Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Kreisausschuss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
333 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
11.12.15, 14:49
Aktualisiert
14.12.15, 14:47

Inhalt der Datei

7 / XVI / 2015 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 02.12.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 18:00 Uhr Der Kreisausschuss besteht aus 16 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Rosenke, Günter, Euskirchen b) die Mitglieder CDU Esser, Johannes, Nettersheim Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel Reidt, Josef, Schleiden Schulz, Günther, Mechernich Stolz, Ute, Kall Weber, Günter, Euskirchen SPD Häger, Norbert, Euskirchen Hettmer, Heinrich, Zülpich vertritt Herrn Andreas Schulte Ramers, Markus, Blankenheim Waasem, Thilo, Bad Münstereifel FDP Reiff, Hans, Kall Bündnis 90/DIE GRÜNEN Grutke, Jörg, Zülpich UWV Troschke, Franz, Mechernich DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel BüFo Dürer, Joachim, Weilerswist c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates Herr Adams, GBL I -2Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20 Herr Blindert, GBL IV Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80 Herr Bierdel, AbtL 51 Herr Klein, GB I / 13 als Protokollführer d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: SPD Schulte, Andreas, Weilerswist Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Vor Eintritt in die Tagesordnung vereidigt der Vorsitzende das stellvertretende Mitglied Herrn Heinrich Hettmer (SPD). A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreisausschusses mit Einladung vom 18.11.2015 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreisausschuss somit beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Kreisausschuss stellt die Tagesordnung ohne Änderungen in der vorliegenden Fassung fest. Abstimmungsergebnis: TOP 3 Einstimmig Beratung über die Gültigkeit der Wahl des Landrates am V 164/2015 13.09.2015 sowie der Stichwahl des Landrates am 27.09.2015 und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag Wahlprüfungsausschuss 11.11.2015 Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter, Herrn Ramers (SPD) ab. Dieser lässt sodann über die Vorlage abstimmen und der Kreisausschuss fasst folgenden Beschlussvorschlag an den Kreistag: Z1 -31. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. 2. Die Wahl des Landrates vom 13.09.2015 sowie die Stichwahl des Landrates vom 27.09.2015 werden gemäß § 46 b in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Buchst. d) für gültig erklärt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Anschließend gibt Herr Ramers die Sitzungsleitung wieder an den Vorsitzenden zurück. TOP 4 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016 Info 122/2015 Der Kreisausschuss nimmt die Info 122/2015 zur Kenntnis. TOP 5 Beteiligungsbericht 2014 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Info 109/2015 16.11.2015 Z1 Der Kreisausschuss nimmt die Info 109/2015 zur Kenntnis. TOP 6 Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) - Erhebung einer Verbandsumlage von den Zweckverbandsmitgliedern V 168/2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Z1 16.11.2015 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) kündigt an, dass man einen Antrag generieren werde, der sinngemäß einen regelmäßigen Bericht zur Folge haben werde, damit man an den Entwicklungen partizipieren könne. BüFo-Fraktionsvorsitzender Dürer merkt bezüglich der Tagesordnungspunkte 5 und 6 an, dass man tatsächlich ernsthaft eine Zusammenlegung von BZE und TAE prüfen möge, um so auch Kosten zu sparen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) verweist in der Vorlage auf die Begründung zur aktuellen Situation und finanziellen Lage und ist der Auffassung, dass die Schuld nicht in anderen Bereichen zu suchen sei, sondern viele Probleme durchaus hausgemacht seien. Daher habe es ja auch Änderungen in der Führungsstruktur gegeben. -4Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) hält fest, dass es nicht um Schuldzuschreibung, sondern um Ursachenforschung gehe und diese insofern dort richtig beschrieben sei. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt der Umlageerhebung des Zweckverbandes Berufsbildungszentrum (BZE) bis zu einem Gesamtbetrag von 100 T€ p.a. (Anteil des Kreises Euskirchen: max. 67 T€ p.a.) zu. Die Leistung einer höheren Verbandsumlage bedarf einer erneuten Beratung und Beschlussfassung. Abstimmungsergebnis: TOP 7 Einstimmig Nordeifel Tourismus GmbH - Wirtschafts- und Finanzplan 2016 ff. V 171/2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Z1 16.11.2015 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt bezüglich der Z1 an, ob der künftig pro Kommune zu deckelnde Betrag und die Summe im Hinblick auf die Bezahlung der Mitarbeiter schon beziffert werden können. Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80, erläutert, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sei, man aber für die Gesellschafterversammlung im März eine entsprechende Vorlage vorbereiten werde, in der verschiedene Varianten aufgezeigt werden sollen. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die über die Deckelungsbeträge der kommunalen Gesellschafter der Nordeifel Tourismus GmbH (20.000 €) hinaus gehenden Beträge der Wirtschafts- und Finanzplanung 2016 ff. durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen im Rahmen seines Deckelungsbetrages (260.000 €) abzudecken. Abstimmungsergebnis: TOP 8 Einstimmig IRR GmbH - Beteiligung des Kreises Euskirchen am Projekt "Ressourceneffiziente Stadt- und Industrieregion" Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt, diesen Tagesordnungspunkt in den Kreistag zu vertagen, da man noch Beratungsbedarf habe. Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 177/2015 -5TOP 9 Konversion Vogelsang hier: Finanzierung Forum Vogelsang Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. D 16/2015 09.11.2015 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass man zwar zähneknirschend zustimmen werde aber er ausdrücklich darauf hinweise, dass man zeitnah und umfassend über jegliche Veränderungen informiert werde. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) führt aus, dass man die finanziellen Probleme aufgrund der unprofessionellen Darstellung vorhergesagt habe und auch die detaillierte Einbindung der Fachgremien nicht funktioniert habe. Er verweist auf entsprechende Fachleute und Sachverstand innerhalb der Kreisverwaltung, die bereits den Kreishausanbau und diverse Sanierungen gemeistert hätten. Er persönlich kritisiere zudem das Management vor Ort und werde durch die nun erfolgte professionelle Steuerung hierin bestätigt. Der anstehende Beschluss für eine Bevorratung auf 10 Mio. € reiche aus Sicht seiner Fraktion ebenfalls noch nicht aus und daher werde man der Vorlage nicht zustimmen. Man hoffe nur, dass es keine Beschädigung am Ansehen Vogelsangs und dem entsprechenden Bildungsauftrag geben werde. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erläutert, dass man bislang die Vorlagen zur Finanzierung nicht mitgetragen habe, weil man der Ansicht sei, dass die Gesellschafter und nicht die Gesellschaft in der Finanzierungspflicht stünden. Der Zweck der Gesellschaft werde durch diese zusätzlichen finanziellen Belastungen nicht nur erschwert, sondern teilweise gefährdet. Er könne sich zudem nicht vorstellen, dass das Projekt seinerzeit so einmütig beschlossen worden wäre, wenn man über einen Kostenrahmen von 45 Mio. € gesprochen hätte. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass zwischen den Zahlen vom Frühjahr und den aktuellen Zahlen einige Insolvenzen zwischen lägen, die so nicht absehbar waren. Insofern sei dieser Mehrpreis abzudecken und dies müssten alle Gesellschafter gemeinsam leisten und nicht der Kreis Euskirchen alleine. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) attestiert, dass es eben nicht wie beim Anbau um einen Neubau gehe, sondern um Altbestand und dass bei sämtlichen Überprüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt, den Landschaftsverband oder die Bezirksregierung keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden seien. Allenfalls hätte die jetzt eingesetzte technische Assistenz früher eingesetzt werden müssen. Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) erläutert, dass die einzige Alternative zu dieser - für alle unliebsamen Entscheidung lediglich sein könne, dass man den jetzigen Zustand als Bauruine nach und nach verfallen lasse und sämtliche Ansprüche und Erwartungen damit über Bord werfe. Es sei jedoch viel Z1 -6zielführender die Baumaßnahmen zum Ende zu bringen, um dann das eigentliche Projekt starten zu lassen und den Mehrwert und die Erwartungen generieren zu können. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) erwidert, dass nicht der Neubau im Vordergrund stehe, sondern die Fachleute, die sich mit problematischen Situationen auskennen. Und hier habe eben die notwendige Reaktion nicht bzw. zu spät stattgefunden. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag nimmt die beabsichtigte Darlehensaufnahme durch die Vogelsang IP gGmbH zur Finanzierung der 5 Mio. € übersteigenden Mehrkosten bis zu weiteren 5 Mio. € zur Kenntnis. 2. Der Kreistag erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, im Rahmen dieser Darlehensaufnahme ein Gesellschafterdarlehen bereitzustellen, sofern ein anteiliger Betrag vom Landschaftsverband Rheinland verbürgt wird. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel in den Haushalt 2016 aufzunehmen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 einen konkretisierenden Darlehensvergabebeschluss vorzubereiten. 5. Für den Fall, dass die Darlehensaufnahme nicht beim Kreis Euskirchen erfolgt, beschließt der Kreistag die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Vogelsang IP gGmbH zur Besicherung der zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahmen bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Mio. €. Der Höchstbetrag für die dann zu übernehmende Ausfallbürgschaft beträgt 1.818.182 €. Für die ggf. erforderliche Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 9.092 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde. Abstimmungsergebnis: TOP 10 Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen) DemografieInitiative Kreis Euskirchen - Zwischenbericht zu den Projekten und Vorschlag zur Mittelübertragung V 172/2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Z1 16.11.2015 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt, ob die Verschiebung der 80.000 € aufgrund des Haushaltsbeschlusses im April 2016 und noch späteren Rechtskraft erneut nicht ziehen kann bzw. -7diese dann nicht verausgabt werden dürfen. Der Vorsitzende erläutert, dass diese 80.000€ genehmigt sind und in 2016 verausgabt werden dürfen. BüFo-Fraktionsvorsitzender Dürer sieht keinen Sinn in der Übertragung da sicherlich im Haushalt 2016 wieder 80.000€ eingestellt würden. Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) hält die Übertragung und Vorgehensweise der Verwaltung für sinnvoll, da das Thema Demografie weiter aktuell bleibe und möglicherweise das Geld für neue bzw. größere Projekte benötigt werde. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: a.) Der Kreistag nimmt den Zwischenbericht zu den Demografieprojekten und den Mitteleinsatz im Jahr 2015 zur Kenntnis. b.) Der Kreistag beschließt die Mittelübertragung in Höhe von 80.000 €, die aufgrund der Bestimmungen zum vorläufigen Haushalt in 2015 nicht abgerufen werden konnten. Abstimmungsergebnis: TOP 11 Mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme (BüFo) und 1 Enthaltung (UWV) Zusätzliche Zeitverträge für Inobhutnahmen und Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) spricht allen Beteiligten ein Kompliment für die schnelle Reaktion aus. Es stelle sich aber auch die Frage wie die Ausstattung künftig aussehe und ob diese angemessen sei. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke zitiert den letzten Absatz der Begründung und schlussfolgert, dass dann ggf. im kommenden Haushalt schon vorsorglich Einstellungen vorgenommen werden müssten. AV Poth erläutert, dass man möglicherweise den Haushalts- und Stellenplanentwurf in diesem Bereich nochmals korrigieren müsse, dies sei jedoch von den Entwicklungen abhängig, auf die man dann entsprechend reagieren müsse. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) teilt mit, dass die Zahl von 70 UAM zwischenzeitlich überholt sei und man bis zum Jahresende eher von einer dreistelligen Zahl ausgehe. Das Thema werde daher weiter aktuell bleiben und es werde auch weiteren Bedarf gebe, der allerdings jetzt noch nicht abzusehen sei. Das Vorgehen sei daher konsequent und richtig und es dürfe keinesfalls zur Produktion neuer Jugendhilfefälle kommen. Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) lobt ebenfalls den Ansatz des Jugendamtes, der so in der Umgebung nicht vorzufinden sei. Die Einbindung der Bürgerschaft in Form von Gastfamilien sei V 178/2015 -8nicht nur kostenschonend, sondern vor allem integrativ. Ergänzend bittet er um Auskunft wer die Kosten für die Gastfamilien trage. Herr Bierdel, Abteilungsleiter 51, teilt mit, dass es sich hierbei um sog. Sachkosten handele, die vom Land finanziert würden. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) hält unter Berücksichtigung der gesamten Problematik die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Haushalt für richtig. Insofern sei ein vorbeugendes Handeln angezeigt. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) stellt die Qualität der Arbeitsgruppe und des Jugendamtes heraus und spricht ebenfalls ein großes Kompliment aus. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) hält den Ansatz über die Gastfamilien auch für sehr gut. Und gerade im ländlichen Raum habe man die Möglichkeit, dem demografischen Wandel über eine gut funktionierende Integration zu begegnen, wenn sich dies entsprechend herumspreche und alle Beteiligten gut zusammen arbeiten. Der Kreisausschuss beschließt die zusätzliche Einrichtung von 2,62 Zeitverträgen (zwei Vollzeitverträge sowie ein 24Wochenstunden-Vertrag) in der Abteilung 51 für Inobhutnahmen und Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen. Die Besetzung soll schnellstmöglich erfolgen. Abstimmungsergebnis: TOP 12 Einstimmig Umbesetzung Beirat JVA Euskirchen hier: Antrag der UWV Fraktion A 90/2015 Der Kreisausschuss stimmt dem Antrag 90/2015 zu empfiehlt dem Kreistag folgende Umbesetzung im Beirat der Justizvollzugsanstalt (JVA) Euskirchen: bisheriges ordentliches Mitglied: Herr Andreas Bühl neues ordentliches Mitglied: Frau Hildegunde Schumacher Abstimmungsergebnis: TOP 13 Einstimmig Schülerfahrkosten und Kosten der Mittagsverpflegung Anpassung an neue Regelungen in SGB II und XII, AsylblG (Leistungen für Bildung und Teilhabe) V 165/2015 Ausschuss für Bildung und Inklusion Z1 10.11.2015 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) merkt an, dass möglichst alle bisherigen Fälle berücksichtigt werden und mit diesem Verfahren keine neuen Härtefälle erzeugt werden. -9Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: 1. Die bisherige Befreiung vom Eigenanteil für das Schülerticket von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II gemäß Kreistagsbeschluss vom 13.09.2006 V 239/2006 wird vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage (Übernahme erforderlicher Schülerbeförderungskosten aus den Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 4 SGB II) aufgehoben. 2. Die bisherige Befreiungsregelung bezüglich des Kostenbeitrags zur Mittagsverpflegung an den kreiseigenen Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gemäß den Kreistagsbeschlüssen vom 15.02.1977 und 23.02.1994 wird vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage (Übernahme der Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung aus den Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 6 SGB II, § 34 Abs. 6 SGB XII und § 3 Abs. 3 AsylbLG, 6b Abs. 1 BKGG) aufgehoben. Abstimmungsergebnis: TOP 14 Mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme (DIE LINKE) Aktualisierter Sozialbericht Kreis Euskirchen Ausschuss für Bildung und Inklusion Verwaltungsergänzung Info 103/2015 10.11.2015 16.11.2015 Z1 Z2 Der Kreisausschuss nimmt die Info 103/2015 zur Kenntnis. TOP 15 "Vielfalt leben im Kreis Euskirchen" – Bericht zum Integrationskonzept Kreis Euskirchen vom 19.12.2012 – Abstimmung Schwerpunktziele KI 2016-2017 V 163/2015 Ausschuss für Bildung und Inklusion Verwaltungsergänzung Z1 Z2 10.11.2015 16.11.2015 BüFo-Fraktionsvorsitzender Dürer weist darauf hin, dass es auf Seite 3 der Vorlage sicher heißen muss "Die Kampagne Integration junger Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt…", da es ansonsten etwas missverständlich sein könnte. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die in Ziffer 10 des Integrationsberichtes formulierten Schwerpunktziele 1. Bildung und 2. Arbeit und Ausbildung - 10 des Kommunalen Integrationszentrums für die Jahre 2016-2017. Abstimmungsergebnis: TOP 16 Einstimmig Einrichtung von fünf Stellen im Bereich Freiwilliges soziales Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst zur Unterstützung der Arbeit in der Flüchtlingshilfe ab Mitte 2016 hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) erläutert, dass es hier um eine zusätzliche Unterstützung gehe, die allerdings keine Verwaltungsmitarbeiter ersetzen könne, jedoch jungen Leuten die Möglichkeit biete, sich zu engagieren. Der Antrag sei bewusst offen gehalten, um ggf. auch Einfacharbeitsplätze oder ehemalige Asylbewerber mit einbeziehen zu können. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) unterstützt den Antrag, weist jedoch darauf hin, dass man im Bereich von Freiwilligendiensten von Plätzen und nicht von Stellen spreche, um die Distanz zum Stellenplan zu wahren, so dass Punkt 3 der Begründung etwas kontraproduktiv sein dürfte, da es nicht um Mittel für Stellen gehe, sondern um zusätzliche Aufgaben. Zudem käme der Antrag recht spät, da der Kampf um die zu vergebenden Plätze im Bundesfreiwilligendienst bereits seit einigen Wochen laufe, u. a. weil auch der Einsatz von Flüchtlingen möglich sein werde. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) möchte wissen wie die Betreuung in den Arbeitsverhältnissen aussehe, ob es sich mit Blick auf ehemalige Asylbewerber um reguläre Arbeitsverhältnisse handele, was in Bezug auf Vogelsang angedacht ist und ob mit Punkt 3 der Begründung eine Kompensation im Stellenplan gemeint sei. Kreisausschussmitglied Stolz (CDU) führt aus, dass der Bereich der freiwilligen Arbeit nicht ganz einfach sei und auch immer ein entsprechender Träger dahinterstehen müsse, der die Bereitstellung und Betreuung übernehme. Es gehe nicht lediglich um Arbeit, sondern auch um Persönlichkeitsformung und -förderung. Daher stelle der Antrag auch zunächst einen Prüfauftrag dar, um den sinnvollen Einsatz dieser Personen herauszuarbeiten. Auch die ehemaligen Asylbewerber sollten als Zielgruppe nicht ausgeschlossen werden, sondern im Rahmen der Integration die Möglichkeit erhalten an unserem gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) ergänzt, dass die Personen nicht zwingend in Vogelsang eingesetzt werden müssten, sondern eben dort, wo sie gebraucht werden. Er gehe zudem davon aus, dass ein Mehrbedarf in der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert werde und die hier diskutierten Plätze insofern keine Kompensation darstellen. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: A 89/2015 - 11 1. Die Kreisverwaltung prüft die Möglichkeit der Einrichtung von fünf zusätzlichen Stellen im Bereich freiwilliges soziales Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst zur Unterstützung der Ehrenamtlichen Helfer in der Flüchtlingshilfe. 2. Die Verwaltung prüft den Einsatz von FsJlern bzw. BfDlern zum Beispiel im KoBiz, sowie die Möglichkeit diese Stellen mit Asylbewerbern, deren Antrag genehmigt ist und die schon seit mehreren Jahren in Deutschland leben, zu besetzen. 3. Gleichzeitig bitten die Antragsteller um Prüfung, ob diese etwaigen Bedarfe auch über die Einrichtung weiterer Einfacharbeitsplätze gedeckt werden können. 4. Weiterhin bitten die Antragsteller, in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 15.03.16 um eine erste Berichterstattung der Kreisverwaltung. Abstimmungsergebnis: TOP 17 Einstimmig Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2018 V 116/2015 Jugendhilfeausschuss Verwaltungsergänzung Verwaltungsergänzung Jugendhilfeausschuss Z1 Z2 Z3 Z4 28.05.2015 03.11.2015 04.11.2015 12.11.2015 Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) nimmt an Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teil. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Tagespflege mit einem Stellenumfang von 1,5 VK vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 12 TOP 18 Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz hier: Ersatzwahl Ausschuss für Soziales und Gesundheit V 152/2015 19.11.2015 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK): für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein: Dr. Dr. Michael Lambertin, Bonner Straße 8-10, 53909 Zülpich, -als ordentliches Mitgliedund Dr. Gregor Jahnke, Friedrich-Wilhelm-Straße 5, 53894 Mechernich, -als Stellvertretersowie für die Zahnärztekammer Nordrhein Ludger Müller, Kölner Straße 41b, 53902 Bad Münstereifel, - als StellvertreterAbstimmungsergebnis: TOP 19 Einstimmig Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplanes NRW hier: Meldung des Kreises Euskirchen bzw. der kreisangehörigen Kommunen Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr V 160/2015 18.11.2015 Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) verweist auf seine bereits im Planungsausschuss zu Protokoll gegebenen Bedenken in Sachen Reaktivierung der Bördebahn und bittet dies hier ebenfalls zu protokollieren (s. Anlage). Dies gelte auch für den nächsten Tagesordnungspunkt. BüFo-Fraktionsvorsitzender Dürer schließt sich dieser Meinung an. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die in der Begründung aufgeführten Maßnahmenvorschläge an die Bezirksregierung Köln zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan NRW zu melden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltung (BüFo) Z1 - 13 TOP 20 Nahverkehrsplan (NVP) SPNV 2016 des NVR hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr V 161/2015 18.11.2015 Z1 Unter Berücksichtigung der Protokollnotiz seitens der FDPFraktion (s. Anlage) empfiehlt der Kreisausschuss folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die in der Begründung dargestellte Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplanes (NVP) SPNV 2016 des NVR. Abstimmungsergebnis: TOP 21 Einstimmig Vorkaufsrecht des Kreises Aufhebung des Kreistagsbeschlusses V398/2008 vom 03.04.2008 V 157/2015 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 18.11.2015 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Beschluss vom 03.04.2008 zu V398/2008 über die Einschränkung des Vorkaufsrechts des Kreises gemäß § 36a LG NRW wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: TOP 22 Einstimmig Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf vom September 2015 V 169/2015 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 30.11.2015 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) führt aus, dass die in der Einleitung getroffenen Aussagen bezüglich der Entwicklung des ländlichen Raumes durchaus richtig seien. Zur Reaktivierung des SPNV rege man an, die Oleftalbahn zu benennen und in Sachen Windenergieanlagen Vorrangzonen sei der im LEP beschriebene Weg der richtige. Was die unzerschnittenen Flächen > 50 km² angehe, so dürfe dies aus umwelttechnischer Sicht für keine Maßnahme ein Hemmnis darstellen, nicht nur für die A1. Das Planungsprojekt A1 habe zudem keine Reife für den LEP und sei daher auch nicht aufzunehmen. In Sachen Überschwemmungsgebiete Platißbachtalsperre Hellenthal vertrete man die Ansicht, dass genau diese Dinge in einem LEP aufgeführt sein müssen. Bezogen auf diese Punkte werde man insofern der Stellungnahme nicht zustimmen. - 14 Der Vorsitzende stellt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf 2015 des LEP und den Änderungen der Z1, mit Ausnahme des Kapitels 6.4-2 Ziel Inanspruchnahme von Standorten für landesbedeutsame flächenintensiver Großvorhaben, zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Der Vorsitzende Der Schriftführer gez. Rosenke gez. Poth (Rosenke) Landrat (Poth) Allgemeiner Vertreter des Landrates Euskirchen, 04.12.2015 gez. Klein (Klein) Protokollierender Beamter