Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
14.04.16, 14:30
Aktualisiert
14.04.16, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 28.04.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
49/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
F/Ra
06.04.2016
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack;
hier: Vorstellung der Planunterlagen und Beschluss über die Offenlage
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Bau- und Umweltausschuss den in der Sitzung
vorgestellten Planunterlagen (Begründung und Planzeichnung) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 „An der Wurzel“ im Ortsteil Vossenack zu und ermächtigt den Bürgermeister, die
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in Anlehnung des § 13 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90911
€
Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird auf TOP 2 (Beschluss-Vorlage 123/2015) und die Niederschrift über die
6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 01.10.2015 sowie auf die Niederschrift der
12. Gemeinderatssitzung vom 22.10.2015 unter TOP 8.2 (Beschluss-Vorlage 142/2015) verwiesen.
Zwischenzeitlich wurde zwischen der Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH
(GIS) und dem Immobilienservice Beckers abgeklärt, dass die Kosten für die Erstellung der Planunterlagen für die 3. Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes von der GIS übernommen
werden. Herr Henze von der GIS hat zwischenzeitlich die Planunterlagen (Begründung und
Planzeichnung) erstellt und wird diese in der Sitzung vorstellen.
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Die 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
Wie aus der Begründung und den Festsetzungen der Bebauungsplanänderung zu entnehmen ist,
sollen mit der 3. Änderung
- die Grundflächenzahl (GFZ) von 0,3 auf 0,4 angehoben,
- im gesamten Plangebiet wahlweise Einzel- und Doppelhaus zulässig sein sowie
- auf eine Mindestfirsthöhe unter Beibehaltung der maximalen Firsthöhe von 10,50 m verzichtet
werden.
Alle anderen Festsetzungen des zz. rechtsgültigen Bebauungsplanes, insbesondere die Dachneigung von größer/gleich 25 Grad bis 48 Grad (hierdurch keine Flachdächer möglich), bleiben
erhalten.
Anlagen
Anlage 1: Planzeichnung
Anlage 2: Begründung und
Anlage 3: Planungsrechtliche, gestalterische und grünordnerische Festsetzungen
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine; Kosten werden von der GIS übernommen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Vonseiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen zur
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 „An der Wurzel“ zuzustimmen und die Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB durchzuführen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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