Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 9)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
192 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
29.02.16, 12:02
Aktualisiert
29.02.16, 12:02

Inhalt der Datei

Immissionsschutzrechtliche Bewertung von fünf geplanten Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg Bericht-Nr.: 3409-16-P1 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH — Kirchdorfer Straße 26 — 26603 Aurich ' 04941-9558-0 Immissionsschutzrechtliche Bewertung von fünf geplanten Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg Bericht-Nr.: 3409-16-P1 Auftraggeber: Gemeinde Hürtgenwald August-Scholl-Straße 5 52393 Hürtgenwald Auftragnehmer: IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Telefon: 04941 - 9558-0 Telefax: 04941 - 9558-11 email: mail@iel-gmbh.de Bearbeiter: Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH)) (Technischer Leiter Schallschutz) Ralf-Martin Marksfeldt (Stellvertretender Leiter Rotorschattenwurf) Textteil: Anhang: 12 Seiten (inkl. Deckblätter) siehe Anhangsverzeichnis Datum: 19. Februar 2016 IEL GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ..............................................................................................................4 2. Ausgangssituation ...............................................................................................4 3. Geplante Windenergieanlagen, B-Plan K 14 ......................................................4 4. Bestehende bzw. genehmigte Windenergieanlagen ........................................7 5. Immissionspunkte (Schall) ..................................................................................8 6. Schalltechnische Berechnungen ........................................................................8 6.1 Vorbemerkung.............................................................................................8 6.2 Berechnung und Beurteilung ..................................................................10 7. Rotorschattenwurfberechnung .........................................................................11 8. Zusammenfassung ............................................................................................12 Anhang Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg Seite 3 von 12 IEL GmbH 1. Einleitung In der Gemeinde Hürtgenwald soll der K 14 „Windpark Peterberg“ aufgestellt werden. vorhabenbezogene Bebauungsplan Im Rahmen dieser Bauleitplanung muss auch eine Aussage zum Immissionsschutz getroffen und die grundsätzliche Machbarkeit des Projektes nachgewiesen werden. Es werden erste schalltechnische Berechnungen sowie Berechnungen zur Rotorschattenwurfdauer durchgeführt. Bei den Berechnungen werden die insgesamt fünf konkret geplanten Windenergieanlagen (WEA) vom Anlagentyp ENERCON E-115 mit Nabenhöhen von 135,4 m bzw. 149 m und einer Nennleistung von jeweils 3.000 kW berücksichtigt. 2. Ausgangssituation Der Geltungsbereich befindet sich im nordrhein-westfälischen Kreis Düren, auf einer Fläche im südlichen Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald, südlich der Bundesstraße B 399. Südlich grenzt das Gebiet der Gemeinde Simmerath an. Unmittelbar nördlich des Geltungsbereiches befinden sich insgesamt vier WEA am Standort „Raffelsbrand“ in Betrieb. Südlich des Geltungsbereiches, auf dem Gebiet der Gemeinde Simmerath, befinden sich insgesamt 15 WEA in Betrieb, weitere sieben WEA sind genehmigt. Diese insgesamt 26 WEA werden im vorliegenden Fall als Vorbelastung berücksichtigt. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Gutachters befinden sich im Untersuchungsbereich keine weiteren Schallquellen, die als schalltechnische Vorbelastung zu berücksichtigen wären. 3. Geplante Windenergieanlagen, B-Plan K 14 Derzeit ist die Errichtung und der Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Herstellers ENERCON geplant. Nachfolgend werden die Hauptabmessungen und schalltechnischen Daten des geplanten Anlagentyps zusammengefasst: Anlagentyp: Nabenhöhe: Rotordurchmesser: Nennleistung: Leistungsregelung: E-115 135,4 m (WEA 01) bzw. 149 m (WEA 02 bis WEA 05) 115,7 m 3.000 kW pitch Für diesen Anlagentyp liegen für verschiedene Betriebsmodi schalltechnische Messberichte bzw. Auszüge aus den Messberichten vor. Die Messberichte und Schallleistungspegel (höchster Messwert) sind in der nachfolgenden Tabelle Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg Seite 4 von 12 IEL GmbH zusammengefasst. Weiterhin sind der Tabelle 1 die vom Hersteller angegebenen Schallleistungspegel zu entnehmen. BetriebsModus Messstelle BM 0 s Deut. Windguard Cons. GmbH Bericht Nr. Nennleistung [kW] Höchster Messwert LwA [dB(A)] Herstellerangabe LwA [dB(A)] MN15078.A0 3.000 104,9 105,0 3.000 3.000 2.500 - 104,4 103,4 104,5 MN15071.A1 2.000 100,8 102,9 MN15077.A1 1.500 100,7 101,5 1.000 600 400 - 99,8 96,5 94,0 BM I s BM II s BM 2500 kW s Deut. Windguard Cons. GmbH Deut. Windguard BM 1500 kW s Cons. GmbH BM 1000 kW s BM 600 kW s BM 400 kW s BM 2000 kW s Tabelle 1: Messberichte und Herstellerangaben / E-115 Die Gegenüberstellung zeigt, dass die derzeit vorliegenden Messwerte immer unterhalb der entsprechenden Herstellerangabe liegen. Für den uneingeschränkten Betrieb im Betriebsmodus „BM 0s“ während der Tageszeit wird für die fünf geplanten Windenergieanlagen jeweils ein Schallleistungspegel von LwA,90 = 107,5 dB(A) [Herstellerangabe zzgl. 2,5 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich] berücksichtigt. Der Zuschlag von 2,5 dB ergibt sich aus folgenden Parametern - Unsicherheit des Prognosemodells mit σprog = 1,5 dB - die Serienstreuung mit σP = 1,2 dB - die Ungenauigkeit der Schallemissions-Vermessung mit σR = 0,5 dB (Standardwert für FGW-konform vermessene Windenergieanlagen) und berechnet sich wie folgt: z = 1,28 * s ges (1) mit (2) An dieser Stelle wird vorweggenommen, dass für alle fünf geplanten Windenergieanlagen während der Nachtzeit ein schallreduzierter Betrieb erforderlich ist. Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg Seite 5 von 12 IEL GmbH Die für die Berechnungen berücksichtigten Daten werden nachfolgend aufgelistet: Bezeichnung WEA 01 E-115 WEA 02 E-115 WEA 03 E-115 WEA 04 E-115 WEA 05 E-115 Koordinaten UTM ETRS89 Zone 32 RW HW Nabenhöhe [m] 135,4 149 149 149 149 310.450 310.824 311.100 311.130 311.864 5.616.438 5.616.215 5.615.892 5.615.600 5.615.668 LwA,90* [dB(A)] Tag Nacht 107,5 107,5 107,5 107,5 107,5 104,0 104,0 104,0 105,9 105,9 Tabelle 2: Schalltechnische Kennwerte der geplanten Windenergieanlagen B-Plan Nr. K 14 * inkl. Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich Auf Grund der derzeit vorliegenden Ausgangsdaten entspricht der Schallleistungspegel von LwA,90* = 105,9 dB(A) der Herstellerangabe für den Betriebsmodus BM IIs zzgl. 2,5 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich und der Schallleistungspegel von LwA,90* = 104,0 dB(A) der Herstellerangabe für den Betriebsmodus BM 1500 kW s zzgl. 2,5 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich. Im Bebauungsplan sollte nicht der entsprechende Betriebsmodus, sondern der entsprechende Schallleistungspegel festgesetzt werden. Sollten durch weitere schalltechnische Vermessungen des geplanten Anlagentyps niedrigere Schallemissionswerte ermittelt werden, sind auch andere Betriebsmodi möglich. Nachfolgend sind die für die Rotorschattenwurfberechnungen relevanten Daten (Mittlere Blatttiefe und die daraus resultierende Schattenreichweite) für den geplanten WEA-Typ genannt. Anlagentyp ENERCON E-115 Schattenreichweite Mittlere Blatttiefe 3,150 m Schattenreichweite 2.146 m Tabelle 3: Schattenreichweite, ENERCON E-115 Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg Seite 6 von 12 IEL GmbH 4. Bestehende bzw. genehmigte Windenergieanlagen Im Umfeld des Plangebietes sind insgesamt 26 WEA in Betrieb bzw. genehmigt. Die für die Berechnungen berücksichtigten Daten werden nachfolgend aufgelistet: Bezeichnung WEA 06 E-40/5.40 WEA 07 E-40 6.44 WEA 08 E-82 E2 WEA 09 E-82 E2 WEA 10, V112-3.3 MW WEA 11, V112-3.3 MW WEA 12, V112-3.3 MW WEA 13, V112-3.3 MW WEA 14, V112-3.3 MW WEA 15, V112-3.3 MW WEA 16, V112-3.3 MW WEA 17 E-66/18.70 WEA 18 E-66/18.70 WEA 19 E-66/18.70 WEA 20 E-66/18.70 WEA 21 E-66/18.70 WEA 22 E-66/18.70 WEA 23 E-66/18.70 WEA 24 E-53 WEA 25 E-66/20.70 WEA 26 E-66/20.70 WEA 27 E-66/20.70 WEA 28 E-66/20.70 WEA 29 E-66/20.70 WEA 30 E-66/20.70 WEA 31 E-66/20.70 Nabenhöhe [m] 65,0 65,0 98,4 98,4 140,0 140,0 140,0 140,0 140,0 140,0 140,0 67,0 67,0 67,0 67,0 67,0 67,0 67,0 73,3 64,8 64,8 64,8 64,8 64,8 64,8 64,8 Koordinaten UTM ETRS89 Zone 32 RW HW 310.481 5.618.624 310.366 5.618.473 310.249 5.617.975 310.457 5.618.241 308.400 5.615.579 308.505 5.615.257 308.974 5.615.668 309.088 5.615.325 309.673 5.615.540 309.891 5.615.251 309.674 5.614.793 307.647,85 307.688,04 307.776,73 307.567,56 307.473,16 307.768,52 307.672,74 307.459,09 311.722,47 311.865,20 312.059,11 312.100,08 312.404,18 312.735,78 312.803,93 5.614.640,06 5.614.150,00 5.613.992,27 5.613.671,46 5.613.466,11 5.614.406,97 5.614.834,22 5.614.748,80 5.613.259,87 5.613.101,96 5.613.441,40 5.613.217,55 5.613.633,59 5.613.814,31 5.613.594,37 LwA,90* [dB(A)] Tag 103,3 102,7 106,5 106,0 107,7 107,7 107,7 107,7 107,7 107,7 107,7 105,0 105,0 105,0 105,0 105,0 105,0 105,0 103,6 105,1 105,1 105,1 105,1 105,1 105,1 105,1 Nacht 103,3 102,7 101,4 101,8 107,7 107,7 107,7 107,7 107,7 107,7 107,7 105,0 105,0 105,0 105,0 105,0 105,0 105,0 103,6 105,1 105,1 105,1 105,1 105,1 105,1 105,1 Tabelle 4: Schalltechnische Kennwerte der bestehenden und genehmigten Windenergieanlagen * inkl. Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg Seite 7 von 12 IEL GmbH 5. Immissionspunkte (Schall) Die schalltechnische Untersuchung wird für insgesamt acht Immissionspunkte durchgeführt. Es handelt sich hierbei um die nächstgelegenen Wohnhäuser im Außenbereich (Immissionspunkte IP 01 bis IP 05 und IP 08) bzw. den nächstgelegenen Wohnhäusern mit der Schutzbedürftigkeit „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ (IP 06: Bebauungsplan Nr. L1 „Simonskall“; IP 07: Bebauungsplan Nr. K9 „Ortst. Vossenack“). Die berücksichtigten Immissionspunkte wurden schon bei den schalltechnischen Voruntersuchungen berücksichtigt. Im Rahmen dieser Voruntersuchungen wurde im Oktober 2013 eine Standortbegehung durchgeführt. Für die vorliegende Untersuchung wurde diese nicht wiederholt. Die Daten der berücksichtigten Immissionspunkte sind nachfolgend zusammengefasst: Immissionspunkt IP 01 Ringstraße 24 IP 02 Am Peterberg 1 IP 03 Am Peterberg 2 IP 04 Wollseifener Straße 5 IP 05 Wollseifener Straße 1 IP 06 Simonskall 1 IP 07 Trift 4 IP 08 Forsthaus Jägerhaus UTM ETRS89 (Zone 32) Rechtswert Hochwert 310.414 310.729 310.798 311.529 311.912 312.810 312.501 309.041 5.616.859 5.616.762 5.616.764 5.616.203 5.616.171 5.616.056 5.617.800 5.616.492 Schutzbedürftigkeit Außenbereich Außenbereich Außenbereich Außenbereich Außenbereich WA WA Außenbereich Richtwert Tag/Nacht [dB(A)] 60/45 60/45 60/45 60/45 60/45 55/40 55/40 60/45 Tabelle 5: Immissionspunkte (Schall) 6. Schalltechnische Berechnungen 6.1 Vorbemerkung Die schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung erfolgt gemäß der DIN 18005-128.) „Schallschutz im Städtebau“. In dieser Norm sind entsprechende Orientierungswerte aufgeführt, die nicht überschritten werden sollen. Da die Orientierungswerte und die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm3.) zahlenmäßig identisch sind und weiterhin die DIN 18005-128.) zur Beurteilung von Gewerbelärmimmissionen auf die TA-Lärm verweist, wird im Folgenden nicht mehr zwischen den beiden Verfahren unterschieden Die schalltechnischen Berechnungen werden gemäß der TA-Lärm3.) durchgeführt. In der TA-Lärm sind grundsätzlich zwei Prognoseverfahren, die überschlägige und die detaillierte Prognose, angegeben. Die überschlägige Prognose vernachlässigt die Luftabsorption, das Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß und weitgehend alle Abschirmungseffekte. Die Berechnungen erfolgen bei der überschlägigen Prognose frequenzunabhängig. Für eine detaillierte Prognose kann neben einer frequenzabhängigen Berechnung auch eine frequenzunabhängige Berechnung mit A-bewerteten Schalldruckpegeln erfolgen. Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg Seite 8 von 12 IEL GmbH Die Berechnungen erfolgen frequenzunabhängig als detaillierte Prognose für freie Schallausbreitung. Die Bodendämpfung Agr wird dabei gemäß DIN ISO 9613-24.), Nr. 7.3.2 „Alternatives Verfahren zur Berechnung A-bewerteter Schalldruckpegel“ berechnet. Abschirmung und Dämpfung durch Bebauung und Bewuchs bleiben unberücksichtigt. Die Berechnungen werden mit dem Programmsystem IMMIÓ (Version 2015 [405]) durchgeführt, welches die Anwendung der erforderlichen Berechnungsmethoden ermöglicht. Für die schalltechnische Beurteilung werden die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) empfohlenen “Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen“10.), das „Windenergiehandbuch“25.) (Windenergiehandbuch, M. Agatz, Stand Dezember 2015) sowie der „Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen“11.) berücksichtigt. Für die Berechnungen werden folgende meteorologische Parameter berücksichtigt: Temperatur Luftfeuchte T F = = 10° C 70 % Die Bestimmung der meteorologischen Dämpfung cmet erfolgt gemäß den „Empfehlungen des LANUV NRW zu cmet“, Stand 26.09.201229.). Für die Berechnungen werden die Daten der Station „Aachen“ zugrunde gelegt. Die sich gemäß 29.) für die einzelnen Windrichtungen ergebenden Meteorologiefaktoren C0 werden in das Schallberechnungsprogramm IMMIÓ implementiert. Die Software berechnet in Abhängigkeit der Windrichtung und der Entfernung zwischen einzelner Schallquelle und Immissionsort das Cmet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die meteorologische Korrektur Cmet abhängig ist von der Entfernung zwischen Quelle (hier: WEA) und Immissionspunkt. Es gilt gemäß DIN ISO 9613-24.): Cmet = 0 wenn d p £ 10* (hs + hr ) Cmet = C0 *[1 -10* (hs + hr ) / d p ] wenn d p > 10 * (hs + hr ) Dabei ist: hs hr dp die Höhe der Quelle (hier: WEA) in Metern; die Höhe des Aufpunktes (hier: Immissionspunkt) in Metern; horizontaler Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt in Metern; Beispiel: Bei einer Nabenhöhe von 149 m und einer Immissionspunkthöhe von 5 m erreicht die meteorologische Korrektur Cmet erst ab einer Entfernung von > 1.540 m einen Wert von > 0. Hinweis 1: In einer Studie hat das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) Nordrhein-Westfalen jetzt die Schallausbreitung von Windenergieanlagen untersucht, um die Qualität der Geräuschimmissionsprognosen hoher Anlagen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Im Rahmen der Untersuchung wurden die Emissionen und Immissionen im Umfeld zweier Anlagen der 2 MW-Klasse mit einer Nabenhöhe von Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg Seite 9 von 12 IEL GmbH 98 m messtechnisch ermittelt und mit den gemäß dem „Alternativen Verfahren“ berechneten Pegeln verglichen. In einem nächsten Schritt wird nun geprüft, ob das bisher angewendete Prognoseverfahren in konkreten Genehmigungsverfahren zukünftig geändert werden soll. Für die Praxis der Genehmigungsbehörden ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen. 6.2 Berechnung und Beurteilung Gemäß TA-Lärm muss zur schalltechnischen Beurteilung die Gesamtbelastung an dem jeweiligen Immissionspunkt ermittelt werden (Abschnitt 2.4 der TA-Lärm). Sie setzt sich aus der Vorbelastung 26 Windenergieanlagen (WEA) und der Zusatzbelastung (hier: fünf WEA) zusammen. In der nachfolgenden Tabelle werden die Beurteilungspegel für die Nachtzeit für die Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung aufgelistet. Immissionspunkt IRW Nacht [dB(A)] Vorbelastung [dB(A)] Zusatzbelastung [dB(A)] Gesamtbelastung [dB(A)] 45 45 45 45 45 40 40 45 36,4 35,6 35,3 33,7 32,2 28,4 27,8 42,2 43,4 44,4 43,8 44,8 43,8 33,0 27,6 30,6 44,2 45,0 44,4 45,1 44,1 34,3 30,7 42,5 IP 01 Ringstraße 24 IP 02 Am Peterberg 1 IP 03 Am Peterberg 2 IP 04 Wollseifener Straße 5 IP 05 Wollseifener Straße 1 IP 06 Simonskall 1 IP 07 Trift 4 IP 08 Forsthaus Jägerhaus Tabelle 6: Berechnungsergebnisse / Nacht In der nachfolgenden Tabelle werden die Beurteilungspegel Gesamtbelastung den Immissionsrichtwerten gegenübergestellt. Immissionspunkt IP 01 Ringstraße 24 IP 02 Am Peterberg 1 IP 03 Am Peterberg 2 IP 04 Wollseifener Straße 5 IP 05 Wollseifener Straße 1 IP 06 Simonskall 1 IP 07 Trift 4 IP 08 Forsthaus Jägerhaus (gerundet) der IRW - Beurteilungspegel Beurteilungspegel Reserve GB GB gerundet Nacht zum IRW [dB] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] 45 45 45 45 45 40 40 45 44,2 45,0 44,4 45,1 44,1 34,3 30,7 42,5 44 45 44 45 44 34 31 43 1 0 1 0 1 6 9 2 Tabelle 7: Bildung der Beurteilungspegel (gerundet) / Nacht Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg Seite 10 von 12 IEL GmbH Wie den Ergebnissen in Tabelle 7 zu entnehmen ist, wird der jeweils zulässige Immissionsrichtwert an zwei Immissionspunkten (IP 02 und IP 04) ausgeschöpft und an den restlichen Immissionspunkten um mindestens 1 dB unterschritten. Für nicht gesondert berücksichtigte Immissionspunkte können die Beurteilungspegel der Gesamtbelastung (Nacht) aus dem anliegenden Schallimmissionsraster entnommen werden. Während der Tageszeit (Sonntag) liegen die Beurteilungspegel der Zusatzbelastung (WEA) an allen untersuchten Immissionspunkten immer um > 10 dB unter dem jeweils zulässigen Immissionsrichtwert (vgl. Zusatzbelastung im Anhang). Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen unter den dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den reduzierten Betrieb während der Nachtzeit. Hinweis 2: Die dargestellten Ergebnisse und Beurteilungen gelten nur für die hier betrachtete Konfiguration. Sollten sich Änderungen hinsichtlich der zu berücksichtigenden Vorbelastung bzw. den zu beurteilenden Immissionspunkten ergeben, sind die ermittelten Ergebnisse nicht mehr gültig und es sind neue Berechnungen notwendig. 7. Rotorschattenwurfberechnung Für die in Abschnitt 3 dargestellte Planung von fünf WEA (WEA 01 - WEA 05) werden unter Berücksichtigung der in Tabelle 4 aufgeführten Vorbelastung erste flächendeckende Berechnungen durchgeführt. Dem Anhang sind zwei flächendeckende Darstellungen der Zusatz- und der Gesamtbelastung (mit dem Einwirkungsbereich der geplanten Zusatzbelastung) zu entnehmen. Für die Beurteilung von Rotorschattenwurf gelten die vom LAI (Länderausschuss für Immissionsschutz; 13.03.2002; Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen; WEA-Schattenwurf-Hinweise) empfohlenen Orientierungswerte: - maximal 30 Stunden im Jahr (astronomisch möglich) und - maximal 30 Minuten pro Tag Die Immissionspunkte, an welchen mit Überschreitungen der Orientierungswerte von 30 Stunden pro Jahr (worst-case) bzw. max. 30 Minuten pro Tag zu rechnen ist, befinden sich allesamt im Außenbereich. Eine explizite Betrachtung der Immissionspunkte ist in einer später zu erfolgenden Rotorschattenwurfberechnung vorzunehmen. Die jährlichen Belastungen der Zusatz- und der Gesamtbelastung können den flächendeckenden Darstellungen im Anhang grob entnommen werden. Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg Seite 11 von 12 IEL GmbH Eine Kombination aus der zu erfolgenden Rotorschattenwurfberechnung und den daraus zu ermittelnden Rotorschattenwurfabschaltzeiten, unter Berücksichtigung von technischen Einrichtungen an den betroffenen Anlagen, müssen dafür sorgen, dass die zulässigen Orientierungswerte eingehalten werden. 8. Zusammenfassung In der Gemeinde Hürtgenwald soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan K 14 „Windpark Peterberg“ aufgestellt werden. Im Rahmen dieser Bauleitplanung muss auch eine Aussage zum Immissionsschutz getroffen und die grundsätzliche Machbarkeit des Projektes nachgewiesen werden. Es werden erste schalltechnische Berechnungen sowie Berechnungen zur Rotorschattenwurfdauer durchgeführt. Innerhalb des Geltungsbereiches sind fünf Windenergieanlagen (WEA) vom Anlagentyp ENERCON E-115 mit Nabenhöhen von 135,4 m bzw. 149 m und einer Nennleistung von jeweils 3.000 kW geplant. Im Umfeld des Geltungsbereiches sind insgesamt 26 WEA in Betrieb bzw. genehmigt. Diese wurden im vorliegenden Fall als Vorbelastung berücksichtigt. Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen unter den dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den reduzierten Betrieb während der Nachtzeit. Aus Sicht des Rotorschattenwurfes könnte eine Genehmigung mit der Maßgabe von Auflagen erteilt werden. Dabei sind für die geplanten WEA entsprechende technische Einrichtungen zum Schutz von Rotorschattenwurf betroffener Immissionspunkte vorzusehen. Zur Festsetzung der maximal zulässigen Rotorschattenwurfdauer bieten die vom LAI empfohlenen Beurteilungskriterien einen sinnvollen Rahmen. Alle Berechnungsergebnisse und Beurteilungen gelten nur für die gewählte Konfiguration. Diese Ausarbeitung (Textteil und Anhang) darf nur in ihrer Gesamtheit verwendet werden. Aurich, den 19. Februar 2016 Bericht verfasst durch Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH)) Ralf-Martin Marksfeldt (Technischer Leiter Schallschutz) (Stellvertretender Leiter Rotorschattenwurf) Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg Seite 12 von 12 IEL GmbH Anhang Übersichtskarte - Alle Windenergieanlagen und Immissionspunkte (1 Seite / DIN A3) Schalltechnische Berechnungen: Datensatz (6 Seiten) Berechnungsergebnisse (13 Seiten) Schallimmissionsraster Nacht / Gesamtbelastung (1 Seite / DIN A3) Legende zu den Berechnungsergebnissen (1 Seite) Schalltechnische Daten ENERCON E-115 / 3.000 kW / Betriebsmodi 0 s, I s, II s und leistungsreduzierte Betriebe mit TES (Trailing Edge Serrations) - Herstellerangabe, 01.12.2015, Dokument-ID D0388624-2 (34 Seiten) Literaturverzeichnis (3 Seiten) Rotorschattenwurfberechnung: Flächendeckende Darstellung Zusatzbelastung (ZB) „Astronomisch mögliche Rotorschattenwurfdauer“ (1 Seite / DIN A3) Flächendeckende Darstellung Gesamtbelastung (GB) „Astronomisch mögliche Rotorschattenwurfdauer“ (1 Seite / DIN A3) Bericht-Nr. 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg