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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. K 14 „Windpark Peterberg“ im Ortsteil Raffelsbrand zur Errichtung von Windkraftanlagen; hier: Auswertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
160 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
29.02.16, 12:02
Aktualisiert
29.02.16, 12:02
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. K 14 „Windpark Peterberg“ im Ortsteil Raffelsbrand zur Errichtung von Windkraftanlagen;
hier: Auswertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss über
        die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. K 14 „Windpark Peterberg“ im Ortsteil Raffelsbrand zur Errichtung von Windkraftanlagen;
hier: Auswertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss über
        die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 15.03.2016 öffentlich TOP- Nr.: 14/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 03.02.2016 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. K 14 „Windpark Peterberg“ im Ortsteil Raffelsbrand zur Errichtung von Windkraftanlagen; hier: Auswertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die eingegangenen Anregungen z. K. und stimmt den jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung mit dem entsprechenden Beschlussvorschlag zu. Weiterhin ermächtigt der Bau- und Umweltausschuss den Bürgermeister, mit den beigefügten Planunterlagen die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. K 14 „Windpark Peterberg“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. K 14 zur Errichtung von Windkraftanlagen im Ortsteil Raffelsbrand wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 10.05.2012 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange wurde vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 08.11.2012 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu dem o. a. Bauleitplanverfahren wurde in der Zeit vom 20.11.2012 bis zum 20.12.2012 durchgeführt. - Seite 1 von 2 - Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 26.11.2012 bis 07.01.2013. In der Anlage 1 (Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Anlage 2 (Abwägungstabelle Beteiligung TÖB) zu dieser Vorlage sind die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen mit den dazugehörigen, von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro VDH Projektmanagement GmbH, erarbeiteten Stellungnahmen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen aufgeführt. In der Sitzung werden Herr von der Heide jun. und Herr Schütt von VHD Projektmanagement GmbH anwesend sein und die Planunterlagen erläutern, aber auch für Fragen zur Verfügung stehen. Die Planunterlagen für die nunmehr durchzuführende Offenlage bestehen aus Anlage 1: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 2: Abwägungstabelle Beteiligung TÖB Anlage 3: Planurkunde Offenlage Anlage 4: VEP Offenlage Anlage 5: Begründung Offenlage Anlage 6: Textliche Festsetzungen Offenlage Anlage 7: „Artenschutzprüfung“ Büro Fehr Anlage 8: „Artenschutzprüfung – Art für Art-Protokolle“ Büro Fehr Anlage 9: „Immissionsgutachten“ Büro IEL Anlage 10: „Immissionsgutachten Anhang Teil 1“ Büro IEL Anlage 11: „Immissionsgutachten Anhang Teil 2“ Büro IEL Anlage 12: „Immissionsgutachten Anhang Teil 3“ Büro IEL Anlage 13: „Landschaftsbildbewertung“ Büro ECODA Anlage 14: „Optisch bedrängende Wirkung“ Büro Ökoplan zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es wird empfohlen, dass der Bau- und Umweltausschuss die eingegangenen Bedenken gemäß der Aufstellung in den Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis nimmt und den jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung mit entsprechendem Beschlussvorschlag zustimmt. Weiterhin wird empfohlen, mit den als Anlage beigefügten Planunterlagen die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -