Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 13)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
5,6 MB
Datum
15.03.2016
Erstellt
29.02.16, 12:02
Aktualisiert
29.02.16, 12:02

Inhalt der Datei

www.ecoda.de ecoda Eingriffsermittlung „Landschaftsbild“ UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 für einen Windpark im Bereich der Potentialfläche Raffelsbrand (Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren) 44287 Dortmund Fon 0231 5869-5690 Fax 0231 5869-9519 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: Auftraggeberin: VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz Bearbeiter: Stefan Wernitz, Dipl.-Geogr. Dortmund, den 11. Februar 2016 Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................................ 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................ 1 1.2 Untersuchungsrahmen und Gliederung ........................................................................... 1 2 Bewertung des Landschaftsbilds .......................................................................................... 2 2.1 Vorgehensweise .................................................................................................................. 2 2.2 Beschreibung und Bewertung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten.............. 4 3 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen............................................................. 11 3.1 Prognose der Auswirkungen............................................................................................ 11 3.1.1 Wirkpotenzial ....................................................................................................................................... 11 3.1.2 Räumliches Ausmaß der visuellen Auswirkungen ......................................................................... 13 3.2 Bewertung der Auswirkungen ........................................................................................ 14 4 Vermeidung, Verminderung und Kompensation ............................................................... 17 4.1 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung ...................................................... 17 4.2 Kompensationsumfang..................................................................................................... 17 5 Zusammenfassung ............................................................................................................... 20 Abschlusserklärung Literaturverzeichnis Anhang Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 2: Tabelle 2.1: Tabelle 2.2: Tabelle 2.3: Landschaftsästhetische Raumeinheiten im Untersuchungsraum (UR) im Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten WEA .................................................. 2 Verbalisierung der zehnstufigen Bewertungsskala ................................................................. 4 Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten ........................................................................................................................... 10 Kapitel 3: Tabelle 3.1: Größe der visuellen Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen (WEA) in den einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten ..................................... 13 Kapitel 4: Tabelle 4.1: Tabelle 4.2: Wahrnehmungskoeffizienten nach Nohl (1993, S. 53) ........................................................ 18 Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten mit Sichtbeziehung zu den geplanten WEA ............................................... 19 Abbildungsverzeichnis Seite Kapitel 2: Abbildung 2.1: Abbildung 2.1: Abbildung 2.2: Komponenten zur Bestimmung der Empfindlichkeit oder Sensitivität einer landschaftsästhetischen Raumeinheit (nach Nohl 1993) ...................................................... 3 Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 20.05.2015 .................................................................................................................................. 11 Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 20.05.2015 .................................................................................................................................. 12 Einleitung 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1 Anlass des vorliegenden Gutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) am Standort „Raffelsbrand“ auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald im Kreis Düren (vgl. Karte 1.1). Bei den geplanten WEA handelt es sich um fünf Anlagen des Typs Enercon E-115. Der Rotordurchmesser dieses Anlagentyps beträgt 115,7 m. Die WEA 1 wird mit einer Nabenhöhe von 135 m geplant. Die Nabenhöhe der WEA 2 bis 5 soll 149 m betragen. Auftraggeberin ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz. Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, den durch das Vorhaben entstehenden Eingriff in das Landschaftsbild zu ermitteln und zu quantifizieren (Eingriffsregelung). Auf dieser Grundlage wird der Kompensationsbedarf für das Schutzgut Landschaftsbild nach dem Verfahren von NOHL (1993) ermittelt. 1.2 Untersuchungsrahmen und Gliederung Für die Abgrenzung des Untersuchungsraums zur Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist die Entfernung maßgebend, bis zu welcher WEA wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmbarkeitsgrenze für eine moderne Anlage liegt unter optimalen Bedingungen bei etwa 30 km (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001). Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Entfernung das wahrgenommene Objekt exponentiell kleiner wird und die optische Eindrucksstärke daher rasch abnimmt. Nach NOHL (1993) ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt in einer Entfernung von mehr als 10 km i. d. R nicht mehr landschaftsprägend. Vor diesem Hintergrund umfasst der betrachtete Untersuchungsraum den Umkreis von 10 km um die fünf geplanten Windenergieanlagen im Bereich der Potenzialfläche Raffelsbrand. ecoda Bewertung des Landschaftsbilds 2 2 Bewertung des Landschaftsbilds 2.1 Vorgehensweise ecoda Der Untersuchungsraum im Umkreis von 10 km um die Windfarm ist größtenteils den naturräumlichen Haupteinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Mechernicher Voreifel und Hohes Venn (Großlandschaft Eifel) zuzuordnen. Zur differenzierten Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds wurde der Untersuchungsraum in landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt (vgl. Tabelle 2.1 und Karte 2 im Anhang), die nachfolgend beschrieben und in Anlehnung an das Verfahren von Nohl (1993) bewertet werden. Die Einteilung und Beschreibung der ästhetischen Raumeinheiten orientiert sich an der Einteilung der Landschaftsräume des LANUV (2016). Durch die Einteilung ergeben sich Räume, die hinsichtlich ihrer naturräumlichen Ausprägungen und des Landschaftsbilds relativ homogen sind. Im 10 km-Umkreis um die geplanten WEA wurden vier Naturraumeinheiten abgegrenzt (vgl. Tabelle 2.1). Tabelle 2.1: Landschaftsästhetische Raumeinheiten im Untersuchungsraum (UR) im Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten WEA Nam e d e r Ästh e tisch e n Rau m e in h e it Rureifel und westliche Hocheifel Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche Kornelimünster Vennvorland Monschauer Heckenlandschaft Su m m e n F läch e im UR (h a) 15.428,36 13.105,62 1.258,90 5.080,18 3 4 .8 7 3 ,0 6 An te il im UR (%) 44,24 37,58 3,61 14,57 1 0 0 ,0 0 Die Bewertung der landschaftlichen Qualitäten des Untersuchungsraums erfolgt auf der Grundlage der Methode nach NOHL (1993). Anhand der Kriterien ästhetischer Eigenwert, visuelle Verletzlichkeit und Schutzwürdigkeit werden den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem von NOHL (1993) vorgegebenen Bewertungsschlüssel Empfindlichkeitsstufen zugeordnet. Dabei werden die Kriterien Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt auf einer 10-stufigen Skala bewertet und unter doppelter Wichtung von Eigenartserhalt zu dem ästhetischen Eigenwert der Raumeinheit zusammengefasst. Landschaftsästhetische Vorbelastungen werden als die Naturnähe und den Eigenartserhalt vermindernd berücksichtigt. Die Kriterien Reliefierung, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ergeben die visuelle Verletzlichkeit jeder Raumeinheit. Die Sensitivität oder Empfindlichkeit der jeweiligen Raumeinheit wird unter Hinzuziehung der Schutzwürdigkeit aus dem ästhetischen Eigenwert und der visuellen Verletzlichkeit gebildet (vgl. Abbildung 2.1). Die Sensitivität als Ausdruck für die ästhetische Empfindlichkeit einer Landschaft gegenüber störenden Eingriffen ist umso ausgeprägter, je höher der ästhetische Eigenwert der Landschaft, je größer ihre visuelle Verletzlichkeit (wegen ihrer Einsehbarkeit) und je größer ihre Schutzwürdigkeit (aufgrund von Natur- und Denkmalschutzwerten) ist. Bewertung des Landschaftsbilds Abbildung 2.1: 3 Komponenten zur Bestimmung der Empfindlichkeit oder Sensitivität einer landschaftsästhetischen Raumeinheit (nach NOHL 1993) Die sich aus Schutzwürdigkeit, Verletzlichkeit und Eigenwert ergebende Empfindlichkeitsstufe einer Raumeinheit ist ein Kriterium zur Bewertung der Schwere der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens (vgl. Kapitel 3.2). Da Nohl (1993) keine Verbalisierung aller zehn Stufen vorgibt, werden im Rahmen der vorliegenden Landschaftsbildbewertung für die einzelnen Stufen die in Tabelle 2.2 angegebenen Ausdrücke verwendet. Gemäß NOHL (1993) sind Einheiten mit besonders hohen Empfindlichkeiten (9 und 10) als Tabuflächen für mastenartige Eingriffe zu betrachten. ecoda Bewertung des Landschaftsbilds Tabelle 2.2: 2.2 4 Verbalisierung der zehnstufigen Bewertungsskala (für die Kriterien Grobrelief, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ist der Wert gegenläufig, d. h. Stufe 10 entspricht z. B. einem sehr geringen Grobrelief und damit einer hohen visuellen Verletzlichkeit) Stufe Verbaler Ausdruck bzgl. Naturnähe, Vielfalt, Eigenart, Schutzwürdigkeit 1 sehr gering 2 gering bis sehr gering 3 gering 4 gering bis durchschnittlich 5 durchschnittlich 6 überdurchschnittlich 7 überdurchschnittlich bis hoch 8 hoch 9 hoch bis sehr hoch 10 sehr hoch Beschreibung und Bewertung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten Rureifel und westliche Hocheifel (Wirkzone I, II und III) Der Landschaftsraum umfasst die Hochlagen der West- und Rureifel sowie die nach Norden anschließende Abdachungszone der Eifel zur Mechernicher Voreifel sowie zur Zülpicher Börde. Die Höhenlage nimmt von über 600 m im Süden auf unter 200 m am Dürener Eifelfuß im Norden ab. Am Südwestrand des Raumes bildet der Weiße Stein mit 690 m die höchste Erhebung. Der Landschaftsraum wird durch das Olef-Urft-Rurtalsystem stark zertalt. Das Landschaftsbild wird von ausgedehnten, unzerschnittenen Waldungen, landwirtschaftlich genutzten, besiedelten Rodungsinseln und tief eingeschnittenen Fluss- Bachtalsystemen mit ausgedehnten Talsperren geprägt. Beide Hauptnutzungstypen wechseln großräumig miteinander ab und halten sich flächenmäßig in etwa die Waage. Die zusammenhängenden Waldungen konzentrieren sich auf zumeist stärker zergliederte devonische Höhenrücken sowie auf steilere Hanglagen zu den Bach- und Flusstälern. Der Buhlert sowie der nördlich von Hürtgen gelegene Teil des Staatsforstes Hürtgenwald bieten mit ihren ausgedehnten Fichtenforsten (Altersklassenwälder) ein eher monotones Waldbild. Die übrigen Waldgebiete werden trotz örtlicher Nadelholzdominanz von einer vielfältigeren Bestockung mit teils höherem Anteil an altersheterogenen Buchen- und Eichenwäldern geprägt. Ein belebtes Relief durch eingelagerte Bachtäler sowie die weitgehende Lärmfreiheit infolge fehlender oder allenfalls geringer Zerschneidung durch Straßen erhöht den Wert der Waldungen für die stille Erholung. Von besonderer Attraktivität sind die talsperrennahen Wälder mit ihren örtlichen Sichtfeldern auf große Wasserflächen sowie die weithin aufragenden Felsbildungen in den bewaldeten ecoda Bewertung des Landschaftsbilds 5 ecoda Rurtalhängen (vor allem die roten Buntsandsteinfelsen bei Nideggen mit der Burg Nideggen). Die vorwiegend strukturarmen Kulturlandschaftskomplexe auf der Hürtgener und Dreiborner Hochfläche werden großräumig durch Quelltäler mit bewaldeten Talhängen und z. T. strukturreichen, extensiv genutzten Talsohlen gegliedert. Von derzeit herausragender Bedeutung für die Naherholung und den Fremdenverkehr sind die breiteren Flusstäler (mit angrenzenden Waldflächen) sowie die Talsperrenkomplexe. Eine visuelle Beeinträchtigung stellen die zahlreichen Campingplätze unmittelbar entlang der Rur (z. B. bei Heimbach) dar. Abgesehen von der Rurtalsperre und dem Kronenburger See dürfen die Wasserflächen als Wasserschutzzone I nicht genutzt werden, dennoch bieten die ufernahen Wanderwege einen ästhetisch reizvollen Sichtwechsel zwischen offenen Wasserflächen und z. T. felsdurchsetzten Waldgebieten. Wirkzone I Die Wirkzone I der Raumeinheit „Rureifel und westliche Hocheifel“ ist fast vollständig mit monotonen Altersklassenwäldern der Baumart Fichte bestanden. Die Naturnähe kann daher trotz des hohen Waldanteils nur als durchschnittlich bewertet werden. Die Eigenart wird auf Grund der geringen Veränderungen in den letzten 50 Jahren als überdurchschnittlich bis hoch bewertet, wogegen die Vielfalt als unterdurchschnittlich eingestuft wird. Die visuelle Verletzlichkeit wird als gering bewertet, dies liegt in erster Linie an der hohen Vegetationsdichte. Insgesamt ergibt sich daher eine durchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone I. Wirkzone II Innerhalb von 1.500 m um die geplanten WEA wechseln sich in der Raumeinheit „Rureifel und westliche Hocheifel“ Laub- und Nadelwälder, landwirtschaftliche Nutzflächen und Siedlungsbereiche ab, wobei die forstwirtschaftlichen Flächen den größten Flächenanteil einnehmen. Der Untersuchungsraum wird von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen durchkreuzt. Die Naturnähe, Vielfalt und Eigenart der Raumeinheit im Umkreis von 1.500 m um die geplanten WEA werden als überdurchschnittlich bis hoch bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit ist vor allem auf Grund des hohen Waldanteils und der damit verbunden Vegetationsdichte als gering zu bewerten. Insgesamt ergibt sich eine überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone II. Bewertung des Landschaftsbilds 6 Wirkzone III Die „Rureifel und westliche Hocheifel“ im 10.000 m Umkreis um die geplanten WEA ist geprägt durch großflächige forstliche und landwirtschaftliche Nutzflächen sowie einzelnen Siedlungsflächen in Form von kleineren Ortschaften (Hürtgen, Vossenhack, Heimbach). Ein Großteil der Rurtalsperre liegt ebenfalls innerhalb des Untersuchungsraums. Die Naturnähe und Eigenart der Raumeinheit werden als überdurchschnittlich bis hoch bewertet. Die Vielfalt kann auf Grund der unterschiedlichen Nutzungsformen und Strukturen im Untersuchungsraum als hoch bewertet werden. Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit in Wirkzone III ist vor allem auf Grund der hohen Vegetationsdichte und Strukturvielfalt als gering zu bewerten. Insgesamt ergibt sich eine überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone III. Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche (Wirkzone II und III) Das überwiegend in Belgien gelegene Hohe Venn greift im Lammersdorfer und Rötgener Raum mit einem flach schildförmig gewölbten Ausläufer auf Nordrhein-Westfalen über. Großflächige, weitgehend unzerschnittene Wälder beherrschen das Landschaftsbild. Fichtenforste dominieren, bereichsweise kommen ausgedehnte Buchenwaldkomplexe vor. Eichen- oder birkenreiche Niederwälder sowie weitere Laub-, Nadel- und Mischwaldbereiche bereichern örtlich das Waldbild. Das Waldgebiet der Vennabdachung ist von mehreren Rodungsinseln mit Siedlungsflächen und vorwiegend grünlandwirtschaftlichen Nutzflächen durchsetzt. Im Bereich des schildförmig gewölbten Ausläufers des Hohen Venns bereichern offene Vennflächen unterschiedlicher Größe das Landschaftsbild. Die Monschauer Waldhochfläche sowie die nördliche Vennabdachung werden von Kerb- und Kerb-Sohlentälern mit naturnahen Bachläufen reliefiert. Innerhalb der Monschauer Waldhochfläche bieten die offenen Wiesentäler mit ausgedehnten, blütenreichen Magerwiesen und Nassgrünländereien einen Kontrast zu den ausgedehnten Waldflächen. Gleiches gilt für die beiden im Vennabfall gelegenen Talsperren. Sie sind als Wasserschutzzone frei von touristischer Erschließung, bieten jedoch durch begleitende Wege innerhalb der großflächigen Waldgebiete eine visuelle Abwechslung. Das Gesamtgebiet besitzt hohen Wert für die stille Naherholung. Vor allem die ortsnahen Wälder und Talsperren werden stärker frequentiert. Eine Attraktion bieten die narzissenreichen Wiesentäler der Monschauer Waldhochfläche. Beeinträchtigend wirken sich der hohe Fichtenanteil sowie der hohe Anteil an Altersklassenwälder aus. ecoda Bewertung des Landschaftsbilds 7 ecoda Wirkzone II Innerhalb von 1.500 m um die geplanten WEA wechseln sich in der Raumeinheit „Rureifel und westliche Hocheifel“ Laub- und Nadelwälder, landwirtschaftliche Nutzflächen und Siedlungsbereiche ab, wobei die forstwirtschaftlichen Flächen den größten Flächenanteil einnehmen. Der Untersuchungsraum wird von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen durchkreuzt. Die Naturnähe, Vielfalt und Eigenart der Raumeinheit im Umkreis von 1.500 m um die geplanten WEA werden als überdurchschnittlich bis hoch bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit ist vor allem auf Grund des hohen Waldanteils und der damit verbunden Vegetationsdichte als gering zu bewerten. Insgesamt ergibt sich eine überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone II. Wirkzone III Die Raumeinheit ist im 10.000 m Umkreis um die geplanten WEA fast vollständig bewaldet. Die Waldflächen werden nur gelegentlich von kleineren Ortschaften (Rott, Mulartshütte, Zweifall) unterbrochen. Nördlich der geplanten WEA befindet sich eine Freifläche auf der es bereits bestehende WEA gibt. Die Naturnähe und Eigenart werden als hoch eingestuft, wogegen die Vielfalt auf Grund des hohen Waldanteils nur als gering bewertet werden kann. Die visuelle Verletzlichkeit wird insgesamt nur als gering bis durchschnittlich eingestuft. Dies ist in erster Linie mit der fast vollständigen Bewaldung der Raumeinheit im Untersuchungsraum zu begründen. Insgesamt ergibt sich eine überdurchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone III. Monschauer Heckenlandschaft (Wirkzone II und III) Die Monschauer Heckenlandschaft bildet den östlichen Ausläufer des schildförmig aufgewölbten Hohen Venns, der morphologisch durch eine schwach wellige Hochfläche mit eingelagerten Mulden-, Kerb- und Kerb-Sohlentälern charakterisiert ist. Landschaftsbildprägend ist eine leicht wellige Grünland- und Grünland-Heckenlandschaft, die von Hochlagen aus weitsichtige Blickfelder bietet. Die vor allem um Eicherscheid und Mützenich gut ausgebildeten Buchenheckennetze stellen landesweit eine visuell einmalige Kulturlandschaft dar. Bachtäler und Geländemuldenerhöhen durch den hieraus resultierenden Wechsel der Sichtfelder die visuelle Attraktivität. Gleiches gilt für die bewaldeten Bachtalhänge. Infolge intensiver Bewirtschaftung ist der frühere typische Blütenreichtum magerer Wiesen und Weiden großräumig stark zurückgegangen, artenreiche Krautsäume sind ebenfalls nur noch örtlich anzutreffen. Von Hecken weitgehend ausgeräumte Landschaftsteile bieten entsprechend nur wenig visuelle Reize. Den touristischen Schwerpunkt des Landschaftsraumes bilden das Rur- und das untere Perlenbachtal sowie die Stadt Monschau. Mit der einseitig von einem Wanderweg gesäumten Perlenbachtalsperre, dem im Bewertung des Landschaftsbilds 8 ecoda tiefen Rurtaleinschnitt gelegenen musealen Monschau mit seiner Vielzahl alter Fachwerkbauten und vegetationsbewachsener Mauern sowie dem Wildfluss Rur vereinen sich hier auf engem Raum Naturund Kulturlandschaften von hoher Attraktivität. Wirkzone II Die Raumeinheit „Monschauer Heckenlandschaft“ ragt nur mit einer kleinen Fläche in die Wirkzone II hinein. Dieser Bereich besteht zu etwa gleichen Teilen aus land- und fortwirtschaftlich genutzten Flächen und wird von der L160 durchkreuzt. Die Naturnähe und Eigenart der Raumeinheit werden als überdurchschnittlich, die Vielfalt nur als unterdurchschnittlich bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit liegt auf Grund fehlender Strukturelement in den landwirtschaftlich genutzten Flächen im durchschnittlichen Bereich. Insgesamt ergibt sich eine geringe bis durchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone II. Wirkzone III Die Raumeinheit im Umkreis von 10.000 m um die geplanten WEA besteht zu großen Teilen aus den charakteristischen kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Flächen mit hohem Anteil an Heckenstrukturen. Die landwirtschaftlichen Flächen umgeben die ebenfalls sehr häufig vertretenen Siedlungs- und Verkehrsflächen im Untersuchungsraum. In erster Linie auf Grund der historischen Heckenstrukturen können die Naturnähe und Eigenart im Untersuchungsraum als überdurchschnittlich bewertet werden. Die Vielfalt wird als durchschnittlich bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird insgesamt als durchschnittlich bewertet. Insgesamt ergibt sich eine durchschnittliche der Raumeinheit in der Wirkzone III. Kornelimünster und Vennvorland (Wirkzone III) Das Kornelimünster Vennvorland umfasst die durch flachwellige Rücken und Senken geprägte Rumpfflächen-Landschaft der Vennfußfläche. Es erstreckt sich in SW-NO-Richtung unterhalb der bewaldeten Vennabdachung und zählt mit seiner Höhenlage von 200 – 300 m zum submontanen Berg- und Hügelland. Das Kornelimünster-Vennvorland stellt sich als vielgestaltige, grünlanddominierte Hügellandschaft dar, deren morphologische Unterschiede durch das Gewässernetz noch betont werden. Die durch Kleingehölze reichstrukturierte Kulturlandschaft prägt den unzerschnittenen Landschaftsraum und setzt sich nach Südwesten auf belgischer Seite weiter fort. Markante Landschaftselemente stellen die großen Steinbrüche und Abraumhalden der Schwermetallindustrie dar, die mit ihren wärmeliebenden Gehölzbeständen und offenen Galmei-, Heide- und Magerfluren Zeugnis der historischen Nutzung geben. Die weithin offene Landschaft der Vennfußfläche wird durch eingestreute Waldflächen an den Talhängen und auf den Kuppen belebt und bildet einen reizvollen Kontrast zu den geschlossenen Bewertung des Landschaftsbilds 9 Wäldern der nördlichen Vennabdachung. Die Besiedlung konzentriert sich auf den Südteil, wobei die Ortschaften meist an den Gewässerläufen liegen. Der reiche Wechsel der Relief- und Nutzungsformen macht die Landschaft visuell attraktiv und geeignet als Naherholungsraum für den Ballungsraum Aachen. Kulturhistorische Stätten und Orte wie Kornelimünster und Breinig sind Schwerpunkte für den überregionalen Tourismus. Der im Untersuchungsraum gelegene Teil der Raumeinheit Kornelimünster und Vennvorland ist durch einen steten Wechsel aus kleineren Ortslagen und landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Vereinzelt sind auch „Waldinseln“ in die landwirtschaftlichen Flächen eingestreut. Die Naturnähe und Eigenart werden insgesamt als durchschnittlich bewertet. Die Vielfalt der Raumeinheit wird etwas höher, als überdurchschnittlich bis hoch, eingestuft, dies vor allem mit den kleinräumigen Strukturen und Nutzungswechseln auf den Flächen zu begründen. Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit wird insgesamt als durchschnittlich eingestuft Insgesamt ergibt sich eine überdurchschnittliche der Raumeinheit in der Wirkzone III. ecoda Bewertung des Landschaftsbilds Ästh e tisch e r E ig e n we rt Stu fe Grobrelief Strukturvielfalt Vegetationsdichte V isu e lle V e rle tzlich ke it Stu fe Sch u tzwü rd ig ke it E m p fin d lich ke it Stu fe 7,0 7,0 7,0 7,5 8,0 7,0 6,5 4,5 6,0 Ko rn e lim ü n ste r V e n n vo rlan d 7,0 4,0 7,5 Mo n sch au e r H e cke n lan d sch aft III 7,0 7,0 7,0 Mo n sch au e r H e cke n lan d sch aft II H o h e s V e n n u n d Mo n sch au e r Wald h o ch fläch e III Ru re ife l u n d we stlich e H o ch e ife l II 6,0 4,0 7,5 H o h e s V e n n u n d Mo n sch au e r Wald h o ch fläch e II Naturnähe Vielfalt Eigenart Ru re ife l u n d we stlich e H o ch e ife l III Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten Ru re ife l u n d we stlich e H o ch e ife l I Tabelle 2.3: 10 6,5 5,5 6,0 5,5 6,5 5,5 25 28 30 28 26 23 24 23 7 8 8 8 7 6 6 6 3 7 2 3 4 4 3 3 4 4 4 4 4 4 3 5 6 4 5 3 6 6 5 5 12 11 10 12 11 15 14 15 3 3 2 3 3 5 4 5 5 7,5 7 7,5 6,5 3 5 6 20 24,5 24 24,5 23,5 21 22 22 5 7 7 7 6 4 5 6 ecoda Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 3 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 3.1 Prognose der Auswirkungen 3.1.1 Wirkpotenzial 11 Als Bauwerke mit technisch-künstlichem Charakter gehen von WEA wegen ihrer Größe, Gestalt und Rotorbewegung großräumige visuelle Wirkungen aus, die das Erscheinungsbild einer Landschaft verändern und diese bei großer Anzahl und Verdichtung dominieren und prägen können. Im Hinblick auf die Flugsicherheit erhalten die WEA aufgrund der Bauwerkshöhe von über 100 m über Grund neben farblichen Markierungen am Turm und an den Rotorblättern (Tageskennzeichnung) auch eine sogenannte „Befeuerung“ an den Gondeln sowie am Turm (Nachtkennzeichnung). Die nach der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 20.05.2015 möglichen Varianten sind in den Abbildungen 2.1 und 2.2 dargestellt. Abbildung 2.1: Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 20.05.2015 ecoda Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen Abbildung 2.2: 12 Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 20.05.2015 Zur Minimierung von Beeinträchtigungen ist es möglich, insbesondere durch die Verwendung von Sichtweitenmessgeräten bei guter Sicht die Befeuerung zu reduzieren. Darüber hinaus ist es außerhalb von Flugplatzbereichen generell zulässig, Anlagen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung an den WEA zu installieren. Durch die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung kann die Befeuerung solange inaktiv bleiben, bis sich ein Luftfahrzeug nähert, bei dessen Erkennung wird die Befeuerung automatisch eingeschaltet. Eine Synchronisierung der Blinkfolge ist nach der Verwaltungsvorschrift verpflichtend. Die Wahrnehmbarkeitsgrenze für eine moderne Anlage liegt unter optimalen Bedingungen bei etwa 30 km (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001). Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Entfernung das wahrgenommene Objekt exponentiell kleiner wird und die optische Eindrucksstärke daher rasch abnimmt. Laut WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001) kann sich bei Windparks der zu betrachtende Raum auf einen Umkreis von 5 km beschränken. Nach NOHL (1993) ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt in einer Entfernung von mehr als 10 km i. d. R nicht mehr landschaftsprägend. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Abstand der 15-fachen Anlagenhöhe i. d. R. als erheblich anzusehen (BREUER 2001, STMUG 2011, HESSISCHER LANDTAG 2012, NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG 2014). ecoda Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 13 Neben den visuellen Reizen gehen von Windenergieanlagen auch akustische Reize aus, die das Landschaftsempfinden beeinträchtigen können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen. Ferner treten durch den Motor bzw. das Getriebe von Windenergieanlagen weitere Schallemissionen auf. In einer Entfernung von 1.000 m können negative Auswirkungen durch Schallemissionen in der Regel ausgeschlossen werden (Empfehlung des Abstandes zur Wohnbebauung in einigen Bundesländern, vgl. DNR (2012)). Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen aufgrund des beschriebenen Wirkpotenzials unvermeidbar. 3.1.2 Räumliches Ausmaß der visuellen Auswirkungen Im Rahmen einer Sichtbereichsanalyse wurde das räumliche Ausmaß der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA prognostiziert. Die Vorgehensweise zur rechnergestützten Ermittlung von visuellen Einwirkungsbereichen (Sichtbereichen) wird in Anhang II beschrieben. Die wesentlichen Ergebnisse werden im Folgenden kurz dargestellt. In dem untersuchten Raum (Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten) werden auf einer Fläche von rund 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA bestehen (vgl. Tabelle 3.1). Dies entspricht etwa 9,4 % des untersuchten Raums (vgl. Karte 2 im Anhang). Tabelle 3.1: Größe der visuellen Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen (WEA) in den einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten Nam e d e r Ästh e tisch e n Rau m e in h e it Rureifel und westliche Hocheifel Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche Monschauer Heckenlandschaft Kornelimünster Vennvorland Su m m e n V isu e lle E in wirku n g sb e re ich e d e r g e p lan te n WE A 1.485,07 461,26 1.298,25 21,68 3 .2 6 6 ,2 6 ecoda Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 3.2 14 Bewertung der Auswirkungen Bei der Beurteilung der Schwere der Auswirkungen ist zudem die Bedeutung eines Raums bezüglich des Landschaftsbilds zu berücksichtigen. Windenergieprojekte dürften zu besonders schweren nachteiligen Auswirkungen führen, wenn zum einen dem betroffenen Raum in weiten Teilen eine sehr hohe Bedeutung für das Landschaftsbild zugewiesen werden kann und zum anderen das Landschaftsbild aufgrund einer großen Zahl von WEA in starkem Maße überprägt wird. Das Potenzial für das Landschafts- und Naturerleben des Untersuchungsraums ist für weite Teile des Untersuchungsraums als hoch zu bewerten. Eine sehr hohe Bedeutung kann den Landschaftsräumen im Untersuchungsraum nicht zugesprochen werden. Auf dem Großteil der Fläche des Untersuchungsraums (ca. 90 %) werden keine Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA bestehen. Im Umfeld der geplanten WEA sind mehrere Windparks im Entfernungsbereich von etwa 1,5 km bis 4,5km in Betrieb. Es kann davon ausgegangen werden, dass auf dem Großteil den ermittelten Bereichen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA auch die im Umfeld bestehenden WEA zu sehen sein werden. Der vorhandene Landschaftseindruck „Windenergienutzung“ wird sich in diesen Bereichen durch die geplanten Windenergieanlagen zwar verstärken. Angesichts der Entfernungen sowie der räumlichen Zäsuren (v. a. Kalltal) zwischen den geplanten und den bestehenden WEA werden diese aber nicht als gemeinsamer Windpark wahrgenommen werden, so dass nicht von einer Überprägung des Landschaftsbild durch eine große Zahl räumlich eng zusammenstehender WEA auszugehen ist. Abschließend sei festgestellt, dass für die Bewertung der Belastbarkeit eines Landschaftsraums (hier: Wie viele WEA verträgt ein Landschaftsraum?) bislang keine Kriterien existieren. Es ist daher im Rahmen eines einzelnen Genehmigungsverfahrens nicht möglich, eine klare objektive Grenze der Belastbarkeit anzugeben. Diese Grenze sollte vielmehr auf vorgelagerter Ebene (beispielsweise auf der Ebene der Regionalplanung) vorgegeben werden. Schwierigkeiten bei der Bewertung der Beeinträchtigung bereiten die stark subjektiven Komponenten des landschaftlichen Empfindens. LENZ (2004) weist darauf hin, dass der individuelle landschaftsästhetische Anspruch von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz von WEA ist. Ferner gibt die Autorin zu bedenken, dass Akzeptanz eine dynamische Größe ist, die sich durch neue Informationen und persönliche Erfahrungen mit WEA im Laufe der Zeit ändern kann. Es ist sogar denkbar, dass erholungssuchende Personen die Windenergieanlagen als Attraktion ansehen, die z. B. die Attraktivität eines Radwanderweges erhöhen kann. Dieses Phänomen wird im Allgemeinen als „Windenergie-Tourismus“ beschrieben. Bei einer repräsentativen Befragung von 1.300 Personen im Naturpark „Hohes Venn - Eifel“ aus dem Jahr 2012 empfanden 12 % der befragten Besucher Windräder als „störend“ oder „sehr störend“. Auf die Frage: „Finden Sie Windkraftanlagen in der Eifel so störend, dass Sie bei zusätzlichen Anlagen auf einen Besuch der Eifel verzichten würden?“ antworteten 91 % der Besucher mit „Nein“ (IFR 2012). ecoda Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 15 ecoda Diese Untersuchung verdeutlicht die subjektive Komponente bei der Beurteilung des Einfluss von WEA auf die naturgebundene Erholung, da die Antworten der Besucher von „nicht störend“ bis „sehr störend“ reichen. Es zeigt sich jedoch deutlich, dass sich eine klare Mehrheit der Befragten durch WEA nicht gestört fühlt und / oder diese nicht als negativ empfindet. Im Rahmen einer durch die Justus-Liebig-Universität Gießen (DILLER 2014) durchgeführten Befragung von 1.023 Personen am Hoherodskopf im Vogelsberg im Jahr 2014 gaben insgesamt etwa 21 % der Befragten an, sich durch Windenergieanlagen im Vogelsberg mittel bis sehr gestört (12,5 %) oder gar „bedrängt“ (8,4 %) zu fühlen. Für 11 % der befragten Besucher wäre der weitere Ausbau der Windenergie in Ansätzen ein Grund, den Vogelsberg zukünftig als Urlaubsziel zu meiden. 40 % der Befragten gaben an, den Ausbau der Windenergie „ziemlich“ oder „sehr“ zu akzeptieren. Auch Kleinhückelkotten & Neitzke (2013) kommen nach einer repräsentativen Befragung von 2.031 Personen im Jahr 2011 zu dem Ergebnis, dass über 75% der Bevölkerung die landschaftlichen Veränderungen durch Erneuerbare Energien gut finden oder akzeptieren. Laut einer Studie der Universität Passau im Auftrag des Verbands Deutsche Mittelgebirge e. V. zur Akzeptanz von Windenergieanlagen in deutschen Mittelgebirgen, in deren Rahmen im Jahr 2012 eine Onlinebefragung von 977 Personen durchgeführt wurde, stimmen 26 % der Befragten der Aussage „Wenn sich Windenergieanlagen an Aussichtspunkten oder entlang von Rad- oder Wanderwegen befinden, würde ein Urlaubsaufenthalt für mich in dieser Region nicht mehr in Frage kommen“ zu. 59 % der Befragten stimmten der gegenübergestellten Aussage „Wenn ich meinen Urlaub in einem deutschen Mittelgebirge verbringen würde, würden Windenergieanlagen für mich keinen gravierenden Eingriff ins Landschaftsbild darstellen“ zu. Darüber hinaus gaben 32 % der Befragten an, sich als Urlauber durch Windenergieanlagen in der Nähe der gewählten Unterkunft oder von touristischen Ausflugszielen gestört zu fühlen (CENTOURIS CENTRUM FÜR MARKTORIENTIERTE TOURISMUSFORSCHUNG DER UNIVERSITÄT PASSAU 2013). Eine in den Jahren 2013 bis 2015 durchgeführte Onlineumfrage zur Akzeptanz von Anlagen erneuerbarer Energien in der Landschaft der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften (THIELE et al. 2015) kommt nach der Befragung von 643 Personen zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen i. d. R. keinen Hinderungsgrund für die Wahl von bestimmten Wanderwegen darstellen. In einer Studie der Leibniz-Universität Hannover wurde eine statistische Analyse von Datenzusammenhängen zwischen der Tourismusentwicklung in den Jahren 2008 bis 2012 und der Menge und Kapazität von Windenergieanlagen auf Gemeindeebene durchgeführt (BROEKEL & ALFKEN 2015). Die Ergebnisse weisen für das Binnenland auf signifikante, aber schwache negative Zusammenhänge zwischen dem Ausbaustand der Windenergie und der Tourismusentwicklung hin. Die Ergebnisse deuten zudem darauf hin, dass bestimmte Regionen weiterhin als Urlaubsziel aufgesucht werden, innerhalb der jeweiligen Urlaubsregion jedoch Kommunen mit einem geringeren Ausbaustand der Windenergienutzung bevorzugt werden. Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 16 Fazit Die geplanten WEA werden zwar zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds i. S. d. Eingriffsregelung führen. Das Landschaftsbild, in dem bereits WEA vorhanden sind, wird aber durch die geplanten WEA nicht überprägt. ecoda Vermeidung, Verminderung und Kompensation 17 4 Vermeidung, Verminderung und Kompensation 4.1 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung Hinsichtlich der technischen Ausführung eines Windenergieprojekts nennt BREUER (2001) mehrere Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verringerung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds: - Aufstellung möglichst nicht in Reihe, sondern flächenhaft konzentriert - Verwendung dreiflügeliger Rotoren - Übereinstimmung von Anlagen innerhalb einer Gruppe oder einer Windfarm hinsichtlich Höhe, Typ, Laufrichtung und -geschwindigkeit - Bevorzugung von Anlagen mit geringerer Umdrehungszahl - angepasste Farbgebung, Vermeidung ungebrochener und leuchtender Farben - energetischer Verbund mit dem Leitungsnetz der Energieversorgungsunternehmen mittels Erdkabel - Konzentration von Nebenanlagen - Verwendung einer speziellen Beschichtung der Rotorflügel zur Vermeidung von Disko-Effekten (Licht-Reflexionen) 4.2 Kompensationsumfang In der Regel sind die Voraussetzungen für eine landschaftsgerechte Wiederherstellung sowie für eine landschaftsgerechte Neugestaltung nicht erfüllt, so dass der Eingriff in das Landschaftsbild meist nicht ausgeglichen werden kann (BREUER 2001). Daher sind die nicht zu vermeidenden erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung zu ersetzen. Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung nach dem Verfahren von NOHL (1993). Dabei wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Das Verfahren wird in Anhang III beschrieben. Es folgen eine Darstellung der Ergebnisse der Kompensationsflächenermittlung sowie Erläuterungen zur Vorgehensweise. ecoda Vermeidung, Verminderung und Kompensation 18 ecoda Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche nach folgender Formel berechnen: KT = F * e * b * w mit : K= Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone F= Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 2 und 3) Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 4 bis 11) Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Anhang III, Schritt 12) T e= b= w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 13) Die Einwirkungsbereiche (F) wurden für die Raumeinheiten bzw. Wirkzonen in Kapitel 3.1 ermittelt. Der Erheblichkeitsfaktor (e) leitet sich aus der Eingriffsintensität und der Empfindlichkeit einer Raumeinheit ab. Die Eingriffsintensität ergibt sich aus der Differenz des ästhetischen Eigenwerts einer Raumeinheit vor und nach Durchführung des Vorhabens. Die Empfindlichkeit resultiert aus der Bewertung der Einzelkriterien Naturnähe, Vielfalt und Eigenart (vgl. Kapitel 2.2). Der Kompensationsflächenfaktor (b) wird pauschal mit 0,1 angesetzt. Für Vorbelastungen durch die zahlreichen bestehenden Windenergieanlagen im Untersuchungsraum wird in Anlehnung an das Verfahren von NOHL (1993) ein reduzierter Wahrnehmungsfaktor angesetzt (vgl. Tabelle 4.1). Aus dem Produkt der einzelnen Faktoren ergibt sich die Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone. Tabelle 4.1: Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53) Fall A Fall B Fall C Fall D Wirkzone I (0-200 m) 0,30 0,60 0,15 0,30 Wirkzone II (200-1.500 m) 0,15 0,30 0,10 0,15 Wirkzone III (1.500 –10.000 m) 0,02 0,04 0,01 0,02 A = bei Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe B = bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe C = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe D = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe Der Gesamtumfang der erforderlichen Kompensationsfläche ergibt sich durch die Summation der einzelnen Teil-Kompensationsflächen (KT). Die mit dem „[...] formalisierten Verfahrensansatz ermittelte Kompensationsfläche (s. o.) wird als ausreichend für durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen angesehen. Können nun an einem vorgesehenen Standort Maßnahmen mit einem Vermeidung, Verminderung und Kompensation 19 erkennbar höheren ästhetischen Funktionswert zur Anwendung kommen, lässt sich der ermittelte Kompensationsumfang verringern; bei Maßnahmen mit geringerem ästhetischen Funktionswert kann der Kompensationsflächenumfang vergrößert werden.“ (NOHL 1993, S. 68). Die Kompensationsteilflächen der einzelnen ästhetischen Raumeinheiten sowie die Gesamtkompensationsfläche sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Bewertungsfaktoren und den tatsächlichen Einwirkungsbereichen in Tabelle 4.2 dargestellt. Die detaillierte Bewertung ist der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Für die fünf geplanten WEA ergibt sich eine Gesamtkompensationsfläche von ca. 3,07 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompensationsbedarf von 0,614 ha. Tabelle 4.2: Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in Raumeinheiten mit Sichtbeziehung zu den geplanten WEA F (ha) e den w ästhetischen Ästhe tische Rau m e inhe ite n Wirkzo ne Rureifel und westliche Hocheifel I 0,99 0,3 0,60 0,1 0,018 Rureifel und westliche Hocheifel II 111,11 0,4 0,30 0,1 1,333 Rureifel und westliche Hocheifel III 1.372,98 0,3 0,02 0,1 0,824 Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche II 51,17 0,4 0,02 0,1 0,041 Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche III 410,09 0,3 0,02 0,1 0,246 Monschauer Heckenlandschaft II 13,41 0,2 0,30 0,1 0,080 Monschauer Heckenlandschaft III 1.284,84 0,2 0,02 0,1 0,514 Kornelimünster Vennvorland III 21,68 0,3 0,02 0,1 0,013 Su m m e (K g e s = Ko m p e n satio n sfläch e in h a) hierbei bedeuten: b K (ha) 3 ,0 6 9 KT = ermittelte Teil-Kompensationsfläche F = tatsächliche Einwirkungsbereiche in den zugehörigen Raumeinheiten e = Erheblichkeitsfaktor der zugehörigen Raumeinheit b = Kompensationsflächenfaktor w = Wahrnehmungskoeffizient der zugehörigen Wirkzone Kges = ermittelte Gesamtkompensationsfläche ecoda Zusammenfassung 5 20 ecoda Zusammenfassung Anlass des vorliegenden Gutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) am Standort „Raffelsbrand“ auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald im Kreis Düren (vgl. Karte 1.1). Bei den geplanten WEA handelt es sich um fünf Anlagen des Typs Enercon E-115. Der Rotordurchmesser dieses Anlagentyps beträgt 115,7 m. Die WEA 1 wird mit einer Nabenhöhe von 135 m geplant. Die Nabenhöhe der WEA 2 bis 5 soll 149 m betragen. Auftraggeberin ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz. Im Rahmen der vorliegenden Eingriffsermittlung werden das Schutzgut Landschaft sowie die zu erwartenden Auswirkungen der fünf geplanten WEA dargestellt und bewertet. Der Kompensationsbedarf für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch die fünf geplanten WEA wird in Anlehnung an das Verfahren von Nohl (1993) ermittelt. Auftraggeberin ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz. Das Landschaftsbild wurde im Umkreis von 10 km um die geplanten WEA nach der Methode von NOHL (1993) bewertet, wobei der untersuchte Raum in landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt wurde. Die Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen ist fast im gesamten Untersuchungsraum als überdurchschnittlich bis hoch zu bewerten. Lediglich für die Wirkzonen I der Raumeinheit Rureifel und westliche Hocheifel, die Wirkzone II der Raumeinheit Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche sowie die Wirkzone III der Raumeinheiten Kornelimünster und Vennvorland und Monschauer Heckenlandschaft wurden durchschnittliche Bewertungen vergeben. Diese vier Teilflächen machen jedoch nur einen kleinen Anteil (20 %) am gesamten Untersuchungsraum aus. Die übrigen Bereiche der Raumeinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche weisen eine überdurchschnittlich bis hohe Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen auf (überdurchschnittlicher ästhetischer Eigenwert sowie überdurchschnittliche bis hohe Schutzwürdigkeit, vgl. Kapitel 2.2). Im Rahmen einer Sichtbereichsanalyse wurde das räumliche Ausmaß der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA prognostiziert. In dem untersuchten Raum (Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten WEA) werden auf einer Fläche von rund 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA bestehen. Dies entspricht etwa 9,37 % des untersuchten Raums. Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen erfolgt in Nordrhein-Westfalen üblicherweise nach dem von NOHL (1993) vorgeschlagenen Verfahren. Dabei wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch Zusammenfassung 21 den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Für die fünf geplanten WEA ergibt sich eine Gesamtkompensationsfläche von 3,07 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompensationsbedarf von 0,614 ha. ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Dortmund, den 11. Februar 2016 Dipl.-Geogr. Stefan Wernitz Literaturverzeichnis BREUER, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds. Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. Naturschutz und Landschaftsplanung 33 (8): 237-245. BROEKEL, T. & C. ALFKEN (2015): Gone with the wind? The impact of wind turbines on tourism demand. https://mpra.ub.uni-muenchen.de/65946/1/MPRA_paper_65946.pdf CENTOURIS CENTRUM FÜR MARKTORIENTIERTE TOURISMUSFORSCHUNG DER UNIVERSITÄT PASSAU (2013): Akzeptanz von Windenergieanlagen in deutschen Mittelgebirgen. Studie im Auftrag des Bundesverbandes Deutsche Mittelgebirge e. V. Passau. DILLER, C. (2014): Windkraftanlagen schrecken Touristen offenbar nicht ab. Untersuchung im Vogelsberg unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Diller vom Institut für Geographie der Justus-LiebigUniversität Gießen. Pressemitteilung Nr. 216 25. November 2014. Gießen. https://www.uni-giessen.de/cms/ueber-uns/pressestelle/pm/pm216-14. DNR (DEUTSCHER NATURSCHUTZRING) (2012): Grundlagenarbeit für eine Informationskampagne "Umweltund naturverträgliche Windenergienutzung in Deutschland (onshore)”. Analyseteil. Gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags. Bearbeitung durch das Ingenieurbüro für Umweltplanung, Schmal + Ratzbor. Lehrte. HESSISCHER LANDTAG (2012): Hessisches Energiezukunftsgesetz vom 21. November 2012. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 23: 444-448. IFR (INSTITUT FÜR REGIONALMANAGEMENT) (2012): Besucherbefragung zur Akzeptanz von Windkraftanlagen in der Eifel. Grafschaft. KLEINHÜCKELKOTTEN, S. & H.-P. NEITZKE (2013): Naturbewusstsein in Deutschland. Ausgewählte Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2011. Natur und Landschaft 88 (9/10): 400-405. LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN) Landschaftsinformationssammlung LINFOS NRW. WMS-Dienst. (2016): http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos? LENZ, S. (2004): Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Erholungslandschaft. Hintergrund und Ergebnisse einer empirischen Untersuchung in der Eifel. Naturschutz und Landschaftsplanung 35 (4): 120-126. NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG (2014): Arbeitshilfe (Entwurf) - Naturschutz und Windenergie/Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (Stand: 21.01.2014). Hannover. NOHL, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch mastenartige Eingriffe. Gutachten im Auftrag des MURL-NRW. München. STMUG (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT) (2011): Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen. Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20. Dezember 2011. THIELE, F., C. STEINMARK & H.-D. QUACK (2015): Wandern und Windkraftanlagen - Auswertung einer Langzeit-Onlineumfrage im Zeitraum 2013 bis 2015. http://www.ostfalia.de/export/sites/default/de/k/iftr/team/ProfessorInnen/quack/Online befragung_Erneuerbare_Energien_April_2015_qu_v2.pdf WEIGEL, J. (2005): Möglichkeiten der Erstellung eines DGM aus SRTM-Daten unter vergleichender Einbeziehung der Landnutzungsklassifikationen CORINE und ATKIS. http://www.ecogis.de/srtm-aufbereitung.pdf WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001): Windenergienutzung. Technik, Planung und Genehmigung. Stuttgart. Anhang I Karte 1: Abgrenzung der Potenzialfläche Raffelsbrand sowie Lage der Standorte der geplanten Windenergieanlagen Karte 2: Einwirkungsbereiche der im Bereich der Potenzialfläche Raffelsbrand geplanten Windenergieanlagen !                       für einen Windpark im Bereich der Potenzialfläche Raffelsbrand (Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren) Auftraggeberin: VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz { } z | A { } z | A !      Abgrenzung der Potenzialfläche Raffelsbrand sowie Lage der Standorte der geplanten Windenergieanlagen { } z | A { } z | A Standorte von Windenergieanlagen (WEA) Planung { } z | A { } z | A Bestand } { | z A } { | z A } { | z A } { | z A } { | z A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A A { } z | A { } z | ! bearbeiteter Ausschnitt der Topographischen Karte 1:25.000 (TK25) Bearbeiter: Stefan Wernitz, 11. Februar 2016 0         Maßstab 1:25.000 @ DIN A3 1.250 Meter ´ ! Eingriffsermittlung „Landschaftsbild“ für einen Windpark im Bereich der Potenzialfläche Raffelsbrand (Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren) Auftraggeberin: VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz ! Karte 2 Einwirkungsbereiche der im Bereich der Potenzialfläche Raffelsbrand geplanten Windenergieanlagen ¬ « 4 Standorte von Windenergieanlagen (WEA) Bestand { } z | A { } z | A {| } z | A { } z A 2 Landschaftsästhetische Raumeinheiten Abgrenzung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten } { | z A } { | z A } { | z A } { | z } A { | z A AAA AAAA {| } z | { } z {| } z | {| } z { } z {| } z {| } z A AA A A A A A | { } z {| } z | { } z { } z | { } z | { } z | { } z | { } z | ¬ « Planung Entfernungsklassen unterschiedlicher Eingriffsintensität Grenze der Wirkzonen I (0 bis 200 m) II (200 bis 1.500 m) III (1.500 bis 10.000 m) { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A ¬ « 3 { } z | A 1 2 3 4 ¬ « 1 Rureifel und westliche Hocheifel Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche Monschauer Heckenlandschaft Kornelimünster Vennvorland Sichtverstellende Elemente Siedlungsflächen (durchschnittliche Bauhöhe wird mit 12 m angenommen) Wald (durchschnittliche Wuchshöhe wird mit 25 m angenommen) sonstige Gehölzstrukturen (durchschnittliche Wuchshöhe wird mit 10 m angenommen) { } z | {A } z | { } z | A { A } z | A {| } z | { } z | A {A } z A Ergebnis der Sichtbereichsermittlung visuelle Einwirkungsbereiche der im Bereich der Potenzialfläche Raffelsbrand geplanten WEA ¬ « 3 ! bearbeiteter und verkleinerter Ausschnitt der Topographischen Karte 1:50.000 (TK50) { } z | A Bearbeiter: Stefan Wernitz, 11. Februar 2016 0 © Geobasis NRW 2016 Maßstab 1:80.000 @ DIN A3 4.000 Meter ´ Anhang II Methodenbeschreibung zur Sichtbereichsanalyse Um die Auswirkungen der geplanten WEA auf das Landschaftsbild in quantitativer Hinsicht prognostizieren zu können, wurde eine Sichtbereichsanalyse durchgeführt. Bei der Sichtbereichsanalyse handelt es sich um eine modellhafte Berechnung, in der die Realität auf der Basis von gewissen pauschalen Annahmen (z. B. pauschale Höhen von sichtverschattenden Elementen) problemorientiert (d. h. dem Detaillierungsgrad angemessen) abgebildet wird. Als Ergebnis der Analyse erhält man eine flächenhafte Darstellung der Bereiche, von denen die geplanten WEA sichtbar sein werden (Einwirkungsbereiche). Darüber hinaus lässt sich die Ausdehnung der einzelnen Einwirkungsbereiche berechnen. Die verwendeten Geländehöhendaten stammen von der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM). Bei den SRTM-Daten handelt es sich um ein Oberflächenmodell, das die Strukturhöhen der Objekte auf der Landoberfläche (z. B. Wälder, Gebäude) teilweise mit beinhaltet. Die mittlere "Überhöhung" der SRTM-Daten gegenüber dem DGM 50 bewegt sich in Waldgebieten in der Größenordnung von 2 bis 9 m (WEIGEL 2005). Vor diesem Hintergrund werden zur hinreichenden Berücksichtigung des Waldes, dessen Höhe mit 25 m über Grund angenommen wird, vereinfachend 20 m auf das SRTM-Daten basierte Geländemodel aufaddiert (vgl. Tabelle AII). Die Überhöhung in Siedlungsgebieten scheint hingegen vernachlässigbar zu sein. Tabelle A II: Zur Ermittlung des visuell beeinträchtigten Raums zugrunde gelegte Höhen sichtverstellender Landschaftselemente Kategorie angenommene durchschnittliche Bau- bzw. Wuchshöhe Offset auf die Geländehöhendaten der Shuttle Radar Topography Mission städtische Siedlungsfläche 12 m 12 m Wald 25 m 20 m sonstige Gehölzstrukturen 10 m 10 m Die Ermittlung und Darstellung der Einwirkungsbereiche der relevanten WEA erfolgte in Anlehnung an den potenziellen Wirkraum von WEA nach NOHL (1993) in einem Umkreis von 10 km. Bei der Berechnung wurde eine dem Maßstab entsprechende Genauigkeit verwendet (25 m Kantenlänge eines Rasters als Berechnungseinheit). Bei der Sichtbereichsanalyse kann zwischen der Zahl der sichtbaren WEA differenziert werden. Es lassen sich hingegen keine Aussagen darüber machen, ob nur ein Teil einer WEA oder die ganze Anlage wahrnehmbar sein wird. Zu den Sichtbereichen zählen somit alle Orte, von denen mindestens ein Teil (z. B. Flügelspitze im oberen Durchlauf) einer einzelnen WEA sichtbar sein wird. Die räumlichen Verschneidungen, die Berechnungen der Flächengrößen und die kartographischen Darstellungen wurden mit der Software ArcGIS 10.1 der Fa. ESRI vorgenommen. Die räumlichen Verschneidungen, die Berechnungen der Flächengrößen und die kartographischen Darstellungen wurden mit der Software ArcGIS 10.1 der Fa. ESRI vorgenommen. Anhang III Methodenbeschreibung zur Kompensationsflächenermittlung Bei dem Verfahren wird zunächst der landschaftliche Qualitätsverlust einer betroffenen Fläche bestimmt, indem die Sensitivität der Landschaft mit der Eingriffsintensität in Bezug gesetzt wird. Die Sensitivität ergibt sich aus dem ästhetischen Eigenwert, der visuellen Verletzlichkeit und der Schutzwürdigkeit der Landschaft. Daraus lässt sich die Erheblichkeit des Eingriffs bestimmen, die als Veränderung des ästhetischen Eigenwerts durch das Vorhaben aufzufassen ist. Dieser qualitative Aspekt des Eingriffs wird mit dem tatsächlichen Einwirkungsbereich als der quantitativen Komponente kombiniert (Fläche, von der das Vorhaben wahrgenommen werden kann). Zur Ermittlung einer Kompensationsfläche werden schließlich neben dem ästhetischen Funktionsverlust zusätzlich ein Kompensationsflächenfaktor und ein Wahrnehmungskoeffizient herangezogen. Da man in einer intakten Kulturlandschaft für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege einen Mindestflächenanspruch von 5 % bis 20 % ansetzen muss, wird der Kompensationsflächenfaktor in der Regel mit 0,1 (10 %) veranschlagt (vgl. NOHL 1993). Der Wahrnehmungskoeffizient ist von der Entfernung zum Objekt, der Höhe desselben und der ästhetischen Vorbelastung der Landschaft abhängig. Zur Berechnung der Kompensationsflächen hat Nohl (1993) verschiedene Verfahrensansätze vorgeschlagen, die eine Kombination der ermittelten Faktoren vollziehen. Die Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die geplanten WEA sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfs orientieren sich an der sogenannten „Langfassung“. Es folgt eine kurze Erläuterung der Verfahrensschritte. Über diese allgemeine Verfahrensbeschreibung hinausgehende Erläuterungen zur Vorgehensweise der Kompensationsflächenermittlung für das Vorhaben wird auf Kapitel 4.2 verwiesen. 1. Schritt: Unterteilung des durch den geplanten Eingriff potenziell beeinträchtigten Gebiets: Jeder Gegenstand in der Landschaft ist von einem ästhetischen Wirkraum umgeben, der vereinfacht auf 10.000 m begrenzt wird. Der potenzielle Wirkraum wird in drei ästhetische Wirkzonen abnehmender Eindrucksstärke untergliedert: Wirkzone I Ringfläche mit 200 m Radius um die WEA-Standorte Wirkzone II Ringfläche mit 1.500 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I) Wirkzone III Ringfläche mit 10.000 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I und II) 2. Schritt: Festlegen des durch den geplanten Eingriff ästhetisch tatsächlich beeinträchtigten Gebiets (tatsächliche betroffener Bereich = Einwirkungsbereich). Die tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) werden ermittelt (Sichtbereichsanalyse): - durch Digitalisierung der Grundflächen aller höheren, sichtverstellenden Landschaftselemente auf der Karte (Einzelgebäude, Gehöfte, Siedlungsflächen, Obstwiesen, Baumhecken, Baumgruppen, Feldgehölze, Wälder u. a.) und - durch Verwendung eines digitalen Geländemodells unter Einbeziehung der sichtverstellenden Landschaftselemente sowie - durch Berechnung und Darstellung von Bereichen mit Sichtbeziehung zu einer oder mehrerer WEA Als ästhetisch tatsächlich beeinträchtigtes Gebiet gelten alle Flächen in den drei Wirkzonen, die weder sichtverstellend noch sichtverschattet sind. 3. Schritt: Aufgliedern des Gebiets in landschaftsästhetische Raumeinheiten. Landschaftsästhetische Raumeinheiten sind Gebiete oder Flächen, die sich in ihrem Erscheinungsbild vom Umfeld unterscheiden. Sie sollten nicht zu kleinteilig sein. 4. Schritt: Ermittlung der ästhetischen Eigenwerte in den identifizierten Raumeinheiten vor dem Eingriff. - Berücksichtigung von Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt - Bewertung innerhalb einer vorgegebenen Skala (4-9 = sehr gering bis 36-40 = sehr hoch) - Zusammenfassung der drei Teilwerte zu einem Gesamtwert, dem ästhetischen Eigenwert (10-er Skala) 5. Schritt Einschätzung der ästhetischen Eigenwerte in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem Eingriff (wie 4. Schritt). 6. Schritt: Ermittlung der landschaftsästhetisch wirksamen Eingriffsintensitäten für die einzelnen Raumeinheiten. - Zusammenfassender Ausdruck für die Eingriffsintensität ist die Differenz der ästhetischen Eigenwerte vor und nach dem Eingriff. 7. Schritt: Ermittlung der visuellen Verletzlichkeit in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten. - Berücksichtigung der Reliefenergie, der Vielfalt von Elementen und der Vegetationsdichte - Bewertung dieser Kriterien über eine 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch) - Addition aller Werte und Retransformation mit vorgegebener Skala 8. Schritt: Ermittlung der Schutzwürdigkeit der Raumeinheiten. - Erfassung schutzwürdiger und geschützter Flächen (z. B. Naturparke, Naturschutzgebiete) - Beurteilung und Bewertung mit Hilfe einer 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch) 9. Schritt: Ermittlung der Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheiten. Die Bewertungen des ästhetischen Eigenwerts, der visuellen Verletzlichkeit und des Schutzwürdigkeitsgrads der Landschaften werden subsumiert. Bei doppelter Gewichtung des ästhetischen Eigenwerts resultiert die Empfindlichkeit der Raumeinheit. 10. und 11. Schritt: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit. Ein Eingriff ist in seinen Auswirkungen umso erheblicher, je schwerer der Eingriff, gemessen über die Eingriffsintensität (s. o.), und je größer die Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheit (s. o.) gegenüber Eingriffen ist. Bei Gleichgewichtigkeit beider Kriterien ergibt sich nach einer Berechnung ein Erheblichkeitsfaktor (e) für jede ästhetische Raumeinheit. 12. Schritt: Ermittlung des Umfangs der Kompensationsflächen über die Einführung eines Kompensationsflächenfaktors (b). In einer intakten Kulturlandschaft wird mit einem Mindestflächenanspruch von durchschnittlich 10 % für Naturschutz und Landschaftspflege gerechnet. Es wird deshalb angenommen, dass der durch den Eingriff bedingte ästhetische Funktionsverlust in unmittelbarer Umgebung nur dann kompensiert werden kann, wenn 10 % der erheblich beeinträchtigten Fläche in einer ästhetischen Raumeinheit für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen bereitgestellt werden. Der Kompensationsflächenfaktor (b) wird deshalb mit 0,1 angesetzt. 13. Schritt: Ermittlung der Kompensationsflächen (K) unter Berücksichtigung der abnehmenden Fernwirkung des Eingriffsobjekts durch die Festlegung von Wahrnehmungskoeffizienten (w). Der Wahrnehmungskoeffi- zient ergibt sich aus der Höhe des Eingriffsobjekts und den gleichartigen, also mastenartigen Vorbelastungen (vgl. Tabelle A.I). Da die Gesamthöhen von WEA i. d. R. 60 m übertreffen, sind bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs grundsätzlich die Fälle B oder D anzuwenden. Tabelle A.I: Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53) Fall A Fall B Fall C Fall D Wirkzone I (0-200 m) 0,30 0,60 0,15 0,30 Wirkzone II (200-1.500 m) 0,15 0,30 0,10 0,15 Wirkzone III (1.500 –10.000 m) 0,02 0,04 0,01 0,02 A = bei Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe B = bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe C = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe D = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe 14. Schritt: Ermittlung des Umfangs der Teil-Kompensationsflächen (KT). Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche nach folgender Formel berechnen: KT = F * e * b * w mit : K= Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone F= Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 2 und 3) e= Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 4 bis 11) b= Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Schritt 12) T w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Schritt 13) Anhang IV Tabelle A IV: Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten Kornelimünster Vennvorland Monschauer Heckenlandschaft III Monschauer Heckenlandschaft II Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche III Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche II Rureifel und westliche Hocheifel III Rureifel und westliche Hocheifel II Rureifel und westliche Hocheifel I Anhang IV: Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten nach NOHL (1993) Betroffene Fläche in ha 0,99 111,11 1.372,98 51,17 410,09 13,41 1.284,84 21,68 Wahrnehmungskoeffizient 0,60 0,30 0,02 0,02 0,02 0,30 0,02 0,02 Naturnähe vor dem Eingriff nach dem Eingriff Vielfalt vor dem Eingriff nach dem Eingriff Eigenart vor dem Eingriff nach dem Eingriff 6,0 5,0 4,0 4,0 7,5 6,5 7,0 6,5 7,0 7,0 7,0 6,5 7,5 7,5 8,0 8,0 7,0 7,0 7,0 6,5 7,0 7,0 7,0 6,5 7,0 7,0 4,0 4,0 7,5 7,5 6,5 6,0 4,5 4,5 6,0 5,5 6,5 6,5 5,5 5,5 6,0 6,0 5,5 5,5 6,5 6,5 5,5 5,5 Ästhetischer Eigenwert Stufe 25 7 28 8 29,5 8 28 8 26 7 23 6 24 6 23 6 Ästhetischer Eigenwert Differenz 22 3 26,5 1,5 29,5 0 26,5 1,5 26 0 21,5 1,5 24 0 23 0 Eingriffsintensität 3 2 1 2 1 2 1 1 Grobrelief Strukturvielfalt Vegetationsdichte 3,0 7,0 2,0 3,0 4,0 3,5 3,0 3,0 3,5 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 2,5 5,0 6,0 4,0 5,0 3,0 5,5 6,0 4,5 4,5 Visuelle Verletzlichkeit Stufe 12 3 10,5 3 9,5 2 12 3 10,5 3 15 5 13,5 4 15 5 5 7,5 7 7,5 6,5 3 5 6 22 5 26,5 7 25 7 26,5 7 23,5 6 20 4 21 5 23 6 8 3 9 4 8 3 9 4 7 3 6 2 6 2 7 3 0,3 0,4 0,3 0,4 0,3 0,2 0,2 0,3 0,018 1,333 0,824 0,041 0,246 0,080 0,514 0,013 Schutzwürdigkeit Empfindlichkeit Stufe Eingriffserheblichkeit Stufe E-Wert Teil-Kompensationsflächen