Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
196 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 13:53
Aktualisiert
07.03.16, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 17.03.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
35/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 1
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1
04.03.2016
Segelflugplatz Bergstein;
Probebetrieb
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis und stimmt einem
Probebetrieb in der durch den Verein bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26 –
Luftverkehr, beantragten Form zu.
Das Ergebnis des Probebetriebes bleibt abzuwarten.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
915212
€
Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf die Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 21.01.2016, Top
11 Mitteilungen, Buchstabe a), hat am 26.01.2016 eine Arbeitssitzung zur Vorbereitung einer
Konstituierungssitzung für einen einzurichtenden Lärmschutzbeirat stattgefunden. Das
einvernehmliche Ergebnis sollte am 01.03.2016 in der Konstitutionssitzung als Satzung für die
Arbeit des Lärmschutzbeirates beschlossen werden.
Mit Schreiben vom 19.02.2016 teilte die „Gemeinschaft der interessierten Bürger“ (Bürgerinitiative
– BI) mit, dass sie schlussendlich dem Lärmschutzbeirat nicht beitreten und auch somit nicht an
dessen weiteren Beratungen teilnehmen wird.
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Als Begründung wird dort angeführt:
„Entsprechend der zentralen Planungsgrundlage für nachfolgende konkrete Feststellungen, dem
Flächennutzungsplan Hürtgenwald, ist die Zulassung eines Betriebes mit Motorflugzeugen
rechtswidrig.“
Die für den 01.03.2016 festgelegte Sitzung hat stattgefunden. Die Niederschrift mit den
entsprechenden Anlagen ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
./.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Unter Bezugnahme auf die Niederschrift zum Termin am 01.03.2016 wird seitens der Verwaltung
die Durchführung eines Probebetriebes für sinnvoll und der Sache dienlich gehalten. Insbesondere
wird auf Ziffer 2, 4. Absatz, verwiesen. Die Gemeinde muss einem Probebetrieb zustimmen, bevor
dieser ausgeführt werden kann.
Sofern der Probebetrieb nicht zustande kommt, ist es dem Verein unbenommen den derzeit
ruhenden Antrag auf Erweiterung aufleben zu lassen. Die Entscheidung der Bezirksregierung
würde aufgrund der Aktenlage nach dem vorgeschriebene Genehmigungsverfahren erfolgen,
ohne dass tatsächliche Ergebnisse zu einem Motorseglerbetrieb vorliegen.
Wie die Entscheidung im Verfahren ausfallen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen
werden. Es würde rein nach Aktenlage und aufgrund der erarbeiteten Gutachten und
Planunterlagen entschieden. Es erscheint aber sinnvoll, Ergebnisse eines Probebetriebes in den
Abwägungsprozess einzubeziehen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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