Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
333 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
11.12.15, 14:49
Aktualisiert
14.12.15, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
7 / XVI / 2015
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 02.12.2015 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
18:00 Uhr
Der Kreisausschuss besteht aus 16 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Rosenke, Günter, Euskirchen
b) die Mitglieder
CDU
Esser, Johannes, Nettersheim
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel
Reidt, Josef, Schleiden
Schulz, Günther, Mechernich
Stolz, Ute, Kall
Weber, Günter, Euskirchen
SPD
Häger, Norbert, Euskirchen
Hettmer, Heinrich, Zülpich vertritt Herrn Andreas Schulte
Ramers, Markus, Blankenheim
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
FDP
Reiff, Hans, Kall
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grutke, Jörg, Zülpich
UWV
Troschke, Franz, Mechernich
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
BüFo
Dürer, Joachim, Weilerswist
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates
Herr Adams, GBL I
-2Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20
Herr Blindert, GBL IV
Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80
Herr Bierdel, AbtL 51
Herr Klein, GB I / 13 als Protokollführer
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und
Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
SPD
Schulte, Andreas, Weilerswist
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Vor Eintritt in die Tagesordnung vereidigt der Vorsitzende das stellvertretende Mitglied Herrn
Heinrich Hettmer (SPD).
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des
Kreisausschusses mit Einladung vom 18.11.2015 form- und
fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreisausschuss somit
beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Kreisausschuss stellt die Tagesordnung ohne Änderungen in
der vorliegenden Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
TOP 3
Einstimmig
Beratung über die Gültigkeit der Wahl des Landrates am
V 164/2015
13.09.2015 sowie der Stichwahl des Landrates am 27.09.2015
und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den
Kreistag
Wahlprüfungsausschuss
11.11.2015
Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter,
Herrn Ramers (SPD) ab.
Dieser lässt sodann über die Vorlage abstimmen und der
Kreisausschuss fasst folgenden Beschlussvorschlag an den
Kreistag:
Z1
-31.
Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a)
bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
2.
Die Wahl des Landrates vom 13.09.2015 sowie die
Stichwahl des Landrates vom 27.09.2015 werden gemäß §
46 b in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Buchst. d) für gültig
erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anschließend gibt Herr Ramers die Sitzungsleitung wieder an
den Vorsitzenden zurück.
TOP 4
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur
Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016
Info
122/2015
Der Kreisausschuss nimmt die Info 122/2015 zur Kenntnis.
TOP 5
Beteiligungsbericht 2014
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Info
109/2015
16.11.2015
Z1
Der Kreisausschuss nimmt die Info 109/2015 zur Kenntnis.
TOP 6
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) - Erhebung einer
Verbandsumlage von den Zweckverbandsmitgliedern
V 168/2015
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Z1
16.11.2015
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
kündigt an, dass man einen Antrag generieren werde, der
sinngemäß einen regelmäßigen Bericht zur Folge haben werde,
damit man an den Entwicklungen partizipieren könne.
BüFo-Fraktionsvorsitzender Dürer merkt bezüglich der
Tagesordnungspunkte 5 und 6 an, dass man tatsächlich ernsthaft
eine Zusammenlegung von BZE und TAE prüfen möge, um so
auch Kosten zu sparen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) verweist in der Vorlage
auf die Begründung zur aktuellen Situation und finanziellen Lage
und ist der Auffassung, dass die Schuld nicht in anderen
Bereichen zu suchen sei, sondern viele Probleme durchaus
hausgemacht seien. Daher habe es ja auch Änderungen in der
Führungsstruktur gegeben.
-4Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) hält fest, dass es
nicht um Schuldzuschreibung, sondern um Ursachenforschung
gehe und diese insofern dort richtig beschrieben sei.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt der Umlageerhebung des Zweckverbandes
Berufsbildungszentrum (BZE) bis zu einem Gesamtbetrag von
100 T€ p.a. (Anteil des Kreises Euskirchen: max. 67 T€ p.a.) zu.
Die Leistung einer höheren Verbandsumlage bedarf einer
erneuten Beratung und Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
Einstimmig
Nordeifel Tourismus GmbH - Wirtschafts- und Finanzplan
2016 ff.
V 171/2015
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Z1
16.11.2015
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt bezüglich der Z1 an,
ob der künftig pro Kommune zu deckelnde Betrag und die
Summe im Hinblick auf die Bezahlung der Mitarbeiter schon
beziffert werden können.
Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80, erläutert, dass dies zum
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sei, man aber für die
Gesellschafterversammlung im März eine entsprechende Vorlage
vorbereiten werde, in der verschiedene Varianten aufgezeigt
werden sollen.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die über die Deckelungsbeträge der
kommunalen Gesellschafter der Nordeifel Tourismus GmbH
(20.000 €) hinaus gehenden Beträge der Wirtschafts- und
Finanzplanung 2016 ff. durch den Gesellschafter Kreis
Euskirchen im Rahmen seines Deckelungsbetrages (260.000 €)
abzudecken.
Abstimmungsergebnis:
TOP 8
Einstimmig
IRR GmbH - Beteiligung des Kreises Euskirchen am Projekt
"Ressourceneffiziente Stadt- und Industrieregion"
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt, diesen
Tagesordnungspunkt in den Kreistag zu vertagen, da man noch
Beratungsbedarf habe.
Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 177/2015
-5TOP 9
Konversion Vogelsang
hier: Finanzierung Forum Vogelsang
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
D 16/2015
09.11.2015
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass man zwar
zähneknirschend zustimmen werde aber er ausdrücklich darauf
hinweise, dass man zeitnah und umfassend über jegliche
Veränderungen informiert werde.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) führt
aus, dass man die finanziellen Probleme aufgrund der
unprofessionellen Darstellung vorhergesagt habe und auch die
detaillierte Einbindung der Fachgremien nicht funktioniert habe.
Er verweist auf entsprechende Fachleute und Sachverstand
innerhalb der Kreisverwaltung, die bereits den Kreishausanbau
und diverse Sanierungen gemeistert hätten. Er persönlich
kritisiere zudem das Management vor Ort und werde durch die
nun erfolgte professionelle Steuerung hierin bestätigt. Der
anstehende Beschluss für eine Bevorratung auf 10 Mio. € reiche
aus Sicht seiner Fraktion ebenfalls noch nicht aus und daher
werde man der Vorlage nicht zustimmen. Man hoffe nur, dass es
keine Beschädigung am Ansehen Vogelsangs und dem
entsprechenden Bildungsauftrag geben werde.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erläutert, dass man
bislang die Vorlagen zur Finanzierung nicht mitgetragen habe,
weil man der Ansicht sei, dass die Gesellschafter und nicht die
Gesellschaft in der Finanzierungspflicht stünden. Der Zweck der
Gesellschaft werde durch diese zusätzlichen finanziellen
Belastungen nicht nur erschwert, sondern teilweise gefährdet. Er
könne sich zudem nicht vorstellen, dass das Projekt seinerzeit so
einmütig beschlossen worden wäre, wenn man über einen
Kostenrahmen von 45 Mio. € gesprochen hätte.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass zwischen den
Zahlen vom Frühjahr und den aktuellen Zahlen einige
Insolvenzen zwischen lägen, die so nicht absehbar waren.
Insofern sei dieser Mehrpreis abzudecken und dies müssten alle
Gesellschafter gemeinsam leisten und nicht der Kreis Euskirchen
alleine.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) attestiert, dass es eben nicht
wie beim Anbau um einen Neubau gehe, sondern um Altbestand
und dass bei sämtlichen Überprüfungen durch das
Rechnungsprüfungsamt, den Landschaftsverband oder die
Bezirksregierung keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden
seien. Allenfalls hätte die jetzt eingesetzte technische Assistenz
früher eingesetzt werden müssen.
Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) erläutert, dass die einzige
Alternative zu dieser - für alle unliebsamen Entscheidung lediglich sein könne, dass man den jetzigen Zustand als Bauruine
nach und nach verfallen lasse und sämtliche Ansprüche und
Erwartungen damit über Bord werfe. Es sei jedoch viel
Z1
-6zielführender die Baumaßnahmen zum Ende zu bringen, um
dann das eigentliche Projekt starten zu lassen und den Mehrwert
und die Erwartungen generieren zu können.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
erwidert, dass nicht der Neubau im Vordergrund stehe, sondern
die Fachleute, die sich mit problematischen Situationen
auskennen. Und hier habe eben die notwendige Reaktion nicht
bzw. zu spät stattgefunden.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1.
