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Beschlussvorlage (Satzung Ersatz Verdienstausfall)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 13:53
Aktualisiert
07.03.16, 13:53
Beschlussvorlage (Satzung Ersatz Verdienstausfall) Beschlussvorlage (Satzung Ersatz Verdienstausfall)

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Inhalt der Datei

Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles für beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald vom XX.XX.XXXX Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 21 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 01.01.2016 (BHKG) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX folgende Satzung beschlossen: §1 Allgemeines (1) Beruflich selbstständige, ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald haben nach § 21 Abs. 3 BHKG Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der Ihnen durch Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen entstanden ist. (2) Der Verdienstausfall für Selbstständige ist in der Regel auf die Zeit von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr sowie samstags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr begrenzt, wobei die letzte Stunde voll zu rechnen ist. Unabhängig hiervon kann die Arbeitszeit in jedem einzelnen Fall individuell ermittelt werden. Auf Antrag des Selbstständigen ist die individuelle Ermittlung der Arbeitszeit zwingend. §2 Höhe des Ersatzes des Verdienstausfalls (1) Alle beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald erhalten einen Regelstundensatz, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Der Regelstundensatz wird auf 25,00 € festgesetzt. (2) Auf Antrag ist anstelle des Regelstundensatzes eine Verdienstausfallpauschale je Stunde zu zahlen, die im Einzelfall auf Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Die Glaubhaftmachung erfolgt durch schriftliche Erklärung über die Höhe des Einkommens, in der die Richtigkeit der gemachten Angaben versichert wird. (3) In keinem Fall darf der Verdienstausfallersatz den Betrag von 50,00 € je Stunde überschreiten. §3 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Die Satzung vom 16.11.2011 über den Ersatz des Verdienstausfalles für beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald tritt somit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles für beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet, oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hürtgenwald, den XX.XX.XXXX H (Buch) Bürgermeister