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Beschlussvorlage (Segelflugplatz Bergstein; Probebetrieb)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
196 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 13:53
Aktualisiert
07.03.16, 13:53
Beschlussvorlage (Segelflugplatz Bergstein;
Probebetrieb) Beschlussvorlage (Segelflugplatz Bergstein;
Probebetrieb)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 17.03.2016 öffentlich TOP- Nr.: 35/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 1 Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 04.03.2016 Segelflugplatz Bergstein; Probebetrieb Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis und stimmt einem Probebetrieb in der durch den Verein bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26 – Luftverkehr, beantragten Form zu. Das Ergebnis des Probebetriebes bleibt abzuwarten. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 915212 € Sachverhalt: Unter Bezugnahme auf die Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 21.01.2016, Top 11 Mitteilungen, Buchstabe a), hat am 26.01.2016 eine Arbeitssitzung zur Vorbereitung einer Konstituierungssitzung für einen einzurichtenden Lärmschutzbeirat stattgefunden. Das einvernehmliche Ergebnis sollte am 01.03.2016 in der Konstitutionssitzung als Satzung für die Arbeit des Lärmschutzbeirates beschlossen werden. Mit Schreiben vom 19.02.2016 teilte die „Gemeinschaft der interessierten Bürger“ (Bürgerinitiative – BI) mit, dass sie schlussendlich dem Lärmschutzbeirat nicht beitreten und auch somit nicht an dessen weiteren Beratungen teilnehmen wird. - Seite 1 von 2 - Als Begründung wird dort angeführt: „Entsprechend der zentralen Planungsgrundlage für nachfolgende konkrete Feststellungen, dem Flächennutzungsplan Hürtgenwald, ist die Zulassung eines Betriebes mit Motorflugzeugen rechtswidrig.“ Die für den 01.03.2016 festgelegte Sitzung hat stattgefunden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Anlagen ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Unter Bezugnahme auf die Niederschrift zum Termin am 01.03.2016 wird seitens der Verwaltung die Durchführung eines Probebetriebes für sinnvoll und der Sache dienlich gehalten. Insbesondere wird auf Ziffer 2, 4. Absatz, verwiesen. Die Gemeinde muss einem Probebetrieb zustimmen, bevor dieser ausgeführt werden kann. Sofern der Probebetrieb nicht zustande kommt, ist es dem Verein unbenommen den derzeit ruhenden Antrag auf Erweiterung aufleben zu lassen. Die Entscheidung der Bezirksregierung würde aufgrund der Aktenlage nach dem vorgeschriebene Genehmigungsverfahren erfolgen, ohne dass tatsächliche Ergebnisse zu einem Motorseglerbetrieb vorliegen. Wie die Entscheidung im Verfahren ausfallen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden. Es würde rein nach Aktenlage und aufgrund der erarbeiteten Gutachten und Planunterlagen entschieden. Es erscheint aber sinnvoll, Ergebnisse eines Probebetriebes in den Abwägungsprozess einzubeziehen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -