Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
260 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
10.06.15, 12:02
Aktualisiert
10.06.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 29.05.2015
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.05.2015
in der Offenen Jugendeinrichtung des Caritasverbandes für das
Kreisdekanat Euskirchen e.V. "Jugendvilla"
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:15 Uhr
18:45 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen (CDU)
b) die Mitglieder
CDU
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Schmitz, Dominik, Euskirchen
SPD
Kunz, Emmanuel, Kall vertritt Herrn Markus Ramers
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
FDP
Schorn, Frederik, Weilerswist
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Daniel, Susanne, Euskirchen
Sonstige stimmberechtigte Mitglieder
Buß, Melanie, Euskirchen
Müller, Manfred, Schleiden vertritt Frau Rita Gerdemann
Spilles, Bert, Kall
Werner, Horst, Euskirchen
Beratende Mitglieder
Bierdel, Erdmann, Euskirchen
Bormer, Doris, Hellenthal
Bühner, Alexander, Hellenthal
Busch, Hildegard, Köln
Klöcker, Rolf, Euskirchen
Poth, Manfred, Euskirchen
Puschmann, Helmut, Kall
Reckfort-Klüsener, Rosel, Euskirchen vertritt
Mathilde Bayer-Birkenheuer
Saleh-Witzler, Pia, Euskirchen
Uelpenich, Peter, Schleiden
Frau
-2-
c) von der Verwaltung
Hilger-Mommer, Martina GB III / 51
Hörter, Benedikt
GB III / 51
Firmenich, Jörg
GBIII / 51
Hück, Michaela
GB III / 51 als Protokollführerin
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
SPD
Ramers, Markus, Blankenheim
Sonstige stimmberechtigte Mitglieder
Esch-Redlin, Therese, Euskirchen
Gerdemann, Rita, Zülpich
Schneider, Rolf, Kall
Beratende Mitglieder
Bayer-Birkenheuer, Mathilde, Euskirchen
Dickopp, Toni, Euskirchen
Diel, Stefanie, Euskirchen
Ostrzinski-Sachs, Siglinde, Weilerswist
Pursian, Michaela, Euskirchen
Im Vorfeld fand um 16:45 Uhr eine Führung durch die Offene Jugendeinrichtung statt.
Der Vorsitzende eröffnet um 17.15 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
In einer kurzen Ansprache bedankt er sich für die geleistete Arbeit seines Vertreters
Thilo Wassem während seiner langfristigen Erkrankung und die ihm entgegengebrachten
Genesungswünsche seitens des Ausschusses.
Gleichzeitig begrüßt er in dieser Runde seitens der Verwaltung Frau Martina Hilger-Mommer, die als
Nachfolgerin des ausgeschiedenen Alois Hermes als neue Jugendhilfeplanerin teilnimmt.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses mit Einladung vom 08.05.2015 formund fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss
beschlussfähig ist.
Gegen diese Feststellung werden keine Einwendungen erhoben.
Hiernach verpflichtet er das Mitglied Manfred Müller.
-3TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Mit Zustimmung des Ausschusses wird auf Antrag der SPD- und
CDU-Fraktion die Tagesordnung um den Antrag A 71/2015 als
Tagesordnungspunkt 4a erweitert.
Der Vorsitzende schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 4 damit
als Tagesordnungspunkt
TOP 4a: Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
(A 71/2015)
und den
TOP 4b Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den
Kreis Euskirchen für den Zeitraum 01.01.2016 bis zum
31.12.2018
(V 122/2015)
zu beraten.
Die Tagesordnungspunkte werden gemeinsam beraten.
Die weiteren Tagesordnungspunkte ändern sich entsprechend.
In Absprache und mit ausdrücklichem Einverständnis des Trägers
setzt die Verwaltung den
Tagesordnungspunkt 11:
Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen
zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband
Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und
Tagespflege bis zum 31.12.2018
(V 116 / 2015)
von der Tagesordnung ab.
Die Beratung erfolgt in der nächsten Sitzung am 27.08.2015.
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Der Jugendhilfeausschuss stellt die Tagesordnung in der
geänderten Fassung mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme
( FDP-Fraktion) fest.
-4-
TOP 3
Aufstellung einer Containeranlage für die vorübergehende
Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“ in
Bad Münstereifel
AV Poth erläutert die Vorlage und gibt den Sachstand bezüglich
der Umsetzung wieder.
Er erklärt, dass er bezüglich des Konsens mit der Stadt Bad
Münstereifel in weiterem Kontakt steht.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
1. Der Kreistag beschließt, für die Erweiterung der
Kindertageseinrichtung „Magische 12“, Trierer Str.,
53902 Bad Münstereifel, vorübergehend für den Zeitraum
vom 01.07.2015 bis 31.07.2017 auf dem
städtischen Grundstück eine Containeranlage in
Modulbauweise aufzustellen.
Die Aufträge zur Anmietung der Containeranlage, der
erforderlichen Verlagerung des
Kinderspielplatzes, der Herrichtung des Untergrundes und der
Versorgungsleitungen erfolgen unter
Einhaltung der Vergabevorschriften an die wirtschaftlichsten
Anbieter.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Containeranlage an den
Träger der Kindertageseinrichtung zu
vermieten, um eine Mietbezuschussung nach dem
Kinderbildungsgesetz sicherzustellen.
3. Der Kreistag stimmt der späteren Deckung der
Mehraufwendungen über eine höhere
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
D 13/2015
-5TOP 4 a
Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion
Die Mitglieder Werner und Müller nehmen an der Beratung und
Beschlussfassung und das Mitglied Busch an der Beratung
wegen Befangenheit nicht teil.
Die Tagesordnungspunkte 4a und 4b werden gemeinsam
beraten.
Der Vorsitzende berichtet über die Ergebnisse der
Interfraktionellen Arbeitsgruppe und erläutert den Antrag
A 71/2015.
Als ein wesentliches Ergebnis der Arbeitsgruppe war
festzuhalten, dass zur Bedarfsfeststellung neben dem
Jugendeinwohnerwert weitere Kriterien zur Personalbemessung
zu erarbeiten sind:
z.B. Ergebnisqualität, Sozialraumstruktur, Bedarfssituation,
Beteiligung der Jugendlichen.
Das Mitglied Schmitz teilt mit, dass die vorgeschlagene
Beschlussfassung des A 71/2015 seitens der Antragsteller wie
folgt ergänzt wird:
Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert,
zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von
Offener
Kinderund
Jugendarbeit
und
Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im
Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises
Euskirchen mit aufgenommen werden.
Das Mitglied Schorn erklärt, dass seines Erachtens als
einstimmiges Ergebnis der Arbeitsgruppe die Verlängerung des
Kinder- und Jugendförderplanes lediglich bis zum 31.12.2018
vereinbart war .
Soweit die SPD- und CDU-Fraktion nunmehr einen darüber
hinausgehenden Antrag stellen, hält er die Arbeit solcher
Interfraktionellen Arbeitsgruppen für nicht zielführend.
Dieser Ansicht wird seitens des Vorsitzenden und der anderen
Fraktionen ausdrücklich widersprochen.
A 71/2015
-6Nach intensiver Diskussion stellt der Vorsitzende den geänderten
A 71/2015 in folgender Fassung zur Abstimmung.
Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan für den Zeitraum vom 01.01.2016
bis zum 31.12.2021.
Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert,
zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von
Offener
Kinderund
Jugendarbeit
und
Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im
Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises
Euskirchen mit aufgenommen werden.
Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein
tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht
vorliegt, behält sich der Kreistag vor, den kompletten
Kinder- und Jugendförderplan wieder zum Gegenstand
der Beratungen im JHA und Kreistag zu machen, um
gegebenenfalls erneut über Art und Umfang der
Förderung für die Restlaufzeit zu beraten und zu
beschließen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 4 b
mehrheitlich , bei 1 Gegenstimme
(FDP-Fraktion)
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis
Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum
31.12.2018
Die Mitglieder Werner und Müller nehmen an der Beratung und
Beschlussfassung und das Mitglied Busch an der Beratung
wegen Befangenheit nicht teil.
Die Tagesordnungspunkte 4a und 4b werden gemeinsam
beraten.
Aufgrund der Änderungen in der Beschlussfassung zum
TOP 4a (A 71/2015) stellt der Vorsitzende die V 122/2015 dann in
der geänderten Fassung wie folgt zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, den Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum
31.12.2021 in der der Vorlage anliegenden Fassung zu
verabschieden.
Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, zumindest
Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinderund Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln,
welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des
Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises
Euskirchen mit aufgenommen werden.
V 122/2015
-7-
Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein
tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt,
behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und
Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen
im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut
über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu
beraten und zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 5
einstimmig , bei 1 Enthaltung
(FDP-Fraktion)
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu
Familienzentren
hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau
V 104/2015
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kath.
Kindertageseinrichtung St. Bartholomäus,
Weiher Str. 20, 53902 Bad Münstereifel – Arloff, rückwirkend zum
01.08.2012 als Familienzentrum zu benennen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 6
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu
Familienzentren
hier: Verlagerung eines Bestandskontingentes im
Gemeindegebiet Weilerswist
V 108/2015
Das Mitglied Spilles nimmt an der Beratung und
Beschlussfassung und das Mitglied Klöcker an der Beratung
wegen Befangenheit nicht teil.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die DRKKindertageseinrichtung Weilerswist-Süd, Bernhard-ThywissenStr. 2, dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und
Integration zum Kindergartenjahr 2015/16 als Familienzentrum zu
benennen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu
Familienzentren
hier: Benennung der AWO-Kindertageseinrichtung
„Frauenberger Straße“, Euskirchen als Familienzentrum
Die Mitglieder Waasem und Werner nehmen an der Beratung und
Beschlussfassung und das Mitglied Busch an der Beratung
wegen Befangenheit nicht teil.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kindertageseinrichtung
V 126/2015
-8„Frauenberger Straße“ in Euskirchen, in Trägerschaft der
Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V.,
dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
als Familienzentrum zum 01.08.2015 zu benennen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 8
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie
V 115/2015
Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen
– EU.KITA/EU.FUN
hier: Unbefristete Weiterführung des Projektes (KT Beschlüsse V 469/2008 und V 94/2010)
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
21.05.2015
Z1
AV Poth erläutert auf Bitte des Mitgliedes Mende die V 115/2015
i.V.m der Z1 und beantwortet offen stehende Fragen.
Danach stellt der Vorsitzende folgende Beschlussfassung zur
Abstimmung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, das vom Kreistag mit den V 469/2008
und V 94/2010 zeitlich befristete Kooperationsprojekt ab
01.01.2016 mit unbefristet beschäftigten Personal fortzuführen
und die erforderlichen Mittel dafür bereit zu stellen.
Abstimmung: einstimmig, bei 0 Enthaltungen
TOP 9
Verlängerung der Kooperations- und
Leistungsvereinbarungen mit den
Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2018
Das Mitglied Spilles nimmt an der Beratung und
Beschlussfassung und das Mitglied Klöcker an der Beratung
wegen Befangenheit nicht teil.
Die Verwaltung beantwortet offen stehende Fragen.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, die zwischen den
Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen
Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele
der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2018 zu
verlängern.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
V 109/2015
-9TOP 10
Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der
Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft &
Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die
Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im
Kreisgebiet bis zum 31.12.2018
V 117/2015
Die Mitglieder Waasem und Werner nehmen an der Beratung und
Beschlussfassung und das Mitglied Busch an der Beratung
wegen Befangenheit nicht teil.
Die Verwaltung beantwortet offen stehende Fragen.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen
der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen
e.V., und dem
Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von
Arbeitsauflagen im Kreisgebiet vom 01.01.2016 bis zum
31.12.2018 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
TOP 11
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Verlängerung der Kooperations- und
Leistungsvereinbarungen zwischen dem
Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen,
hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis
zum 31.12.2018
Die Vorlage V 116/2015 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt in der nächsten
Sitzung am 27.08.2015.
V 116/2015
- 10 TOP 12
Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der
Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport,
und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung
von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018
V 118/2015
Die Verwaltung beantwortet offen stehende Fragen.
Hiernach stellt der Vorsitzende die V 118/2015 zur Abstimmung.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen
der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und
dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und
Ziele der Belegung und
Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018
zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
TOP 13
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Einführung eines elektronischen Anzeige- und
Anmeldeverfahrens für die Anmeldung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen
Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt der Info 69/2015 und
beantwortet offen stehende Fragen.
Aufgrund einer Nachfrage des Mitgliedes Daniel wird im
Besonderen nochmals auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen
Personalressource auf der Basis der geänderten gesetzlichen
Voraussetzungen, der Programmpflege sowie der Schulung der
Mitarbeiter/-innen aller Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet
eingegangen.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Info 69/2015 zur Kenntnis.
Info 69/2015
- 11 TOP 14
Qualitätsentwicklung gem. § 79 a SGB VIII in den Hilfen zur
Erziehung
hier: Anschaffung des Evaluationsprogramms zur
Wirksamkeit pädagogischer Hilfen ("WIMES")
Info 68/2015
Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt der Info 68/2015.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Info 69/2015 zur Kenntnis
TOP 15
Mitteilungen der Verwaltung
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 18.45 Uhr und bedankt sich für die Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Kolvenbach
Vorsitzender
Gesehen:
gez. i. V. Poth
Landrat
gez. Hück
Schriftführerin