Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
5,5 MB
Datum
15.03.2016
Erstellt
29.02.16, 12:02
Aktualisiert
29.02.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gutachten zur Beurteilung der
„optisch bedrängenden Wirkung“
von Windenergieanlagen in
Hürtgenwald
Gutachten zur Beurteilung
der „optisch bedrängenden Wirkung“
von Windenergieanlagen
in Hürtgenwald
Auftraggeber:
Gemeinde Hürtgenwald
August-Scholl-Str. 5
52393 Hürtgenwald
Bearbeiter:
Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing.
Bernd Fehrmann
Dipl.-Ing.
Jan Peter Mohr
Essen, Februar 2016
Bredemann und Fehrmann
Savignystraße 59
45147 Essen
Telefon 0201.62 30 37
Telefax 0201.64 30 11
info@oekoplan-essen.de
www.oekoplan-essen.de
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Inhalt
1
Einleitung ............................................................................................................. 1
2
Standortbeschreibung und Planung .................................................................. 2
2.1
2.2
2.3
3
Bewertung der Betroffenheit der Standorte ..................................................... 14
3.1
3.2
3.3
4
Lage und Umfeld des Planungsgebiets........................................................... 2
Planvorhaben ................................................................................................. 3
Standorte zur Prüfung Einzelfalls .................................................................... 4
Methodik ....................................................................................................... 14
Erscheinungsbild der WEA ........................................................................... 15
Betroffenheit der Räume............................................................................... 16
Gutachterliche Gesamtbeurteilung .................................................................. 38
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1:
Lage der Gemeinde Hürtgenwald im Kreis Düren, NRW (Wikipedia) .......... 2
Abb. 2:
geplante WEA und angrenzende Wohnbebauung ....................................... 3
Abb. 3:
Abstände zu den betroffenen Wohnhäusern ............................................... 4
Abb. 4:
Die betroffenen Wohnhäuser der Ringstraße 23 und 24.............................. 5
Abb. 5:
Süd-Ansicht des Standortes Ringstraße 23 ................................................. 5
Abb. 6:
Grundriss Ringstraße 23 (EG) ..................................................................... 6
Abb. 7:
Grundriss Ringstraße 23 (OG) .................................................................... 6
Abb. 8:
Süd-Fassade des westlichen Flügels (Ringstraße 24) ................................. 7
Abb. 9:
Wohn-/Esszimmer der Ringstraße 24 (EG) ................................................. 8
Abb. 10:
Kinderzimmer im 1. OG (Ringstraße 24) ..................................................... 8
Abb. 11:
Übersicht der betroffenen Häuser Am Peterberg ......................................... 9
Abb. 12:
Am Peterberg 1 ........................................................................................... 9
Abb. 13:
Südost-Seite des Gebäudekomplexes Am Peterberg 2 / 2A...................... 10
Abb. 14:
Blick aus dem EG des Hauses Am Peterberg 2 in Richtung Südosten. ..... 10
Abb. 15:
Übersicht der betroffenen Häuser an der Wollseifener Straße................... 11
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Abb. 16:
Lage der betroffenen Häuser an der Wollseifener Straße 1 ....................... 12
Abb. 17:
Grundriss des OG (Wollseifener Straße 5) ................................................ 12
Abb. 18:
Blick aus dem Schlafzimmer im 1. OG in Richtung Südosten .................... 13
Abb. 19:
WEA vom Typ ENERCON E-115 (Quelle: Enercon) ................................. 15
Abb. 20:
Blick aus dem 1. OG auf die geplante WEA 1 ........................................... 17
Abb. 21:
Die Gesamtansicht zeigt die präsente Lage der WEA 1 ............................ 17
Abb. 22:
Ausrichtung der WEA zum Standort Ringstraße 23 bei SW-Wind. ............ 18
Abb. 23:
Bei horizontalem Blickwinkel von der Terrasse ......................................... 20
Abb. 24:
Blick von der Terrasse in Richtung der geplanten WEA ............................ 20
Abb. 25:
Blick vom Kinderzimmer (OG) auf die geplante WEA 1 (Fotomontage) ..... 21
Abb. 26:
Nur im Weitwinkel wird die gesamte Anlage sichtbar (Fotomontage) ........ 21
Abb. 27:
Ausrichtung der WEA zum Standort Ringstraße 24 bei SW-Wind ............. 22
Abb. 28:
Blick in Richtung WEA 1 (Fotomontage, Am Peterberg 3) ......................... 25
Abb. 29:
Visualisierung der Gesamtsituation (Weitwinkel-Fotomontage) ................. 26
Abb. 30:
Ausrichtung der WEA bei SW-Wind (Standort Am Peterberg 3). ............... 26
Abb. 31:
Blick in Richtung WEA 1 (Fotomontage, Am Peterberg 4) ......................... 28
Abb. 32:
Visualisierung der Gesamtsituation, links WEA 2, rechts WEA 1 ............... 29
Abb. 33:
Ausrichtung der WEA bei SW-Wind (Standort Am Peterberg 4) ................ 29
Abb. 34:
Blick von der Terrasse in Richtung geplanter WEA 5 ................................ 31
Abb. 35:
Gesamteindruck (Weitwinkel-Fotomontage) .............................................. 31
Abb. 36:
Ausrichtung der WEA zum Standort Wollseifener Straße 1 ....................... 32
Abb. 37:
Blick vom Balkon (1. OG) auf die WEA 3 (Fotomontage, links WEA 4) ..... 34
Abb. 38:
Blick vom Balkon (1. OG) auf die WEA 4 (links) (Fotomontage) ................ 35
Abb. 39:
Gesamteindruck (1. OG, Weitwinkel-Fotomontage) .................................. 35
Abb. 40:
Ausrichtung der WEA zum Standort Wollseifener Straße 5 bei SW-Wind . 36
Tabellenverzeichnis
Tab. 1:
Standort und technische Angaben der fünf geplanten WEA ........................ 3
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1
1019-02/2016
Einleitung
Die IEH GmbH, Hürtgenwald, plant die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) auf dem Peterberg am Vossenacker Wald in der Gemeinde
Hürtgenwald.
Windenergieanlagen können auf den Menschen eine „optisch bedrängende Wirkung“ ausüben, wenn sie aufgrund der Massigkeit ihres Baukörpers „erdrückend“
und „erschlagend“ wirken (GATZ [2009]: Windenergieanlagen in der Verwaltungsund Gerichtspraxis. vhw Verlag [Bonn]). Von entscheidender Bedeutung ist dabei
die Drehbewegung des Rotors und weniger die Baumasse des Turms. Drehende
Bewegungen ziehen nahezu zwangsläufig den Blick – und damit die Aufmerksamkeit auf sich, selbst wenn der Betroffene seitlich und nicht frontal vor dem Rotor
steht.
Die Entscheidung, ob von einer Anlage eine derartige Wirkung ausgeht, ist gemäß
Windenergie-Erlass „stets anhand aller Umstände des Einzelfalls“ zu prüfen. Nach
der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster NRW (s. Urteil
vom 09.08.2006 – 8 A 3726/05-) lässt sich folgendes prognostizieren: Beträgt der
Abstand zwischen Wohnhaus und WEA mindestens das Dreifache der Gesamthöhe
(Nabenhöhe zzgl. Rotorradius), dürfte die Einzelfallprüfung überwiegend zu dem
Ergebnis gelangen, dass von der WEA keine optisch bedrängende Wirkung ausgeht. Sollte der Abstand geringer als das Zweifache der Gesamthöhe sein, so wird
die Einzelfallprüfung voraussichtlich eine optisch bedrängende Wirkung feststellen.
Bei einer Entfernung zwischen dem Zwei- und Dreifachen bedarf es einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls.
In Bezug auf die vorliegende Planung stehen die vorgesehenen WEA zwischen dem
zwei- und dreifachen Abstand zur nächsten Wohnbebauung. Zum Genehmigungsantrag ist somit ein Gutachten beizufügen, in dem die von den WEA ausgehenden
optischen Wirkungen untersucht werden und beurteilt wird, ob von diesen Anlagen
eine „rücksichtslose optisch bedrängende Wirkung“ auf die dort wohnenden
Menschen ausgeht.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
1
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
2
Standortbeschreibung und Planung
2.1
Lage und Umfeld des Planungsgebiets
1019-02/2016
Hürtgenwald ist eine Gemeinde am Rande des Nationalparks Eifel in NordrheinWestfalen und gehört zum Kreis Düren. Der höchste Punkt im Gemeindegebiet ist
bei Langschoß auf etwa 582 m über NN, der niedrigste zwischen Gey und Birgel auf
knapp 170 m über NN. An die Gemeinde Hürtgenwald grenzen Langerwehe und
Düren im Norden, Kreuzau und Nideggen im Osten, Stolberg im Westen sowie
Simmerath im Süden.
In der Region ist die Topografie stark bewegt, Flüsse haben z. T. stark eingeschnittene Täler geschaffen. Vereinzelte WEA und auch kleinere Windparks sind in
der Umgebung keine Ausnahmen. Die geplanten WEA befinden sich südwestlich
von Hürtgenwald im Vossenacker Wald südlich der B 399.
Abb. 1:
Lage der Gemeinde Hürtgenwald im Kreis Düren, NRW (Wikipedia)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
2
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
Abb. 2:
2.2
1019-02/2016
geplante WEA und angrenzende Wohnbebauung
Planvorhaben
Die Errichtung der fünf WEA soll durch die IEH, Innovative Energie Anlagen
Hürtgenwald GmbH, erfolgen. Geplant sind fünf Windenergieanlagen vom Typ E115
der Firma ENERCON mit 135 m und 149 m Nabenhöhe (s. Tab. 1). Die Abstände
zur Wohnbebauung betragen ungefähr 420 m (WEA 1) bis 730 m (WEA 4).
Tab. 1: Standort und technische Angaben der fünf geplanten WEA
WEA 1
WEA 2
Standort
310.450
5.616.438
Hersteller
ENERCON
Typ
E-115
Nennleistung
3 000 kW
Nabenhöhe
135 m
Rotordurchmesser
115,7 m
Gesamthöhe
193 m
207 m
2 fache Gesamthöhe 386 m
414 m
3 fache Gesamthöhe 579 m
621 m
Minimalabstand zur
Wohnbebauung
422 m
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
310.824
5.616.215
WEA 3
WEA 4
WEA 5
311.100
5.615.892
311.130
5.615.600
311.864
5.615.668
530 m
728 m
495 m
149 m
547 m
3
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
2.3
1019-02/2016
Standorte zur Prüfung Einzelfalls
Alle Gebäude, die sich innerhalb des 621 m-Radius der fünf WEA befinden, wurden
kenntlich gemacht. Im Rahmen einer Ortsbegehung, Absprache mit den Anwohnern
und Bauakten-Recherchen wurde anschließend ermittelt, welche Gebäude bzw.
Teilgebäude bewohnt sind. Auf diese Gebäude wird im Folgenden eingegangen. Die
Wohnbebauung befindet sich im Außenbereich, das Umfeld ist durch intensive
landwirtschaftliche Nutzung und Waldgebiete geprägt.
Abb. 3:
Abstände zu den betroffenen Wohnhäusern (2fache GH rot, 3fache GH grün)
2.3.1 Standort Ringstraße
Der Standort Ringstraße liegt in unmittelbarer Nähe, nördlich der geplanten WEA 1.
Die Wohnhäuser Ringstraße 23 und 24 müssen bzgl. der geplanten WEA1 überprüft
werden. Die Abstände zu den geplanten WEA 2, 3, 4 und 5 sind größer als die
dreifache Gesamthöhe, so dass diese WEA nicht geprüft werden.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
4
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
Abb. 4:
1019-02/2016
Die betroffenen Wohnhäuser der Ringstraße 23 und 24
Das L-förmige Gebäude an der Ringstraße 23 ist zweigeschossig. Der bewohnte
Teil des Hauses liegt in Nord-Süd-Ausrichtung, im Ost-West-Schenkel befinden sich
Garagen. Betroffen sind das Wohnzimmer im EG und ein Schlafzimmer im OG
(beide Räume besitzen Fenster in Richtung Süden).
Abb. 5:
Süd-Ansicht des Standortes Ringstraße 23
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
5
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
Abb. 6:
Grundriss Ringstraße 23 (EG)
Abb. 7:
Grundriss Ringstraße 23 (OG)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
1019-02/2016
6
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Der U-förmige Gebäudekomplex der Ringstraße 24 öffnet sich nach Süden. Bewohnt wird der westliche Flügel. Sichtbeziehungen zur geplanten WEA 1 bestehen
von der Südseite des Gebäudes und der Terrasse. Betroffen sind hier Wohn-,
Esszimmer (EG, zwei Fenster) sowie die Terrasse im Innenhof. Im 1. und 2. OG ist
jeweils ein Kinderzimmer betroffen (2. OG ist ausgebaut und auf den Plänen noch
nicht vorhanden).
Abb. 8:
Süd-Fassade des westlichen Flügels (Ringstraße 24)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
7
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
Abb. 9:
1019-02/2016
Wohn-/Esszimmer der Ringstraße 24 (EG)
Abb. 10: Kinderzimmer im 1. OG (Ringstraße 24)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
8
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
2.3.2 Standort Am Peterberg
Am Peterberg liegen vier Wohngebäude innerhalb des zu prüfenden Bereiches. Vor
allem die Gebäude Am Peterberg 1 und 4 sind stark eingegrünt. Im gesamten Umkreis befinden sich viele Gehölzstrukturen und Wälder.
Abb. 11: Übersicht der betroffenen Häuser Am Peterberg
Am Peterberg 1 ist ein Zweifamilienhaus in L-Form. Ein Teil des Hauses ist z. Zt.
unbewohnt (Ost-West-Flügel). Das Grundstück ist vor allem nach Süden zur B 399
mit immergrünen Gehölzen bepflanzt. Diese wirken stark sichtverschattend, sowohl
für den bewohnten Trakt, als auch für die Terrasse.
Eine optisch bedrängende Wirkung kann daher für das Wohnhaus Am Peterberg 1
ausgeschlossen werden.
Abb. 12: Am Peterberg 1: immergrüne Gehölzen wirken sichtverschattend (links).
Rechts der unbewohnte Flügel des Gebäudes.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
9
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Die Wohnhäuser Am Peterberg 2 und Am Peterberg 2A bestehen aus zwei
zusammenhängenden Gebäuden. Der Gebäudekomplex liegt in Nordost-SüdwestRichtung. Dadurch ergibt sich die Situation, dass aus den Fenstern der Südost-Seite
die geplanten WEA nicht sichtbar sein werden. Ein immergrüner Nadelbaum wirkt
für das Gebäude Am Peterberg 2A zusätzlich sichtverschattend. Lediglich das
Gebäude Am Peterberg 2 weist im EG Fenster in Richtung Südwesten (WEA 1) auf.
Diese Sichtbeziehung wird jedoch durch Garage und Hecke unterbrochen.
Eine optisch bedrängende Wirkung kann für die Wohnhäuser Am Peterberg 2 und
Am Peterberg 2A ausgeschlossen werden.
Abb. 13: Südost-Seite des Gebäudekomplexes Am Peterberg 2 / 2A
Abb. 14: Blick aus dem EG des Hauses Am Peterberg 2 in Richtung Südosten.
Hinter dem Wohnhaus Am Peterberg 1 liegt das Wohnhaus Am Peterberg 3. Es ist
von Gehölzen umgeben, in Richtung geplanter WEA 1 grenzen zwei Rasenstücke
aneinander. Betroffen ist die Südwest-Seite des Gebäudes, hier ist eine Terrasse
geplant. Ein Grundriss liegt nicht vor.
Nahezu baugleich zum Wohnhaus Am Peterberg 3 ist das Gebäude
Am Peterberg 4. Das Haus ist stark eingegrünt und liegt ebenfalls nahe der Grenze
der dreifachen Gesamthöhe der geplanten WEA 1. Die vorhandenen Gehölze minimieren die Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA. Betroffen ist die SüdwestSeite des Gebäudes. Es liegt ebenfalls kein Grundriss vor.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
10
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
2.3.3 Standort Wollseifener Straße
An der Wollseifener Straße sind die Häuser 1 und 5 betroffen (s. Abb. 15). Beide
Gebäude gehören zu landwirtschaftlichen Betrieben und sind entsprechend auch
von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Eine optisch bedrängende
Wirkung könnte von den geplanten WEA 3 und 5 ausgehen. Die übrigen Wohngebäude der Wollseifener Straße liegen außerhalb der dreifachen Gesamthöhe und
werden deshalb nicht näher untersucht.
Abb. 15: Übersicht der betroffenen Häuser an der Wollseifener Straße
Am Standort Wollseifener Straße 1 stehen zwei Wohngebäude (im Folgenden
durch die Bezeichnung Altbau und Neubau differenziert). Der Altbau liegt etwas
zurückversetzt. Mögliche Sichtbeziehungen werden durch Gebäudeteile (Garage,
Neubau) und Gehölze gestört. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden. Der
Neubau liegt an exponierter Stelle, die Haupt-Blickrichtung des Wohngebäudes geht
nach Südosten in Richtung WEA 5. Am stärksten betroffen ist die Terrasse, die in
direkter Sichtbeziehung zu der 495 m entfernten WEA 5 steht. Im Wohnhaus hinter
der Terrasse befindet sich das Wohnzimmer. Die weiteren geplanten WEA 1, 2, 3
und 4 liegen nicht im Haupt-Blickfeld des Standorts.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
11
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Abb. 16: Lage der betroffenen Häuser an der Wollseifener Straße 1
Für das Wohnhaus der Wollseifener Straße 5 ist die WEA 3 entscheidend. Sie liegt
südwestlich des Standortes in einer Entfernung von 530 m. Am stärksten betroffen
ist der Balkon im 1. OG an der Südwest-Seite. Die Räume an dieser Seite besitzen
nicht die gleiche Relevanz, es handelt sich hierbei um Schlafzimmer, Bad, Küche
und Esszimmer.
Für die betroffenen Räume in Richtung WEA 5 bilden Gehölze eine Sichtverschattung (vgl. Abb.18). Von der WEA 5 kann eine optisch bedrängende Wirkung ausgeschlossen werden.
Abb. 17: Grundriss des OG (Wollseifener Straße 5)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
12
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Abb. 18: Blick aus dem Schlafzimmer im 1. OG in Richtung Südosten (Wollseifener Straße 5)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
3
Bewertung der Betroffenheit der Standorte
3.1
Methodik
Ausgehend von folgenden, im Rahmen des o. g. OVG-Urteils entwickelten Bewertungskriterien wird das Ausmaß der Wirkungen auf die oben beschriebenen Standorte bzw. ihre Bewohner eingeschätzt:
-
Lage bestimmter Räumlichkeiten und deren Fenster sowie Balkone und
Terrassen zu den WEA
-
bestehende oder in zumutbarer Weise herstellbare Abschirmung des
Wohngrundstückes zu den WEA
-
Blickwinkel auf die Anlagen
-
Hauptwindrichtung und damit Stellung der Rotoren zum jeweiligen Standort
-
topografische Situation
-
vorhandener Sichtschutz (Wald/Gehölze, Gebäude)
-
Größe der Rotordurchmesser
-
vorhandene Beeinträchtigungen
Die einzelnen Prüfaspekte werden verbal-argumentativ diskutiert und dienen als
Grundlage für die gutachterliche Gesamteinschätzung.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
14
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
3.2
1019-02/2016
Erscheinungsbild der WEA
Am Standort Hürtgenwald-Peterberg sind fünf WEA der Firma ENERCON vom Typ
E-115 geplant (s. Abb. 19). Trotz des schlanken Turmes ergibt sich eine relativ
kompakte Erscheinung: Die Nabenhöhe beträgt 135 m (WEA 1) bzw. 149 m (WEA
2-5), der Rotordurchmesser beträgt 115 m. Die langen Rotorblätter und die
Umdrehungsgeschwindigkeit von 11,5 U/min (bei Nennleistung) bewirken eine
ruhige und gleichmäßige Drehung des Rotors. Auch unter Volllast wird die Anlage
im Gegensatz zu kleineren WEA relativ „langsam" wirken. Die getriebelose Anlage
soll weniger Geräusch-Emissionen verursachen.
Abb. 19: WEA vom Typ ENERCON E-115 (Quelle: Enercon)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
15
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
3.3
1019-02/2016
Betroffenheit der Räume
Zur Veranschaulichung der Betroffenheit wurden für jeden Standort Visualisierungen
(Fotomontagen) erarbeitet. Für eine möglichst naturgetreue Abbildung der Szene
muss eine Brennweite von 50 mm gewählt werden (bezogen auf ein analoges Kleinbildformat), damit der sichtbare Ausschnitt in etwa dem natürlichen (menschlichen)
Sehfeld entspricht. Bei den gewählten Standorten ergeben sich dadurch Ausschnitte, die nur in Teilen die Sicht auf geplanten WEA wiedergeben (s. u.). Um
trotzdem zu zeigen, wie sich die WEA in ihrer Gesamtheit darstellen, wurden
zusätzlich Weitwinkel-Aufnahmen verwendet. Sie geben lediglich einen Überblick
und spielen für die Begutachtung eine untergeordnete Rolle. Wenn nicht anders
vermerkt, wurden die Rotoren der WEA in Hauptwindrichtung (SW) ausgerichtet.
Damit wird die voraussichtlich häufigste Situation dargestellt.
Bei allen Standorten muss darüber hinaus die planungsrechtliche Situation berücksichtigt werden: Die Standorte befinden sich im bebauten Außenbereich. Hier vermindert sich der Schutzanspruch. Betroffenen werden Maßnahmen, durch die sie
den Auswirkungen der WEA ausweichen oder sich vor ihnen schützen können, eher
zugemutet als im bebauten Innenbereich.
3.3.1 Betroffenheit Standort Ringstraße 23
Sichtbarkeit
Vom Standort Ringstraße 23 liegt die geplante WEA 1 in 477 m Entfernung. Die
WEA 2 befindet sich 837 m entfernt. Ausrichtung und Raumnutzung des Mehrfamilienhauses sowie die topografische Lage bedingen einen direkten Sichtbezug
zur geplanten WEA 1. Vereinzelt ist die Sicht durch Bäume entlang der Ringstraße
und den angrenzenden Wald verschattet. Die anderen WEA werden von den
betroffenen Räumen an der Südseite nicht zu sehen sein.
Direkt betroffen sind das Wohnzimmer im EG und die Schlafzimmer im 1. und
2. OG. Die Abb. 20 zeigt eine Visualisierung aus dem 1. OG, von wo aus die Sicht
verhältnismäßig frei auf die Anlage fällt. Der Turmfuß wird von Bäumen verschattet,
die Nabe befindet sich außerhalb des Sichtfeldes. Die Rotorspitzen werden durch
das Sichtfeld ziehen.
Am deutlichsten sichtbar wird die WEA 1 vom Wohnzimmer aus sein, weshalb
dieser Standort für die Visualisierung ausgewählt wurde. Im belaubten Zustand der
Bäume wird weniger als die Hälfte des Turms von hier sichtbar sein. Lediglich der
Rotor und ca. das letzte Drittel des Turms werden zu sehen sein. Aufgrund der
Dominanz der Nadelbäume am Standort wird die Situation im unbelaubten Zustand
kaum anders sein.
Die Visualisierung der Gesamtsituation zeigt, dass die WEA 1 beim Blick aus dem
Fenster sichtbar ist (s. Abb. 21).
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Abb. 20: Blick aus dem 1. OG auf die geplante WEA 1. (Ringstraße 23, Fotomontage).
Abb. 21: Die Gesamtansicht zeigt die präsente Lage der WEA 1
(Blick vom 1. OG, Ringstraße 23, Weitwinkel-Fotomontage)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
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Ausrichtung
In NRW gilt als Hauptwindrichtung Süd-West. Ausgehend von dieser Windrichtung
wird die WEA 1 selten frontal zu sehen sein, so dass Sichtbarkeit und Dominanz
zurücktreten. Rotierende Bewegungen werden dadurch weniger wahrgenommen.
Abb. 22: Ausrichtung der WEA zum Standort Ringstraße 23 bei SW-Wind.
Sichtminimierung
Eine Möglichkeit zur Sichtminimierung durch Gehölzpflanzungen besteht lediglich im
EG (Wohn-/Esszimmer). Dort kann allerdings ein erheblicher Teil der Sicht auf die
geplante WEA minimiert werden. Durch die Ausrichtung zur Südseite führt dies
zwangsläufig auch zu einer Verringerung des Lichteinfalls. Das Wohn-Esszimmer
bietet darüber hinaus die Möglichkeit, durch eine geschickte Stellung der Möbel, den
visuellen Einfluss der WEA zurückzunehmen.
In den beiden Obergeschossen (Schlafzimmer) wirkt eine Gehölzpflanzung nicht
sichtverschattend.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
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Gutachterliche Beurteilung (Ringstraße 23)
Die WEA 1 befindet sich im direkten Sichtfeld aus dem Wohn-/Esszimmer (EG)
sowie den Schlafzimmern (1./2. OG). Eine Minimierung der Sichtbarkeit durch die
Anpflanzung zusätzlicher Bäume ist lediglich im EG möglich. Hier könnte auch eine
geschickte Anordnung der Möbel die Sichtbeziehung brechen. Vor dem planungsrechtlichen Hintergrund (Außenbereich) ist dies vertretbar. Der verhältnismäßig
ruhige Lauf des Rotors wird sich auch aufgrund der Hauptwindrichtung kaum
störend auswirken.
Die WEA 2, 3, 4 und 5 sind vom Standort aus kaum sichtbar und außerhalb der
dreifachen Gesamthöhe. Hier besteht aus Sicht des Gutachters keine optisch
bedrängende Wirkung.
Unter Berücksichtigung aller Prüfaspekte kann für die WEA 1
– trotz der Betroffenheit der Wohnräume – nicht von einer
„rücksichtslosen optisch bedrängenden Wirkung“
ausgegangen werden.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
3.3.2 Betroffenheit Standort Ringstraße 24
Sichtbarkeit
Ausrichtung und Raumnutzung des Wohnhauses sowie die relativ flache Topografie
bedingen einen direkten Sichtbezug zu den geplanten WEA 1, 2, 3 und 4. Betroffen
sind die Terrasse und das Wohnzimmer im EG. Im 1. und 2. OG sind es die Kinderzimmer. Relevant ist die Sichtbeziehung zur WEA 1.
Am deutlichsten werden die WEA von der Terrasse zu sehen sein (s. Abb. 24). Bei
horizontalem Blickwinkel des Betrachters wird allerdings nur ein verhältnismäßig
kleiner Teil des Turmes der WEA 1 sichtbar sein. Der größte Teil liegt entweder
außerhalb des Sehfeldes oder wird von Gehölzen verschattet (s. Abb. 23).
Abb. 23: Bei horizontalem Blickwinkel sieht der Betrachter von der Terrasse nur einen Teil der
WEA 1 (Fotomontage)
Abb. 24: Blick von der Terrasse in Richtung der geplanten WEA (Fotomontage, Weitwinkel)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
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Vom Wohnzimmer im EG werden die vorhandenen Gehölze die Sicht auf die WEA 1
verschatten. In den oberen Stockwerken gelingt dies nicht so gut, der mittlere Teil
des Turmes zwischen Rotor und Turmfuß wird sichtbar sein. Allerdings wird das
volle Ausmaß der Anlage erst sichtbar sein, wenn der Betrachter sehr dicht am
Fenster steht und den Blick auf den Himmel richtet.
Abb. 25: Blick vom Kinderzimmer (OG) auf die geplante WEA 1 (Fotomontage)
Abb. 26: Nur im Weitwinkel wird die gesamte Anlage sichtbar (Fotomontage)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
21
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Ausrichtung
Durch die Hauptwindrichtung Südwest werden die Rotorblätter der WEA 1 selten
frontal zum Betrachter stehen. Dominanz und Sichtbarkeit treten auf diese Weise
zurück, rotierende Bewegungen werden weniger wahrgenommen.
Abb. 27: Ausrichtung der WEA zum Standort Ringstraße 24 bei SW-Wind
Sichtminimierung
Sichtschutzpflanzungen sind teilweise möglich. Gehölze im Garten verdecken einen
Teil der WEA 1. Der Baumbestand könnte erweitert werden, sodass die WEA 1 im
EG und auf der Terrasse mittel- bis langfristig weiter zurücktritt. Auf der Terrasse
gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, mit Pflanzkübeln Sichtbeziehungen zu
stören. Mobile Ausführungen könnten sogar aktuellen Bedürfnissen angepasst
werden. Auch Sonnenschirme oder Sonnensegel bieten weit reichenden
Sichtschutz.
Im OG greifen solche Maßnahmen nicht. Auch eine angepasste Ausrichtung der
Möbel ist in Kinderzimmern nicht konfliktmindernd zu bewerten, da Kinder ihre
Zimmer sehr individuell und unabhängig von Möbel-Positionen bespielen.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Gutachterliche Beurteilung (Ringstraße 24)
Die deutlichste Sicht auf die geplanten WEA 1 wird der Betrachter vermutlich im
Außenbereich haben. Von dort wird sie durch die exponierte Lage sehr präsent sein
– auch bei Berücksichtigung der Hauptwindrichtung. Allerdings zeigen die
Visualisierungen, dass bei normalem Blickwinkel lediglich ein Teil des Mastes zu
sehen sein wird. Durch den verhältnismäßig ruhigen Lauf des Rotors werden sich
die Drehbewegungen kaum störend auswirken. Eine Sichtminimierung durch
sichtverschattende Bäume ist im EG und auf der Terrasse möglich, wird aber nicht
zur vollständigen Sichtverschattung führen.
Unter Berücksichtigung der Prüfaspekte kann für die WEA 1
nicht von einer „rücksichtslosen optisch bedrängenden
Wirkung“ am Standort Ringstraße 24 ausgegangen werden.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
23
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
3.3.3 Betroffenheit Standort Am Peterberg 1
Gutachterliche Beurteilung (Am Peterberg 1)
WEA 1 und 2 werden weder vom Außenbereich noch aus den Innenräumen des
Gebäudes heraus sichtbar sein. Die vorhandene immergrüne Pflanzung schirmt die
Sicht zu den geplanten WEA vollständig ab.
Für die WEA 1 und 2 kann eine optisch bedrängende Wirkung
sicher ausgeschlossen werden.
3.3.4 Betroffenheit Standort Am Peterberg 2/2A
Gutachterliche Beurteilung (Am Peterberg 2/2A)
Durch die Ausrichtung des Gebäudekomplexes und die bereits vorhandenen
sichtverschattenden Elemente wird es zu den WEA 1 und 2 keine direkten
Sichtbeziehungen geben. Die anderen geplanten WEA sind an diesem Standort
nicht relevant.
Für die WEA 1 und 2 kann eine optisch bedrängende Wirkung
sicher ausgeschlossen werden.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
24
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
3.3.5 Betroffenheit Standort Am Peterberg 3
Sichtbarkeit
Vom Standort liegt die geplante WEA 1 in 545 m Entfernung. Ausrichtung und
Raumnutzung des Einfamilienhauses sowie die flache Topografie bedingen einen
direkten Sichtbezug. Direkt betroffen ist im Erdgeschoss ein Wohnzimmer,
zusätzlich ist eine Terrasse geplant.
Am stärksten sichtbar wird die WEA 1 von der Terrasse aus sein, weshalb dieser
Standort für die Visualisierung ausgewählt wurde. Die Abb. 28 zeigt den Blick auf
die geplante WEA 1. Im belaubten Zustand der Bäume wird der Mast nicht zu sehen
sein, im unbelaubten Zustand wird er sich schemenhaft andeuten. Der Rotor wird
oberhalb der Baumspitzen (etwa in Nabenhöhe) sichtbar sein.
Die Visualisierung der Gesamtsituation zeigt, dass vor allem im unbelaubten
Zustand die WEA 1 sichtbar sein wird.
Bzgl. der Innenräume deuten Raumgröße, Ausrichtung und Fensteranordnung
darauf hin, dass sich direkt am Fenster ein ähnliches Bild ergeben wird, wobei die
Sichtbarkeit mit der Tiefe der Räume stark abnimmt.
Abb. 28: Blick in Richtung WEA 1 (Fotomontage, Am Peterberg 3)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Abb. 29: Visualisierung der Gesamtsituation (Weitwinkel-Fotomontage, Am Peterberg 3)
Ausrichtung
Ausgehend von einer Hauptwindrichtung aus Südwest wird die WEA 1 vermutlich
frontal zu sehen sein. Die rotierenden Bewegungen sind folglich gut sichtbar, wobei
zumindest im belaubten Zustand etwa die Hälfte des Rotors hinter den Bäumen
verschwindet.
Abb. 30: Ausrichtung der WEA bei SW-Wind (Standort Am Peterberg 3).
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Sichtminimierung
Die Visualisierungen zeigen, dass die vorhandenen Bäume in Richtung WEA 1 –
zumindest im belaubten Zustand – bereits einen guten Sichtschutz bilden. Eine
weitere Sichtschutzpflanzung auf dem Grundstück könnte die Sichtbeziehungen
noch stärker stören.
Soweit dies von der Terrasse aus zu beurteilen ist, ließe sich innerhalb der betroffenen Räume durch eine entsprechende Raumaufteilung bzw. Stellung der Möbel
(z. B. vom Fenster abgewandt) der visuelle Einfluss verringern.
Gutachterliche Beurteilung (Am Peterberg 3)
Die WEA 1 befindet sich im direkten Sichtfeld aus dem Wohnzimmer sowie von der
Terrasse aus. Die vorhandenen Bäume bieten bereits erheblichen Sichtschutz, eine
weitere Minimierung der Sichtbarkeit durch die Anpflanzung zusätzlicher sichtverschattender Elemente wie Bäume erscheint möglich, sinnvoll und insbesondere vor
dem planungsrechtlichen Hintergrund (Außenbereich) auch vertretbar. Der verhältnismäßig ruhige Lauf des Rotors wird sich im belaubten Zustand der Bäume kaum
auffällig störend auswirken. Abschwächend wirken sich darüber hinaus die Tiefe der
Räume aus – je weiter sich der Bewohner vom jeweiligen Fenster entfernt, desto
geringer ist der sichtbare Bereich der WEA.
Unter Berücksichtigung aller Prüfaspekte kann für die WEA 1
– trotz der Betroffenheit der Wohnräume und der Terrasse –
nicht von einer „rücksichtslosen optisch bedrängenden
Wirkung“ ausgegangen werden.
Für die WEA 2, 3, 4 und 5 kann eine optisch bedrängende
Wirkung sicher ausgeschlossen werden.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
27
Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
3.3.6 Betroffenheit Standort Am Peterberg 4
Sichtbarkeit
Die geplante WEA 1 liegt in ähnlicher weiter Entfernung zum Standort wie Am
Peterberg 3: ca. 560 m. Da die Häuser sehr baugleich aufgebaut sind, ergibt sich
auch hier durch die Ausrichtung und Raumnutzung sowie die flache Topografie ein
direkter Sichtbezug.
Die Visualisierung zeigt den Blick auf die geplante WEA 1. Besonders im belaubten
Zustand der Bäume wird der Mast optisch zurücktreten, im unbelaubten Zustand
wird er schemenhaft zu erkennen sein. Der Rotor wird oberhalb der Baumspitzen
(etwa in Nabenhöhe) sichtbar sein.
Die Visualisierung der Gesamtsituation zeigt, dass auch die WEA 2 in Erscheinung
treten wird. Je nach Position des Betrachters werden die WEA 1 und 2 sichtbar sein
oder von den Bäumen verdeckt werden.
Raumgröße, Ausrichtung und Fensteranordnung der Innenräume haben zur Folge,
dass sich direkt am Fenster ein ähnliches Bild ergibt, wobei die Sichtbarkeit mit der
Tiefe der Räume stark abnimmt.
Abb. 31: Blick in Richtung WEA 1 (Fotomontage, Am Peterberg 4)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Abb. 32: Visualisierung der Gesamtsituation, links WEA 2, rechts WEA 1
(Weitwinkel-Fotomontage, Am Peterberg 4)
Ausrichtung
Bei einer Hauptwindrichtung aus Südwest werden die WEA 1 und 2 nahezu frontal
zu sehen sein. Die rotierenden Bewegungen sind folglich gut sichtbar.
Abb. 33: Ausrichtung der WEA bei SW-Wind (Standort Am Peterberg 4)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Sichtminimierung
Die vorhandenen Bäume bilden bereits einen guten Sichtschutz zur WEA 1. Die
Visualisierungen zeigen, dass weiteres Potenzial zur Sichtverschattung vorhanden
ist – auch in Bezug zur WEA 2.
Das Haus Am Peterberg 4 wird derzeit renoviert, so dass eine abschließende
Beurteilung der betroffenen Räume kaum möglich ist. Die Renovierungsarbeiten
bieten jedoch die Chance, frühzeitig auf die Sichtbeziehungen zu den WEA zu
reagieren.
Gutachterliche Beurteilung (Am Peterberg 4)
Die beste Sicht auf die geplanten WEA wird der Betrachter vermutlich im Außenbereich von der Terrasse aus haben. Von dort wird die WEA 1 präsent sein – vor
allem durch Berücksichtigung der Hauptwindrichtung. Allerdings wird der normale
Blickwinkel eher auf den Mast gerichtet sein und somit eine mögliche bedrohende
Wirkung konterkarieren. Durch den verhältnismäßig ruhigen Lauf des Rotors werden
sich die Drehbewegungen kaum störend auswirken. Eine weitere Sichtminimierung
durch sichtverschattende Bäume ist möglich.
WEA 2 ist im Außenbereich sichtbar. Je nach Standort wird die Anlage jedoch von
Bäumen verdeckt. Die Anwohner haben die Möglichkeit, aus dem Sichtfeld der
Anlage zu treten und weitere Sichtminimierungsmaßnahmen zu ergreifen (in erster
Linie Gehölzanpflanzungen).
Unter Berücksichtigung der Prüfaspekte kann für die WEA 1
und 2 nicht von einer „rücksichtslosen optisch bedrängenden
Wirkung“ ausgegangen werden.
Für die WEA 3, 4 und 5 kann eine optisch bedrängende
Wirkung sicher ausgeschlossen werden.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
3.3.7 Betroffenheit Standort Wollseifener Straße 1
Sichtbarkeit
Von der Terrasse liegt die geplante WEA 5 in knapp 500 m Entfernung. Die Abb. 34
zeigt eine Situation, bei der die Anlage kaum ins Auge fällt (bei normalem
Betrachtungswinkel). Dieser Eindruck muss jedoch relativiert werden, da die Anlage
lediglich an dieser Stelle (dem Fotostandort) von einem Baum verdeckt wird. Der
Gesamteindruck (Abb. 35, Weitwinkelaufnahme) unterstützt dies: Die Anlage wird
von dem Baum verdeckt, seitlich davon wäre allerdings die Sicht nahezu frei.
Abb. 34: Blick von der Terrasse in Richtung geplanter WEA 5 (Wollseifener Straße 1)
Abb. 35: Gesamteindruck: Die WEA 5 ragt an diesem Standort deutlich über den Wald hinaus.
Bäume im Vordergrund können die Sicht brechen. (Weitwinkel-Fotomontage)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Ausrichtung
Bezogen auf die Hauptwindrichtung „Südwest“ wird der Blick auf die WEA 5 in etwa
so ausfallen wie die Fotomontagen es vorgeben. Die WEA wird sich für den
Betrachter etwas im 45°-Winkel darstellen (vgl. Abb. 36). Dies wirkt sich zusätzlich
minimierend auf die drehenden Bewegungen aus.
Abb. 36: Ausrichtung der WEA zum Standort Wollseifener Straße 1
Sichtminimierung
Die Visualisierungen verdeutlichen, dass der vorhandene Baum in Richtung WEA 5
bereits einen guten Sichtschutz bilden. Durch zusätzliche Bepflanzung kann die
Sicht auf die WEA 5 auch seitlich der vorhandenen Bepflanzung weiter minimiert
werden.
Raumgröße, Ausrichtung, Fensteranordnung und -größe der Wohnräume haben zur
Folge, dass sich direkt am Fenster ein ähnliches Bild ergibt, wobei die Sichtbarkeit
mit der Tiefe der Räume stark abnimmt. Soweit dies von der Terrasse aus zu
beurteilen ist, ließe sich innerhalb der betroffenen Räume durch eine entsprechende
Raumaufteilung bzw. Stellung der Möbel (z. B. vom Fenster abgewandt) der visuelle
Einfluss verringern.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Gutachterliche Beurteilung (Wollseifener Straße 1)
Von der Terrasse hat der Betrachter eine nahezu freie Sicht auf die WEA 5, lediglich
ein Baum verschattet die Sicht. Wie gut diese Sichtverschattung (in belaubtem
Zustand) funktioniert, zeigen die Visualisierungen. Deshalb sind zusätzliche Anpflanzungen von Gehölzen – ggf. auch immergrünen Gehölzen – sicherlich ein
probates Mittel zur Sichtminimierung. Auch eine angepasste Stellung der Möbel ist
vor allem unter planungsrechtlichen Aspekten vertretbar.
Unter Berücksichtigung der Hauptwindrichtung werden von der WEA 5 die vollen
Rotor-Ausmaße zu sehen sein. Allerdings wird der normale Blickwinkel eher auf den
Mast gerichtet sein und somit eine mögliche bedrohende Wirkung konterkarieren.
Durch den verhältnismäßig ruhigen Lauf des Rotors werden sich die Drehbewegungen kaum störend auswirken.
Die weiteren WEA werden vermutlich vom Außenbereich aus sichtbar sein, sind
aber aufgrund der Entfernung nicht relevant.
Unter Berücksichtigung der Prüfaspekte kann für die WEA 5
nicht von einer „rücksichtslosen optisch bedrängenden
Wirkung“ ausgegangen werden.
Für die WEA 1, 2, 3 und 4 kann eine optisch bedrängende
Wirkung sicher ausgeschlossen werden.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
3.3.8 Betroffenheit Standort Wollseifener Straße 5
Sichtbarkeit
Vom Standort Wollseifener Straße 5 werden die geplanten WEA 2, 3 und 4 deutlich
zu sehen sein – am stärksten von der Südwestseite des Hofs aus. Vom dort
gelegenen Balkon, der Küche und dem Esszimmer im 1. OG besteht eine klare
Sichtbeziehung.
Die Visualisierungen (Abb. 37 und 38) demonstrieren, dass beim horizontal ausgerichteten Blick fast der gesamte Mast bis zur Nabe der WEA 3 und 4 sichtbar ist, die
Rotorbewegungen werden entsprechend wahrgenommen. Die WEA 2 wird über
dem Dach des landwirtschaftlichen Gebäudes herausragen, jedoch kaum im
normalen Sehfeld des Betrachters auftauchen. WEA 4 liegt außerhalb der
dreifachen Gesamthöhe.
Mit Hilfe der Weitwinkel-Fotomontage (Abb. 39) wird erkennbar, dass besonders die
WEA 3 und 4 aus der Szenerie heraustreten, während die WEA 2 größtenteils durch
das landwirtschaftliche Gebäude verdeckt wird.
Es besteht eine Vorbelastung durch existierende Windenergieanlagen.
Abb. 37: Blick vom Balkon (1. OG) auf die WEA 3 (Fotomontage, links WEA 4)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Abb. 38: Blick vom Balkon (1. OG) auf die WEA 4 (links) (Fotomontage)
Abb. 39: Gesamteindruck vom Balkon (1. OG, Weitwinkel-Fotomontage):
WEA 4,3 und 2 (von links nach rechts)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Ausrichtung
Bei einer Ausrichtung der WEA zur Hauptwindrichtung (Südwest) stehen die
Rotoren der Anlagen 3 und 4 in voller Breite zum Betrachter. Die Rotorbewegungen
werden entsprechend gut wahrnehmbar sein. Der Sichtwinkel zu WEA 1 und 2 spitzt
sich erheblich zu, WEA 5 wird komplett von der Seite zu sehen sein.
Abb. 40: Ausrichtung der WEA zum Standort Wollseifener Straße 5 bei SW-Wind
Sichtminimierung
Anhand der Visualisierungen wird deutlich, dass eine Sichtminimierung durch
Gehölze nur durch sehr nah am Hof gepflanzte Bäume Aussicht auf Erfolg haben
wird. Die offene Landschaft lässt einerseits solche Pflanzungen zu, andererseits
müsste überprüft werden, wie weit der landwirtschaftliche Betriebsablauf durch eine
solche Pflanzung beeinträchtigt wird.
Erfolgsversprechender erscheint die Bepflanzung des Balkons, auch andere
Sichtschutzelemente aus Holz oder Textil sind möglich.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
1019-02/2016
Gutachterliche Beurteilung (Wollseifener Straße 5)
Am Standort Wollseifener Straße 5 ist die Südwest-Seite des Hofs klar betroffen.
Die WEA 2, 3 und 4 stehen in etwa 610 m, 530 m und 730 m Entfernung zum
Betrachter ausgerichtet (Hauptwindrichtung Südwest vorausgesetzt). Eine
Sichtminimierung durch Gehölze gestaltet sich schwierig, lediglich der Balkon kann
durch sichtverschattende Elemente geschützt werden.
Die Nutzung der Räume (Schlafzimmer, Bad, Küche und Esszimmer) ermöglicht ein
Ausweichen der Bewohner vor einer bedrängenden Wirkung durch die WEA. Der
Balkon kann zusätzlich mit sichtverschattenden Elemente bestückt werden (s. o.)
Diese Maßnahmen sind vor dem planungsrechtlichen Hintergrund (Außenbereich)
zumutbar.
Zum Gesamteindruck kann ergänzt werden, dass insbesondere ein landwirtschaftlich genutzter Hof bereits eine Vielzahl technischer und baulicher Elemente
aufweist, so dass eine WEA nicht mehr als „Fremdkörper“ erscheint.
Im Umfeld des Hofes sind bereits existierende WEA erkennbar und werden als
Vorbelastung gewertet.
Unter Berücksichtigung der Prüfaspekte kann für die WEA 2,
3 und 4 nicht von einer „rücksichtslosen optisch
bedrängenden Wirkung“ ausgegangen werden.
Für die WEA 1 und 5 kann eine optisch bedrängende Wirkung
sicher ausgeschlossen werden.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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Gutachten „optisch bedrängende Wirkung“ von WEA in Hürtgenwald
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1019-02/2016
Gutachterliche Gesamtbeurteilung
Eine individuelle Prüfung der Standorte Ringstraße (23 und 24), Am Peterberg (1, 2,
3 und 4) und Wollseifener Straße (1 und 5) hat ergeben, dass für die geplanten
WEA 1, 2, 3, 4 und 5 nicht von einer „rücksichtslos optisch bedrängende Wirkung“
ausgegangen werden kann. Mögliche Sichtminimierungen und die Ausrichtung
betroffener Räume stützen dieses Ergebnis.
Insgesamt wurde besonders berücksichtigt, dass sich die Gebäude im
Außenbereich befinden. Dadurch kann den Bewohnern Maßnahmen, durch die sie
den Auswirkungen der WEA ausweichen oder sich vor ihnen schützen können, eher
zugemutet werden als im bebauten Innenbereich.
Unter Berücksichtigung aller Prüfaspekte kann für die
geplanten WEA 1, 2, 3, 4 und 5 eine optisch bedrängende
Wirkung für die Standorte Ringstraße (23 und 24), Am
Peterberg (1, 2, 3 und 4) und Wollseifener Straße (1 und 5)
ausgeschlossen werden.
Essen, 04.02.2016
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
Bernd Fehrmann
(Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing.)
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