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Beschlusstext (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
10.05.17, 14:42
Aktualisiert
10.05.17, 14:42
Beschlusstext (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 21.03.2017 21 Ausnahmen vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie 13/2017 1. Für die Einstellung einer Verwaltungskraft im Aufgabenbereich wirtschaftliche Jugendhilfe mit 39 Wochenstunden in der Entgeltgruppe 7 TVöD wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den Rhein-Erft-Kreis die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. 2. Für die Einstellung von 1,5 Sozialarbeiter/innen der Entgeltgruppe S 11b TVöD in der Fachberatung Tagespflege wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den Rhein-ErftKreis die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. 3. Für die Einstellung eines/einer Sozialarbeiters/arbeiterin der Entgeltgruppe S 11b TVöD mit 19,5 Wochenstunden wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den Rhein-ErftKreis die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. 4. Für die bis zum 31.12.2018 befristete Einstellung eines/einer Quartiermanagers/managerin der Entgeltgruppe S 11b TVöD mit 39 Wochenstunden wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den Rhein-Erft-Kreis die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)