Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
20.03.14, 12:01
Aktualisiert
20.03.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.03.2014 im Sitzungssaal
1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für
Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2014/2015
Die Verwaltung erläutert die Vorlage und erklärt, dass
zwischenzeitlich eine Änderung dahin gehend eingetreten ist,
dass die in der D 18/2014 unter N.N. aufgeführte Einrichtung in
Bad Münstereifel nicht zustande kommt, da sich der Bedarf zum
01.08.2014 reduziert hat.
Von daher verringert sich der Zuschussbedarf entsprechend.
Die D 18/2014 wird bis zur Sitzung des Kreisausschusses am
26.03.2014 entsprechend ergänzt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ab 2015 weiterer Bedarf
für das Stadtgebiet Bad Münstereifel gesehen wird.
Des Weiteren erklärt AV Poth, dass sich die Fraktionen im Rat
der Stadt Bad Münstereifel mit der Frage eines städtischen
Engagements bei der Errichtung einer neuen
Kindertageseinrichtung in der Kernstadt befasst haben.
Die Verwaltung der Stadt Münstereifel teilt mit, dass weit
überwiegend die Meinung bestehe, dass der Kreis hier seinen
gesetzlichen Aufgaben verantwortlich nachkommen solle und
die Stadt nicht in der Lage sei, von sich aus in neue
Verpflichtungen einzutreten. Eine förmliche Beschlussfassung
sei für die Sitzung des Rates am 25.03.2014 avisiert.
AV Poth sichert zu, dass für den Fall, dass die
Kostenbeteiligung der Stadt für die Errichtung und den Betrieb
weiterer Betreuungsangebote nicht mehr erfolgen wird,
unverzüglich die Fraktionen sowie die anderen Kommunen
informiert werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Auswirkungen in einer
interfraktionellen Arbeitsgruppe und ggfls. in einer
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses zu beraten.
Im Rahmen einer darauf folgenden Diskussion stellt der
Jugendhilfeausschuss nochmals fest, dass eine Fortführung der
bisherigen Lastenverteilung zwischen Kreis und den jeweiligen
Städten und Gemeinden, die sich in der Vergangenheit bewährt
hat, unterstützt wird.
Im Anschluss hieran lässt der Vorsitzende über die
Dinglichkeitsentscheidung abstimmen:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden
Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2014/15 zu und
beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die
D 18/2014
Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen
Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden.
2. Der Kreistag stimmt der späteren Deckung der
Mehraufwendungen über eine höhere Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage zu.
Abstimmungsergebnis:
Enthaltung(en)
einstimmig, bei 0