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Beschlusstext (Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) - Erhebung einer Verbandsumlage von den Zweckverbandsmitgliedern)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
11.12.15, 14:49
Aktualisiert
11.12.15, 14:49
Beschlusstext (Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) - Erhebung einer Verbandsumlage von den Zweckverbandsmitgliedern)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 02.12.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) - Erhebung einer V 168/2015 Verbandsumlage von den Zweckverbandsmitgliedern Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) kündigt an, dass man einen Antrag generieren werde, der sinngemäß einen regelmäßigen Bericht zur Folge haben werde, damit man an den Entwicklungen partizipieren könne. BüFo-Fraktionsvorsitzender Dürer merkt bezüglich der Tagesordnungspunkte 5 und 6 an, dass man tatsächlich ernsthaft eine Zusammenlegung von BZE und TAE prüfen möge, um so auch Kosten zu sparen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) verweist in der Vorlage auf die Begründung zur aktuellen Situation und finanziellen Lage und ist der Auffassung, dass die Schuld nicht in anderen Bereichen zu suchen sei, sondern viele Probleme durchaus hausgemacht seien. Daher habe es ja auch Änderungen in der Führungsstruktur gegeben. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) hält fest, dass es nicht um Schuldzuschreibung, sondern um Ursachenforschung gehe und diese insofern dort richtig beschrieben sei. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt der Umlageerhebung des Zweckverbandes Berufsbildungszentrum (BZE) bis zu einem Gesamtbetrag von 100 T€ p.a. (Anteil des Kreises Euskirchen: max. 67 T€ p.a.) zu. Die Leistung einer höheren Verbandsumlage bedarf einer erneuten Beratung und Beschlussfassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig