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Beschlußtext (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, Ortsteil Leopoldshöhe hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB und § 13 a BauGB - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich-keit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
21.11.14, 21:16
Aktualisiert
21.11.14, 21:16
Beschlußtext (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, Ortsteil Leopoldshöhe
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB und 
§ 13 a BauGB
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich-keit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß                   § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 2. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 06.11.2014: 5. 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, Ortsteil Leopoldshöhe hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB und § 13 a BauGB - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB Herr Winkler vom Planungsbüro Enderweit und Partner erläutert die Bebauungsplanänderung anhand einer PowerPoint-Präsentation. Planungsziel sei es, die vorhandene unbebaute Grundstücksteilfläche (privater Gartenbereich) als zusätzliche Wohnbebauung auszuweisen. Es handelt sich hier nicht um das klassische Gewerbegebiet, trotz der Festsetzung GE (E), sondern um eine gemischte Struktur aus Wohnbebauung, gewerblicher Nutzung und Einzelhandel. Die CDU-Fraktion stimmt der Bebauungsplanänderung zu, so stellvertr. AV Herr Gräfe. Die Änderung von GE (E) in MI mache in diesem Bereich für eine Nachverdichtung Sinn. Die SPD-Fraktion stimmt der Änderung ebenfalls zu. Für sie ist jedoch wichtig, dass insbesondere die vorhandenen Nutzungen durch die Bebauungsplanänderung nicht eingeschränkt werden. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne spricht sich gegen die Änderung aus. Sie erinnert an den Bau der Umgehungsstraße, wo auf Grund von Immissionen, hier Lärmbelästigung durch die Straße, Häuser sogar erst beseitigt werden sollten. Damit diesbezüglich erst gar keine Probleme auftreten, wird eine zusätzliche Wohnbebauung an der Stelle nicht befürwortet. Von Seiten der CDU-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass der Antragsteller schon seit Jahren dort selber wohne und ihm somit die Situation vor Ort ausreichend bekannt sei. Herr Winkler erklärt, dass im Vorfeld bereits Gespräche mit der Bezirksregierung Detmold und dem Kreis Lippe geführt worden seien. Hier bestehen keine Bedenken gegen die Planung. Er ergänzt, dass die Ansprüche an den Immissionsschutz in einem MI anders als z.B. in einem WR sind. Dennoch muss gesundes Wohnen möglich sein. Herr Winkler beendet seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass diese Fragen im Verfahren abschließend geklärt werden. Sodann lässt stellvertr. AV Herr Gräfe über den Beschlussvorschlag abstimmen: Beschluss: 1. 2. Der Bebauungsplan Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ ist als 5. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Für die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB auf der Grundlage der in der Vorlage dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke durchzuführen. Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Beratungsergebnis: - 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -