, wo auf Grund von Immissionen, hier Lärmbelästigung durch die Straße, Häuser
sogar erst beseitigt werden sollten. Damit diesbezüglich erst gar keine Probleme auftreten, wird eine
zusätzliche Wohnbebauung an der Stelle nicht befürwortet.
Von Seiten der CDU-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass der Antragsteller schon seit Jahren dort
selber wohne und ihm somit die Situation vor Ort ausreichend bekannt sei.
Herr Winkler erklärt, dass im Vorfeld bereits Gespräche mit der Bezirksregierung Detmold und dem
Kreis Lippe geführt worden seien. Hier bestehen keine Bedenken gegen die Planung. Er ergänzt, dass
die Ansprüche an den Immissionsschutz in einem MI anders als z.B. in einem WR sind. Dennoch muss
gesundes Wohnen möglich sein. Herr Winkler beendet seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass
diese Fragen im Verfahren abschließend geklärt werden.
Sodann lässt stellvertr. AV Herr Gräfe über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
1.
2.
Der Bebauungsplan Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ ist als 5. Änderung im vereinfachten Verfahren
gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
Für die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ ist die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB auf der Grundlage der in der Vorlage
dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke durchzuführen.
Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß
§ 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Beratungsergebnis:
- 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -