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Beschlusstext (Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) / Änderung bei der Geschwisterregelung hier: gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU-Kreistagsfraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
20.03.14, 12:01
Aktualisiert
20.03.14, 12:01
Beschlusstext (Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) / Änderung bei der Geschwisterregelung
hier: gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU-Kreistagsfraktion)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.03.2014 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) / Änderung bei A 41/2014 der Geschwisterregelung hier: gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU-Kreistagsfraktion Die Verwaltung informiert über die im Referentenentwurf geplanten Änderungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Der Vorsitzende der AG § 78, Herr Klöcker, ergänzt die Ausführungen. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Im Anschluss hieran wird über den Antrag A 41/2014 beraten. Den Antragstellern wird Gelegenheit gegeben, die Intention des Antrags zu erläutern. Nach kurzer Diskussion wird über den Antrag, 1. mit Inkrafttreten des novellierten KiBizes sicher stellt, dass die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen den Bestimmungen des geänderten KiBizes entspricht, und diese zu Beginn des Kindergartenjahres 2014/15 umgesetzt wird, 2. dabei insbesondere die Geschwisterkindregelung für Kinder, die sich im dritten beitragsfreien Kindergartenjahr befinden, in der zu erneuernden Satzung des Kreises aufnimmt und umsetzt, 3. bei grundsätzlichen Änderungen des Referentenentwurfes über die sich daraus ergebenen Änderungen für die Satzung des Kreises ggf. auch in einer Sondersitzung erneut berät. abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Enthaltungen einstimmig, bei 3