Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
5,6 MB
Datum
15.03.2016
Erstellt
29.02.16, 12:02
Aktualisiert
29.02.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
www.ecoda.de
ecoda
Eingriffsermittlung „Landschaftsbild“
UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
für einen Windpark im Bereich der Potentialfläche
Raffelsbrand (Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren)
44287 Dortmund
Fon 0231 5869-5690
Fax 0231 5869-9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz
Bearbeiter:
Stefan Wernitz, Dipl.-Geogr.
Dortmund, den 11. Februar 2016
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung ................................................................................................................................ 1
1.1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................ 1
1.2 Untersuchungsrahmen und Gliederung ........................................................................... 1
2 Bewertung des Landschaftsbilds .......................................................................................... 2
2.1 Vorgehensweise .................................................................................................................. 2
2.2 Beschreibung und Bewertung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten.............. 4
3 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen............................................................. 11
3.1 Prognose der Auswirkungen............................................................................................ 11
3.1.1 Wirkpotenzial ....................................................................................................................................... 11
3.1.2 Räumliches Ausmaß der visuellen Auswirkungen ......................................................................... 13
3.2 Bewertung der Auswirkungen ........................................................................................ 14
4 Vermeidung, Verminderung und Kompensation ............................................................... 17
4.1 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung ...................................................... 17
4.2 Kompensationsumfang..................................................................................................... 17
5 Zusammenfassung ............................................................................................................... 20
Abschlusserklärung
Literaturverzeichnis
Anhang
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 2:
Tabelle 2.1:
Tabelle 2.2:
Tabelle 2.3:
Landschaftsästhetische Raumeinheiten im Untersuchungsraum (UR) im
Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten WEA .................................................. 2
Verbalisierung der zehnstufigen Bewertungsskala ................................................................. 4
Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen landschaftsästhetischen
Raumeinheiten ........................................................................................................................... 10
Kapitel 3:
Tabelle 3.1:
Größe der visuellen Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen
(WEA) in den einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten ..................................... 13
Kapitel 4:
Tabelle 4.1:
Tabelle 4.2:
Wahrnehmungskoeffizienten nach Nohl (1993, S. 53) ........................................................ 18
Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen
Raumeinheiten mit Sichtbeziehung zu den geplanten WEA ............................................... 19
Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 2:
Abbildung 2.1:
Abbildung 2.1:
Abbildung 2.2:
Komponenten zur Bestimmung der Empfindlichkeit oder Sensitivität einer
landschaftsästhetischen Raumeinheit (nach Nohl 1993) ...................................................... 3
Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom
20.05.2015 .................................................................................................................................. 11
Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom
20.05.2015 .................................................................................................................................. 12
Einleitung
1
Einleitung
1.1
Anlass und Aufgabenstellung
1
Anlass des vorliegenden Gutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von fünf
Windenergieanlagen (WEA) am Standort „Raffelsbrand“ auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald
im Kreis Düren (vgl. Karte 1.1). Bei den geplanten WEA handelt es sich um fünf Anlagen des Typs
Enercon E-115. Der Rotordurchmesser dieses Anlagentyps beträgt 115,7 m. Die WEA 1 wird mit einer
Nabenhöhe von 135 m geplant. Die Nabenhöhe der WEA 2 bis 5 soll 149 m betragen.
Auftraggeberin ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz.
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, den durch das Vorhaben entstehenden Eingriff in das
Landschaftsbild zu ermitteln und zu quantifizieren (Eingriffsregelung). Auf dieser Grundlage wird der
Kompensationsbedarf für das Schutzgut Landschaftsbild nach dem Verfahren von NOHL (1993)
ermittelt.
1.2
Untersuchungsrahmen und Gliederung
Für die Abgrenzung des Untersuchungsraums zur Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf das
Landschaftsbild ist die Entfernung maßgebend, bis zu welcher WEA wahrgenommen werden können.
Die Wahrnehmbarkeitsgrenze für eine moderne Anlage liegt unter optimalen Bedingungen bei etwa
30 km (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001). Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit
zunehmender Entfernung das wahrgenommene Objekt exponentiell kleiner wird und die optische
Eindrucksstärke daher rasch abnimmt. Nach NOHL (1993) ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt in einer
Entfernung von mehr als 10 km i. d. R nicht mehr landschaftsprägend. Vor diesem Hintergrund
umfasst der betrachtete Untersuchungsraum den Umkreis von 10 km um die fünf geplanten
Windenergieanlagen im Bereich der Potenzialfläche Raffelsbrand.
ecoda
Bewertung des Landschaftsbilds
2
2
Bewertung des Landschaftsbilds
2.1
Vorgehensweise
ecoda
Der Untersuchungsraum im Umkreis von 10 km um die Windfarm ist größtenteils den naturräumlichen
Haupteinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Mechernicher Voreifel und Hohes Venn
(Großlandschaft
Eifel)
zuzuordnen.
Zur
differenzierten
Beschreibung
und
Bewertung
des
Landschaftsbilds wurde der Untersuchungsraum in landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt
(vgl. Tabelle 2.1 und Karte 2 im Anhang), die nachfolgend beschrieben und in Anlehnung an das
Verfahren von Nohl (1993) bewertet werden. Die Einteilung und Beschreibung der ästhetischen
Raumeinheiten orientiert sich an der Einteilung der Landschaftsräume des LANUV (2016). Durch die
Einteilung ergeben sich Räume, die hinsichtlich ihrer naturräumlichen Ausprägungen und des
Landschaftsbilds relativ homogen sind. Im 10 km-Umkreis um die geplanten WEA wurden vier
Naturraumeinheiten abgegrenzt (vgl. Tabelle 2.1).
Tabelle 2.1:
Landschaftsästhetische Raumeinheiten im Untersuchungsraum (UR) im Umkreis von
10 km um die Standorte der geplanten WEA
Nam e d e r Ästh e tisch e n Rau m e in h e it
Rureifel und westliche Hocheifel
Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche
Kornelimünster Vennvorland
Monschauer Heckenlandschaft
Su m m e n
F läch e im UR
(h a)
15.428,36
13.105,62
1.258,90
5.080,18
3 4 .8 7 3 ,0 6
An te il im UR
(%)
44,24
37,58
3,61
14,57
1 0 0 ,0 0
Die Bewertung der landschaftlichen Qualitäten des Untersuchungsraums erfolgt auf der Grundlage der
Methode nach NOHL (1993). Anhand der Kriterien ästhetischer Eigenwert, visuelle Verletzlichkeit und
Schutzwürdigkeit werden den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem von NOHL (1993)
vorgegebenen Bewertungsschlüssel Empfindlichkeitsstufen zugeordnet. Dabei werden die Kriterien
Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt auf einer 10-stufigen Skala bewertet und unter doppelter
Wichtung von Eigenartserhalt zu dem ästhetischen Eigenwert der Raumeinheit zusammengefasst.
Landschaftsästhetische Vorbelastungen werden als die Naturnähe und den Eigenartserhalt
vermindernd berücksichtigt. Die Kriterien Reliefierung, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ergeben
die visuelle Verletzlichkeit jeder Raumeinheit. Die Sensitivität oder Empfindlichkeit der jeweiligen
Raumeinheit wird unter Hinzuziehung der Schutzwürdigkeit aus dem ästhetischen Eigenwert und der
visuellen Verletzlichkeit gebildet (vgl. Abbildung 2.1). Die Sensitivität als Ausdruck für die ästhetische
Empfindlichkeit einer Landschaft gegenüber störenden Eingriffen ist umso ausgeprägter, je höher der
ästhetische Eigenwert der Landschaft, je größer ihre visuelle Verletzlichkeit (wegen ihrer
Einsehbarkeit) und je größer ihre Schutzwürdigkeit (aufgrund von Natur- und Denkmalschutzwerten)
ist.
Bewertung des Landschaftsbilds
Abbildung 2.1:
3
Komponenten zur Bestimmung der Empfindlichkeit oder Sensitivität einer
landschaftsästhetischen Raumeinheit (nach NOHL 1993)
Die sich aus Schutzwürdigkeit, Verletzlichkeit und Eigenwert ergebende Empfindlichkeitsstufe einer
Raumeinheit ist ein Kriterium zur Bewertung der Schwere der zu erwartenden Auswirkungen des
Vorhabens (vgl. Kapitel 3.2).
Da Nohl (1993) keine Verbalisierung aller zehn Stufen vorgibt, werden im Rahmen der vorliegenden
Landschaftsbildbewertung für die einzelnen Stufen die in Tabelle 2.2 angegebenen Ausdrücke
verwendet. Gemäß NOHL (1993) sind Einheiten mit besonders hohen Empfindlichkeiten (9 und 10) als
Tabuflächen für mastenartige Eingriffe zu betrachten.
ecoda
Bewertung des Landschaftsbilds
Tabelle 2.2:
2.2
4
Verbalisierung der zehnstufigen Bewertungsskala (für die Kriterien Grobrelief,
Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ist der Wert gegenläufig, d. h. Stufe 10 entspricht
z. B. einem sehr geringen Grobrelief und damit einer hohen visuellen Verletzlichkeit)
Stufe
Verbaler Ausdruck bzgl. Naturnähe, Vielfalt,
Eigenart, Schutzwürdigkeit
1
sehr gering
2
gering bis sehr gering
3
gering
4
gering bis durchschnittlich
5
durchschnittlich
6
überdurchschnittlich
7
überdurchschnittlich bis hoch
8
hoch
9
hoch bis sehr hoch
10
sehr hoch
Beschreibung und Bewertung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten
Rureifel und westliche Hocheifel (Wirkzone I, II und III)
Der Landschaftsraum umfasst die Hochlagen der West- und Rureifel sowie die nach Norden
anschließende Abdachungszone der Eifel zur Mechernicher Voreifel sowie zur Zülpicher Börde. Die
Höhenlage nimmt von über 600 m im Süden auf unter 200 m am Dürener Eifelfuß im Norden ab. Am
Südwestrand des Raumes bildet der Weiße Stein mit 690 m die höchste Erhebung. Der
Landschaftsraum wird durch das Olef-Urft-Rurtalsystem stark zertalt.
Das Landschaftsbild wird von ausgedehnten, unzerschnittenen Waldungen, landwirtschaftlich
genutzten, besiedelten Rodungsinseln und tief eingeschnittenen Fluss- Bachtalsystemen mit
ausgedehnten Talsperren geprägt. Beide Hauptnutzungstypen wechseln großräumig miteinander ab
und halten sich flächenmäßig in etwa die Waage. Die zusammenhängenden Waldungen konzentrieren
sich auf zumeist stärker zergliederte devonische Höhenrücken sowie auf steilere Hanglagen zu den
Bach- und Flusstälern. Der Buhlert sowie der nördlich von Hürtgen gelegene Teil des Staatsforstes
Hürtgenwald bieten mit ihren ausgedehnten Fichtenforsten (Altersklassenwälder) ein eher monotones
Waldbild. Die übrigen Waldgebiete werden trotz örtlicher Nadelholzdominanz von einer vielfältigeren
Bestockung mit teils höherem Anteil an altersheterogenen Buchen- und Eichenwäldern geprägt. Ein
belebtes Relief durch eingelagerte Bachtäler sowie die weitgehende Lärmfreiheit infolge fehlender
oder allenfalls geringer Zerschneidung durch Straßen erhöht den Wert der Waldungen für die stille
Erholung. Von besonderer Attraktivität sind die talsperrennahen Wälder mit ihren örtlichen Sichtfeldern
auf große Wasserflächen sowie die weithin aufragenden Felsbildungen in den bewaldeten
ecoda
Bewertung des Landschaftsbilds
5
ecoda
Rurtalhängen (vor allem die roten Buntsandsteinfelsen bei Nideggen mit der Burg Nideggen). Die
vorwiegend strukturarmen Kulturlandschaftskomplexe auf der Hürtgener und Dreiborner Hochfläche
werden großräumig durch Quelltäler mit bewaldeten Talhängen und z. T. strukturreichen, extensiv
genutzten Talsohlen gegliedert. Von derzeit herausragender Bedeutung für die Naherholung und den
Fremdenverkehr sind die breiteren Flusstäler (mit angrenzenden Waldflächen) sowie die Talsperrenkomplexe. Eine visuelle Beeinträchtigung stellen die zahlreichen Campingplätze unmittelbar entlang
der Rur (z. B. bei Heimbach) dar. Abgesehen von der Rurtalsperre und dem Kronenburger See dürfen
die Wasserflächen als Wasserschutzzone I nicht genutzt werden, dennoch bieten die ufernahen
Wanderwege einen ästhetisch reizvollen Sichtwechsel zwischen offenen Wasserflächen und z. T.
felsdurchsetzten Waldgebieten.
Wirkzone I
Die Wirkzone I der Raumeinheit „Rureifel und westliche Hocheifel“ ist fast vollständig mit monotonen
Altersklassenwäldern der Baumart Fichte bestanden. Die Naturnähe kann daher trotz des hohen
Waldanteils nur als durchschnittlich bewertet werden. Die Eigenart wird auf Grund der geringen
Veränderungen in den letzten 50 Jahren als überdurchschnittlich bis hoch bewertet, wogegen die
Vielfalt als unterdurchschnittlich eingestuft wird. Die visuelle Verletzlichkeit wird als gering bewertet,
dies liegt in erster Linie an der hohen Vegetationsdichte.
Insgesamt ergibt sich daher eine durchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone I.
Wirkzone II
Innerhalb von 1.500 m um die geplanten WEA wechseln sich in der Raumeinheit „Rureifel und
westliche Hocheifel“ Laub- und Nadelwälder, landwirtschaftliche Nutzflächen und Siedlungsbereiche
ab,
wobei
die
forstwirtschaftlichen
Flächen
den
größten
Flächenanteil
einnehmen.
Der
Untersuchungsraum wird von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen durchkreuzt.
Die Naturnähe, Vielfalt und Eigenart der Raumeinheit im Umkreis von 1.500 m um die geplanten WEA
werden als überdurchschnittlich bis hoch bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit ist vor
allem auf Grund des hohen Waldanteils und der damit verbunden Vegetationsdichte als gering zu
bewerten.
Insgesamt ergibt sich eine überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit der Raumeinheit in der
Wirkzone II.
Bewertung des Landschaftsbilds
6
Wirkzone III
Die „Rureifel und westliche Hocheifel“ im 10.000 m Umkreis um die geplanten WEA ist geprägt durch
großflächige forstliche und landwirtschaftliche Nutzflächen sowie einzelnen Siedlungsflächen in Form
von kleineren Ortschaften (Hürtgen, Vossenhack, Heimbach). Ein Großteil der Rurtalsperre liegt
ebenfalls innerhalb des Untersuchungsraums.
Die Naturnähe und Eigenart der Raumeinheit werden als überdurchschnittlich bis hoch bewertet. Die
Vielfalt kann auf Grund der unterschiedlichen Nutzungsformen und Strukturen im Untersuchungsraum
als hoch bewertet werden. Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit in Wirkzone III ist vor allem auf
Grund der hohen Vegetationsdichte und Strukturvielfalt als gering zu bewerten.
Insgesamt ergibt sich eine überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit der Raumeinheit in der
Wirkzone III.
Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche (Wirkzone II und III)
Das überwiegend in Belgien gelegene Hohe Venn greift im Lammersdorfer und Rötgener Raum mit
einem flach schildförmig gewölbten Ausläufer auf Nordrhein-Westfalen über. Großflächige,
weitgehend unzerschnittene Wälder beherrschen das Landschaftsbild. Fichtenforste dominieren,
bereichsweise kommen ausgedehnte Buchenwaldkomplexe vor. Eichen- oder birkenreiche
Niederwälder sowie weitere Laub-, Nadel- und Mischwaldbereiche bereichern örtlich das Waldbild.
Das Waldgebiet der Vennabdachung ist von mehreren Rodungsinseln mit Siedlungsflächen und
vorwiegend grünlandwirtschaftlichen Nutzflächen durchsetzt. Im Bereich des schildförmig gewölbten
Ausläufers des Hohen Venns bereichern offene Vennflächen unterschiedlicher Größe das
Landschaftsbild. Die Monschauer Waldhochfläche sowie die nördliche Vennabdachung werden von
Kerb- und Kerb-Sohlentälern mit naturnahen Bachläufen reliefiert. Innerhalb der Monschauer
Waldhochfläche bieten die offenen Wiesentäler mit ausgedehnten, blütenreichen Magerwiesen und
Nassgrünländereien einen Kontrast zu den ausgedehnten Waldflächen. Gleiches gilt für die beiden im
Vennabfall gelegenen Talsperren. Sie sind als Wasserschutzzone frei von touristischer Erschließung,
bieten jedoch durch begleitende Wege innerhalb der großflächigen Waldgebiete eine visuelle
Abwechslung. Das Gesamtgebiet besitzt hohen Wert für die stille Naherholung. Vor allem die
ortsnahen Wälder und Talsperren werden stärker frequentiert. Eine Attraktion bieten die
narzissenreichen Wiesentäler der Monschauer Waldhochfläche. Beeinträchtigend wirken sich der hohe
Fichtenanteil sowie der hohe Anteil an Altersklassenwälder aus.
ecoda
Bewertung des Landschaftsbilds
7
ecoda
Wirkzone II
Innerhalb von 1.500 m um die geplanten WEA wechseln sich in der Raumeinheit „Rureifel und
westliche Hocheifel“ Laub- und Nadelwälder, landwirtschaftliche Nutzflächen und Siedlungsbereiche
ab,
wobei
die
forstwirtschaftlichen
Flächen
den
größten
Flächenanteil
einnehmen.
Der
Untersuchungsraum wird von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen durchkreuzt.
Die Naturnähe, Vielfalt und Eigenart der Raumeinheit im Umkreis von 1.500 m um die geplanten WEA
werden als überdurchschnittlich bis hoch bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit ist vor
allem auf Grund des hohen Waldanteils und der damit verbunden Vegetationsdichte als gering zu
bewerten.
Insgesamt ergibt sich eine überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit der Raumeinheit in der
Wirkzone II.
Wirkzone III
Die Raumeinheit ist im 10.000 m Umkreis um die geplanten WEA fast vollständig bewaldet. Die
Waldflächen werden nur gelegentlich von kleineren Ortschaften (Rott, Mulartshütte, Zweifall)
unterbrochen. Nördlich der geplanten WEA befindet sich eine Freifläche auf der es bereits bestehende
WEA gibt.
Die Naturnähe und Eigenart werden als hoch eingestuft, wogegen die Vielfalt auf Grund des hohen
Waldanteils nur als gering bewertet werden kann. Die visuelle Verletzlichkeit wird insgesamt nur als
gering bis durchschnittlich eingestuft. Dies ist in erster Linie mit der fast vollständigen Bewaldung der
Raumeinheit im Untersuchungsraum zu begründen.
Insgesamt ergibt sich eine überdurchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone III.
Monschauer Heckenlandschaft (Wirkzone II und III)
Die Monschauer Heckenlandschaft bildet den östlichen Ausläufer des schildförmig aufgewölbten
Hohen Venns, der morphologisch durch eine schwach wellige Hochfläche mit eingelagerten Mulden-,
Kerb- und Kerb-Sohlentälern charakterisiert ist.
Landschaftsbildprägend ist eine leicht wellige Grünland- und Grünland-Heckenlandschaft, die von
Hochlagen aus weitsichtige Blickfelder bietet. Die vor allem um Eicherscheid und Mützenich gut
ausgebildeten Buchenheckennetze stellen landesweit eine visuell einmalige Kulturlandschaft dar.
Bachtäler und Geländemuldenerhöhen durch den hieraus resultierenden Wechsel der Sichtfelder die
visuelle Attraktivität. Gleiches gilt für die bewaldeten Bachtalhänge. Infolge intensiver Bewirtschaftung
ist der frühere typische Blütenreichtum magerer Wiesen und Weiden großräumig stark
zurückgegangen, artenreiche Krautsäume sind ebenfalls nur noch örtlich anzutreffen. Von Hecken
weitgehend ausgeräumte Landschaftsteile bieten entsprechend nur wenig visuelle Reize. Den
touristischen Schwerpunkt des Landschaftsraumes bilden das Rur- und das untere Perlenbachtal sowie
die Stadt Monschau. Mit der einseitig von einem Wanderweg gesäumten Perlenbachtalsperre, dem im
Bewertung des Landschaftsbilds
8
ecoda
tiefen Rurtaleinschnitt gelegenen musealen Monschau mit seiner Vielzahl alter Fachwerkbauten und
vegetationsbewachsener Mauern sowie dem Wildfluss Rur vereinen sich hier auf engem Raum Naturund Kulturlandschaften von hoher Attraktivität.
Wirkzone II
Die Raumeinheit „Monschauer Heckenlandschaft“ ragt nur mit einer kleinen Fläche in die Wirkzone II
hinein. Dieser Bereich besteht zu etwa gleichen Teilen aus land- und fortwirtschaftlich genutzten
Flächen und wird von der L160 durchkreuzt.
Die Naturnähe und Eigenart der Raumeinheit werden als überdurchschnittlich, die Vielfalt nur als
unterdurchschnittlich bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit liegt auf Grund fehlender Strukturelement in
den landwirtschaftlich genutzten Flächen im durchschnittlichen Bereich.
Insgesamt ergibt sich eine geringe bis durchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der
Wirkzone II.
Wirkzone III
Die Raumeinheit im Umkreis von 10.000 m um die geplanten WEA besteht zu großen Teilen aus den
charakteristischen
kleinstrukturierten
landwirtschaftlichen
Flächen
mit
hohem
Anteil
an
Heckenstrukturen. Die landwirtschaftlichen Flächen umgeben die ebenfalls sehr häufig vertretenen
Siedlungs- und Verkehrsflächen im Untersuchungsraum.
In erster Linie auf Grund der historischen Heckenstrukturen können die Naturnähe und Eigenart im
Untersuchungsraum als überdurchschnittlich bewertet werden. Die Vielfalt wird als durchschnittlich
bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird insgesamt als durchschnittlich bewertet.
Insgesamt ergibt sich eine durchschnittliche der Raumeinheit in der Wirkzone III.
Kornelimünster und Vennvorland (Wirkzone III)
Das Kornelimünster Vennvorland umfasst die durch flachwellige Rücken und Senken geprägte
Rumpfflächen-Landschaft der Vennfußfläche. Es erstreckt sich in SW-NO-Richtung unterhalb der
bewaldeten Vennabdachung und zählt mit seiner Höhenlage von 200 – 300 m zum submontanen
Berg- und Hügelland.
Das Kornelimünster-Vennvorland stellt sich als vielgestaltige, grünlanddominierte Hügellandschaft dar,
deren morphologische Unterschiede durch das Gewässernetz noch betont werden. Die durch
Kleingehölze reichstrukturierte Kulturlandschaft prägt den unzerschnittenen Landschaftsraum und setzt
sich nach Südwesten auf belgischer Seite weiter fort. Markante Landschaftselemente stellen die
großen Steinbrüche und Abraumhalden der Schwermetallindustrie dar, die mit ihren wärmeliebenden
Gehölzbeständen und offenen Galmei-, Heide- und Magerfluren Zeugnis der historischen Nutzung
geben. Die weithin offene Landschaft der Vennfußfläche wird durch eingestreute Waldflächen an den
Talhängen und auf den Kuppen belebt und bildet einen reizvollen Kontrast zu den geschlossenen
Bewertung des Landschaftsbilds
9
Wäldern der nördlichen Vennabdachung. Die Besiedlung konzentriert sich auf den Südteil, wobei die
Ortschaften meist an den Gewässerläufen liegen. Der reiche Wechsel der Relief- und Nutzungsformen
macht die Landschaft visuell attraktiv und geeignet als Naherholungsraum für den Ballungsraum
Aachen. Kulturhistorische Stätten und Orte wie Kornelimünster und Breinig sind Schwerpunkte für den
überregionalen Tourismus.
Der im Untersuchungsraum gelegene Teil der Raumeinheit Kornelimünster und Vennvorland ist durch
einen steten Wechsel aus kleineren Ortslagen und landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Vereinzelt
sind auch „Waldinseln“ in die landwirtschaftlichen Flächen eingestreut.
Die Naturnähe und Eigenart werden insgesamt als durchschnittlich bewertet. Die Vielfalt der
Raumeinheit wird etwas höher, als überdurchschnittlich bis hoch, eingestuft, dies vor allem mit den
kleinräumigen Strukturen und Nutzungswechseln auf den Flächen zu begründen. Die visuelle
Verletzlichkeit der Raumeinheit wird insgesamt als durchschnittlich eingestuft
Insgesamt ergibt sich eine überdurchschnittliche der Raumeinheit in der Wirkzone III.
ecoda
Bewertung des Landschaftsbilds
Ästh e tisch e r
E ig e n we rt
Stu fe
Grobrelief
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
V isu e lle
V e rle tzlich ke it
Stu fe
Sch u tzwü rd ig ke it
E m p fin d lich ke it
Stu fe
7,0
7,0
7,0
7,5
8,0
7,0
6,5
4,5
6,0
Ko rn e lim ü n ste r V e n n vo rlan d
7,0
4,0
7,5
Mo n sch au e r H e cke n lan d sch aft III
7,0
7,0
7,0
Mo n sch au e r H e cke n lan d sch aft II
H o h e s V e n n u n d Mo n sch au e r
Wald h o ch fläch e III
Ru re ife l u n d we stlich e H o ch e ife l II
6,0
4,0
7,5
H o h e s V e n n u n d Mo n sch au e r
Wald h o ch fläch e II
Naturnähe
Vielfalt
Eigenart
Ru re ife l u n d we stlich e H o ch e ife l III
Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten
Ru re ife l u n d we stlich e H o ch e ife l I
Tabelle 2.3:
10
6,5
5,5
6,0
5,5
6,5
5,5
25
28
30
28
26
23
24
23
7
8
8
8
7
6
6
6
3
7
2
3
4
4
3
3
4
4
4
4
4
4
3
5
6
4
5
3
6
6
5
5
12
11
10
12
11
15
14
15
3
3
2
3
3
5
4
5
5
7,5
7
7,5
6,5
3
5
6
20
24,5
24
24,5
23,5
21
22
22
5
7
7
7
6
4
5
6
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
3
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
3.1
Prognose der Auswirkungen
3.1.1
Wirkpotenzial
11
Als Bauwerke mit technisch-künstlichem Charakter gehen von WEA wegen ihrer Größe, Gestalt und
Rotorbewegung großräumige visuelle Wirkungen aus, die das Erscheinungsbild einer Landschaft
verändern und diese bei großer Anzahl und Verdichtung dominieren und prägen können.
Im Hinblick auf die Flugsicherheit erhalten die WEA aufgrund der Bauwerkshöhe von über 100 m über
Grund neben farblichen Markierungen am Turm und an den Rotorblättern (Tageskennzeichnung) auch
eine sogenannte „Befeuerung“ an den Gondeln sowie am Turm (Nachtkennzeichnung). Die nach der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 20.05.2015 möglichen Varianten sind in den
Abbildungen 2.1 und 2.2 dargestellt.
Abbildung 2.1:
Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der
„Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift
zur
Änderung
der
Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 20.05.2015
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
Abbildung 2.2:
12
Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der
„Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift
zur
Änderung
der
Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 20.05.2015
Zur Minimierung von Beeinträchtigungen ist es möglich, insbesondere durch die Verwendung von
Sichtweitenmessgeräten bei guter Sicht die Befeuerung zu reduzieren. Darüber hinaus ist es außerhalb
von Flugplatzbereichen generell zulässig, Anlagen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung an den
WEA zu installieren. Durch die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung kann die Befeuerung solange
inaktiv bleiben, bis sich ein Luftfahrzeug nähert, bei dessen Erkennung wird die Befeuerung
automatisch eingeschaltet. Eine Synchronisierung der Blinkfolge ist nach der Verwaltungsvorschrift
verpflichtend.
Die Wahrnehmbarkeitsgrenze für eine moderne Anlage liegt unter optimalen Bedingungen bei etwa
30 km (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001). Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit
zunehmender Entfernung das wahrgenommene Objekt exponentiell kleiner wird und die optische
Eindrucksstärke daher rasch abnimmt. Laut WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001) kann sich
bei Windparks der zu betrachtende Raum auf einen Umkreis von 5 km beschränken. Nach NOHL (1993)
ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt in einer Entfernung von mehr als 10 km i. d. R nicht mehr
landschaftsprägend. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen im Zusammenhang
mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im
Abstand der 15-fachen Anlagenhöhe i. d. R. als erheblich anzusehen (BREUER 2001, STMUG 2011,
HESSISCHER LANDTAG 2012, NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG 2014).
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
13
Neben den visuellen Reizen gehen von Windenergieanlagen auch akustische Reize aus, die das
Landschaftsempfinden beeinträchtigen können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu
aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen.
Ferner treten durch den Motor bzw. das Getriebe von Windenergieanlagen weitere Schallemissionen
auf. In einer Entfernung von 1.000 m können negative Auswirkungen durch Schallemissionen in der
Regel ausgeschlossen werden (Empfehlung des Abstandes zur Wohnbebauung in einigen
Bundesländern, vgl. DNR (2012)).
Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind bei der Errichtung und dem Betrieb von
Windenergieanlagen aufgrund des beschriebenen Wirkpotenzials unvermeidbar.
3.1.2
Räumliches Ausmaß der visuellen Auswirkungen
Im Rahmen einer Sichtbereichsanalyse wurde das räumliche Ausmaß der visuellen Auswirkungen der
geplanten WEA prognostiziert. Die Vorgehensweise zur rechnergestützten Ermittlung von visuellen
Einwirkungsbereichen (Sichtbereichen) wird in Anhang II beschrieben. Die wesentlichen Ergebnisse
werden im Folgenden kurz dargestellt.
In dem untersuchten Raum (Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten) werden auf einer
Fläche von rund 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA bestehen (vgl. Tabelle 3.1). Dies
entspricht etwa 9,4 % des untersuchten Raums (vgl. Karte 2 im Anhang).
Tabelle 3.1:
Größe der visuellen Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen (WEA)
in den einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten
Nam e d e r Ästh e tisch e n Rau m e in h e it
Rureifel und westliche Hocheifel
Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche
Monschauer Heckenlandschaft
Kornelimünster Vennvorland
Su m m e n
V isu e lle E in wirku n g sb e re ich e d e r
g e p lan te n WE A
1.485,07
461,26
1.298,25
21,68
3 .2 6 6 ,2 6
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
3.2
14
Bewertung der Auswirkungen
Bei der Beurteilung der Schwere der Auswirkungen ist zudem die Bedeutung eines Raums bezüglich
des Landschaftsbilds zu berücksichtigen. Windenergieprojekte dürften zu besonders schweren
nachteiligen Auswirkungen führen, wenn zum einen dem betroffenen Raum in weiten Teilen eine
sehr hohe Bedeutung für das Landschaftsbild zugewiesen werden kann und zum anderen das
Landschaftsbild aufgrund einer großen Zahl von WEA in starkem Maße überprägt wird.
Das Potenzial für das Landschafts- und Naturerleben des Untersuchungsraums ist für weite Teile des
Untersuchungsraums als hoch zu bewerten. Eine sehr hohe Bedeutung kann den Landschaftsräumen
im Untersuchungsraum nicht zugesprochen werden.
Auf dem Großteil der Fläche des Untersuchungsraums (ca. 90 %) werden keine Sichtbeziehungen zu
den geplanten WEA bestehen. Im Umfeld der geplanten WEA sind mehrere Windparks im
Entfernungsbereich von etwa 1,5 km bis 4,5km in Betrieb. Es kann davon ausgegangen werden, dass
auf dem Großteil den ermittelten Bereichen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA auch die im
Umfeld bestehenden WEA zu sehen sein werden.
Der vorhandene Landschaftseindruck „Windenergienutzung“ wird sich in diesen Bereichen durch die
geplanten Windenergieanlagen zwar verstärken. Angesichts der Entfernungen sowie der räumlichen
Zäsuren (v. a. Kalltal) zwischen den geplanten und den bestehenden WEA werden diese aber nicht als
gemeinsamer Windpark wahrgenommen werden, so dass nicht von einer Überprägung des
Landschaftsbild durch eine große Zahl räumlich eng zusammenstehender WEA auszugehen ist.
Abschließend sei festgestellt, dass für die Bewertung der Belastbarkeit eines Landschaftsraums (hier:
Wie viele WEA verträgt ein Landschaftsraum?) bislang keine Kriterien existieren. Es ist daher im
Rahmen eines einzelnen Genehmigungsverfahrens nicht möglich, eine klare objektive Grenze der
Belastbarkeit anzugeben. Diese Grenze sollte vielmehr auf vorgelagerter Ebene (beispielsweise auf
der Ebene der Regionalplanung) vorgegeben werden.
Schwierigkeiten bei der Bewertung der Beeinträchtigung bereiten die stark subjektiven Komponenten
des
landschaftlichen
Empfindens.
LENZ
(2004)
weist
darauf
hin,
dass
der
individuelle
landschaftsästhetische Anspruch von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz von WEA ist. Ferner gibt
die Autorin zu bedenken, dass Akzeptanz eine dynamische Größe ist, die sich durch neue
Informationen und persönliche Erfahrungen mit WEA im Laufe der Zeit ändern kann. Es ist sogar
denkbar, dass erholungssuchende Personen die Windenergieanlagen als Attraktion ansehen, die z. B.
die Attraktivität eines Radwanderweges erhöhen kann. Dieses Phänomen wird im Allgemeinen als
„Windenergie-Tourismus“ beschrieben.
Bei einer repräsentativen Befragung von 1.300 Personen im Naturpark „Hohes Venn - Eifel“ aus dem
Jahr 2012 empfanden 12 % der befragten Besucher Windräder als „störend“ oder „sehr störend“. Auf
die Frage: „Finden Sie Windkraftanlagen in der Eifel so störend, dass Sie bei zusätzlichen Anlagen auf
einen Besuch der Eifel verzichten würden?“ antworteten 91 % der Besucher mit „Nein“ (IFR 2012).
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
15
ecoda
Diese Untersuchung verdeutlicht die subjektive Komponente bei der Beurteilung des Einfluss von WEA
auf die naturgebundene Erholung, da die Antworten der Besucher von „nicht störend“ bis „sehr
störend“ reichen. Es zeigt sich jedoch deutlich, dass sich eine klare Mehrheit der Befragten durch WEA
nicht gestört fühlt und / oder diese nicht als negativ empfindet.
Im Rahmen einer durch die Justus-Liebig-Universität Gießen (DILLER 2014) durchgeführten Befragung
von 1.023 Personen am Hoherodskopf im Vogelsberg im Jahr 2014 gaben insgesamt etwa 21 % der
Befragten an, sich durch Windenergieanlagen im Vogelsberg mittel bis sehr gestört (12,5 %) oder gar
„bedrängt“ (8,4 %) zu fühlen. Für 11 % der befragten Besucher wäre der weitere Ausbau der
Windenergie in Ansätzen ein Grund, den Vogelsberg zukünftig als Urlaubsziel zu meiden. 40 % der
Befragten gaben an, den Ausbau der Windenergie „ziemlich“ oder „sehr“ zu akzeptieren.
Auch Kleinhückelkotten & Neitzke (2013) kommen nach einer repräsentativen Befragung von 2.031
Personen im Jahr 2011 zu dem Ergebnis, dass über 75% der Bevölkerung die landschaftlichen
Veränderungen durch Erneuerbare Energien gut finden oder akzeptieren.
Laut einer Studie der Universität Passau im Auftrag des Verbands Deutsche Mittelgebirge e. V. zur
Akzeptanz von Windenergieanlagen in deutschen Mittelgebirgen, in deren Rahmen im Jahr 2012 eine
Onlinebefragung von 977 Personen durchgeführt wurde, stimmen 26 % der Befragten der Aussage
„Wenn sich Windenergieanlagen an Aussichtspunkten oder entlang von Rad- oder Wanderwegen
befinden, würde ein Urlaubsaufenthalt für mich in dieser Region nicht mehr in Frage kommen“ zu.
59 % der Befragten stimmten der gegenübergestellten Aussage „Wenn ich meinen Urlaub in einem
deutschen Mittelgebirge verbringen würde, würden Windenergieanlagen für mich keinen
gravierenden Eingriff ins Landschaftsbild darstellen“ zu. Darüber hinaus gaben 32 % der Befragten an,
sich als Urlauber durch Windenergieanlagen in der Nähe der gewählten Unterkunft oder von
touristischen Ausflugszielen gestört zu fühlen (CENTOURIS CENTRUM FÜR MARKTORIENTIERTE TOURISMUSFORSCHUNG
DER UNIVERSITÄT PASSAU
2013).
Eine in den Jahren 2013 bis 2015 durchgeführte Onlineumfrage zur Akzeptanz von Anlagen
erneuerbarer Energien in der Landschaft der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften
(THIELE et al. 2015) kommt nach der Befragung von 643 Personen zu dem Schluss, dass
Windenergieanlagen i. d. R. keinen Hinderungsgrund für die Wahl von bestimmten Wanderwegen
darstellen.
In
einer
Studie
der
Leibniz-Universität
Hannover
wurde
eine
statistische
Analyse
von
Datenzusammenhängen zwischen der Tourismusentwicklung in den Jahren 2008 bis 2012 und der
Menge und Kapazität von Windenergieanlagen auf Gemeindeebene durchgeführt (BROEKEL & ALFKEN
2015). Die Ergebnisse weisen für das Binnenland auf signifikante, aber schwache negative
Zusammenhänge zwischen dem Ausbaustand der Windenergie und der Tourismusentwicklung hin. Die
Ergebnisse deuten zudem darauf hin, dass bestimmte Regionen weiterhin als Urlaubsziel aufgesucht
werden, innerhalb der jeweiligen Urlaubsregion jedoch Kommunen mit einem geringeren
Ausbaustand der Windenergienutzung bevorzugt werden.
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
16
Fazit
Die geplanten WEA werden zwar zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds i. S. d.
Eingriffsregelung führen. Das Landschaftsbild, in dem bereits WEA vorhanden sind, wird aber durch die
geplanten WEA nicht überprägt.
ecoda
Vermeidung, Verminderung und Kompensation
17
4
Vermeidung, Verminderung und Kompensation
4.1
Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung
Hinsichtlich der technischen Ausführung eines Windenergieprojekts nennt BREUER (2001) mehrere
Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verringerung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds:
-
Aufstellung möglichst nicht in Reihe, sondern flächenhaft konzentriert
-
Verwendung dreiflügeliger Rotoren
-
Übereinstimmung von Anlagen innerhalb einer Gruppe oder einer Windfarm hinsichtlich Höhe,
Typ, Laufrichtung und -geschwindigkeit
-
Bevorzugung von Anlagen mit geringerer Umdrehungszahl
-
angepasste Farbgebung, Vermeidung ungebrochener und leuchtender Farben
-
energetischer Verbund mit dem Leitungsnetz der Energieversorgungsunternehmen mittels
Erdkabel
-
Konzentration von Nebenanlagen
-
Verwendung einer speziellen Beschichtung der Rotorflügel zur Vermeidung von Disko-Effekten
(Licht-Reflexionen)
4.2
Kompensationsumfang
In der Regel sind die Voraussetzungen für eine landschaftsgerechte Wiederherstellung sowie für eine
landschaftsgerechte Neugestaltung nicht erfüllt, so dass der Eingriff in das Landschaftsbild meist nicht
ausgeglichen werden kann (BREUER 2001). Daher sind die nicht zu vermeidenden erheblichen oder
nachhaltigen Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung zu
ersetzen.
Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch
Windenergieanlagen erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung nach dem Verfahren von NOHL (1993).
Dabei wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch den Eingriff proportionale
Kompensationsfläche
ermittelt,
auf
der
durchschnittlich
wirksame
ästhetische
Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Das Verfahren wird in Anhang III
beschrieben.
Es folgen eine Darstellung der Ergebnisse der Kompensationsflächenermittlung sowie Erläuterungen
zur Vorgehensweise.
ecoda
Vermeidung, Verminderung und Kompensation
18
ecoda
Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche
nach folgender Formel berechnen:
KT = F * e * b * w
mit :
K=
Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone
F=
Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt
2 und 3)
Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 4
bis 11)
Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Anhang III, Schritt 12)
T
e=
b=
w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 13)
Die Einwirkungsbereiche (F) wurden für die Raumeinheiten bzw. Wirkzonen in Kapitel 3.1 ermittelt.
Der Erheblichkeitsfaktor (e) leitet sich aus der Eingriffsintensität und der Empfindlichkeit einer
Raumeinheit ab. Die Eingriffsintensität ergibt sich aus der Differenz des ästhetischen Eigenwerts einer
Raumeinheit vor und nach Durchführung des Vorhabens. Die Empfindlichkeit resultiert aus der
Bewertung
der
Einzelkriterien
Naturnähe,
Vielfalt
und
Eigenart
(vgl.
Kapitel
2.2).
Der
Kompensationsflächenfaktor (b) wird pauschal mit 0,1 angesetzt. Für Vorbelastungen durch die
zahlreichen bestehenden Windenergieanlagen im Untersuchungsraum wird in Anlehnung an das
Verfahren von NOHL (1993) ein reduzierter Wahrnehmungsfaktor angesetzt (vgl. Tabelle 4.1). Aus dem
Produkt der einzelnen Faktoren ergibt sich die Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen
Raumeinheit in einer Wirkzone.
Tabelle 4.1:
Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53)
Fall A
Fall B
Fall C
Fall D
Wirkzone I (0-200 m)
0,30
0,60
0,15
0,30
Wirkzone II (200-1.500 m)
0,15
0,30
0,10
0,15
Wirkzone III (1.500 –10.000 m)
0,02
0,04
0,01
0,02
A = bei Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe
B = bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe
C = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe
D = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe
Der Gesamtumfang der erforderlichen Kompensationsfläche ergibt sich durch die Summation der
einzelnen Teil-Kompensationsflächen (KT). Die mit dem „[...] formalisierten Verfahrensansatz ermittelte
Kompensationsfläche (s. o.) wird als ausreichend für durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen angesehen. Können nun an einem vorgesehenen Standort Maßnahmen mit einem
Vermeidung, Verminderung und Kompensation
19
erkennbar höheren ästhetischen Funktionswert zur Anwendung kommen, lässt sich der ermittelte
Kompensationsumfang verringern; bei Maßnahmen mit geringerem ästhetischen Funktionswert kann
der Kompensationsflächenumfang vergrößert werden.“ (NOHL 1993, S. 68).
Die Kompensationsteilflächen der einzelnen ästhetischen Raumeinheiten sowie die Gesamtkompensationsfläche sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Bewertungsfaktoren und den
tatsächlichen Einwirkungsbereichen in Tabelle 4.2 dargestellt. Die detaillierte Bewertung ist der
Tabelle im Anhang zu entnehmen.
Für die fünf geplanten WEA ergibt sich eine Gesamtkompensationsfläche von ca. 3,07 ha. Für jede
einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompensationsbedarf von 0,614 ha.
Tabelle 4.2:
Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in
Raumeinheiten mit Sichtbeziehung zu den geplanten WEA
F (ha)
e
den
w
ästhetischen
Ästhe tische Rau m e inhe ite n
Wirkzo ne
Rureifel und westliche Hocheifel
I
0,99
0,3
0,60
0,1
0,018
Rureifel und westliche Hocheifel
II
111,11
0,4
0,30
0,1
1,333
Rureifel und westliche Hocheifel
III
1.372,98
0,3
0,02
0,1
0,824
Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche
II
51,17
0,4
0,02
0,1
0,041
Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche
III
410,09
0,3
0,02
0,1
0,246
Monschauer Heckenlandschaft
II
13,41
0,2
0,30
0,1
0,080
Monschauer Heckenlandschaft
III
1.284,84
0,2
0,02
0,1
0,514
Kornelimünster Vennvorland
III
21,68
0,3
0,02
0,1
0,013
Su m m e (K g e s = Ko m p e n satio n sfläch e in h a)
hierbei bedeuten:
b
K (ha)
3 ,0 6 9
KT = ermittelte Teil-Kompensationsfläche
F
= tatsächliche Einwirkungsbereiche in den zugehörigen Raumeinheiten
e = Erheblichkeitsfaktor der zugehörigen Raumeinheit
b = Kompensationsflächenfaktor
w = Wahrnehmungskoeffizient der zugehörigen Wirkzone
Kges = ermittelte Gesamtkompensationsfläche
ecoda
Zusammenfassung
5
20
ecoda
Zusammenfassung
Anlass des vorliegenden Gutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von fünf
Windenergieanlagen (WEA) am Standort „Raffelsbrand“ auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald
im Kreis Düren (vgl. Karte 1.1). Bei den geplanten WEA handelt es sich um fünf Anlagen des Typs
Enercon E-115. Der Rotordurchmesser dieses Anlagentyps beträgt 115,7 m. Die WEA 1 wird mit einer
Nabenhöhe von 135 m geplant. Die Nabenhöhe der WEA 2 bis 5 soll 149 m betragen.
Auftraggeberin ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz.
Im Rahmen der vorliegenden Eingriffsermittlung werden das Schutzgut Landschaft sowie die zu
erwartenden
Auswirkungen
der
fünf
geplanten
WEA
dargestellt
und
bewertet.
Der
Kompensationsbedarf für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch die fünf geplanten WEA
wird in Anlehnung an das Verfahren von Nohl (1993) ermittelt.
Auftraggeberin ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz.
Das Landschaftsbild wurde im Umkreis von 10 km um die geplanten WEA nach der Methode von NOHL
(1993) bewertet, wobei der untersuchte Raum in landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt
wurde.
Die Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen ist fast im gesamten Untersuchungsraum als
überdurchschnittlich bis hoch zu bewerten. Lediglich für die Wirkzonen I der Raumeinheit Rureifel und
westliche Hocheifel, die Wirkzone II der Raumeinheit Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche
sowie die Wirkzone III der Raumeinheiten Kornelimünster und Vennvorland und Monschauer
Heckenlandschaft wurden durchschnittliche Bewertungen vergeben. Diese vier Teilflächen machen
jedoch nur einen kleinen Anteil (20 %) am gesamten Untersuchungsraum aus. Die übrigen Bereiche
der Raumeinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Hohes Venn und Monschauer
Waldhochfläche weisen eine überdurchschnittlich bis hohe Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen
Eingriffen auf (überdurchschnittlicher ästhetischer Eigenwert sowie überdurchschnittliche bis hohe
Schutzwürdigkeit, vgl. Kapitel 2.2).
Im Rahmen einer Sichtbereichsanalyse wurde das räumliche Ausmaß der visuellen Auswirkungen der
geplanten WEA prognostiziert. In dem untersuchten Raum (Umkreis von 10 km um die Standorte der
geplanten WEA) werden auf einer Fläche von rund 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA
bestehen. Dies entspricht etwa 9,37 % des untersuchten Raums.
Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch
Windenergieanlagen erfolgt in Nordrhein-Westfalen üblicherweise nach dem von NOHL (1993)
vorgeschlagenen Verfahren. Dabei wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch
Zusammenfassung
21
den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame
ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Für die fünf geplanten WEA ergibt sich eine Gesamtkompensationsfläche von 3,07 ha. Für jede
einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompensationsbedarf von 0,614 ha.
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem
Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
Dortmund, den 11. Februar 2016
Dipl.-Geogr. Stefan Wernitz
Literaturverzeichnis
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DNR (DEUTSCHER NATURSCHUTZRING) (2012): Grundlagenarbeit für eine Informationskampagne "Umweltund naturverträgliche Windenergienutzung in Deutschland (onshore)”. Analyseteil. Gefördert
durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines
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Verordnungsblatt für das Land Hessen 23: 444-448.
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KLEINHÜCKELKOTTEN, S. & H.-P. NEITZKE (2013): Naturbewusstsein in Deutschland. Ausgewählte Ergebnisse
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THIELE, F., C. STEINMARK & H.-D. QUACK (2015): Wandern und Windkraftanlagen - Auswertung einer
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http://www.ostfalia.de/export/sites/default/de/k/iftr/team/ProfessorInnen/quack/Online
befragung_Erneuerbare_Energien_April_2015_qu_v2.pdf
WEIGEL, J. (2005): Möglichkeiten der Erstellung eines DGM aus SRTM-Daten unter vergleichender
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http://www.ecogis.de/srtm-aufbereitung.pdf
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001): Windenergienutzung. Technik, Planung und
Genehmigung. Stuttgart.
Anhang I
Karte 1:
Abgrenzung der Potenzialfläche Raffelsbrand sowie Lage der Standorte der
geplanten Windenergieanlagen
Karte 2:
Einwirkungsbereiche der im Bereich der Potenzialfläche Raffelsbrand geplanten
Windenergieanlagen
!
für einen Windpark im Bereich der Potenzialfläche Raffelsbrand (Gemeinde Hürtgenwald,
Kreis Düren)
Auftraggeberin:
VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
!
Abgrenzung der Potenzialfläche Raffelsbrand
sowie Lage der Standorte der geplanten
Windenergieanlagen
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
Standorte von Windenergieanlagen (WEA)
Planung
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A Bestand
}
{
|
z
A
}
{
|
z
A
}
{
|
z
A
}
{
|
z
A
}
{
|
z
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
! bearbeiteter Ausschnitt der Topographischen
Karte 1:25.000 (TK25)
Bearbeiter: Stefan Wernitz, 11. Februar 2016
0
Maßstab 1:25.000 @ DIN A3
1.250 Meter
´
! Eingriffsermittlung „Landschaftsbild“
für einen Windpark im Bereich der Potenzialfläche Raffelsbrand (Gemeinde Hürtgenwald,
Kreis Düren)
Auftraggeberin:
VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz
! Karte 2
Einwirkungsbereiche der im Bereich der
Potenzialfläche Raffelsbrand geplanten
Windenergieanlagen
¬
«
4
Standorte von Windenergieanlagen (WEA)
Bestand
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{|
}
z
|
A
{
}
z
A
2
Landschaftsästhetische Raumeinheiten
Abgrenzung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten
}
{
|
z
A
}
{
|
z
A
}
{
|
z
A
}
{
|
z
} A
{
|
z
A
AAA
AAAA
{|
}
z
|
{
}
z
{|
}
z
|
{|
}
z
{
}
z
{|
}
z
{|
}
z
A
AA
A
A
A
A
A
|
{
}
z
{|
}
z
|
{
}
z
{
}
z
|
{
}
z
|
{
}
z
|
{
}
z
|
{
}
z
|
¬
«
Planung
Entfernungsklassen unterschiedlicher Eingriffsintensität
Grenze der Wirkzonen
I (0 bis 200 m)
II (200 bis 1.500 m)
III (1.500 bis 10.000 m)
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
¬
«
3
{
}
z
|
A
1
2
3
4
¬
«
1
Rureifel und westliche Hocheifel
Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche
Monschauer Heckenlandschaft
Kornelimünster Vennvorland
Sichtverstellende Elemente
Siedlungsflächen (durchschnittliche
Bauhöhe wird mit 12 m angenommen)
Wald (durchschnittliche Wuchshöhe
wird mit 25 m angenommen)
sonstige Gehölzstrukturen (durchschnittliche
Wuchshöhe wird mit 10 m angenommen)
{
}
z
|
{A
}
z
|
{
}
z
|
A
{ A
}
z
|
A
{|
}
z
|
{
}
z
|
A
{A
}
z
A
Ergebnis der Sichtbereichsermittlung
visuelle Einwirkungsbereiche der im Bereich
der Potenzialfläche Raffelsbrand geplanten WEA
¬
«
3
! bearbeiteter und verkleinerter Ausschnitt der
Topographischen Karte 1:50.000 (TK50)
{
}
z
|
A
Bearbeiter: Stefan Wernitz, 11. Februar 2016
0
© Geobasis NRW 2016
Maßstab 1:80.000 @ DIN A3
4.000 Meter
´
Anhang II
Methodenbeschreibung zur Sichtbereichsanalyse
Um die Auswirkungen der geplanten WEA auf das Landschaftsbild in quantitativer Hinsicht prognostizieren zu können, wurde eine Sichtbereichsanalyse durchgeführt. Bei der Sichtbereichsanalyse handelt
es sich um eine modellhafte Berechnung, in der die Realität auf der Basis von gewissen pauschalen
Annahmen (z. B. pauschale Höhen von sichtverschattenden Elementen) problemorientiert (d. h. dem
Detaillierungsgrad angemessen) abgebildet wird. Als Ergebnis der Analyse erhält man eine
flächenhafte Darstellung der Bereiche, von denen die geplanten WEA sichtbar sein werden
(Einwirkungsbereiche). Darüber hinaus lässt sich die Ausdehnung der einzelnen Einwirkungsbereiche
berechnen.
Die verwendeten Geländehöhendaten stammen von der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM).
Bei den SRTM-Daten handelt es sich um ein Oberflächenmodell, das die Strukturhöhen der Objekte auf
der Landoberfläche (z. B. Wälder, Gebäude) teilweise mit beinhaltet. Die mittlere "Überhöhung" der
SRTM-Daten gegenüber dem DGM 50 bewegt sich in Waldgebieten in der Größenordnung von 2 bis
9 m (WEIGEL 2005). Vor diesem Hintergrund werden zur hinreichenden Berücksichtigung des Waldes,
dessen Höhe mit 25 m über Grund angenommen wird, vereinfachend 20 m auf das SRTM-Daten
basierte Geländemodel aufaddiert (vgl. Tabelle AII). Die Überhöhung in Siedlungsgebieten scheint
hingegen vernachlässigbar zu sein.
Tabelle A II:
Zur Ermittlung des visuell beeinträchtigten Raums
zugrunde gelegte Höhen
sichtverstellender Landschaftselemente
Kategorie
angenommene durchschnittliche
Bau- bzw. Wuchshöhe
Offset auf die Geländehöhendaten
der Shuttle Radar Topography Mission
städtische Siedlungsfläche
12 m
12 m
Wald
25 m
20 m
sonstige Gehölzstrukturen
10 m
10 m
Die Ermittlung und Darstellung der Einwirkungsbereiche der relevanten WEA erfolgte in Anlehnung an
den potenziellen Wirkraum von WEA nach NOHL (1993) in einem Umkreis von 10 km.
Bei der Berechnung wurde eine dem Maßstab entsprechende Genauigkeit verwendet (25 m
Kantenlänge eines Rasters als Berechnungseinheit).
Bei der Sichtbereichsanalyse kann zwischen der Zahl der sichtbaren WEA differenziert werden. Es
lassen sich hingegen keine Aussagen darüber machen, ob nur ein Teil einer WEA oder die ganze
Anlage wahrnehmbar sein wird. Zu den Sichtbereichen zählen somit alle Orte, von denen mindestens
ein Teil (z. B. Flügelspitze im oberen Durchlauf) einer einzelnen WEA sichtbar sein wird.
Die räumlichen Verschneidungen, die Berechnungen der Flächengrößen und die kartographischen
Darstellungen wurden mit der Software ArcGIS 10.1 der Fa. ESRI vorgenommen.
Die räumlichen Verschneidungen, die Berechnungen der Flächengrößen und die kartographischen
Darstellungen wurden mit der Software ArcGIS 10.1 der Fa. ESRI vorgenommen.
Anhang III
Methodenbeschreibung zur Kompensationsflächenermittlung
Bei dem Verfahren wird zunächst der landschaftliche Qualitätsverlust einer betroffenen Fläche
bestimmt, indem die Sensitivität der Landschaft mit der Eingriffsintensität in Bezug gesetzt wird. Die
Sensitivität ergibt sich aus dem ästhetischen Eigenwert, der visuellen Verletzlichkeit und der
Schutzwürdigkeit der Landschaft. Daraus lässt sich die Erheblichkeit des Eingriffs bestimmen, die als
Veränderung des ästhetischen Eigenwerts durch das Vorhaben aufzufassen ist. Dieser qualitative
Aspekt des Eingriffs wird mit dem tatsächlichen Einwirkungsbereich als der quantitativen Komponente
kombiniert (Fläche, von der das Vorhaben wahrgenommen werden kann). Zur Ermittlung einer
Kompensationsfläche werden schließlich neben dem ästhetischen Funktionsverlust zusätzlich ein
Kompensationsflächenfaktor und ein Wahrnehmungskoeffizient herangezogen. Da man in einer
intakten
Kulturlandschaft
für
die
Belange
von
Naturschutz
und
Landschaftspflege
einen
Mindestflächenanspruch von 5 % bis 20 % ansetzen muss, wird der Kompensationsflächenfaktor in
der Regel mit 0,1 (10 %) veranschlagt (vgl. NOHL 1993). Der Wahrnehmungskoeffizient ist von der
Entfernung zum Objekt, der Höhe desselben und der ästhetischen Vorbelastung der Landschaft
abhängig. Zur Berechnung der Kompensationsflächen hat Nohl (1993) verschiedene Verfahrensansätze
vorgeschlagen, die eine Kombination der ermittelten Faktoren vollziehen.
Die Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die geplanten WEA sowie die
Ermittlung des Kompensationsbedarfs orientieren sich an der sogenannten „Langfassung“. Es folgt
eine kurze
Erläuterung der Verfahrensschritte. Über diese allgemeine Verfahrensbeschreibung
hinausgehende Erläuterungen zur Vorgehensweise der Kompensationsflächenermittlung für das
Vorhaben wird auf Kapitel 4.2 verwiesen.
1. Schritt:
Unterteilung des durch den geplanten Eingriff potenziell beeinträchtigten Gebiets: Jeder Gegenstand in
der Landschaft ist von einem ästhetischen Wirkraum umgeben, der vereinfacht auf 10.000 m begrenzt
wird. Der potenzielle Wirkraum wird in drei ästhetische Wirkzonen abnehmender Eindrucksstärke
untergliedert:
Wirkzone I
Ringfläche mit 200 m Radius um die WEA-Standorte
Wirkzone II Ringfläche mit 1.500 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I)
Wirkzone III Ringfläche mit 10.000 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I und II)
2. Schritt:
Festlegen des durch den geplanten Eingriff ästhetisch tatsächlich beeinträchtigten Gebiets (tatsächliche betroffener Bereich = Einwirkungsbereich).
Die tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) werden ermittelt (Sichtbereichsanalyse):
-
durch Digitalisierung der Grundflächen aller höheren, sichtverstellenden Landschaftselemente auf
der Karte (Einzelgebäude, Gehöfte, Siedlungsflächen, Obstwiesen, Baumhecken, Baumgruppen,
Feldgehölze, Wälder u. a.) und
-
durch Verwendung eines digitalen Geländemodells unter Einbeziehung der sichtverstellenden
Landschaftselemente sowie
-
durch Berechnung und Darstellung von Bereichen mit Sichtbeziehung zu einer oder mehrerer WEA
Als ästhetisch tatsächlich beeinträchtigtes Gebiet gelten alle Flächen in den drei Wirkzonen, die weder
sichtverstellend noch sichtverschattet sind.
3. Schritt:
Aufgliedern des Gebiets in landschaftsästhetische Raumeinheiten.
Landschaftsästhetische Raumeinheiten sind Gebiete oder Flächen, die sich in ihrem Erscheinungsbild
vom Umfeld unterscheiden. Sie sollten nicht zu kleinteilig sein.
4. Schritt:
Ermittlung der ästhetischen Eigenwerte in den identifizierten Raumeinheiten vor dem Eingriff.
-
Berücksichtigung von Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt
-
Bewertung innerhalb einer vorgegebenen Skala (4-9 = sehr gering bis 36-40 = sehr hoch)
-
Zusammenfassung der drei Teilwerte zu einem Gesamtwert, dem ästhetischen Eigenwert (10-er
Skala)
5. Schritt
Einschätzung der ästhetischen Eigenwerte in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem
Eingriff (wie 4. Schritt).
6. Schritt:
Ermittlung der landschaftsästhetisch wirksamen Eingriffsintensitäten für die einzelnen Raumeinheiten.
-
Zusammenfassender Ausdruck für die Eingriffsintensität ist die Differenz der ästhetischen Eigenwerte vor und nach dem Eingriff.
7. Schritt:
Ermittlung der visuellen Verletzlichkeit in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten.
-
Berücksichtigung der Reliefenergie, der Vielfalt von Elementen und der Vegetationsdichte
-
Bewertung dieser Kriterien über eine 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch)
- Addition aller Werte und Retransformation mit vorgegebener Skala
8. Schritt:
Ermittlung der Schutzwürdigkeit der Raumeinheiten.
-
Erfassung schutzwürdiger und geschützter Flächen (z. B. Naturparke, Naturschutzgebiete)
-
Beurteilung und Bewertung mit Hilfe einer 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch)
9. Schritt:
Ermittlung der Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheiten.
Die Bewertungen des ästhetischen Eigenwerts, der visuellen Verletzlichkeit und des Schutzwürdigkeitsgrads der Landschaften werden subsumiert. Bei doppelter Gewichtung des ästhetischen
Eigenwerts resultiert die Empfindlichkeit der Raumeinheit.
10. und 11. Schritt:
Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit.
Ein Eingriff ist in seinen Auswirkungen umso erheblicher, je schwerer der Eingriff, gemessen über die
Eingriffsintensität (s. o.), und je größer die Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheit (s. o.)
gegenüber Eingriffen ist. Bei Gleichgewichtigkeit beider Kriterien ergibt sich nach einer Berechnung
ein Erheblichkeitsfaktor (e) für jede ästhetische Raumeinheit.
12. Schritt:
Ermittlung des Umfangs der Kompensationsflächen über die Einführung eines Kompensationsflächenfaktors (b).
In einer intakten Kulturlandschaft wird mit einem Mindestflächenanspruch von durchschnittlich 10 %
für Naturschutz und Landschaftspflege gerechnet. Es wird deshalb angenommen, dass der durch den
Eingriff bedingte ästhetische Funktionsverlust in unmittelbarer Umgebung nur dann kompensiert
werden kann, wenn 10 % der erheblich beeinträchtigten Fläche in einer ästhetischen Raumeinheit für
die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen bereitgestellt werden. Der Kompensationsflächenfaktor (b) wird deshalb mit 0,1 angesetzt.
13. Schritt:
Ermittlung der Kompensationsflächen (K) unter Berücksichtigung der abnehmenden Fernwirkung des
Eingriffsobjekts durch die Festlegung von Wahrnehmungskoeffizienten (w). Der Wahrnehmungskoeffi-
zient ergibt sich aus der Höhe des Eingriffsobjekts und den gleichartigen, also mastenartigen Vorbelastungen (vgl. Tabelle A.I). Da die Gesamthöhen von WEA i. d. R. 60 m übertreffen, sind bei der
Ermittlung des Kompensationsbedarfs grundsätzlich die Fälle B oder D anzuwenden.
Tabelle A.I: Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53)
Fall A
Fall B
Fall C
Fall D
Wirkzone I (0-200 m)
0,30
0,60
0,15
0,30
Wirkzone II (200-1.500 m)
0,15
0,30
0,10
0,15
Wirkzone III (1.500 –10.000 m)
0,02
0,04
0,01
0,02
A = bei Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe
B = bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe
C = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe
D = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe
14. Schritt:
Ermittlung des Umfangs der Teil-Kompensationsflächen (KT).
Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche
nach folgender Formel berechnen:
KT = F * e * b * w
mit :
K=
Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone
F=
Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 2 und 3)
e=
Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 4 bis 11)
b=
Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Schritt 12)
T
w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Schritt 13)
Anhang IV
Tabelle A IV: Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den
ästhetischen Raumeinheiten
Kornelimünster Vennvorland
Monschauer
Heckenlandschaft III
Monschauer
Heckenlandschaft II
Hohes Venn und Monschauer
Waldhochfläche III
Hohes Venn und Monschauer
Waldhochfläche II
Rureifel und westliche
Hocheifel III
Rureifel und westliche
Hocheifel II
Rureifel und westliche
Hocheifel I
Anhang IV: Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten nach NOHL (1993)
Betroffene Fläche in ha
0,99
111,11
1.372,98
51,17
410,09
13,41
1.284,84
21,68
Wahrnehmungskoeffizient
0,60
0,30
0,02
0,02
0,02
0,30
0,02
0,02
Naturnähe vor dem Eingriff
nach dem Eingriff
Vielfalt
vor dem Eingriff
nach dem Eingriff
Eigenart
vor dem Eingriff
nach dem Eingriff
6,0
5,0
4,0
4,0
7,5
6,5
7,0
6,5
7,0
7,0
7,0
6,5
7,5
7,5
8,0
8,0
7,0
7,0
7,0
6,5
7,0
7,0
7,0
6,5
7,0
7,0
4,0
4,0
7,5
7,5
6,5
6,0
4,5
4,5
6,0
5,5
6,5
6,5
5,5
5,5
6,0
6,0
5,5
5,5
6,5
6,5
5,5
5,5
Ästhetischer Eigenwert
Stufe
25
7
28
8
29,5
8
28
8
26
7
23
6
24
6
23
6
Ästhetischer Eigenwert
Differenz
22
3
26,5
1,5
29,5
0
26,5
1,5
26
0
21,5
1,5
24
0
23
0
Eingriffsintensität
3
2
1
2
1
2
1
1
Grobrelief
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
3,0
7,0
2,0
3,0
4,0
3,5
3,0
3,0
3,5
4,0
4,0
4,0
4,0
4,0
2,5
5,0
6,0
4,0
5,0
3,0
5,5
6,0
4,5
4,5
Visuelle Verletzlichkeit
Stufe
12
3
10,5
3
9,5
2
12
3
10,5
3
15
5
13,5
4
15
5
5
7,5
7
7,5
6,5
3
5
6
22
5
26,5
7
25
7
26,5
7
23,5
6
20
4
21
5
23
6
8
3
9
4
8
3
9
4
7
3
6
2
6
2
7
3
0,3
0,4
0,3
0,4
0,3
0,2
0,2
0,3
0,018
1,333
0,824
0,041
0,246
0,080
0,514
0,013
Schutzwürdigkeit
Empfindlichkeit
Stufe
Eingriffserheblichkeit
Stufe
E-Wert
Teil-Kompensationsflächen