Der Kreistag nimmt die beabsichtigte Darlehensaufnahme
durch die Vogelsang IP gGmbH zur Finanzierung der 5
Mio. € übersteigenden Mehrkosten bis zu weiteren 5 Mio.
€ zur Kenntnis.
2.
Der Kreistag erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, im
Rahmen dieser Darlehensaufnahme ein
Gesellschafterdarlehen bereitzustellen, sofern ein
anteiliger Betrag vom Landschaftsverband Rheinland
verbürgt wird.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel in
den Haushalt 2016 aufzunehmen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 einen
konkretisierenden Darlehensvergabebeschluss
vorzubereiten.
5.
Für den Fall, dass die Darlehensaufnahme nicht beim
Kreis Euskirchen erfolgt, beschließt der Kreistag die
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der
Vogelsang IP gGmbH zur Besicherung der zur
Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden
Kreditaufnahmen bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Mio.
€. Der Höchstbetrag für die dann zu übernehmende
Ausfallbürgschaft beträgt 1.818.182 €. Für die ggf.
erforderliche Gewährung der Bürgschaft wird ein
einmaliges Entgelt in Höhe von 9.092 € erhoben, zahlbar
binnen eines Monats nach Unterzeichnung der
Bürgschaftsurkunde.
Abstimmungsergebnis:
TOP 10
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE
und Bündnis 90/Die Grünen)
DemografieInitiative Kreis Euskirchen - Zwischenbericht zu
den Projekten und Vorschlag zur Mittelübertragung
V 172/2015
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Z1
16.11.2015
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt, ob die Verschiebung
der 80.000 € aufgrund des Haushaltsbeschlusses im April 2016
und noch späteren Rechtskraft erneut nicht ziehen kann bzw.
-7diese dann nicht verausgabt werden dürfen.
Der Vorsitzende erläutert, dass diese 80.000€ genehmigt sind
und in 2016 verausgabt werden dürfen.
BüFo-Fraktionsvorsitzender Dürer sieht keinen Sinn in der
Übertragung da sicherlich im Haushalt 2016 wieder 80.000€
eingestellt würden.
Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) hält die Übertragung und
Vorgehensweise der Verwaltung für sinnvoll, da das Thema
Demografie weiter aktuell bleibe und möglicherweise das Geld für
neue bzw. größere Projekte benötigt werde.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
a.) Der Kreistag nimmt den Zwischenbericht zu den
Demografieprojekten und den Mitteleinsatz im Jahr 2015 zur
Kenntnis.
b.) Der Kreistag beschließt die Mittelübertragung in Höhe von
80.000 €, die aufgrund der Bestimmungen zum vorläufigen
Haushalt in 2015 nicht abgerufen werden konnten.
Abstimmungsergebnis:
TOP 11
Mit Mehrheit dafür,
bei 1 Gegenstimme (BüFo) und
1 Enthaltung (UWV)
Zusätzliche Zeitverträge für Inobhutnahmen und Betreuung
von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) spricht
allen Beteiligten ein Kompliment für die schnelle Reaktion aus. Es
stelle sich aber auch die Frage wie die Ausstattung künftig
aussehe und ob diese angemessen sei.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke zitiert den letzten Absatz
der Begründung und schlussfolgert, dass dann ggf. im
kommenden Haushalt schon vorsorglich Einstellungen
vorgenommen werden müssten.
AV Poth erläutert, dass man möglicherweise den Haushalts- und
Stellenplanentwurf in diesem Bereich nochmals korrigieren
müsse, dies sei jedoch von den Entwicklungen abhängig, auf die
man dann entsprechend reagieren müsse.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) teilt mit, dass die Zahl
von 70 UAM zwischenzeitlich überholt sei und man bis zum
Jahresende eher von einer dreistelligen Zahl ausgehe. Das
Thema werde daher weiter aktuell bleiben und es werde auch
weiteren Bedarf gebe, der allerdings jetzt noch nicht abzusehen
sei. Das Vorgehen sei daher konsequent und richtig und es dürfe
keinesfalls zur Produktion neuer Jugendhilfefälle kommen.
Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) lobt ebenfalls den Ansatz
des Jugendamtes, der so in der Umgebung nicht vorzufinden sei.
Die Einbindung der Bürgerschaft in Form von Gastfamilien sei
V 178/2015
-8nicht nur kostenschonend, sondern vor allem integrativ.
Ergänzend bittet er um Auskunft wer die Kosten für die
Gastfamilien trage.
Herr Bierdel, Abteilungsleiter 51, teilt mit, dass es sich hierbei um
sog. Sachkosten handele, die vom Land finanziert würden.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) hält unter Berücksichtigung der
gesamten Problematik die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im
Haushalt für richtig. Insofern sei ein vorbeugendes Handeln
angezeigt.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) stellt
die Qualität der Arbeitsgruppe und des Jugendamtes heraus und
spricht ebenfalls ein großes Kompliment aus.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) hält den Ansatz über die
Gastfamilien auch für sehr gut. Und gerade im ländlichen Raum
habe man die Möglichkeit, dem demografischen Wandel über
eine gut funktionierende Integration zu begegnen, wenn sich dies
entsprechend herumspreche und alle Beteiligten gut zusammen
arbeiten.
Der Kreisausschuss beschließt die zusätzliche Einrichtung von
2,62 Zeitverträgen (zwei Vollzeitverträge sowie ein 24Wochenstunden-Vertrag) in der Abteilung 51 für Inobhutnahmen
und Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen.
Die Besetzung soll schnellstmöglich erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 12
Einstimmig
Umbesetzung Beirat JVA Euskirchen
hier: Antrag der UWV Fraktion
A 90/2015
Der Kreisausschuss stimmt dem Antrag 90/2015 zu empfiehlt
dem Kreistag folgende Umbesetzung im Beirat der
Justizvollzugsanstalt (JVA) Euskirchen:
bisheriges ordentliches Mitglied: Herr Andreas Bühl
neues ordentliches Mitglied: Frau Hildegunde Schumacher
Abstimmungsergebnis:
TOP 13
Einstimmig
Schülerfahrkosten und Kosten der Mittagsverpflegung Anpassung an neue Regelungen in SGB II und XII, AsylblG
(Leistungen für Bildung und Teilhabe)
V 165/2015
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Z1
10.11.2015
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) merkt
an, dass möglichst alle bisherigen Fälle berücksichtigt werden
und mit diesem Verfahren keine neuen Härtefälle erzeugt
werden.
-9Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
1. Die bisherige Befreiung vom Eigenanteil für das Schülerticket
von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II gemäß
Kreistagsbeschluss vom 13.09.2006 V 239/2006 wird vor dem
Hintergrund der geänderten Rechtslage (Übernahme
erforderlicher Schülerbeförderungskosten aus den Leistungen für
Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 4 SGB II) aufgehoben.
2. Die bisherige Befreiungsregelung bezüglich des
Kostenbeitrags zur Mittagsverpflegung an den kreiseigenen
Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
gemäß den Kreistagsbeschlüssen vom 15.02.1977 und
23.02.1994 wird vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage
(Übernahme der Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung aus
den Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 6
SGB II, § 34 Abs. 6 SGB XII und § 3 Abs. 3 AsylbLG, 6b Abs. 1
BKGG) aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
TOP 14
Mit Mehrheit dafür,
bei 1 Gegenstimme (DIE LINKE)
Aktualisierter Sozialbericht Kreis Euskirchen
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verwaltungsergänzung
Info
103/2015
10.11.2015
16.11.2015
Z1
Z2
Der Kreisausschuss nimmt die Info 103/2015 zur Kenntnis.
TOP 15
"Vielfalt leben im Kreis Euskirchen" – Bericht zum
Integrationskonzept Kreis Euskirchen vom 19.12.2012 –
Abstimmung Schwerpunktziele KI 2016-2017
V 163/2015
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verwaltungsergänzung
Z1
Z2
10.11.2015
16.11.2015
BüFo-Fraktionsvorsitzender Dürer weist darauf hin, dass es auf
Seite 3 der Vorlage sicher heißen muss "Die Kampagne
Integration junger Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt…", da es
ansonsten etwas missverständlich sein könnte.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die in Ziffer 10 des Integrationsberichtes
formulierten Schwerpunktziele
1. Bildung und
2. Arbeit und Ausbildung
- 10 des Kommunalen Integrationszentrums für die Jahre 2016-2017.
Abstimmungsergebnis:
TOP 16
Einstimmig
Einrichtung von fünf Stellen im Bereich Freiwilliges soziales
Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst zur Unterstützung der
Arbeit in der Flüchtlingshilfe ab Mitte 2016
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU
Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) erläutert, dass es hier um
eine zusätzliche Unterstützung gehe, die allerdings keine
Verwaltungsmitarbeiter ersetzen könne, jedoch jungen Leuten die
Möglichkeit biete, sich zu engagieren. Der Antrag sei bewusst
offen gehalten, um ggf. auch Einfacharbeitsplätze oder ehemalige
Asylbewerber mit einbeziehen zu können.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) unterstützt den Antrag,
weist jedoch darauf hin, dass man im Bereich von
Freiwilligendiensten von Plätzen und nicht von Stellen spreche,
um die Distanz zum Stellenplan zu wahren, so dass Punkt 3 der
Begründung etwas kontraproduktiv sein dürfte, da es nicht um
Mittel für Stellen gehe, sondern um zusätzliche Aufgaben. Zudem
käme der Antrag recht spät, da der Kampf um die zu
vergebenden Plätze im Bundesfreiwilligendienst bereits seit
einigen Wochen laufe, u. a. weil auch der Einsatz von
Flüchtlingen möglich sein werde.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
möchte wissen wie die Betreuung in den Arbeitsverhältnissen
aussehe, ob es sich mit Blick auf ehemalige Asylbewerber um
reguläre Arbeitsverhältnisse handele, was in Bezug auf
Vogelsang angedacht ist und ob mit Punkt 3 der Begründung
eine Kompensation im Stellenplan gemeint sei.
Kreisausschussmitglied Stolz (CDU) führt aus, dass der Bereich
der freiwilligen Arbeit nicht ganz einfach sei und auch immer ein
entsprechender Träger dahinterstehen müsse, der die
Bereitstellung und Betreuung übernehme. Es gehe nicht lediglich
um Arbeit, sondern auch um Persönlichkeitsformung und
-förderung. Daher stelle der Antrag auch zunächst einen
Prüfauftrag dar, um den sinnvollen Einsatz dieser Personen
herauszuarbeiten. Auch die ehemaligen Asylbewerber sollten als
Zielgruppe nicht ausgeschlossen werden, sondern im Rahmen
der Integration die Möglichkeit erhalten an unserem
gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) ergänzt, dass die
Personen nicht zwingend in Vogelsang eingesetzt werden
müssten, sondern eben dort, wo sie gebraucht werden. Er gehe
zudem davon aus, dass ein Mehrbedarf in der Verwaltung im
Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert werde und die hier
diskutierten Plätze insofern keine Kompensation darstellen.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
A 89/2015
- 11 1.
Die Kreisverwaltung prüft die Möglichkeit der Einrichtung
von fünf zusätzlichen Stellen im Bereich freiwilliges
soziales
Jahr
bzw.
Bundesfreiwilligendienst
zur
Unterstützung der Ehrenamtlichen Helfer in der
Flüchtlingshilfe.
2.
Die Verwaltung prüft den Einsatz von FsJlern bzw.
BfDlern zum Beispiel im KoBiz, sowie die Möglichkeit
diese Stellen mit Asylbewerbern, deren Antrag genehmigt
ist und die schon seit mehreren Jahren in Deutschland
leben, zu besetzen.
3.
Gleichzeitig bitten die Antragsteller um Prüfung, ob diese
etwaigen Bedarfe auch über die Einrichtung weiterer
Einfacharbeitsplätze gedeckt werden können.
4.
Weiterhin bitten die Antragsteller, in der Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Inklusion am 15.03.16 um
eine erste Berichterstattung der Kreisverwaltung.
Abstimmungsergebnis:
TOP 17
Einstimmig
Verlängerung der Kooperations- und
Leistungsvereinbarungen zwischen dem
Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen,
hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis
zum 31.12.2018
V 116/2015
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsergänzung
Verwaltungsergänzung
Jugendhilfeausschuss
Z1
Z2
Z3
Z4
28.05.2015
03.11.2015
04.11.2015
12.11.2015
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) nimmt an Beratung
und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teil.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen
dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen,
hinsichtlich der Koordination Tagespflege mit einem
Stellenumfang von 1,5 VK vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018
zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
- 12 TOP 18
Berufung von Mitgliedern der Kommunalen
Gesundheitskonferenz
hier: Ersatzwahl
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
V 152/2015
19.11.2015
Z1
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigte
Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK):
für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein:
Dr. Dr. Michael Lambertin, Bonner Straße 8-10, 53909 Zülpich,
-als ordentliches Mitgliedund
Dr. Gregor Jahnke, Friedrich-Wilhelm-Straße 5, 53894
Mechernich,
-als Stellvertretersowie
für die Zahnärztekammer Nordrhein
Ludger Müller, Kölner Straße 41b, 53902 Bad Münstereifel,
- als StellvertreterAbstimmungsergebnis:
TOP 19
Einstimmig
Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplanes NRW
hier: Meldung des Kreises Euskirchen bzw. der
kreisangehörigen Kommunen
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
V 160/2015
18.11.2015
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) verweist auf seine bereits im
Planungsausschuss zu Protokoll gegebenen Bedenken in
Sachen Reaktivierung der Bördebahn und bittet dies hier
ebenfalls zu protokollieren (s. Anlage). Dies gelte auch für den
nächsten Tagesordnungspunkt.
BüFo-Fraktionsvorsitzender Dürer schließt sich dieser Meinung
an.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die in der Begründung aufgeführten
Maßnahmenvorschläge an die Bezirksregierung Köln zur
Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan NRW zu melden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei 1 Enthaltung (BüFo)
Z1
- 13 TOP 20
Nahverkehrsplan (NVP) SPNV 2016 des NVR
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
V 161/2015
18.11.2015
Z1
Unter Berücksichtigung der Protokollnotiz seitens der FDPFraktion (s. Anlage) empfiehlt der Kreisausschuss folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die in der Begründung dargestellte
Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplanes (NVP)
SPNV 2016 des NVR.
Abstimmungsergebnis:
TOP 21
Einstimmig
Vorkaufsrecht des Kreises
Aufhebung des Kreistagsbeschlusses V398/2008 vom
03.04.2008
V 157/2015
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Z1
18.11.2015
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Beschluss vom 03.04.2008 zu V398/2008 über die
Einschränkung des Vorkaufsrechts des Kreises gemäß § 36a LG
NRW wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
TOP 22
Einstimmig
Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum
überarbeiteten Entwurf vom September 2015
V 169/2015
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Z1
30.11.2015
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) führt
aus, dass die in der Einleitung getroffenen Aussagen bezüglich
der Entwicklung des ländlichen Raumes durchaus richtig seien.
Zur Reaktivierung des SPNV rege man an, die Oleftalbahn zu
benennen und in Sachen Windenergieanlagen Vorrangzonen sei
der im LEP beschriebene Weg der richtige. Was die
unzerschnittenen Flächen > 50 km² angehe, so dürfe dies aus
umwelttechnischer Sicht für keine Maßnahme ein Hemmnis
darstellen, nicht nur für die A1. Das Planungsprojekt A1 habe
zudem keine Reife für den LEP und sei daher auch nicht
aufzunehmen. In Sachen Überschwemmungsgebiete
Platißbachtalsperre Hellenthal vertrete man die Ansicht, dass
genau diese Dinge in einem LEP aufgeführt sein müssen.
Bezogen auf diese Punkte werde man insofern der
Stellungnahme nicht zustimmen.
- 14 Der Vorsitzende stellt die Stellungnahme der Verwaltung zum
Entwurf 2015 des LEP und den Änderungen der Z1, mit
Ausnahme des Kapitels 6.4-2 Ziel Inanspruchnahme von
Standorten für landesbedeutsame flächenintensiver
Großvorhaben, zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE
und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
Der Vorsitzende
Der Schriftführer
gez. Rosenke
gez. Poth
(Rosenke)
Landrat
(Poth)
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Euskirchen, 04.12.2015
gez. Klein
(Klein)
Protokollierender Beamter