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Beschlussvorlage (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz NW - DSchG NW); hier: Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, zum weiteren Vorgehen bei der Eintragung von Bodendenkmälern die einen Bezug zum 2. Weltkrieg haben)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
155 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
17.02.16, 12:01
Aktualisiert
17.02.16, 12:01
Beschlussvorlage (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz NW - DSchG NW);
hier: Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, zum weiteren Vorgehen bei der Eintragung von Bodendenkmälern die einen Bezug zum 2. Weltkrieg haben) Beschlussvorlage (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz NW - DSchG NW);
hier: Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, zum weiteren Vorgehen bei der Eintragung von Bodendenkmälern die einen Bezug zum 2. Weltkrieg haben)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Termin: 03.03.2016 öffentlich 16/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: I Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 665-11 16.02.2016 TOP- Nr.: Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz NW - DSchG NW); hier: Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, zum weiteren Vorgehen bei der Eintragung von Bodendenkmälern die einen Bezug zum 2. Weltkrieg haben Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Eintragung des Bodendenkmals DN 204 „Feldstellungen, Unterstand“ in die Bodendenkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald durch den Bürgermeister vornehmen zu lassen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 9010210 € Sachverhalt: Auf die Vorlage Nr. 178/2015 sowie die Niederschrift vom 17.12.2015 zu TOP 10 der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald wird verwiesen. Mit Schreiben vom 23.12.2015 (Anlage 1) wurden der Bezirksregierung Köln als Träger des aktuellen Unterschutzstellungsverfahrens die Bedenken der Gemeinde Hürtgenwald mitgeteilt. Die - Seite 1 von 2 - Bezirksregierung hat daraufhin ein Gespräch bei der Gemeinde Hürtgenwald unter Beteiligung des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, des Landesbetriebes Wald und Holz, Forstamt Hürtgen, und der Gemeinde Hürtgenwald vorgeschlagen. Das Gespräch hat am 16.02.2016 stattgefunden. Auf den als Anlage 2 beigefügten Vermerk wird verwiesen. Herr Wegener wird in der Sitzung die Gesichtspunkte des Denkmalschutzes und die Inhalte seiner Arbeit vortragen und anschließend für Fragen zu Verfügung stehen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Da im Gespräch am 16.02.2016 ein Konsens zwischen den betroffenen Behörden erzielt werden konnte, wie weiter mit den Belangen des Denkmalschutzes insbesondere im Bereich des Waldes umgegangen wird, kann dem Gemeinderat empfohlen werden, der Eintragung in die Bodendenkmalliste im aktuellen Unterschutzstellungsverfahren zuzustimmen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -