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Beschlussvorlage (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 01.01.2016; hier: Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles für beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald (Verdienstausfallsatzung))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 13:53
Aktualisiert
07.03.16, 13:53
Beschlussvorlage (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 01.01.2016;
hier: Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles für beruflich selbstständige
         ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald 
        (Verdienstausfallsatzung)) Beschlussvorlage (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 01.01.2016;
hier: Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles für beruflich selbstständige
         ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald 
        (Verdienstausfallsatzung))

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 17.03.2016 öffentlich TOP- Nr.: 17/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: I Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 131 04.02.2016 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 01.01.2016; hier: Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles für beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald (Verdienstausfallsatzung) Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die der Vorlage beigefügte Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles für beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald (Verdienstausfallsatzung). Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 902210 € Sachverhalt: Auf den Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW (Anlage 1) wird verwiesen. Die zu ändernde Satzung ist als Anlage 2 beigefügt. - Seite 1 von 2 - Da es sich um eine reine Formalie handelt, wird auf weitere Erläuterungen hier verzichtet. Falls erforderlich, werden diese mündlich im Rahmen der Ratssitzung erfolgen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine direkten Auswirkungen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die der Vorlage beigefügte Satzung. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -