Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
94 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
27.11.15, 12:04
Aktualisiert
27.11.15, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.11.2015 im Sitzungssaal
1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP
Verlängerung der Kooperations- und
Leistungsvereinbarungen zwischen dem
Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen,
hinsichtlich der Koordination
Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2018
Hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes,
Kreisverband Euskirchen e.V.
V 116/2015
2. Ergänzun
g
Die Verlängerung der Kooperations- und
Leistungsvereinbarungen hinsichtlich der Koordination
Vollzeitpflege wurde durch die V 149/2015 ersetzt und in der
Sitzung am 27.08.2015 beschlossen.
Wie bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
27.05.2015 berichtet, hat der Träger um eine Überprüfung der
aktuellen Personalbemessung zur Durchführung der delegierten
Aufgabe "Koordination der Tagespflege im Kreis Euskirchen“
gebeten.
Der jetzt vorliegende Antrag beziffert den Personalmehrbedarf mit
15 Wochenstunden.
Eine Überprüfung der 2008 vereinbarten Ablaufstandards
bezogen auf die Arbeitsschritte ergibt aktuell einen Mehrbedarf in
Höhe von 10 Wochenstunden.
Der gestiegene Aufwand in der Bearbeitung ergibt sich aus
folgenden Faktoren:
Erhöhung der Fallzahlen auf voraussichtlich 310 im lfd.
Jahr (160 im Jahr 2008, 0,75 VK)
gestiegene Qualitätsanforderung aufgrund gesetzlicher
Vorgaben (Gleichrangigkeit von Kinderbetreuung in
Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen)
Anpassung an gestiegene Qualitätsanforderungen
bezogen auf persönliche Eignung und Raumangebot der
Tagespflegepersonen aufgrund aktueller Rechtsprechung
gestiegene Anforderungen der Unfallkasse.
Insofern hat sich ein grundsätzlicher Wandel in der Bewertung
der Tagespflege vollzogen.
Auch die Anforderungen an die Schulungsmaßnahmen müssen
angepasst werden.
Entgegen der Auffassung des Trägers geht die Fachabteilung
davon aus, dass auch aufgrund des U3-Ausbaus in den
Kindertageseinrichtungen der Bedarf mittelfristig stagniert. Eine
Stundenerhöhung im Umfang von 10 Wochenstunden ist anhand
der vereinbarten Zeitkontingente zu den Arbeitsschritten
nachvollziehbar.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das vorhandene
Stellenkontingent von 1,25 VK auf 1,5 VK (58,75
Wochenstunden) zu erhöhen.
Entsprechend einer vom Kinderschutzbund vorgelegten
Hochrechnung für das Jahr 2016 werden insgesamt Mittel in
Höhe von ca. 105.000 € benötigt, die in der Haushaltsplanung
2016 bereits berücksichtigt sind.
gez. i. V. Poth
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(Landrat)