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Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack; hier: Vorstellung der Planunterlagen und Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
14.04.16, 14:30
Aktualisiert
14.04.16, 14:30
Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack;
hier: Vorstellung der Planunterlagen und Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack;
hier: Vorstellung der Planunterlagen und Beschluss über die Offenlage)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 28.04.2016 öffentlich TOP- Nr.: 49/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: F/Ra 06.04.2016 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack; hier: Vorstellung der Planunterlagen und Beschluss über die Offenlage Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Bau- und Umweltausschuss den in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen (Begründung und Planzeichnung) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 „An der Wurzel“ im Ortsteil Vossenack zu und ermächtigt den Bürgermeister, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in Anlehnung des § 13 BauGB durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Zum Sachverhalt wird auf TOP 2 (Beschluss-Vorlage 123/2015) und die Niederschrift über die 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 01.10.2015 sowie auf die Niederschrift der 12. Gemeinderatssitzung vom 22.10.2015 unter TOP 8.2 (Beschluss-Vorlage 142/2015) verwiesen. Zwischenzeitlich wurde zwischen der Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS) und dem Immobilienservice Beckers abgeklärt, dass die Kosten für die Erstellung der Planunterlagen für die 3. Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes von der GIS übernommen werden. Herr Henze von der GIS hat zwischenzeitlich die Planunterlagen (Begründung und Planzeichnung) erstellt und wird diese in der Sitzung vorstellen. - Seite 1 von 2 - Die 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Wie aus der Begründung und den Festsetzungen der Bebauungsplanänderung zu entnehmen ist, sollen mit der 3. Änderung - die Grundflächenzahl (GFZ) von 0,3 auf 0,4 angehoben, - im gesamten Plangebiet wahlweise Einzel- und Doppelhaus zulässig sein sowie - auf eine Mindestfirsthöhe unter Beibehaltung der maximalen Firsthöhe von 10,50 m verzichtet werden. Alle anderen Festsetzungen des zz. rechtsgültigen Bebauungsplanes, insbesondere die Dachneigung von größer/gleich 25 Grad bis 48 Grad (hierdurch keine Flachdächer möglich), bleiben erhalten. Anlagen Anlage 1: Planzeichnung Anlage 2: Begründung und Anlage 3: Planungsrechtliche, gestalterische und grünordnerische Festsetzungen zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine; Kosten werden von der GIS übernommen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Vonseiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 „An der Wurzel“ zuzustimmen und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB durchzuführen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -