Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,7 MB
Datum
15.03.2016
Erstellt
14.03.16, 10:56
Aktualisiert
14.03.16, 10:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
1
Bezirksregierung Köln ...................................................................................................................... 1
1.1
Dezernat 25 – Verkehr, IGVP und ÖPNV ......................................................................................... 1
1.2
Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung ..................................................................... 1
1.2.a Mit Schreiben vom 29.11.2012....................................................................................................... 1
Keine Bedenken.......................................................................................................................................... 1
1.3
Dezernat 35.4 – Denkmalschutz ....................................................................................................... 1
1.4
Dezernat 51 – Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei .................................................................. 1
1.5
Dezernat 52 – Abfallwirtschaft und Bodenschutz.............................................................................. 2
1.5.a Mit Schreiben vom 29.11.2012....................................................................................................... 2
Keine Bedenken.......................................................................................................................................... 2
1.6
Dezernat 53 – Immissionsschutz ...................................................................................................... 2
1.7
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft ........................................................................................................ 2
1.7.a Mit Schreiben vom 21.12.2012....................................................................................................... 2
Keine Bedenken.......................................................................................................................................... 2
2
Landrat des Kreises Düren ............................................................................................................... 2
2.1
Mit Schreiben vom 03.01.2013 ......................................................................................................... 2
2.1.a Beteiligte Ämter .............................................................................................................................. 2
2.1.b Kreisentwicklung ............................................................................................................................ 3
2.1.c Immissionsschutz ........................................................................................................................... 3
2.1.d Wasserwirtschaft ............................................................................................................................ 4
2.1.e Wasserschutzgebiet ....................................................................................................................... 5
2.1.f Abstände zu Fließgewässern ......................................................................................................... 5
2.1.g Erschließung .................................................................................................................................. 6
2.1.h Bodenschutz .................................................................................................................................. 6
2.1.i Abgrabungen ................................................................................................................................. 7
2.1.j Landschaftspflege und Naturschutz ............................................................................................... 7
3
Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Ville-Eifel ......................................... 7
4
Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege .................................................................................... 7
5
Rheinisches Amt für Denkmalpflege ............................................................................................... 7
6
Kreispolizeibehörde Düren ............................................................................................................... 7
7
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben .......................................................................................... 8
8
Wehbereichsverwaltung III / West und Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr ............................................................................................................... 8
8.1
Mit Schreiben vom 02.01.2013 ......................................................................................................... 8
8.1.a Prüfung militärischer Belange ........................................................................................................ 8
8.2
Mit Schreiben vom 11.06.2013 ......................................................................................................... 9
8.2.a Prüfung militärischer Belange ........................................................................................................ 9
I / IV
Inhaltsverzeichnis
9
Bezirksregierung Köln – Dezernat 63 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung ........................ 9
10
Landwirtschaftskammer NRW.......................................................................................................... 9
10.1 Mit Schreiben vom 21.12.2012 ......................................................................................................... 9
10.1.a Berücksichtigung landwirtschaftlicher Flächen ............................................................................... 9
11
Landesbetrieb Wald und Holz – Forstamt Hürtgen ...................................................................... 10
11.1 Mit Schreiben vom 11:12:2012 ....................................................................................................... 10
11.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 10
11.1.b Beanspruchung von Waldflächen................................................................................................. 11
11.1.c Artenschutz .................................................................................................................................. 11
11.1.d Forstbehördliche Genehmigung ................................................................................................... 11
11.1.e Kompensation .............................................................................................................................. 11
11.1.f Naturschutzrechtliche Befreiung .................................................................................................. 11
11.1.g Anlagenzahl und -standorte ......................................................................................................... 12
12
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. .................................................................................... 12
13
Wasserverband Eifel-Rur................................................................................................................ 12
13.1 Mit Schreiben vom 06.12.2012 ....................................................................................................... 12
13.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 12
14
Geologischer Dienst NRW .............................................................................................................. 13
14.1 Mit Schreiben vom 30.11.2012 ....................................................................................................... 13
14.1.a Erdbebengefährdung ................................................................................................................... 13
14.1.b Baugrund und Boden ................................................................................................................... 13
14.1.c Geotope ....................................................................................................................................... 14
14.1.d Umweltbericht .............................................................................................................................. 14
15
Industrie- und Handelskammer ...................................................................................................... 17
16
Handwerkskammer Aachen ........................................................................................................... 17
16.1 Mit Schreiben vom 26.11.2012 ....................................................................................................... 17
16.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 17
17
Kreishandwerkschaft Rureifel ........................................................................................................ 17
18
Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 – Umweltüberwachung .................................................... 17
19
Amprion GmbH ................................................................................................................................ 18
19.1 Mit Schreiben vom 19.11.2012 ....................................................................................................... 18
19.1.a Keine Bedenken / Weitere Beteiligung ......................................................................................... 18
20
RWE Rhein-Ruhr AG ....................................................................................................................... 18
20.1 Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH mit Schreiben vom 19.11.2012 ....................................................... 18
20.1.a Keine Bedenken / Neue Anschrift ................................................................................................ 18
20.2 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH mit Schreiben vom 10.12.2012 .......................... 19
20.2.a Freileitungen ................................................................................................................................ 19
21
WDR Köln ......................................................................................................................................... 22
21.1 Mit Schreiben vom 20.12.2012 ....................................................................................................... 22
21.1.a Bitte um Fristverlängerung ........................................................................................................... 22
II / IV
Inhaltsverzeichnis
22
Evangelisches Landeskirchenamt ................................................................................................. 22
23
Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Aachen ..................................................................... 22
24
Evangelische Kirchengemeinde .................................................................................................... 22
25
Bistum Aachen ................................................................................................................................ 22
26
Katholische Pfarrgemeinde Maurische Märtyrer .......................................................................... 22
27
Katholische Pfarrgemeinde St. Antonius ...................................................................................... 23
28
Katholische Pfarrgemeinde St. Apollonia ..................................................................................... 23
29
Katholische Pfarrgemeinde Heilig Kreuz ...................................................................................... 23
30
Katholische Pfarrgemeinde St. Josef ............................................................................................ 23
31
Wasserversorgungszweckverband Perlenbach ........................................................................... 23
32
Bundeswehrdienstleistungszentrum Aachen ............................................................................... 23
33
Bürgermeister Düren ...................................................................................................................... 23
34
Bürgermeister Nideggen ................................................................................................................ 23
35
Bürgermeister Kreuzau................................................................................................................... 24
35.1 Mit Schreiben vom 29.11.2012 ....................................................................................................... 24
35.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 24
36
Bürgermeister Langerwehe ............................................................................................................ 24
37
Bürgermeister Stolberg .................................................................................................................. 24
38
Bürgermeister Simmerath .............................................................................................................. 24
39
Stadtwerke Düren ............................................................................................................................ 24
39.1 Mit Schreiben vom 07.01.2013 ....................................................................................................... 24
39.1.a Wassertransportleitung ................................................................................................................ 24
40
Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 59 - Luftverkehr........................................................... 25
40.1 Mit Schreiben vom 13.12.2012 ....................................................................................................... 25
40.1.a Luftrechtliches Zustimmungsverfahren ........................................................................................ 25
41
Bezirksregierung Arnsberg – Dezernat 65 – Rechtsangelegenheiten / Markscheidewesen
– Abt. 6 .......................................................................................................................................................... 26
42
Deutsche Telekom AG .................................................................................................................... 26
42.1 Mit Schreiben vom 29.11.2012 ....................................................................................................... 26
42.1.a Telekommunikationsleitungen ...................................................................................................... 26
43
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ................................................................ 27
43.1 Mit Schreiben vom 03.01.2013 ....................................................................................................... 27
43.1.a Artenschutzuntersuchungen ........................................................................................................ 27
43.1.b Unzerschnittene Räume............................................................................................................... 28
43.1.c Schutzgebiete .............................................................................................................................. 28
44
DB Services Immobilien AG ........................................................................................................... 29
44.1 Mit Schreiben vom 21.11.2012 ....................................................................................................... 29
44.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 29
45
Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH .................................................................................. 29
III / IV
Inhaltsverzeichnis
46
Aachener Verkehrsbund ................................................................................................................. 29
47
Energie- und Wasserversorgungs GmbH ..................................................................................... 30
47.1 Mit Schreiben vom 03.12.2012 ....................................................................................................... 30
47.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 30
48
PLEdoc Gesellschaft für Dokumentationserstellung und –pflege mbH ..................................... 30
48.1 Mit Schreiben vom 23.11.2012 ....................................................................................................... 30
48.1.a Versorgungseinrichtungen ........................................................................................................... 30
49
Unitymedia NRW GmbH.................................................................................................................. 33
50
Landesbüro der Naturschutzverbände .......................................................................................... 33
50.1 Mit Schreiben vom 04.01.2013 ....................................................................................................... 33
50.1.a Berücksichtigung bestehender Anlagen ....................................................................................... 33
50.1.b Beanspruchung von Waldflächen................................................................................................. 33
50.1.c Lage im Wald ............................................................................................................................... 35
50.1.d Landschaftsschutz ....................................................................................................................... 36
50.1.e Natur- und Artenschutz ................................................................................................................ 37
50.1.f Abstände zu Naturschutzgebieten ............................................................................................... 38
50.1.g Zusammenfassung....................................................................................................................... 39
50.1.h Fläche A ....................................................................................................................................... 40
50.1.i Planunterlagen ............................................................................................................................. 40
50.1.j Bebauungspläne .......................................................................................................................... 41
50.1.k Bebauungsplan D 6 – Windpark Rennweg .................................................................................. 42
50.1.l Bebauungsplan B 5 – Windpark Ochsenauel ............................................................................... 45
50.1.m Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg ................................................................................ 46
50.1.n Anhang......................................................................................................................................... 46
51
Finanzamt Düren ............................................................................................................................. 46
52
Telefonica Germany GmbH & Co. OHG ......................................................................................... 46
Legende:
frühzeitige
Offenlage
1. Erneute Offenlage
2.. Erneute Offenlage
Hinweise und Festsetzungen
IV / IV
Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
1
Bezirksregierung Köln
1.1
Dezernat 25 – Verkehr, IGVP und ÖPNV
Keine Stellungnahme eingegangen.
1.2
Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
1.2.a
Mit Schreiben vom 29.11.2012
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Keine Bedenken
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen
Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
Es werden keine Bedenken geäußert.
Planungen bezw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich
nicht vorgesehen.
1.3
Dezernat 35.4 – Denkmalschutz
Keine Stellungnahme eingegangen.
1.4
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Dezernat 51 – Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei
Keine Stellungnahme eingegangen.
1 / 46
Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
1.5
Dezernat 52 – Abfallwirtschaft und Bodenschutz
1.5.a
Mit Schreiben vom 29.11.2012
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Keine Bedenken
Meine Belange sind nicht berührt.
Es werden keine Bedenken geäußert.
1.6
Dezernat 53 – Immissionsschutz
Keine Stellungnahme eingegangen.
1.7
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft
1.7.a
Mit Schreiben vom 21.12.2012
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Keine Bedenken
Die Zuständigkeit von Dezernat 54 der Bezirksregierung Köln (Obere Wasserbehörde) sehe ich durch die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und der
Bebauungspläne nicht betroffen.
2
Landrat des Kreises Düren
2.1
Mit Schreiben vom 03.01.2013
2.1.a
Beteiligte Ämter
Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung
Düren beteiligt:
Es werden keine Bedenken geäußert.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
2 / 46
Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Straßenverkehrsamt
Kämmerei
Kreisentwicklung und -straßen
Bauordnung und Wohnungswesen
Wasser, Abfall und Umwelt
Landschaftspflege und Naturschutz
2.1.b
Abwägungsvorschlag
genommen.
Kreisentwicklung
Kreisentwicklung
Nach bauplanungsrechtlicher Prüfung und unter zugrunde legen der einschlägigen Gesetze und Erlasse sollte ausgeschlossen sein, dass außerhalb der
Waldflächen keine anderen Flächen zur Darstellung von Vorrangzonen für die
Windenergie möglich sind. Die hierzu erforderlichen Erläuterungen sind erkennbar in den Abwägungsprozess einzustellen.
Zur Beanspruchung von Waldflächen vgl. Nr. 50.1.b
In diesem Zusammenhang wird auf das Schreiben der Anlieger Westphal /
Gottschalk / Scheffler / Cranen und Thönneßen an den Kreis Düren vom
12.12.2012 verwiesen, das als Anlage beigefügt ist.
Zum Schreiben der Anlieger Westphal / Gottschalk / Scheffler /
Cranen und Thönneßen vgl. Punkt 1 der Abwägung der Stellungnahmen der Bürger.
Daneben wird gebeten, zu prüfen, ob die geplanten Windräder mit einer maximalen Höhe von 100 m gewollt sind. Auf Pkt. 4.3.3, 2. Absatz, des Windenergie-Erlasses des Landes Nordrhein-Westfalen wird verwiesen.
Die geplanten Windenergieanlagen werden eine Höhe von ca.
206 m einhalten. Unter der Berücksichtigung dieser Anlagenhöhe und der Anzahl der geplanten Anlagen ist demnach davon auszugehen, dass es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben handelt. Vgl. hierzu auch Windenergieerlass vom
04.11.2015, Nr. 3.2.3.
2.1.c
Beschlussvorschlag
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Immissionsschutz
Immissionsschutz
Errichtung und Betrieb der WEA bedürfen einer Genehmigung nach §4
BlmSchG. Im Rahmen des Genehmigungsverfahren ist u.a. nachzuweisen,
Bzgl. des Immissionsschutzes wurde ein Gutachten erstellt, innerhalb von dem auch die bestehenden Windenergieanlagen als
Vorbelastung berücksichtigt wurden (Ingenieurbüro für Energie-
Die Stellungnahme
wird berücksichtigt.
3 / 46
Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
dass der Stand der Technik bzgl. Lärmschutz und Schattenwurf eingehalten
wird.
technik und Lärmschutz: Immissionsschutzrechtliche Bewertung
von fünf geplanten Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg. Aurich, 19.02.2015). Gem. diesem Gutachten
führt die verfahrensgegenständliche Planung, unter der Berücksichtigung von Abschaltungen, zu keiner Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte.
Zur Ermittlung der Gesamtbelastungen sind hierbei auch die vier vorhandenen
WEA, Ringstraße Raffelsbrand, zu berücksichtigen.
Angaben/Prognosen zu den Schallemissionen der Anlagen bzw. Immissionen
und Schattenwurf an den Beurteilungsorten liegen nicht vor, so dass hierzu
derzeit keine Aussagen gemacht werden können.
Beschlussvorschlag
Zu UVPG:
Mit den im Bereich Ringstraße Raffelsbrand bereits vorhandenen 4 WEA ergeben sich 9 Anlagen. Es handelt sich somit um eine Windfarm nach Nr. 1.6.2 der
Anlage 1 zum UVPG, für die im Genehmigungsverfahren eine Allgemeine Vorprüfung nach Anlage 2 des UVPG durchzuführen ist. Wird bereits im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, kann im Genehmigungsverfahren die Prüfung auf zusätzliche oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen beschränkt werden.
2.1.d
Die Allgemeine Vorprüfung nach Anlage 2 des UVPG wird nach
dem derzeitigen Planungsstand bis zu dem Satzungsbeschluss
vorliegen. Diesbezügliche Aussagen wurden in der Begründung
ergänzt.
Wasserwirtschaft
Wasserwirtschaft
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende Belange zu berücksichtigen:
Planunterlagen:
Die Darstellung der Plangebiete im Maßstab 1:5.000 erfolgte nicht auf der
Basis einer topographischen Karte. In der Übersicht (ohne Maßstab) ragen
Teile der Abgrenzungen über das Kalltal hinaus. Eine eindeutige räumliche
Zuordnung der Plangebiete ist somit nicht möglich.
Die Darstellung der Plangebiete erfolgt auf Basis der Katasterunterlagen. Die Übersicht auf den Plänen, die der Orientierung dienen sollte, wurde korrigiert. Somit ist in den Unterlagen zur Offenlage eine Orientierung möglich. Eine genauere Übersicht und
Einordnung in das Gemeindegebiet ermöglichen die Karten zur
Standortuntersuchung. Eine detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes K 14 – Windpark Peterberg
ist der Planurkunde zu dem Bebauungsplan zu entnehmen.
Die Stellungnahme
wird berücksichtigt.
Die Grenzen der Plangebiete wurden von den Luftbildern in eine topographische Karte übertragen. Hierauf bezieht sich die nachfolgende Stellungnahme.
Inwieweit sich Differenzen zu der beabsichtigten Planung ergeben, kann nicht
beurteilt werden.
Im weiteren Verfahren ist eine eindeutige Darstellung der Plangebiete auf der
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Abgrenzung der Zone
III des Wasserschutzgebietes „Wehebachtalsperre“ wird nachrichtlich in den Bebauungsplan aufgenommen.
Die Stellungnahme
wird berücksichtigt.
Basis von topographischen Karten vorzunehmen.
2.1.e
Wasserschutzgebiet
Wasserschutzgebiet:
Teile des Plangebietes K 14 liegen in der Zone III des Wasserschutzgebietes
für die Wassergewinnungsanlage, 'Wehebachtalsperre'. Die Abgrenzung der
Wasserschutzgebietszonen ist im Bebauungsplan darzustellen. Die ordnungsbehördliche Verordnung vom 19.12.1975 ist zu beachten.
Ferner wird der folgende Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen:
„Wasserschutzgebiete
Die in dem räumlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes mit der Festsetzung „Schutzgebiet für Oberflächengewässer“ markierten Bereiche liegen innerhalb der Zone III
des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage
„Wehebachtalsperre“. Bei der Errichtung und dem Betrieb
baulicher Anlagen ist die ordnungsbehördliche Verordnung
zur vorläufigen Anordnung von Verboten, Beschränkungen
sowie Duldungs- und Handlungspflichten für das Einzugsgebiet der Wehebachtalsperre des Wasserverbandes Eifel-Rur
vom 17. Dezember 2015 zu beachten.“
2.1.f
Abstände zu Fließgewässern
Abstände zu Fließgewässern:
Das Plangebiet wird vom Fließgewässer Peterbach und einem Nebengewässer
tangiert bzw. durchquert. Zu den Fließgewässern sind mit allen Anlagen einschl. der Nebenanlagen ausreichende Abstände, mind. 5 m ab der Böschungsoberkante, einzuhalten.
Weiterhin ist das Konzept zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer im
Einzugsgebiet der Kall der Nebengewässer zu beachten (z.B. Ausweisung von
Uferstreifen).
Die Lage der aufgeführten Oberflächengewässer wurde überprüft.
Zwischenzeitlich wurde die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes K 14 – Windpark Peterberg in einer
solchen Weise angepasst, dass die Gewässer vollständig außerhalb von diesem liegen. Folglich werden auch die aufgeführten
Abstände und das Konzept zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer im Einzugsgebiet der Kall der Nebengewässer eingehalten.
Die Stellungnahme
wird berücksichtigt.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
2.1.g
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Bzgl. des vorgebrachten
Belanges wird der nachfolgende Hinweis in den Bebauungsplan
aufgenommen:
Die Stellungnahme
wird berücksichtigt.
Erschließung
Erschließung:
Bei der Erschließung der Gebiete zur Aufstellung und Wartung der Windkraftanlagen ist zu beachten, dass Verrohrungen von Fließgewässern (auch außerhalb
des Plangebietes) unzulässig sind.
Es ist zu prüfen, ob evtl. notwendige Kreuzungen von Fließgewässern über
vorhandene Durchlässe erfolgen können. Sollte dennoch eine Querung eines
Gewässers erforderlich werden, ist die Zulässigkeit in einem Verfahren gemäß
§ 99 Landeswassergesetz zu klären.
„Erschließung
Bei der Erschließung der Gebiete zur Aufstellung und Wartung der Windkraftanlagen ist zu beachten, dass Verrohrungen von Fließgewässern (auch außerhalb des Plangebietes)
unzulässig sind.
Notwendige Kreuzungen von bzw. Überfahrten über Fließgewässer/n müssen über vorhandene Durchlässe des Wirtschaftswegenetzes erfolgen. Sollte dennoch eine Querung
eines Gewässers erforderlich werden, ist die Zulässigkeit in
einem Verfahren gemäß § 99 Landeswassergesetz zu klären.“
2.1.h
Bodenschutz
Bodenschutz
Innerhalb des vorgesehenen Windparkes könnten sich unter Umständen Altlastverdachtsflächen befinden.
Aus diesem Grunde ist während der Baumaßnahmen verstärkt auf Abfallablagerungen und Bodenverunreinigungen (Farbe, Geruch) zu achten. Bei Auffälligkeiten ist der Bodenaushub zwischenzulagern und abzudecken und die Arbeitsgruppe Altlasten des Kreises Düren ist umgehend zu benachrichtigen, um
die weitere Vorgehensweise und die Entsorgung des Bodenaushubs zu klären.
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Bzgl. des vorgebrachten
Belanges wird der nachfolgende Hinweis in den Bebauungsplan
aufgenommen:
Die Stellungnahme
wird berücksichtigt.
„Bodenschutz
In dem räumlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
könnten sich unter Umständen Altlastverdachtsflächen befinden. Aus diesem Grunde ist während der Baumaßnahmen
verstärkt auf Abfallablagerungen und Bodenverunreinigungen (Farbe, Geruch) zu achten. Bei Auffälligkeiten ist der Bodenaushub zwischenzulagern und abzudecken und die Arbeitsgruppe Altlasten des Kreises Düren ist umgehend zu
benachrichtigen, um die weitere Vorgehensweise und die
Entsorgung des Bodenaushubs zu klären.“
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
2.1.i
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht werden keine Belange vorgetragen.
Es werden keine Bedenken geäußert.
2.1.j
Landschaftspflege und Naturschutz
Landschaftspflege und Naturschutz
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Unter Hinweis auf die Begründung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
in Verbindung mit den Unterlagen zu dem Bebauungsplan K 14 — Windpark
Peterberg werden über die Darlegungen zu den zu erarbeitenden Grundlagen
hinaus keine weiteren Belange bzw. deren Untersuchungen vorgetragen.
Es werden keine Bedenken geäußert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kompensation von Wald sowie der Artenschutz im Wald (federführend) durch das Regionalforstamt Rureifel - Jülicher
Börde zu bewerten ist
3
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Rheinisches Amt für Denkmalpflege
Keine Stellungnahme eingegangen.
6
Zu dem Stand der Artenschutzuntersuchungen vgl. Nr. 50.1.e
Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
Keine Stellungnahme eingegangen.
5
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden in dem
Landschaftspflegerischen Begleitplan dargelegt. Das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde wurde beteiligt. Von diesem wurden keine Bedenken vorgetragen (Vgl. Nr. 11).
Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Ville-Eifel
Keine Stellungnahme eingegangen.
4
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Kreispolizeibehörde Düren
Keine Stellungnahme eingegangen.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
7
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Keine Stellungnahme eingegangen.
8
Wehbereichsverwaltung III / West und Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
8.1
Mit Schreiben vom 02.01.2013
8.1.a
Prüfung militärischer Belange
die Prüfung, ob und in welchem Umfang militärische Belange durch die von
Ihnen mit Bezugsschreiben zugeleiteten Unterlagen betroffen sind, konnte leider bislang nicht abgeschlossen werden. Ich werde daher nicht fristgerecht zu
Ihrem Schreiben Stellung nehmen können.
Ich bitte daher um Terminverlängerung bis zum 04.02.2013.
Vorsorglich mache ich Bedenken geltend. Diese werde ich zu gegebener Zeit
begründen. Ich darf Ihnen mein Bemühen versichern, die Angelegenheit baldmöglichst zum Abschluss zu bringen.
Zusatz für VDH Projektmanagement GmbH: Auf das Telefongespräch zwischen
Frau Sybrandi und Herrn Stappert vom 02.01.2013 nehme ich Bezug.
Auf der dem Bebauungsplan vorgelagerten Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung teilte das BAIUDBw zu der Flächen M (und
damit zu dem Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg) mit
Schreiben vom 16.06.2014 mit, dass der Errichtung von Windenergieanlagen bis zu einer maximalen Höhe von 690m über NN,
nach Mitteilung der Standorte, insgesamt zugestimmt werden
kann. Das IFR An- und Abflugverfahren ist nach Mitteilung des
BAIUDBw hier nicht betroffen, ebenso sei eine Änderung der
MRVA nicht notwendig. Die vorgenannte Bauhöhenbeschränkung
ermöglicht somit Anlagenhöhen von 170 bis 240 m und damit
einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb. Darüber hinaus sind weitere Belange der Bundeswehr die einer Ausweisung der Fläche
entgegenstehen würden, im Rahmen der letzten Beteiligung der
Bundeswehr weder mit Schreiben vom 04.03.2015 noch mit
Schreiben vom 20.04.2015 mitgeteilt worden. Auch die Bezirksregierung Düsseldorf stellte mit Schreiben vom 13.12.2012,
01.07.2014 sowie 30.03.2015 die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen innerhalb der Fläche M nicht in
Frage.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die in den Beteiligungsverfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragenen Belange wurden in dem Bebauungsplan bei der Planung der konkreten Anlagenstandorte und –
Höhen berücksichtigt.
8 / 46
Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Da es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, wurde ein Antrag auf die „Inaussichtstellung“ der Zustimmung
im flugrechtlichen Genehmigungsverfahren bereits bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Eine diesbezügliche Rückmeldung steht derzeit noch aus.
8.2
Mit Schreiben vom 11.06.2013
8.2.a
Prüfung militärischer Belange
Die Prüfung, ob und in welchem Umfang militärische Belange durch die von
Ihnen mit Bezugsschreiben zugeleiteten Unterlagen betroffen sind, konnte bislang leider nicht abgeschlossen werden.
Vgl. Nr. 8.1.a
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Dieses wird möglich sein, wenn die in der Besprechung vom 24.01.2013 dargestellten Umplanungen in die Planungsunterlagen eingeflossen sind.
Die Koordination der o.a. Bauleitplanung stelle ich daher weiterhin bis zum Vorliegen überarbeiteter Unterlagen – vorläufig bis zum 16.08.2013 – zurück.
9
Bezirksregierung Köln – Dezernat 63 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Keine Stellungnahme eingegangen.
10
Landwirtschaftskammer NRW
10.1
Mit Schreiben vom 21.12.2012
10.1.a
Berücksichtigung landwirtschaftlicher Flächen
Neben den zwei im Gemeindegebiet vorhandenen Windkonzentrationszonen
sollen drei weitere Konzentrationszonen ausgewiesen und dort insgesamt 19
Windenenergieanlagen mit einer Gesamtnennleistung von ca. 50 MW errichtet
werden. Dabei ist vorgesehen, 18 Windenenergieanlagen auf Forstflächen und
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Planungen wurde Anlagenanzahl weiter reduziert. Inzwischen werden nur noch 9 Windenergieanlagen geplant. 5 Davon sollen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes K 14 – Windpark Peterberg errichtet
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
lediglich eine Anlage auf landwirtschaftlicher Fläche zu platzieren.
werden.
Dem Eigentümer der Fläche wird eine jährliche Nutzungsentschädigung für die
Flächenbereitstellung durch den Betreiber gezahlt. In Abhängigkeit der Nennleistung und Höhe der Nettoeinspeisevergütung erhält der Grundstückseigentümer
eine Entschädigung im fünfstelligen Eurobereich je Jahr für die Errichtung einer
Windanlage.
Die Anregung bezieht sich auf die Flächenauswahl der Konzentrationszonen und somit auf die 9. Änderung des FNPs
Die Landwirtschaftskammer kritisiert, dass die Ausweisung der Flächen im Flächennutzungsplan sich fast ausschließlich auf Waldflächen beschränkt. Somit
können Landwirte bzw. Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen an den Nutzungsentschädigungen nicht partizipieren. Unserer Kenntnis nach sind ortsansässige Landwirte aus der Gemeinde Hürtgenwald durchaus interessiert, auf
eigene Kosten einzelne Anlagen zu errichten, wenn die Anlage auf eigenem
Grund und Boden steht.
In Absprache mit dem Ortslandwirt Herrn Reiner Hoffmann, Hof auf der Hard,
und seinem Stellvertreter Karl-Heinz Steffens, Brandenburger Tor 2, fordert die
Landwirtschaftskammer, die Konzentrationszonen anzupassen bzw. zu erweitern, damit einige Windenergieanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet
werden können.
11
Landesbetrieb Wald und Holz – Forstamt Hürtgen
11.1
Mit Schreiben vom 11:12:2012
11.1.a
Keine Bedenken
Aus forstbehördlicher Sicht bestehen gegen die o.g. Planung keine Bedenken.
Das Regionalforstamt ist vor Ort bei der groben Standortwahl beteiligt worden.
Beschlussvorschlag
Bei der Auswahl der Flächen treten zunächst die wirtschaftlichen
Interessen hinter die objektiven Kriterien, die in der Standortuntersuchung des Gemeindegebietes angelegt worden, zurück. Demnach werden hier zunächst Belange wie der Immissionsschutz, der
Natur- und Umweltschutz und andere Fachplanungen berücksichtigt, die nicht der Abwägung, sondern fachgesetzlichen Zwängen
unterliegen.
Nach diesem Schritt sowie der anschließenden Abwägung standen
ausschließlich forstwirtschaftliche Flächen zur Verfügung. (vgl.
Karte 2a der Standortuntersuchung)
Die Frage des Grundbesitzes wurde bei der Flächenauswahl nicht
berücksichtigt.
Die hier angesprochene Fläche befindet sich innerhalb der
Schutzabstände, die in der Standortuntersuchung für das gesamte
Gemeindegebiet angelegt worden sind.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
11.1.b
11.1.c
11.1.d
11.1.e
11.1.f
Beschlussvorschlag
Zur Beanspruchung von Waldflächen vgl. Nr. 50.1.b
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Zu dem Stand der Artenschutzuntersuchungen vgl. Nr. 50.1.e
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung hat der Landesbetrieb Wald und Holz NRW mit Schreiben vom 12.02.2016
eine Waldumwandlungsgenehmigung in Aussicht gestellt.
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Insgesamt entsteht durch das Vorhaben ein Kompensationsbedarf
von 3,07 ha. Der Ausgleich für die Eingriffe in das Landschaftsbild
und durch zusätzliche Versiegelung erfolgt multifunktional.
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Analog zur Forstumwandlungsgenehmigung ist im Falle der Aufstellung eines Bebauungsplanes keine Befreiung vom Landschaftsschutz erforderlich. Im Rahmen der Planung wurde und wird die
ULB beteiligt. Diese hat keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht (vgl. Punkt 2.1.j).
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Beanspruchung von Waldflächen
Bitte beachten Sie bei der Planung gem. Windenergie-Erlass:
Abwägungsvorschlag
Tabubereiche im Wald
Artenschutz
Artenschutz
Forstbehördliche Genehmigung
Forstbehördliche Genehmigung nach § 39 LFoG (Umwandlung)
Kompensation
Kompensationsflächen (Ausgleich/Ersatz). Hierzu wäre es wichtig, den
genauen Flächenbedarf zu ermitteln.
Naturschutzrechtliche Befreiung
Naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 BNatSchG (Winderlass vom
11.07.2011).
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
11.1.g
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Gem. der vorgebrachten Angaben zu der Anlagenzahl bezieht sich
die Stellungnahme auf den Bebauungsplan D 6 – Windpark Rennweg und ist demnach kein Gegenstand dieses Verfahrens. Die
Fläche „Rennweg“ wird nicht mehr zur Ausweisung als Konzentrationszone für die Windkraft empfohlen. Vgl. hierzu Begründung der
9. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Anlagenzahl und -standorte
Im Bebauungsplan auf Seite 10 sind 12 Anlagen eingezeichnet, während auf
Seite 6 von 10 Anlagen die Rede ist. Weiterhin wird sehr kritisiert, warum im
Bebauungsplan kein genauer Lageplan für die einzelnen Standorte mit entsprechenden Flächen dargestellt ist. Durch die Darstellung könnte der Flächenausgleich ermittelt werden.
In der Planurkunde zu dem Bebauungsplan K 14 – Windpark
Rennweg werden die 5 geplanten Anlagenstandorte festgesetzt.
Eine Ermittlung des Flächenausgleiches erfolgt in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan.
12
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Keine Stellungnahme eingegangen.
13
Wasserverband Eifel-Rur
13.1
Mit Schreiben vom 06.12.2012
13.1.a
Keine Bedenken
Seitens des Wasserverbandes Eifel-Rur werden keine Bedenken geäußert.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken geäußert.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
14
Geologischer Dienst NRW
14.1
Mit Schreiben vom 30.11.2012
14.1.a
Erdbebengefährdung
Folgende Informationen liegen aus geowissenschaftlicher Sicht für o. g. Planungsvorhaben vor:
Seismologie ( nähere Auskunft erteilt Herr Dr. Lehmann, Tel.: 897 258)
Nach der Karte nach DIN 4149 in der Fassung von April 2005 befindet sich das
Plangebiet ( = Gemarkung Vossenack) in Erdbebenzone 2 der Untergrundklasse R (R = Gebiete mit felsartigem Untergrund)
siehe auch:
Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland Nordrhein - Westfalen (Juni 2006).
Karte zu DIN 4149. Fassung April 2005. Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein — Westfalen.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Lage des Plangebietes innerhalb der Erdbebenzone 2 und der
Untergrundklasse R erfordert keine Anpassung der Plankonzeption, da eine Berücksichtigung dieser Gegebenheiten auf der Ebene der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
durch bauliche Maßnahmen möglich ist.
Die Stellungnahme
wird berücksichtigt.
Ferner wird der folgende Hinweis bzgl. des vorgebrachten Belangs in den Bebauungsplan aufgenommen:
„Erdbebengefährdung
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich
innerhalb der Erdbebenzone 2 und der Untergrundklasse R.
bei der Planung und Bemessung von Windenergieanlagen ist
die DIN EN 1998-6:2006-03 sinngemäß zu berücksichtigen.“
Bestellung: http://www.gd.nrw.de. Email: poststelleegd.nrw.de.
> Wir weisen darauf hin, dass für die Planung und Bemessung von Windkraftanlagen sinngemäß DIN EN 1998-6:2006-03 zu berücksichtigen ist.
14.1.b
Baugrund und Boden
Bohrungsdatenbank Geologischer Dienst NRW:
Für den Untersuchungszeitraum liegen im geologischen Dienst NRW bereist
etliche Bohrungen mit Schichtenverzeichnissen vor. Nähere Auskünfte sind mit
Angabe der genauen Standortkoordinaten der geplanten WKA möglich.
Eine konkrete, objektbezogene Untersuchung betrifft die Ebene
der Genehmigungsplanung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Zusätzlich wird der folgende Hinweis bzgl. des vorgebrachten Belanges in den Bebauungsplan aufgenommen:
Die Stellungnahme
wird berücksichtigt.
„Baugrund und Boden
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Dem Geologischen Dienst NRW liegen zahlreiche Bohrungen
mit Schichtenverzeichnissen für den Geltungsbereich dieses
Bebauungsplanes vor. Unter Angabe genauer Standortkoordinaten geplanter Windenergieanlagen können durch den
Geologischen Dienst NRW diesbezüglich genauere Auskünfte
erteilt werden.
Sollte nicht auf diese Auskünfte zurückgegriffen werden, so
ist der Baugrund objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten.“
B-Plan K 14 Windpark Petersberg: Lage der Bohrungen im Untersuchungsraum. Ansprechpartner ist Herr Bach: Tel.: 02151 — 897 285, bach@gd.nrw.de
14.1.c
Geotope
Geotope sind für den Untersuchungsraum vom B-Plan K 14 Windpark Petersberg keine im Geotop-Kataster NRW verzeichnet.
14.1.d
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es wurde ein Umweltbericht erstellt in dem das Schutzgut Boden,
einschließlich seiner Schutzwürdigkeit, auf der Grundlage der
Die Stellungnahme
Umweltbericht
Kartenwerke (Ansprechpartner ist mike.sander@gd.nrw.de Tel.: 897 274) Zur
Beschreibung von Geologie und Böden sind webbasierte thematisch -
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
praxisorientierte Auswertekarten lieferbar als Farbplot, Bilddatei oder digitaler
Datensatz (Arcview - und ArcGis — Anwendung).
Bodenkarte, der diesbezüglich zu erwartenden Beeinträchtigungen und deren Vermeidung beschrieben wurde.
wird berücksichtigt.
[IS GK] Informationssystem Geologische Karte von NRW,
Die Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe in das Schutzgut
Boden sowie die Beschreibung der diesbezüglich vorgesehenen
Ausgleichsmaßnahmen erfolgt in dem Landschaftspflegerischen
Begleitplan.
[IS BK] Informationssystem Bodenkarte von NRW.
Zur Beschreibung des Schutzgutes Boden im Rahmen des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach e 2 Abs. 4 BauGB in
Verbindung mit § 4 (1) BauGB stehen folgende Bodenkarten im Maßstab 1 :
50.000 zur Verfügung:
> Je nach Standort der WKA sind schutzwürdige, sehr schutzwürdige oder besonders schutzwürdige Böden betroffen. Siehe auch:
1. Karte der Schutzwürdigen Böden, BK 50, Blatt 5302 Aachen. 2. Aufl. 2004.
Hrsg. GD NRW.
2. Bodenkarten im Maßstab 1 : 50 000 von NRW. BK 50, Blatt L 5302 Aachen.
1982. Hrsg. GD NRW.
3. bzw. dem Auskunftssystem der Bodenkarten im Maßstab 1 : 50 000 von
NRW. CD - ROM - mit der Karte der Schutzwürdigen Böden, 2. Ausgabe 2004.
Hrsg.: Geologischer Dienst NRW. CD-ROM. Krefeld. [ISBN 3-86029709-0].
http://www.cid.nrw.de/g bkSwB.htm.
4. Hinweis: Die Bereitstellung der Bodenkarte BK50 NRW einschließlich der
Karte der schutzwürdigen Böden erfolgt auch über den TIM — online Kartenserver (WMS) und dessen im Internet verfügbaren "Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung NRW'.
Link: <http://wvvw.tim-online.nrvv.de>.
Hier ist die URL des BK50-WMS unter "Dienst hinzuladen" durch Einfügen mit
von <http://www.wms.nrvv.de/gd/bk050?> zu aktivieren.
Eingriffsregelung und Bodenschutzbelange bei der Aufstellung von Bauleitplänen
Im Arbeitsbereich während des Erstellens der WKA erfolgt eine nachhaltige
Strukturzerstörung des Bodens (Bodenabtrag, Überschotterung; Befahren mit
schwerem Gerät, Verdichtung, Lagerfläche, anschließend wieder Schotterab-
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
trag und Bodenauftrag).
1. So ist neben dem Versiegelungsfaktor der Gründungsfläche auch die Bodenstrukturzerstörung in der Kompensationsberechnung zu berücksichtigen. Dies
gilt auch für die Anlage von Leitungstrassen.
2. Siehe: Windenergie-Erlass vom 11.07.2011:
Gemäß dem aktualisierten' Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 wird zu dem
ThemaKompensationspflicht in Absatz 8.2.1.1 Folgendes ausgeführt:
8.2.1.1 Allgemeines
Windenergieanlagen sind so zu planen und zu errichten, dass vermeidbare
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft unterlassen werden. Wird eine
Anlage genehmigt, ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung auch hinsichtlich der Kompensationspflichten (Ausgleich/Ersatz) zu beachten. ...
Soweit möglich, sollte schon bei der Ausweisung einer Konzentrationszone
Ausweisungen zur Kompensation getroffen werden.
Es sind bodenbezogene Faktoren bei der Erstellung der Bilanzen für das rechnerische Ausgleichsdefizit gemäß der LANUV NRW mit einzubeziehen: Die
Berücksichtigung der Naturnähe von Böden bei der Bewertung ihrer Schutzwürdigkeit wird im LANUV-Arbeitsblatt 152 [2010] zusammengefasst: Darin
werden vorliegende Konzepte und Empfehlungen zur Berücksichtigung der
Naturnähe von Böden beschrieben, die notwendigen Daten- und Kartengrundlagen genannt sowie Auswertungsmöglichkeiten aufgezeigt.
http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/arbeitsblatt/arbla15/arbla15.pdf
Weitere Downloads:
http://www.labo-deutschland.de/documents/umweltpruefung_494.pdf)
oder
Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB - Leitfaden für die Praxis der
Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung (PDF I 1.049 kb)
Mit Hilfe dieses Leitfadens, der sich insbesondere an die Bodenschutzbehörden, aber z.B. auch an die Kommunen und Planungsbüros richtet, soll es er-
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
möglicht werden, die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes als eine Entscheidungs-grundlage in die Abwägungsprozesse im Rahmen der Bauleitplanung fundiert einbringen zu können und bodenbezogene Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen.
15
Industrie- und Handelskammer
Keine Stellungnahme eingegangen.
16
Handwerkskammer Aachen
16.1
Mit Schreiben vom 26.11.2012
16.1.a
Keine Bedenken
Zu o.g. Vorhaben haben wir keine Anregungen vorzutragen.
Es werden keine Bedenken geäußert.
17
Kreishandwerkschaft Rureifel
Keine Stellungnahme eingegangen.
18
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 – Umweltüberwachung
Keine Stellungnahme eingegangen.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
19
Amprion GmbH
19.1
Mit Schreiben vom 19.11.2012
19.1.a
Keine Bedenken / Weitere Beteiligung
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen
unseres Unternehmens.
Planungen und Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Wegen der im Bereich des Windpark Peterberg verlaufenden 110-kVHochspannungsfreileitung der RWE Deutschland AG haben wir Ihre Unterlagen
an die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH weitergeleitet. Von dort
erhalten Sie ggf. eine separate Stellungnahme.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken geäußert.
Die für weitere Versorgungsleitungen zuständigen Unternehmen,
insbesondere die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH
(Vgl. Nr. 20.2) wurden beteiligt. Von diesen geäußerte Bedenken
und Hinweise wurden in der Planung berücksichtigt.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und
380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen
die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
20
RWE Rhein-Ruhr AG
20.1
Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH mit Schreiben vom 19.11.2012
20.1.a
Keine Bedenken / Neue Anschrift
Unsere Stellungnahme erfolgt bezogen auf das Nieder- und Mittelspannungsnetz.
Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Hürtgenwald bestehen
unsererseits keine Bedenken.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Der Verteiler der Gemeinde Hürtgenwald wurde entsprechend der
Stellungnahme angepasst.
Wir möchten unsere Stellungnahme nutzen um Sie auf die in 2013 anstehen-
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
den Änderungen bei der RWE Deutschland AG hinzuweisen. Bisher wurden
Stellungnahmen zu Planverfahren von der Ihnen bekannten Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH abgegeben.
Auf Grund neuer Regularien, die von dem Gesetzgeber und der Bundesnetzagentur vorgegeben wurde, muss der netzbetrieb auch optisch klar vom Energievertrieb getrennt sein.
Hieraus resultierend entsteht zum 01.01.2013 die neue Westnetz GmbH mit
Sitz in Dortmund. Die vor genannte Gesellschaft hat einen eigenständigen Auftritt und ein neu entwickeltes Logo. Die Westnetz GmbH unterhält insgesamt 13
Regionalzentren, von denen ein Standort in Düren ist. Postalisch ist das für die
Gemeinde Hürtgenwald künftig zuständige Regionalzentrum der Westnetz
GmbH unter der-selben Postanschrift wie die bisherige Rhein-Ruhr Verteilnetz
GmbH zu erreichen. Auch Ihre Ansprechpartner vor Ort werden für Sie dieselben bleiben.
Weitere Informationen können Sie aus der beigefügten Broschüre entnehmen.
Wir möchten Sie bitten die anstehenden Neuerungen in Ihrem Hause zu kommunizieren und ab dem 01.01.2013 die neue Westnetz GmbH in Ihren Postverteiler aufzunehmen.
20.2
RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH mit Schreiben vom 10.12.2012
20.2.a
Freileitungen
Die Konzentrationszone V der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Hürtgenwald sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplanes K 14
– Windpark Peterberg – liegen teilweise im 2 x 15,00 m = 30,00 m breiten
Schutzstreifen der im Betreff genannten Hochspannungsfreileitung.
Die Leitungsführung entnehmen Sie bitte den beigefügten Lageplänen, wobei
wir darauf hinweisen, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungsachse und
somit auch das Leitungsrecht allein aus der Örtlichkeit ergeben.
In unmittelbarer Nähe zur obigen Hochspannungsfreileitung ist die Errichtung
von zwei Windenergieanlagen mit einem Rotordurchmesser von 53,00 m vor-
Die Abgrenzung der Konzentrationszone V bzw. des Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg wurde angepasst. Neben der
Hochspannungsfreileitung mit dem Schutzabstand wurde auch
der einfache Rotordurchmesser der Referenzanlage der Standortuntersuchung als Abstand berücksichtigt.
Die Stellungnahem
wird berücksichtigt.
Auf der Ebene des Bebauungsplanes wurden die Anlagenstandorte dahingehend angepasst, dass der dreifache Rotordurchmesser
gegenüber der Freileitung des Eingebers eingehalten werden
kann.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
gesehen.
Die Windenergieanlage Nr. 1 soll in einem Abstand von etwa 47,00 m und die
Windenergieanlage Nr. 2 in einem Abstand von etwa 164,00 m zur obigen
Hochspannungsfreileitung errichtet werden.
Der seitliche Abstand zwischen den Bauteilen der Windenergieanlage und den
äußeren ruhenden Leiterseilen der Hochspannungsfreileitung reicht bei der
Windenergieanlage Nr. 1 nicht aus. Die Anlage ist deshalb entsprechend zu
verschieben.
Falls Windenergieanlagen in der Nähe der Hochspannungsfreileitung errichtet
werden sollen, bitten wir Sie, Folgendes zu berücksichtigen:
Wegen des geringen Abstandes kann die von den Rotorblättern verursachte
Windströmung die Leiterseile der Leitungen in Schwingungen versetzen und
damit mechanische Schäden an den Seilen verursachen.
Von der Deutschen Elektrotechnischen Kommission DIN und VDE wird vom
Komitee „Freileitungen“ empfohlen, mit WEA einen Mindestabstand vom DREIFACHEN des Rotordurchmessers (definiert als der gemessene Abstand zwischen dem Vertikallot der Rotorblattspitze und dem Vertikallot des äußeren
Leiterseils der im Betreff genannten Leitung) einzuhalten. Im Abstandsbereich
vom einfachen bis dreifachen Rotordurchmesser müssen schwingungsdämpfende Maßnahmen an den Leiterseilen in den betroffenen Feldern ergriffen
werden, d. h.
a) Für Freileitungen ohne Schwingungsschutzmaßnahmen ≥ 3 x Rotordurchmesser
b) Für Freileitungen mit Schwingungsschutzmaßnahmen ≥ 1 x Rotordurchmesser
Diese Empfehlung der Deutschen Elektrotechnischen Kommission ist in die
gültige DIN VDE-Bestimmung eingeflossen.
Darüber hinaus ist es zum Schutz der Freileitung notwendig, dass deren Systemkomponenten durch umherfliegende Festkörper, die von der WEA ausgehen können, nicht beschädigt werden. Hierzu gehören z. B. abgeworfenes Eis
oder umherfliegende Teile einer durch Blitz zerstörten WEA.
Moderne Windenergieanlagen verfügen regelmäßig über technische Maßnahmen, die Gefahren aufgrund von Blitzschlag oder
Eiswurf zuverlässig vermeiden. Eine Abschließende Berücksichtigung dieser Maßnahmen erfolgt auf der Ebene der Genehmigung
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Aufwendungen für entsprechende Schutzmaßnahmen müssen nach dem Verursacherprinzip vom Betreiber der WEA übernommen werden. Sollten durch
den Bau oder den Betrieb der WEA Schäden an der Leitung entstehen, behält
sich die RWE Schadenersatzansprüche vor.
nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Beschlussvorschlag
Nach Planungsabschluss bitten wir Sie um Vorlage der einzelnen Lagepläne,
aus denen die Standorte der Windenergieanlagen zu entnehmen sind. Außerdem bitten wir um Vorlage einer entsprechenden Schnittzeichnung, aus der die
Höhen zu entnehmen sind, zur abschließenden Prüfung und Stellungnahme.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass sich die vorliegende Stellungnahme
ausschließlich auf die o. g. Hochspannungsfreileitung bezieht.
Die uns zugesandten Planunterlagen haben wir an
RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH
Regionalzentrum Westliches Rheinland
Netzplanung
Neue Jülicher Straße 60
52353 Düren
weitergereicht. Bezüglich der Anlagen des Verteilnetzes (Mittel-, Niederspannung- und Fernmeldenetz sowie Umspannanlagen) und der Einspeisung bekommen Sie von dort aus gegebenenfalls weitere Nachricht.
Diese Stellungnahme ergeht im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110 kV-Netzes sowie die Rhein-Ruhr Verteilnetz
als Besitzerin und Betreiberin des Netzes.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
21
WDR Köln
21.1
Mit Schreiben vom 20.12.2012
21.1.a
Bitte um Fristverlängerung
Aufgrund der Feiertage würden wir gerne das Angebot der Fristverlängerung
wahrnehmen.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Das Ergebnis wird Ihnen bis spätestens 18.01.2013 nachgereicht. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne bis morgen 16 Uhr zur Verfügung.
22
Evangelisches Landeskirchenamt
Keine Stellungnahme eingegangen.
23
Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Aachen
Keine Stellungnahme eingegangen.
24
Evangelische Kirchengemeinde
Keine Stellungnahme eingegangen.
25
Bistum Aachen
Keine Stellungnahme eingegangen.
26
Katholische Pfarrgemeinde Maurische Märtyrer
Keine Stellungnahme eingegangen.
22 / 46
Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
27
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Bürgermeister Düren
Keine Stellungnahme eingegangen.
34
Keine Abwägung erforderlich.
Bundeswehrdienstleistungszentrum Aachen
Keine Stellungnahme eingegangen.
33
Entfällt.
Wasserversorgungszweckverband Perlenbach
Keine Stellungnahme eingegangen.
32
Keine Abwägung erforderlich.
Katholische Pfarrgemeinde St. Josef
Keine Stellungnahme eingegangen.
31
Entfällt.
Katholische Pfarrgemeinde Heilig Kreuz
Keine Stellungnahme eingegangen.
30
Keine Abwägung erforderlich.
Katholische Pfarrgemeinde St. Apollonia
Keine Stellungnahme eingegangen.
29
Beschlussvorschlag
Katholische Pfarrgemeinde St. Antonius
Keine Stellungnahme eingegangen.
28
Abwägungsvorschlag
Bürgermeister Nideggen
Keine Stellungnahme eingegangen.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
35
Bürgermeister Kreuzau
35.1
Mit Schreiben vom 29.11.2012
35.1.a
Keine Bedenken
Zu den o.g. Bauleitplanverfahren erhebt die Gemeinde Kreuzau keine Bedenken.
36
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken geäußert.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Die Stellungnahme bezieht sich auf die Fläche „Rennweg“ und ist
demnach kein Gegenstand dieses Verfahrens.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Bürgermeister Stolberg
Keine Stellungnahme eingegangen.
38
Beschlussvorschlag
Bürgermeister Langerwehe
Keine Stellungnahme eingegangen.
37
Abwägungsvorschlag
Bürgermeister Simmerath
Keine Stellungnahme eingegangen.
39
Stadtwerke Düren
39.1
Mit Schreiben vom 07.01.2013
39.1.a
Wassertransportleitung
entsprechend Ihren Schreiben vom 19.11.2012 weisen wir darauf hin, dass im
Bereich der Konzentrationszone III, eine Wassertransportleitung der Stadtwerke
Düren verläuft.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Das luftrechtliche Zustimmungsverfahren wird in das Bebauungsplanverfahren vorgezogen.
Die Stellungnahme
wird berücksichtigt.
Wir bitten dies bei der Planung zu berücksichtigen.
Einen Übersichtsplan zum Trassenverlauf habe ich als pdf-Datei beigefügt.
Genauere Planauskunft können Sie separat auf Anfrage erhalten.
Ich weise darauf das die Stadtwerke Düren zum 01.01.2013 eine eigene Netzgesellschaft gegründet hat. Diese ist für den Betrieb und Ausbau der Leitungen
der Stadtwerke Düren zuständig.
Bitte berücksichtigen Sie dies in der zukünftigen Korrespondenz.
40
Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 59 - Luftverkehr
40.1
Mit Schreiben vom 13.12.2012
40.1.a
Luftrechtliches Zustimmungsverfahren
Da es sich bei den o. g. Bauleitplanungen um vorhabenbezogene Bebauungspläne handelt, in denen Standorte und Höhen für die geplanten Windkraftanlagen festgeschrieben werden sollen, ist bereits in diesem Stadium die Einholung
der luftrechtlichen Zustimmung gem. § 14 LuftVG erforderlich, da ohne diese
(für den Antragsteller kostenpflichtige) luftrechtliche Prüfung keine flugbetriebliche und flugsicherungstechnische Bewertung des geplanten Vorhabens abgegeben werden kann.
In dem luftrechtlichen Zustimmungsverfahren ist von mir die DFS Deutsche
Flugsicherung GmbH, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung GmbH und
die Wehrbereichsverwaltung West zu beteiligen.
Zwecks Einleitung der luftrechtlichen Zustimmungsverfahren bitte ich Sie mir
das beigefügte Formular ausgefüllt zurückzusenden (je Teilbereich bitte ein
Formular benutzen) und jeweils einen Lageplan (Ausschnitt Deutsche Grundkarte oder topo.Karte) mit Einzeichnung der Standorte beizufügen. Sobald mir
diese Unterlagen vorliegen, werde ich das luftrechtliche Zustimmungsverfahren
gem. § 14 LuftVG einleiten. Die Prüfung wird nach Eingang der vollständigen
Unterlagen mindestens 12 Wochen in Anspruch nehmen.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Ich mache darauf aufmerksam, dass eine Zustimmung zu der Errichtung der
geplanten Windkraftanlagen aufgrund §§ 14, 18a Luft VG auch versagt werden
kann, wenn flugsicherungstechnische oder flugbetriebliche Störungen durch die
Errichtung der Bauwerke erwartet werden.
Aus diesem Grund erhebe ich bis zu meiner endgültigen luftrechtlichen Entscheidung Bedenken gegen die Aufstellung der o. g. Bebauungspläne und der
9. Änderung des Flächennutzungsplanes.
41
Bezirksregierung Arnsberg – Dezernat 65 – Rechtsangelegenheiten / Markscheidewesen – Abt. 6
Keine Stellungnahme eingegangen.
42
Deutsche Telekom AG
42.1
Mit Schreiben vom 29.11.2012
42.1.a
Telekommunikationsleitungen
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsleitungen der Telekom.
Soweit auf die Telekommunikationsrichtlinien schon jetzt bei der Planung Rücksicht genommen werden soll, haben wir Ihnen Übersichtspläne beigefügt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter o. a. Rufnummer zur Verfügung.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Die Lage der in dem Schreiben beigefügten Telekommunikationsleitungen wurde geprüft. Die dem Plangebiet nächstgelegene
Telekommunikationsleitung der Telekom verläuft entlang der B399
und damit außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes K 14 – Windpark Peterberg.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die in dem Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen halten einen Mindestabstand von ca. 300 m zu dem äußeren Fahrbahnrand der B399 ein, sodass auch mögliche Schutzabstände zu den
genannten Leitungen eingehalten werden.
Es liegen demnach keine erkennbaren Konflikte zwischen der
verfahrensgegenständlichen Planung und den von dem Eingeber
vorgebrachten Belangen vor.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
43
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
43.1
Mit Schreiben vom 03.01.2013
43.1.a
Artenschutzuntersuchungen
Gemäß Schreiben der VDH Projektmanagement GmbH vom 19.11.2012 beteiligen Sie das LANUV an der 9. Änderung des Flächennutzungsplans — Konzentrationszone für die Windenergie III, IV und V und an den Bebauungsplänen
D6, B5 und K14. Dem Schreiben beigefügt sind Texte und Karten zur Begründung der Änderung bzw. Aufstellung.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Zu dem Stand der Artenschutzuntersuchungen vgl. Nr. 50.1.e
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Das LANUV nimmt, soweit FFH/VS und NSG von den o. g. Plänen mit der Zielsetzung zur Realisierung neuer Windkraftanlagen nicht direkt betroffen sind,
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Zur Beanspruchung von Waldflächen vgl. Nr. 50.1.b
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
i.d.R. keine Stellung. Unter speziellen artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten
und nicht auszuschließender Beeinträchtigung, insbesondere von planungsrelevanten Vogelarten, Fledermäusen oder der Wildkatze erfolgt zur Artenschutzprüfung eine Stellungnahme. Eine diesbezüglich abschließende Stellungnahme
ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, da neben Zwischenberichten und einer
allgemeinen Aufzählung bekannter und vorkommender bzw. vermuteter Arten
eine qualifizierte Artenschutzprüfung, insbesondere auf der gegenüber Windkraftanlagen empfindlichen Vogel- und Fledermausarten, noch nicht vorliegt.
Hierauf und auf die Notwendigkeit dieser Prüfung wird in den Unterlagen hingewiesen. Die notwendigen Prüfungen liegen nach Rücksprache am
14.12.2012 mit dem hierfür zuständigen Büro Fehr in 2013 vor.
43.1.b
Unzerschnittene Räume
Unabhängig von einer noch ausstehenden Stellungnahme zur möglichen Betroffenheit planungsrelevanter Tierarten und Maßnahmen zur Verminderung
oder Vermeidung von Auswirkungen auf Basis einer Artenschutzprüfung sei
kritisch angemerkt, dass die vorgesehenen Konzentrationszonen in großen,
weitgehend unzerschnittenen Waldlebensräumen liegen und diese von Störungen, z. B. durch Siedlungen oder Verkehr, zurzeit wenig belastet sind. Der nördliche Teilraum D 6 liegt z. B. in einem der drei insgesamt in der Eifel in NRW
nur noch vorkommenden Größenklassen zwischen 50-100 qkm. Die beiden
anderen Teilräume liegen in Waldlebensräumen der Größenklasse 10-50 qkm.
Der Eingriff in das Landschaftsbild wird im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans, auch hinsichtlich der Kompensation, abschließend bewertet. Das vorliegende Landschaftsbild
wurde hierbei berücksichtigt.
Bei einer möglichen Realisierung der Windkraftanlagen wird es zu einer Minderung der Qualität „unzerschnittener weitgehend störungsarmer Räume" kommen. Hierauf ist artenspezifisch in der artenschutzrechtlichen Prüfung einzugehen. Ebenso dürfte das historisch gewachsene Landschaftsbild der Eifelhöhen
sich verändern. Ein Ausgleich dürfte schwierig sein.
43.1.c
Schutzgebiete
In allen drei durch Bebauungspläne zu sichernden Konzentrationszonen liegen
Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung, die u. a. zur Erhaltung
der Biodiversität eine wichtige Rolle spielen (wie Z. B. VB-K-5204-001, VB-K5204-004 in D 6; VB-K-5204-007, VB-K-5204-011 in B 5; VB-K-5303- 026, VB-
Zu den vorliegenden Schutzgebieten wird in dem Rahmen der
dem Bebauungsplan vorgelagerten Standortuntersuchung ein
pauschaler Abstand von 100 m eingehalten. Vgl. hierzu Nr. 50.1.f
Der Anregung wird
teilweise gefolgt.
28 / 46
Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
K-5304-009 in K 14). Ebenso grenzen randlich NSG, wie z. B. DN-066, DN-035
in D 6; DN-067 in B 5; DN-069, DN-081, ACK-019K1, ACK-075 in K 14 an die
Konzentrationszonen an. Ihre Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl geschützter Tiere ist mit hoch einzustufen.
Die Schutzgebiete wurden in der Artenschutzprüfung berücksichtigt. Zu dem Stand der Artenschutzuntersuchungen vgl. Nr. 50.1.e
Beschlussvorschlag
Da es sich hierbei weitgehend um Talsysteme handelt, dürften sich diese für
WKA ausschließen. Bei den Talsystemen handelt es sich um ökologisch sensible Bereiche, zu denen ein ausreichend großer Abstand zu den WKA einzuhalten ist. Hierzu sollte die artenschutzrechtliche Prüfung eine Aussage
treffen.
Durch die Herausnahme der steileren Hangflächen aus den Bebauungsplänen
und damit Schaffung entsprechender Abstandsflächen zu den Talsystemen
könnte hierauf bereits bei der Abgrenzung der Bebauungspläne eingegangen
werden.
44
DB Services Immobilien AG
44.1
Mit Schreiben vom 21.11.2012
44.1.a
Keine Bedenken
Nach Prüfung der uns übermittelten Unterlagen bestehen zu o.g. Bauleitplanungen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
45
Es werden keine Bedenken geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH
Keine Stellungnahme eingegangen.
46
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Aachener Verkehrsbund
Keine Stellungnahme eingegangen.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
47
Energie- und Wasserversorgungs GmbH
47.1
Mit Schreiben vom 03.12.2012
47.1.a
Keine Bedenken
Wir danken für Ihr o.g. Schreiben und teilen Ihnen hierzu mit, dass unsererseits
gegen die Aufstellung bzw. Änderung des o.g. Bebauungsplanes sowie Flächennutzungsplan grundsätzlich keine Bedenken bestehen, da hier keine Gasversorgungsleitung vorhanden ist.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken geäußert.
48
PLEdoc Gesellschaft für Dokumentationserstellung und –pflege mbH
48.1
Mit Schreiben vom 23.11.2012
48.1.a
Versorgungseinrichtungen
im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich.
Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und
nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON Gastransport GmbH)
E.ON Ruhrgas AG, Essen
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Abwägungsvorschlag
Stellungnahmen
Mittelrheinische
Haan
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG
(NETG), Haan
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
Erdgastransportleitungsgesellschaft
mbH
Beschlussvorschlag
(METG),
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden
oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten
wir um unverzügliche Benachrichtigung.
Für den in Ihrer Anfrage genannten Projektbereich haben wir einen Übersichtsplan erstellt. Dieser Übersichtsplan ist ausschließlich für den hier angefragten
räumlichen Bereich zu verwenden. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf
Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend
mit uns Kontakt auf. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs
bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Eine Weitergabe an Dritte ist
unzulässig.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
49
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Im Rahmen der Standortuntersuchung wurden auch die bestehenden Konzentrationszonen und Anlagen in Hürtgenwald bewertet. Es hat sich gezeigt, dass diese nicht den Kriterien der Untersuchung entsprechen. Zum Beispiel sind bei den Anlagen in Raffelsbrand die Abstände zu den Wohnhäusern sehr gering, so dass
hier immissionsrechtliche Probleme bestehen.
Der Stellungnahme
wird gefolgt.
Unitymedia NRW GmbH
Keine Stellungnahme eingegangen.
50
Landesbüro der Naturschutzverbände
50.1
Mit Schreiben vom 04.01.2013
50.1.a
Berücksichtigung bestehender Anlagen
Zur 9. Änderung des FNP und zu den Bebauungsplänen D 6, B 5 und K 14
geben BUND, NABU und der AK Fledermausschutz die folgende Stellungnahme ab:
Die Naturschutzverbände begrüßen die Nutzung der Windkraft als dezentrale,
regenerative Energiequelle, wenn Standorte für Windkraftanlagen nach den
Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgewählt und
genehmigt werden.
Vor der Installation neuer Windkraftanlagen sollte zunächst immer die Möglichkeit des Ersatzes bestehender Anlagen durch leistungsfähigere Anlagen
(„Repowering“) geprüft werden. Bei einer Bewertung sind die schon vorhandenen Altanlagen zu berücksichtigen. Altanlagen an unpassenden Stellen sollten
zurückgebaut werden.
In dem Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
sollen die bestehenden, nicht mehr den heutigen Anforderungen
entsprechenden Zonen aufgehoben werden. Die Anlagen besitzen
weiterhin Bestandsschutz.
Zur optimalen Nutzung der Windenergie sollte ein kreisweites Konzept erstellt
werden, das einerseits die Wirtschaftlichkeit, andererseits die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt. Dieses Konzept sollte mit
den Nachbarkreisen abgestimmt werden, damit einerseits Synergieeffekte genutzt werden können, andererseits negative Summationswirkungen für Natur
und Landschaft in naturnahen sensiblen Bereichen vermieden werden können.
50.1.b
Beanspruchung von Waldflächen
Änderung des FNP
Die Standortuntersuchung wurde so angepasst, dass der BSN als
Der Stellungnahme
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die von der Gemeinde Hürtgenwald geplanten Zonen überlagern teilweise Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) des Regionalplans, befinden sich alle in
Landschaftsschutzgebieten und im Wald. Nach dem Landesentwicklungsplan
(LEP NRW) ist dies nur zulässig, wenn die Windkraftnutzung nicht außerhalb
des Waldes realisierbar ist (Ziel B.III.3.21 des LEP NRW). Zudem muss der
Eingriff in den Wald demnach „auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt"
sein. Hier zeigt sich besonderer Erklärungsbedarf, der bislang noch nicht befriedigend abgearbeitet ist.
hartes Tabukriterium definiert wurde. Sämtliche Flächen der Gemeinde Hürtgenwald mit Ausnahme der Siedlungsbereiche sind
als LSG ausgewiesen, so dass hier ein Ausschluss von vorne
herein nicht möglich war.
wird in Teilen gefolgt.
In erster Linie sollen gemäß dem Regionalplan Freiraumbereiche
für die Windkraft in Anspruch genommen werden. Eine Nutzung
von Waldflächen ist möglich, sofern keine geeigneten Offenlandflächen zur Verfügung stehen.
In der Standortuntersuchung wird nachgewiesen, dass außerhalb
von Waldflächen nicht genügend geeignete Flächen zur Verfügung stehen, um der Windkraft in substanzieller Weise Raum zu
verschaffen. (vgl. 5.2.14 der Standortuntersuchung und 3.3.4 der
Begründung). Es verbleiben zwar Splitterflächen im Offenland,
diese genügen jedoch nicht den Kriterien für eine Konzentrationszone, so dass der Wald in Anspruch genommen werden kann.
Flächen sind nur dann als Konzentrationszone geeignet, wenn
eine Mindestgröße von 15 ha vorliegt (ca. 3 WEA möglich). Dies
wurde als weiches Tabu definiert.
Nach Anwendung des weichen Tabus „Mindestgröße“ verbleiben
im Offenland lediglich die Flächen 17 und 23, welche über eine für
die Bildung von Konzentrationszonen geeignete Größe verfügen.
Mit Schreiben vom 08.09.2015 hat die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Düren mitgeteilt, dass eine Befreiung von dem
Landschaftsschutz für die in dem Umfeld der Fläche „L“ bestehenden Freilandflächen 17 und 23 nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Mit Datum vom 04.11.2015 ist der neue Windenergieerlass in
Kraft getreten. Dieser stellt klar, dass es sich bei Waldflächen um
keinen generellen Ausschlussbereich für die Errichtung von Windenergieanlagen handelt.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
50.1.c
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Planung wurde angepasst, sodass derzeit lediglich 8 Windenergieanlagen errichtet werden sollen. Hiervon sollen 5 Anlagen
in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes K 14 – Windpark
Peterberg errichtet werden. Eine Errichtung von Anlagen auf Offenlandflächen ist nicht mehr vorgesehen.
Der Stellungnahme
wird in Teilen gefolgt.
Lage im Wald
Lage im Wald
Nur eine von neunzehn geplanten Windkraftanlagen liegt außerhalb des Waldes. Daher ist bei der Prüfung der Geeignetheit mit besonderer Sorgfalt vorzugehen. Laut Windenergieerlass ist hier eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Zur Berücksichtigung bestehender Anlagen vgl. Nr. 50.1.a
Zur Beanspruchung von Waldflächen vgl. Nr. 50.1.b
Für Transport, Aufbau, Wartung, Kranstellflächen etc. und die Netzanbindung
müsste insgesamt sehr viel Wald gerodet werden. Dies ist darzustellen.
Eine Darstellung der genannten Eingriffe erfolgt in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu dem Bebauungsplan K 14 –
Windpark Peterberg.
Minimierungsmaßnahmen im Hinblick auf eine mögliche Waldbrandgefahr
sind zu erläutern.
Minimierungsmaßnahmen der Waldbrandgefahr sind im Genehmigungsverfahren darzulegen. Eine diesbezügliche Problematik
ist der Gemeinde nicht bekannt.
Nach dem Windenergieerlass NRW soll Wald nur dann in Anspruch genommen werden, wenn keine anderen Flächen im Gemeindegebiet zur Verf ügung stehen. Dies ist aber in der Gemeinde Hürtgenwald nicht der Fall,
denn die Gemeinde hat bereits zwei Windkraftkonzentrationszonen auße rhalb des Waldes ausgewiesen. Durch diese wird bereits jetzt eine Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet erreicht (Standortunters uchung S.5, Begründung zur 9. Änderung des FNP S. 4).
Der Begriff der Ausschlusswirkung bedeutet, dass Windenergieanlagen außerhalb der Windkraftkonzentrationszonen in der Regel nicht genehmigungsfähig sind. Ausschlusswirkung bedeutet
hingegen nicht, dass die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen verwehrt ist. Die Gemeinde ist frei, Planungen zur Entwicklung des Gemeindegebietes zu betreiben und diese nach Kenntnisstand fortzuschreiben.
Laut Windenergieerlass ist die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald auf
das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Dieser Maßgabe entspricht
die Empfehlung des Planungsbüros zur Ausweisung einer weiteren Konzentrationszone im Flächennutzungsplan. Das Büro schlägt hierfür die Fläche H vor,
„da diese sowohl hinsichtlich ihrer Eignung für die Windenergie als auch hinsichtlich der fehlenden Restriktionen am besten in Frage kommt." (Standortuntersuchung S.38). Um den Wald zu schonen, ist zu prüfen, inwieweit im Bereich
Raffelsbrand noch Flächen für die Errichtung von WEA außerhalb des Waldes
Das Planungsbüro hält die Flächen H und M für gleichermaßen
geeignet. Das „erforderliche Maß“ ist dabei nicht näher definiert.
Die Zielvorgabe des Landes von 2% stellt keine Abwägungsmaxime dar, sondern lediglich eine Leitvorgabe. Bei diesem Durchschnittswert muss jedoch berücksichtigt werden, dass es in NRW
Kommunen mit wenig und Kommunen mit viel Freiraum gibt. Um
diesen Durchschnittswert zu erreichen, muss demnach in den
Kommunen mit mehr Freiraum auch mehr Platz für die Windener-
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
genutzt werden können.
gie zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussvorschlag
Relevanter als dieser Durchschnittswert sind die Urteile der zuständigen Gerichte, in denen es um den „substanziellen Raum“
geht. Wie dieser zu definieren ist, ist noch nicht abschließend
geklärt. Für Hürtgenwald kann es durchaus Sinn ergeben, mehr
als 2% der Flächen auszuweisen. In einem ersten Schritt soll jedoch auf die Ausweisung der Fläche A „ Rennweg“ verzichtet
werden. Es werden demnach nur ca. 1,9% der Gemeindefläche
ausgewiesen.
Der unzerschnittene, nicht vorbelastete Waldbereich im Westen des Gemeindegebietes vom Gürzenicher Bruch bis Raffelsbrand ist Teil eines noch größe2
ren unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes > 50 km (UZVR 5305-037).
Dieser unzerschnittene Waldbereich ist auch nach Einschätzung des Landesbetrieb Wald und Holz hinsichtlich seiner Unzerschnittenheit weniger geeignet
(Standortuntersuchung S. 26). Er ist als eine Einheit zu betrachten. Die in der
Standortsuche angewandte Methodik, den unzerschnittenen Waldbereich im
Westen des Gemeindegebietes in kleinere Untereinheiten zu zerlegen, entspricht nicht der Wertigkeit dieses Bereiches und seiner Bedeutung für den
Natur- und Artenschutz, den Biotopverbund sowie seiner Bedeutung für die
stille landschaftsbezogene Erholung (s. hierzu auch die Ausführungen zur Fläche A). Der unzerschnittene Waldbereich und die sonstigen Waldflächen im
Gemeindegebiet sollten im Analyseplan vollständig dargestellt werden, um die
Auswirkungen der geplanten WEA beurteilen zu können.
Die Auswahlkriterien „Schutz des Waldes“ und „Unzerschnittenheit des Waldes“ werden einheitlich angewandt. Es besteht keine
rechtliche Anspruchsgrundlage zur Berücksichtigung die Kriterien
als harte oder weiche Tabuzonen.
Die Ausschlusskriterien „Schutz des Waldes" und „Unzerschnittenheit der Natur" sind bei der Auswahl und in der Abwägung einheitlich auf die potentiellen
Flächen anzuwenden.
50.1.d
Landschaftsschutz
Landschaftsschutz
In Landschaftsschutzgebieten entscheidet die Verordnung über die Zulässigkeit. In der Regel sind Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten nicht
Das in Hürtgenwald bereits Windkraftanlagen errichtet wurden
wiederlegt die Aussage, dass Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten nicht genehmigungsfähig sind.
Der Stellungnahme
wird in Teilen gefolgt.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
genehmigungsfähig. Über die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes entscheiden Kriterien wie die besondere regionale Qualität des Landschaftsraumes, die in einer Sichtbarkeitsanalyse zu prüfen sind und die bestehende Beeinträchtigung des Standortes durch technische Infrastruktur (Vorbelastung).
„Ein „hochwertiges" Landschaftsbild ist daher möglichst von Eingriffen freizuhalten." (Standortuntersuchung S. 24). Dies ist bei der Abwägung zu berücksichtigen. Windkraftanlagen beanspruchen als technische Bauwerke größere Flächen für die Anlage selbst aber auch für Erschließungsmaßnahmen und verändern durch ihre Höhe, Gestalt und Rotorbewegungen die Landschaft. Die erforderlichen Signallichter führen zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung.
In dem Rahmen der 2. Erneuten Offenlage zu der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes hat die Untere Landschaftsbehörde
des Kreises Düren mitgeteilt, dass gegen die Planung, also gegen
die Ausweisung der Fläche M als Konzentrationszone für die
Windkraft keine Bedenken erhoben werden. Mit Hinweis auf die
im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans abgegebenen Stellungnahme hat der Kreis
Düren mit Schreiben vom 03.01.2013 mitgeteilt, dass bzgl. des
Bebauungsplanes K 14 – Windpark Peterberg keine Bedenken
bzgl. des Landschaftsschutzes vorgetragen werden (Vgl. Nr.
2.1.j).
Beschlussvorschlag
Die Belange des Landschaftsbildes werden in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu dem Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg berücksichtigt und in die Planung eingestellt. Eingriffe in das Landschaftsbild werden ausgeglichen. Dabei wird
berücksichtigt, dass Hürtgenwald über eine im gesamten Gemeindegebiet hohe Landschaftsqualität verfügt und daher eine
Gewichtung vorgenommen werden muss.
50.1.e
Natur- und Artenschutz
Natur- und Artenschutz
Besonders Vögel und Fledermäuse sind durch Kollisionen und Barotraumen
(Platzen der Blutgefäße durch starke Druckunterschiede) gefährdet. Außerdem
können sich Störungen, Verlärmung, Ultra- und Infraschall sowie die Beleuchtung auswirken. In der artenschutzrechtlichen Prüfung ist dies darzustellen.
Außerdem sind die Brutplätze bzw. Wochenstuben und Winterquartiere der
Fledermäuse, Horst- und Höhlenbäume zu kartieren, die Nahrungshabitate
festzustellen und Aktionsräume und Flugkorridore darzustellen. Die Methodik
und die Kartierdaten sind anzugeben.
Es wird für die besonders betroffenen Arten Rotmilan und Schwarzstorch eine
Raumnutzungsanalyse vorgeschlagen mit der Kartierung der Neststandorte, der
Nahrungshabitate und der häufig genutzten Flugkorridore, wobei die unterschiedliche Raumnutzung der Tiere bei der Kartierung berücksichtigt werden
Der Offenlage des Bebauungsplanes ist eine ASP der Stufe 2
beigefügt. Hierin werden alle Belange des Artenschutzes berücksichtigt. Methodik und Kartierdaten sind in der Untersuchung enthalten.
Der Stellungnahme
wird in Teilen gefolgt.
Eine Kartierung möglicher Fledermausquartiere und eine Raumnutzungsanalyse für Rotmilan, Schwarzmilan und Schwarzstorch
sind erfolgt.
Unter Berücksichtigung von Vermeidungs-, Verminderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen ist von keinem Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG auszugehen.
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Entgegen der Auffassung des Eingebers kann der Regelabstand
zu Schutzgebieten unterschritten werden. Sofern Gründe hierfür
vorliegen und diese benannt werden, ist eine pauschale Reduzierung der Schutzabstände möglich. Dies ist in dem Rahmen der
dem Bebauungsplan vorgelagerten Standortuntersuchung erfolgt
(vgl. Kapitel 5.2.10 der Standortuntersuchung). Das gewählte
Vorgehen wurde durch eine angesehene Kanzlei mit großen Erfahrungen im Bereich der Windkraft überprüft.
Der Stellungnahme
wird nicht gefolgt.
sollte. Konkret wird vorgeschlagen ein ausfliegendes Alttier vom Horst aus einen ganzen Tag zu verfolgen und die Flugbewegungen sowie die Nahrungssuche in Karten darzustellen. Da die Raumnutzung im Jahresverlauf sehr unterschiedlich sein kann, sollten vom Frühjahr bis zum Herbst mehrere AltvogelTage vollständig erfasst werden. Hierbei ist der Einsatz mehrerer Kartierer erforderlich.
Bei der Standortwahl für die Windräder sind die Abstandsregelungen der Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten sowohl zum Brutplatz als auch zu
den Nahrungshabitaten und die Flugkorridore zu beachten (LAG VSW Abstandsregelungen 2007, Erhöhung des Abstandes vom Brutplatz für den Rotmilan 2012). Der Schwarzstorch gilt als Leitart unzerschnittener Räume. Sein
Lebensraum ist großräumig vor Beeinträchtigungen und Störungen zu schützen.
50.1.f
Abstände zu Naturschutzgebieten
Zu Naturschutzgebieten ist mindestens ein Abstand von 300 m einzuhalten.
Schutzgebiete sind mit Schutzabstand darzustellen.
BSN dürfen nicht überlagert werden.
Die Berücksichtigung eines Regelabstandes von 300 m an sich
führt nicht dazu, dass die Belange des Artenschutzes in jedem
Fall ausreichend in der Planung berücksichtigt sind. Er soll nur die
Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass dem so ist. In jedem Fall ist zur
Sicherstellung eine vertiefende Artenschutzprüfung erforderlich,
die hier durchgeführt wurde (Vgl. Nr. 50.1.e). Über diese Untersuchungen kann besser sichergestellt werden, dass die Belange des
Artenschutzes berücksichtigt werden.
Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) wurden bereits auf der
Ebene der Standortuntersuchung als weiches Tabukriterium be-
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Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
rücksichtigt.
50.1.g
Zusammenfassung
Standortwahl
Schutz des Waldes, Unzerschnittenheit der Natur, Erhalt des Landschaftsbildes, Netzanbindung, verkehrsmäßige Erschließung, die Belange des Naturund Artenschutzes und der Landschaftspflege sowie die Bedeutung eines Gebietes für die landschaftsorientierte Erholung sollten bei der Auswahl geeigneter
Flächen und in der Abwägung neben der notwendigen Einhaltung von Abstandsflächen zur Wohnbebauung besonders berücksichtigt werden.
Schutz des Waldes, Unzerschnittenheit der Natur, Erhalt des
Landschaftsbildes, Netzanbindung, verkehrsmäßige Erschließung,
die Belange des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege werden allesamt in der Standortuntersuchung berücksichtigt. Aufgrund der hohen, konkurrierenden Ansprüche an den
Raum können nicht alle Empfehlungen des BUND berücksichtigt
werden.
Die Stellungnahme
wird in Teilen berücksichtigt.
Zusammenfassend sind aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Standortsuche folgende Punkte zu beachten:
Keine Nutzung des unzerschnittenen Waldbereichs im Westen des Gemeindegebietes
Der Waldbereich im Westen der Gemeinde kann nicht generell
ausgeschlossen werden, da bei Ausschluss des Waldes nicht
ausreichend Flächen für die Windkraft verbleiben würden. Seine
Bedeutung wird jedoch mit in die Abwägung eingestellt.
Mindestabstand von 300 m zu Naturschutzgebieten, zu geschützten Biotopen und Laubwäldern.
Zu Reduzierung der Abstände zu Schutzgebieten vgl. Nr. 50.1.f
Mindestabstand von 200 m zu Waldrändern wegen ihrer besonderen ökologischen Bedeutung (s. z.B. BUND Naturschutz in Bayern Position zur
Windkraft, Stellungnahme der EGE zur Windkraft).
Der Abstand zu den Waldrändern kann aufgrund der Flächenverfügbarkeit nicht als Kriterium angesetzt werden.
Keine Überlagerung von BSN-Flächen.
Beachtung der Abstandsregelung der LAG der Vogelschutzwarten.
Keine Nutzung von Flugkorridoren der Fledermäuse und windenergiesensiblen Vogelarten.
BSN-Flächen werden nicht überlagert.
Die Abstandswerte werden im Rahmen der ASP 2 beachtet.
Die Flugkorridore werden in der ASP 2 beachtet.
Der Schwarzstorch wird in der ASP 2 beachtet.
Der Lebensraum des Schwarzstorches ist großräumig zu umgehen.
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Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
50.1.h
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Fläche A ist kein Gegenstand des Bebauungsplanes K 14 –
Windpark Peterberg.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Auf den Plänen sind nun aktuellere Übersichten enthalten, die
eine Verortung im Raum zulassen. Eine Einordnung in das ge-
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
Fläche A
Fläche A
Die Fläche A liegt im Waldbereich des unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes UZVR 5305-037 und sollte schon von daher nicht in Betracht gezogen
werden. Dieser Raum ist einer von nur drei unzerschnittenen verkehrsarmen
2
Räumen in der Größenordnung 50-100 km im linksrheinischen NRW, einer der
letzten unzerschnittenen Waldflächen im Regionalforstamt Rureifel-Jülicher
Börde. Er ist auch und gerade in Nationalparknähe von besonderer Bedeutung
für den Biotopverbund und die landschaftsbezogene Erholung. Beide Funktionen würden durch den Bau von Windkraftanlagen erheblich nachhaltig beeinträchtigt.
Die Fläche liegt ohne Vorbelastungen mitten im Wald.
"Aufgrund der Größe und der Unzerschnittenheit hat dieses Landschaftsschutzgebiet eine hohe Bedeutung für die Fauna." (Standortuntersuchung
S.26). Hier leben zahlreiche gefährdete Arten, z.B. Wildkatze, Fledermausarten,
Rotmilan, Mäusebussard, Schwarzstorch.
Sie kommt aus Gründen der Erhaltung des unzerschnittenen Waldes, des Artenschutzes, wegen der Beeinträchtigung eines hochwertigen Landschaftsbildes, der landschafts- orientierten Erholung und wegen der fehlenden Netzanbindung nicht in Frage. "Aufgrund der fehlenden Netzanbindung wären die
Netzanschlusskosten relativ hoch." (Standortuntersuchung S. 27). Außerdem ist
die Erschließung über Forstwege kritisch zu beurteilen, da diese erheblich ausgebaut werden müssten. Hierzu verweisen wir z.B. auf die Angaben im „Leitfaden Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen" des MKULNV 2012.
Die Fläche A ist daher nicht geeignet als Windkraftkonzentrationszone.
50.1.i
Planunterlagen
Zu den Planunterlagen
Die vorliegenden Karten für den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne
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Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lassen eine konkrete lokale Zuordnung kaum zu. In der Karte zur Standortanalyse sollte der unzerschnittene Waldbereich, der auch bis an die Ortslagen von
Gey und Großhau reicht, dargestellt werden. In den nächsten Planungsebenen
sind noch viele offene Fragen zu klären, z.B. wie erfolgen Erschließung, verkehrsmäßige Anbindung, Netzanbindung, wie viel Wald muss für den Aufbau
und Transport, die Kranstellflächen etc. gerodet werden, wie groß ist die eigentliche Betriebsfläche?
samte Gemeindegebiet ist auch anhand der Karten der Standortuntersuchung möglich. Der Waldbereich wird in der Karte 2a dargestellt.
genommen.
Wie und wo werden welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt?
Die durch die verfahrensgegenständliche Planung begründeten
Eingriffe sowie deren Ausgleich und Ersatz werden, wie auch eine
Sichtbarkeitsanalyse in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan
dargelegt.
Es fehlen Schallgutachten, Umweltprüfung und Sichtbarkeitsanalysen. Die artenschutzrechtliche Prüfung befindet sich noch in einem frühen Stadium und
lässt keine abschließende Beurteilung zu.
Die geplante Erschließung und Anbindung sind dem Vorhabenund Erschließungsplan zu dem Bebauungsplan K 14 – Windpark
Peterberg zu entnehmen. Eine darüber hinausgehende Konkretisierung der Erschließung und Anbindung betrifft die Ebene der
Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Ein Schallgutachten, eine Umweltprüfung sowie eine Artenschutzprüfung der Stufe 2 sind den Unterlagen zu dem Bebauungsplan
K 14 – Windpark Peterberg beigefügt.
50.1.j
Bebauungspläne
Zu den Bebauungsplänen
Wir weisen für alle drei Gebiete generell darauf hin, dass aufgrund der bekannten Vorkommen von Arten der FFH- und VS Richtlinie, die durch Windenergienutzung gefährdet sind, bereits jetzt von einem signifikant erhöhten Tötungsund Verletzungsrisiko auszugehen ist.
Zu dem Stand der Artenschutzuntersuchungen vgl. Nr. 50.1.e
Der Stellungnahme
wird in Teilen gefolgt.
Damit sind vertiefende Untersuchungen zu den Vorkommen der entsprechenden Fledermaus- und Vogelarten und eine Analyse der Raumnutzung dieser
Arten sowie eine adäquate und aussagekräftige Untersuchung des herbstlichen
Fledermauszuges notwendig. Bezugsraum sind die von der LAG-VSW 2007
(Abstandsregelungen für Windenergieanlagen) genannten Abstände einschließlich der Prüfbereiche. Da die uns vorliegenden Erkenntnisse zu Artenvorkommen im Bereich der geplanten WEA von denen im ASP-Zwischenbericht abweichen (z.B. hinsichtlich der Vorkommen von Milanen, Uhu, Kolkrabe, Schwarzstorch, Fledermäusen), halten wir gegenüber den aktuell vorliegenden Untersuchungen deutlich vertiefende Untersuchungen zu den Vorkommen von Fleder-
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Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Der aufgeführte Bebauungsplan ist kein Gegenstand dieses Verfahrens.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
mäusen und Vogelarten für zwingend erforderlich.
Der AK Fledermausschutz macht darauf aufmerksam, dass bei akustischen
Untersuchungen von Fledermäusen im Wald vom Boden aus Fledermausarten
über den Baumkronen nicht erfasst werden können (vgl. Bach et al. 2010). Die
Fläche (Höhe) des Eingriffs kann wegen der zu geringen Reichweite der heute
auf dem Markt vertretenen Detektoren nicht beprobt werden (vgl. Adams et al.
2012). Der AK Fledermausschutz verweist auf das Expertenpapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Fledermausschutz 2012 (im Anhang).
50.1.k
Bebauungsplan D 6 – Windpark Rennweg
Bebauungsplan D 6 — Windpark Rennweg
Die Fläche am Rennweg liegt in der Windkraftkonzentrationszone A, mitten im
Wald, im unzerschnittenen, nicht vorbelasteten Raum im Westen des Gemeindegebietes.
Mit dem Bau der Windkraftanlagen würden im bisher unzerschnittenen, nicht
vorbelasteten Waldbereich Industrieanlagen errichtet.
Die Zone A, Konzentrationszone III „Rennweg“, ist nicht mehr zur
Ausweisung vorgesehen. Vgl. hierzu Begründung der 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Durch die Vielzahl und die Anordnung der Windkraftanlagen würde dieser
Waldbereich bis in den Kernbereich zerschnitten. Die Fläche P, der angrenzende Gürzenicher Bruch und der Laufenburger Wald sowie der Wald westlich von
Gey und Großhau würden vom Wehebachsystem und dem südlichen Teil des
unzerschnittenen Waldes getrennt.
Flugkorridore energiesensibler Arten würden durchschnitten, so dass bereits
jetzt von einem signifikant erhöhten Tötungs- und Verletzungsrisiko auszugehen ist.
Auch Beziehungen zwischen Naturschutzgebieten, zwischen den Biotopen aus
dem Biotopkataster sowie zwischen Naturschutzgebieten und Biotopen würden
gestört und zerschnitten. Dies betrifft vor allem die Naturschutzgebiete NSG
„Teilflächen im Hürtgenwald mit Schieferbergbauflächen von der Roten Wehe
bis zum Gürzenicher Bruch" (NSG 2.1-5 im LP Hürtgenwald), NSG „Geybach"
(NSG 2.1-3 im LP Hürtgenwald), NSG „Wehebachtal mit Nebenbächen" (NSG
2.1-4 im LP Hürtgenwald) und die Biotope BK-5204-024, BK-5204-033, BK-
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Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
5204-043, BK-5204-003, BK-5204-023. Teilflächen der Naturschutzgebiete sind
als FFH-Gebiet ausgewiesen.
In der Verordnung zu den Naturschutzgebieten NSG 2.1-4 und NSG 2.1-5 ist der
Schwarzstorch ausdrücklich im Schutzzweck benannt. Im LP Hürtgenwald wird
auf S. 42 auf die Notwendigkeit großer störungsarmer und unzerschnittener
Lebensräume z.B. für Wildkatze und Schwarzstorch hingewiesen. Die geplanten
Windkraftanlagen würden dieser Zielsetzung des LP widersprechen.
Von besonderer Bedeutung ist das Gebiet auch für den Artenschutz. Hier leben
u.a. folgende Arten: Biber, Haselmaus, Baummarder, Wildkatze, Rotwild, Fledermausarten, Rot- und Schwarzmilan, Mäusebussard, Sperber, Habicht,
Turm- und Baumfalke, Waldohreule, Waldkauz, Uhu, Schwarz-, Mittel-, Kleinspecht, Waldschnepfe, Neuntöter, Schwarzkehlchen, Wiesen- und Baumpieper,
Hohltaube, Kolkrabe, Graureiher, Schwarzstorch.
Angrenzende Wiesenbereiche, bes. zwischen Großhau und Hürtgen werden als
Nahrungshabitat von Rotmilan, Mäusebussard, Turm- und Baumfalke, Graureiher und Schleiereule und von Durchzüglern und Wintergästen, z.B. Kornweihe,
Kiebitz, Braunkehlchen, Steinschmätzer, Drosseln genutzt. An der Wehebachtalsperre jagt der Schwarzmilan, zur Zugzeit wird hier regelmäßig der Fischadler beobachtet. Als Nahrungsgäste wurden hier größere Ansammlungen von
Grau-, Silberreihern und Schwarzstörchen (bis zu neun) beobachtet. Revierzentren von Rot- und Schwarzmilan befinden sich im Bereich Kalverberg/Frenzer
Köpfe und im Gürzenicher Bruch, Graureiherkolonien sind vom Wehebach bei
Schevenhütte und von Gürzenich bekannt. Der Uhu brütet in einem Steinbruch
nahe Schevenhütte und wird immer wieder in den angrenzenden Wäldern im
Bereich der Wehebachtalsperre gesehen. Die Buchten der Wehebachtalsperre,
Feucht- und Quellbereiche am Eifelhang Richtung Gürzenich und zwischen
Rennweg und Talsperre (z.T. Biotope des Biotopkatasters) sowie Bachtäler,
z.B. Thönbach, Frenkbach, Fischbach, Schwarzenbroicher Bach sind Nahrungshabitat für den Schwarzstorch. WEA würden die Flugkorridore zerschneiden und es könnte zu Kollisionen kommen. Wichtig sind beim Schwarzstorch
auch die Wechselhorste, die aber nicht jedes Jahr besetzt sind. Zur Zeit ist uns
der besetzte Horst nicht bekannt, dies ist nicht verwunderlich, denn der
Schwarzstorch zählt zu den schwer erfassbaren Vogelarten, deren Horste oft
nur zufällig gefunden werden. Es ist aber unzweifelhaft, dass der Schwarz-
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Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg; Gemeinde Hürtgenwald
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
storch in diesem Gebiet Brutvogel ist. Nahrungsflüge über mehrere Kilometer
sind nicht selten. Deshalb ist eine Raumnutzungsanalyse mit zahlreichen Terminen und mehreren Erfassern zwingend erforderlich (Rohde, C. (2009): Funktionsraumanalyse der zwischen 1995 und 2008 besetzten Brutreviere des
Schwarzstorches Ciconia nigra in Mecklenburg-Vorpommern. Orn. Rundbrief
Meckl.-Vorp. 46, Sonderheft 2: 191-204).
Das Gebiet wird im Frühjahr und Herbst jährlich zur Zugzeit von tausenden
Kranichen überflogen. Besonders beim Herbstzug kann es möglicherweise bei
schlechten Sichtverhältnissen zu Kollisionen mit den Windrädern kommen, da
die ziehenden Kraniche beim Anflug auf die Eifelhöhen aus dem Flachland zusätzlich die am Rennweg senkrecht zur Zugrichtung angeordneten Windkraftanlagen überwinden müssten.
Im ASP-Zwischenbericht beschreibt der Gutachter das Gebiet als Lebensraum
vor allem für die Zwergfledermaus aber auch für andere Arten (Großer Abendsegler, Mausohrarten wie Fransen- und Bartfledermaus). Hierzu weist der AK
Fledermausschutz darauf hin, dass gerade die Unzerschnittenheit des Waldgebietes bis an den Rand der Stadt Düren und der Gemeinde Langerwehe vermuten lässt, dass hier ein deutlich größeres Artenspektrum zu erwarten ist. Dass
ziehende Arten selten erfasst werden, ist kein Ausschlusskriterium für den Umfang der Betroffenheit, sondern zeigt wie schwierig die Kartierung der Zugbewegung bei Fledermäusen anhand von Stichproben ist. Ziehende Tiere, die
voraussichtlich über den Baumwipfeln fliegen, können mit Detektorüberwachung vom Boden aus im Wald ohnehin nicht erfasst werden (vgl. Bach et al.
2010). Die Fläche (Höhe) des Eingriffs kann grundsätzlich wegen der zu geringen Reichweite der heute auf dem Markt vertretenen Detektoren nicht beprobt
werden (vgl. Adams et al. 2012; s. auch Expertenpapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Fledermausschutz 2012 im Anhang). Ein Übernachtmonitoring an
einem Einzelpunkt in einer Nacht, in einer suboptimalen Jagdzeit wie dem September (bei eintretender Zugzeit), ist keineswegs geeignet um weitreichende
Schlussfolgerungen zu ziehen.
Es fehlt eine Betrachtung zu den Auswirkungen der erforderlichen Netzanbindung. Es ist auch nicht ersichtlich, ob die Netzanbindung ausreichend in die
Machbarkeitsbetrachtung dieses Standorts einbezogen wurde. Außerdem ist
die Erschließung über den Rennweg und weitere Forstwege kritisch zu beurtei-
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Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Der aufgeführte Bebauungsplan ist kein Gegenstand dieses Verfahrens.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
len, da diese erheblich ausgebaut werden müssten. Zufahrten zu den Windrädern und Kranstellflächen sowie Kabeltrassen für die Netzanbindung müssten
gebaut werden. Hierzu müsste Wald gerodet werden. Die nun freigestellten
benachbarten Waldbestände wären durch Wind und Sonneneinstrahlung gefährdet.
Das Gebiet ist Landschaftsschutzgebiet. Durch zehn Windräder von bis zu 200
m Höhe würde das hochwertige Landschaftsbild erheblich auch über große
Entfernungen zerstört oder beeinträchtigt. Die Windräder würden das Landschaftsbild, z.B. schon bei der Anfahrt über die A4 von Köln aus und der Anfahrt
von Düren über die B 399, bestimmen. Die WEA würden ein größeres Gebiet
optisch sowie durch Lärm und Verschattung erheblich beeinträchtigen. Mit dem
Bau von zehn Windkraftanlagen in diesem Bereich würde das Ziel des Regionalplanes „Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung"
nennenswert nachhaltig beeinträchtigt.
Ersatzmaßnahmen bzw. ein Ersatzgeld für die Waldrodungen und die Beeinträchti-gungen des Landschaftsbildes wären immens.
Die Fläche verfügt im Vergleich zu den Flächen H und L/M über die schlechtesten Windhöffigkeiten (Standortuntersuchung S. 37).
Der Bebauungsplan B 6 sollte somit aus Gründen der Erhaltung des unzerschnittenen Waldes, aus Artenschutzgründen, wegen der fehlenden Netzanbindung, der unzureichenden verkehrsmäßigen Anbindung, der nachhaltigen Beeinträchtigung des Biotopverbundes, der Beeinträchtigung eines hochwertigen
Landschaftsbildes und der landschaftsorientierten Erholung aufgegeben werden.
50.1.l
Bebauungsplan B 5 – Windpark Ochsenauel
Bebauungsplan B 5 — Windpark Ochsenauel
Diese Fläche liegt am Hang zum Staubecken Obermaubach. Hier sind neben
den waldbewohnenden Arten und bes. dem Rotmilan zusätzlich zu den im ASPZwischenbericht genannten Arten auch Uhu und Wespenbussard sowie die
Gast- und Brutvogelarten des Staubeckens Obermaubach zu berücksichtigen,
z.B. die Gänse, die von ihren Bade- und Ruheplätzen im Staubecken zu ihren
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Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Zu dem Stand der Artenschutzuntersuchungen vgl. Nr. 50.1.e
Die Stellungnahme
wird in Teilen berücksichtigt.
Der Anhang wird zur Kenntnis genommen. Beeinträchtigungen
von Fledermäusen durch die geplanten Windenergieanlagen kann
durch einen Abschaltalgorithmus effizient entgegengewirkt werden. Vgl. hierzu auch Nr. 50.1.e
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt.
Nahrungsplätzen fliegen.
Im artenschutzrechtlichen Zwischenbericht werden bereits 5 nachgewiesene
planungsrelevante Fledermausarten erwähnt, darunter eine FFH- Anhang II-Art
und mindestens zwei Arten von der Schlagopferliste (Dürr 2012) an Windrädern.
50.1.m Bebauungsplan K 14 – Windpark Peterberg
Bebauungsplan K 14 — Windpark Peterberg
Hierzu liegt noch gar keine artenschutzrechtliche Prüfung vor. Die in der NSGVO zum Kalltal genannten Arten, die Arten im Steinbruch Kallbrück und die
Arten des unterhalb angrenzenden Laubwaldes sind zu berücksichtigen. Gerne
stehen wir Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.
50.1.n
Anhang
Der der Stellungnahme beigefügte Anhang „Ergebnisse des Expertenworkshops Windkraft und Fledermäuse“ ist den Sitzungsunterlagen beigefügt.
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Finanzamt Düren
Keine Stellungnahme eingegangen.
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Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Keine Stellungnahme eingegangen.
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