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Beschlusstext (Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf vom September 2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
11.12.15, 14:49
Aktualisiert
11.12.15, 14:49
Beschlusstext (Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf vom September 2015)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 02.12.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 22 Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf vom September 2015 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) führt aus, dass die in der Einleitung getroffenen Aussagen bezüglich der Entwicklung des ländlichen Raumes durchaus richtig seien. Zur Reaktivierung des SPNV rege man an, die Oleftalbahn zu benennen und in Sachen Windenergieanlagen Vorrangzonen sei der im LEP beschriebene Weg der richtige. Was die unzerschnittenen Flächen > 50 km² angehe, so dürfe dies aus umwelttechnischer Sicht für keine Maßnahme ein Hemmnis darstellen, nicht nur für die A1. Das Planungsprojekt A1 habe zudem keine Reife für den LEP und sei daher auch nicht aufzunehmen. In Sachen Überschwemmungsgebiete Platißbachtalsperre Hellenthal vertrete man die Ansicht, dass genau diese Dinge in einem LEP aufgeführt sein müssen. Bezogen auf diese Punkte werde man insofern der Stellungnahme nicht zustimmen. Der Vorsitzende stellt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf 2015 des LEP und den Änderungen der Z1, mit Ausnahme des Kapitels 6.4-2 Ziel Inanspruchnahme von Standorten für landesbedeutsame flächenintensiver Großvorhaben, zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) V 169/2015