Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
260 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
10.06.15, 12:02
Aktualisiert
10.06.15, 12:02

Inhalt der Datei

Euskirchen, 29.05.2015 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.05.2015 in der Offenen Jugendeinrichtung des Caritasverbandes für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. "Jugendvilla" Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:15 Uhr 18:45 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Kolvenbach, Bernd, Euskirchen (CDU) b) die Mitglieder CDU Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Schmitz, Dominik, Euskirchen SPD Kunz, Emmanuel, Kall vertritt Herrn Markus Ramers Waasem, Thilo, Bad Münstereifel FDP Schorn, Frederik, Weilerswist Bündnis 90/DIE GRÜNEN Mende, Ellen, Euskirchen UWV Daniel, Susanne, Euskirchen Sonstige stimmberechtigte Mitglieder Buß, Melanie, Euskirchen Müller, Manfred, Schleiden vertritt Frau Rita Gerdemann Spilles, Bert, Kall Werner, Horst, Euskirchen Beratende Mitglieder Bierdel, Erdmann, Euskirchen Bormer, Doris, Hellenthal Bühner, Alexander, Hellenthal Busch, Hildegard, Köln Klöcker, Rolf, Euskirchen Poth, Manfred, Euskirchen Puschmann, Helmut, Kall Reckfort-Klüsener, Rosel, Euskirchen vertritt Mathilde Bayer-Birkenheuer Saleh-Witzler, Pia, Euskirchen Uelpenich, Peter, Schleiden Frau -2- c) von der Verwaltung Hilger-Mommer, Martina GB III / 51 Hörter, Benedikt GB III / 51 Firmenich, Jörg GBIII / 51 Hück, Michaela GB III / 51 als Protokollführerin d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen SPD Ramers, Markus, Blankenheim Sonstige stimmberechtigte Mitglieder Esch-Redlin, Therese, Euskirchen Gerdemann, Rita, Zülpich Schneider, Rolf, Kall Beratende Mitglieder Bayer-Birkenheuer, Mathilde, Euskirchen Dickopp, Toni, Euskirchen Diel, Stefanie, Euskirchen Ostrzinski-Sachs, Siglinde, Weilerswist Pursian, Michaela, Euskirchen Im Vorfeld fand um 16:45 Uhr eine Führung durch die Offene Jugendeinrichtung statt. Der Vorsitzende eröffnet um 17.15 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. In einer kurzen Ansprache bedankt er sich für die geleistete Arbeit seines Vertreters Thilo Wassem während seiner langfristigen Erkrankung und die ihm entgegengebrachten Genesungswünsche seitens des Ausschusses. Gleichzeitig begrüßt er in dieser Runde seitens der Verwaltung Frau Martina Hilger-Mommer, die als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Alois Hermes als neue Jugendhilfeplanerin teilnimmt. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Einladung vom 08.05.2015 formund fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen diese Feststellung werden keine Einwendungen erhoben. Hiernach verpflichtet er das Mitglied Manfred Müller. -3TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Mit Zustimmung des Ausschusses wird auf Antrag der SPD- und CDU-Fraktion die Tagesordnung um den Antrag A 71/2015 als Tagesordnungspunkt 4a erweitert. Der Vorsitzende schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 4 damit als Tagesordnungspunkt TOP 4a: Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan (A 71/2015) und den TOP 4b Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 (V 122/2015) zu beraten. Die Tagesordnungspunkte werden gemeinsam beraten. Die weiteren Tagesordnungspunkte ändern sich entsprechend. In Absprache und mit ausdrücklichem Einverständnis des Trägers setzt die Verwaltung den Tagesordnungspunkt 11: Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2018 (V 116 / 2015) von der Tagesordnung ab. Die Beratung erfolgt in der nächsten Sitzung am 27.08.2015. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Jugendhilfeausschuss stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme ( FDP-Fraktion) fest. -4- TOP 3 Aufstellung einer Containeranlage für die vorübergehende Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“ in Bad Münstereifel AV Poth erläutert die Vorlage und gibt den Sachstand bezüglich der Umsetzung wieder. Er erklärt, dass er bezüglich des Konsens mit der Stadt Bad Münstereifel in weiterem Kontakt steht. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag beschließt, für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“, Trierer Str., 53902 Bad Münstereifel, vorübergehend für den Zeitraum vom 01.07.2015 bis 31.07.2017 auf dem städtischen Grundstück eine Containeranlage in Modulbauweise aufzustellen. Die Aufträge zur Anmietung der Containeranlage, der erforderlichen Verlagerung des Kinderspielplatzes, der Herrichtung des Untergrundes und der Versorgungsleitungen erfolgen unter Einhaltung der Vergabevorschriften an die wirtschaftlichsten Anbieter. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Containeranlage an den Träger der Kindertageseinrichtung zu vermieten, um eine Mietbezuschussung nach dem Kinderbildungsgesetz sicherzustellen. 3. Der Kreistag stimmt der späteren Deckung der Mehraufwendungen über eine höhere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen D 13/2015 -5TOP 4 a Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion Die Mitglieder Werner und Müller nehmen an der Beratung und Beschlussfassung und das Mitglied Busch an der Beratung wegen Befangenheit nicht teil. Die Tagesordnungspunkte 4a und 4b werden gemeinsam beraten. Der Vorsitzende berichtet über die Ergebnisse der Interfraktionellen Arbeitsgruppe und erläutert den Antrag A 71/2015. Als ein wesentliches Ergebnis der Arbeitsgruppe war festzuhalten, dass zur Bedarfsfeststellung neben dem Jugendeinwohnerwert weitere Kriterien zur Personalbemessung zu erarbeiten sind: z.B. Ergebnisqualität, Sozialraumstruktur, Bedarfssituation, Beteiligung der Jugendlichen. Das Mitglied Schmitz teilt mit, dass die vorgeschlagene Beschlussfassung des A 71/2015 seitens der Antragsteller wie folgt ergänzt wird: Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinderund Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. Das Mitglied Schorn erklärt, dass seines Erachtens als einstimmiges Ergebnis der Arbeitsgruppe die Verlängerung des Kinder- und Jugendförderplanes lediglich bis zum 31.12.2018 vereinbart war . Soweit die SPD- und CDU-Fraktion nunmehr einen darüber hinausgehenden Antrag stellen, hält er die Arbeit solcher Interfraktionellen Arbeitsgruppen für nicht zielführend. Dieser Ansicht wird seitens des Vorsitzenden und der anderen Fraktionen ausdrücklich widersprochen. A 71/2015 -6Nach intensiver Diskussion stellt der Vorsitzende den geänderten A 71/2015 in folgender Fassung zur Abstimmung. Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2021. Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinderund Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt, behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu beraten und zu beschließen. Abstimmungsergebnis: TOP 4 b mehrheitlich , bei 1 Gegenstimme (FDP-Fraktion) Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 Die Mitglieder Werner und Müller nehmen an der Beratung und Beschlussfassung und das Mitglied Busch an der Beratung wegen Befangenheit nicht teil. Die Tagesordnungspunkte 4a und 4b werden gemeinsam beraten. Aufgrund der Änderungen in der Beschlussfassung zum TOP 4a (A 71/2015) stellt der Vorsitzende die V 122/2015 dann in der geänderten Fassung wie folgt zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2021 in der der Vorlage anliegenden Fassung zu verabschieden. Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinderund Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. V 122/2015 -7- Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt, behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu beraten und zu beschließen. Abstimmungsergebnis: TOP 5 einstimmig , bei 1 Enthaltung (FDP-Fraktion) Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau V 104/2015 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kath. Kindertageseinrichtung St. Bartholomäus, Weiher Str. 20, 53902 Bad Münstereifel – Arloff, rückwirkend zum 01.08.2012 als Familienzentrum zu benennen. Abstimmungsergebnis: TOP 6 einstimmig, bei 0 Enthaltungen Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren hier: Verlagerung eines Bestandskontingentes im Gemeindegebiet Weilerswist V 108/2015 Das Mitglied Spilles nimmt an der Beratung und Beschlussfassung und das Mitglied Klöcker an der Beratung wegen Befangenheit nicht teil. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die DRKKindertageseinrichtung Weilerswist-Süd, Bernhard-ThywissenStr. 2, dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration zum Kindergartenjahr 2015/16 als Familienzentrum zu benennen. Abstimmungsergebnis: TOP 7 einstimmig, bei 0 Enthaltungen Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren hier: Benennung der AWO-Kindertageseinrichtung „Frauenberger Straße“, Euskirchen als Familienzentrum Die Mitglieder Waasem und Werner nehmen an der Beratung und Beschlussfassung und das Mitglied Busch an der Beratung wegen Befangenheit nicht teil. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kindertageseinrichtung V 126/2015 -8„Frauenberger Straße“ in Euskirchen, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration als Familienzentrum zum 01.08.2015 zu benennen. Abstimmungsergebnis: TOP 8 einstimmig, bei 0 Enthaltungen Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie V 115/2015 Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen – EU.KITA/EU.FUN hier: Unbefristete Weiterführung des Projektes (KT Beschlüsse V 469/2008 und V 94/2010) Ausschuss für Soziales und Gesundheit 21.05.2015 Z1 AV Poth erläutert auf Bitte des Mitgliedes Mende die V 115/2015 i.V.m der Z1 und beantwortet offen stehende Fragen. Danach stellt der Vorsitzende folgende Beschlussfassung zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, das vom Kreistag mit den V 469/2008 und V 94/2010 zeitlich befristete Kooperationsprojekt ab 01.01.2016 mit unbefristet beschäftigten Personal fortzuführen und die erforderlichen Mittel dafür bereit zu stellen. Abstimmung: einstimmig, bei 0 Enthaltungen TOP 9 Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018 Das Mitglied Spilles nimmt an der Beratung und Beschlussfassung und das Mitglied Klöcker an der Beratung wegen Befangenheit nicht teil. Die Verwaltung beantwortet offen stehende Fragen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen V 109/2015 -9TOP 10 Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2018 V 117/2015 Die Mitglieder Waasem und Werner nehmen an der Beratung und Beschlussfassung und das Mitglied Busch an der Beratung wegen Befangenheit nicht teil. Die Verwaltung beantwortet offen stehende Fragen. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: TOP 11 einstimmig, bei 0 Enthaltungen Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2018 Die Vorlage V 116/2015 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Sitzung am 27.08.2015. V 116/2015 - 10 TOP 12 Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018 V 118/2015 Die Verwaltung beantwortet offen stehende Fragen. Hiernach stellt der Vorsitzende die V 118/2015 zur Abstimmung. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Belegung und Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: TOP 13 einstimmig, bei 0 Enthaltungen Einführung eines elektronischen Anzeige- und Anmeldeverfahrens für die Anmeldung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt der Info 69/2015 und beantwortet offen stehende Fragen. Aufgrund einer Nachfrage des Mitgliedes Daniel wird im Besonderen nochmals auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen Personalressource auf der Basis der geänderten gesetzlichen Voraussetzungen, der Programmpflege sowie der Schulung der Mitarbeiter/-innen aller Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet eingegangen. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Info 69/2015 zur Kenntnis. Info 69/2015 - 11 TOP 14 Qualitätsentwicklung gem. § 79 a SGB VIII in den Hilfen zur Erziehung hier: Anschaffung des Evaluationsprogramms zur Wirksamkeit pädagogischer Hilfen ("WIMES") Info 68/2015 Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt der Info 68/2015. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Info 69/2015 zur Kenntnis TOP 15 Mitteilungen der Verwaltung Es liegen keine Mitteilungen vor. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 18.45 Uhr und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Kolvenbach Vorsitzender Gesehen: gez. i. V. Poth Landrat gez. Hück Schriftführerin