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Beschlusstext (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
10.05.17, 14:42
Aktualisiert
10.05.17, 14:42
Beschlusstext (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 21.03.2017 19 Ausnahmen vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien 9/2017 Für die mit V 602/2016 vom Rat beschlossene Stelle einer/eines Architektin/Architekten wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Im Eigenbetrieb Immobilien wird die aufgrund der V 413/2015 zunächst befristet eingestellte Mitarbeiterin unbefristet weiterbeschäftigt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)