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Beschlusstext (Anerkennung des Fördervereins Drei- Eichen- Schule e.V., Weilerswist-Metternich als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
27.11.15, 12:04
Aktualisiert
27.11.15, 12:04
Beschlusstext (Anerkennung des Fördervereins Drei- Eichen- Schule e.V., Weilerswist-Metternich 
als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.11.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Anerkennung des Fördervereins Drei- Eichen- Schule e.V., Weilerswist-Metternich als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein Drei- EichenSchule e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen V 175/2015