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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
6,1 MB
Datum
28.04.2016
Erstellt
14.04.16, 14:30
Aktualisiert
14.04.16, 14:30
Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

(2) 2 Erläuterung der Planzeichen (3) Verfahren (2) ART UND MAß DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB, §§ 1 bis 11 und 16 BauNVO) 115 (4) Gemarkung Hürtgen (2) 4 254 501 Pfa rrer 282 -Dic I kma nn-S traß (4) 328 0,4 e (L 288 218 ) Fah rbah WA el Wu rz (3) rba Fah #1 m 5.0 m 10 (3) (2) 107 194 701 10 4 536 (3) (5) Flur stüc rbah ED (4) 193 10 5 d e zu Bau I Fußgängerbereich / Fußweg ße A beg renz ung G m Spielplatz # 3m H # 3m 713 #6 0m m 14.7 699 715 595 92 2 Wo (2) SONSTIGE PLANZEICHEN Acker ED Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Gemeinde Hürtgenwald zu belastende Flächen (§ 9 (1) Nr. 21 BauGB) ie 716 lin be en 0,4 WA Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (§ 9 (7) BauGB) p I 2 Wo ch lei 0,4 ug ez 99 ED 8.0m gre nz 717 ks üc Flu e) str au (B 0 (4) 97 .0m 88 25 0,4 (2) m 544 0m alt d ahnran 720 .00 alt ph As eg ,00 (2) m WA 92 .5 82 89 415 p I I m ED #1 a 80 #1 5.0 7.3 5.0 0m m 0m 2 Wo m 722 78 #1 691 5.0 m 11 6.0 5m 0m 5.0 5m 3.7 m m #3 #3 444 0m 5.0 .0m 5.0 m ul- 49 m 5.0 427 WA I 2 Wo (2) p nn -S tra 71 ße 441 (2) #6 m Ge 431 hw 69 Ge eg 62 Hürtgenwald, den ........................................................... Buch (Bürgermeister) 3.7 Fassadenmaterialien und Dacheindeckungen Für die Außenwände von Gebäuden sind Fassadenmaterialien in Kunststoff, keramische Materialien (z. B. Fliesen und Mosaik) sowie mauerwerksimitierende Verkleidungen unzulässig. Metall ist in der Fassade nur als untergeordnetes Material (weniger als ein Drittel der Fassadenfläche) zulässig. 2. Beschluss zur Durchführung der Beteiligungen: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 beschlossen, die Beteiligungsverfahren gemäß § 13 (2) Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen. Der Beschluss ist am ................... ortsüblich bekannt gemacht worden. Hürtgenwald, den ........................................................... Buch (Bürgermeister) 3. Beteiligung der Öffentlichkeit: Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans hat mit Begründung für die Dauer eines Monats vom ................... einschließlich ................... zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Hürtgenwald, den ........................................................... Buch (Bürgermeister) 4. Satzungsbeschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am .................... nach § 10 (1) BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. K 12 "Germeter" als Satzung beschlossen. Hürtgenwald, den (Alternativ ist auch eine Auswahl aus der Liste regionaler Obstbaumsorten der Biologischen Station im Kreis Aachen e. V. zulässig.) Pflanzqualität: Folgende Mindestqualitäten sind zu verwenden: Hochstamm, 160 bis 180 cm Allgemeinpflege: a) Lücken durch Neuanpflanzungen ersetzen b) jährlich Braumkronen auslichten c) Wunden mit guten Baumwachspräperaten streichen ........................................................... Buch (Bürgermeister) 5. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses: Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB am ................... ortsüblich bekannt gemacht worden. Hürtgenwald, den ........................................................... Buch (Bürgermeister) Keine übermäßige Säuberung der Baumrinden von Algen, Flechten und Moosen. Keine Anwendung von chemischen Mitteln zur Schädlingsbekämpfung, Pilz- und Unkrautvernichtung. 4.4 Externe Ersatzmaßnahme: Die zur weitere Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind außerhalb des Plangebietes auf dem Grundstück Gemarkung Barmen, Flur 10, Nr. 412 durchzuführen.Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahme hat die GWS im Kreis Düren mbH als Erschließungsträger mit der Stadt Jülich am 10.07.2007 einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGBBaugesetzbuch ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I - S. 2414), Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I - S. 132), Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90 ) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I - S. 58; BGBl. III 213-1-6), Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000, Hinweise Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, 1. Bodendenkmalpflege: Bei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde sind die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind unverändert zu erhalten und die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege ist für den Fortgang der Arbeiten abzuwarten. Vor Beginn von Erdarbeiten ist die Außenstelle vier Wochen vorher zu benachrichtigen. jeweils in der zum Zeitpunkt der Offenlage gültigen Fassung. 2. Telekommunikationsanlagen: Im Plangebiet liegen Fernmeldeanlagen der Deutschen Telekom AG. Vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe der Anlagen ist es erforderlich, dass sich die Bauausführenden vorher vom Bezirksbüro Netze Düren, Walzstraße 3, 52349 Düren, in die genaue Lage der Anlagen einweisen lassen. Gemeinde Hürtgenwald Bebauungsplan Nr. K 12 "Germeter" (3. Änderung), Ortschaft Vossenack Gemarkung: Vossenack - Flur: 2 3. Niederschlagswasserbeseitigung: Bedingt durch die ungünstige hydrogeologische Ausbildung des Untergrundes und des technisch und wirtschaftlich unverhältnismäßig hohen Aufwandes, das Niederschlagswasser entsprechend § 51a (1) Landeswassergesetz zu beseitigen, ist für das Baugebiet ein Anschluss an die öffentliche Mischwasserkanalisation vorgesehen. 4. Grundwasserverhältnisse: Der Grundwasserstand im Planbereich befindet sich bei < 5 m unter Flur. Bei der Planung von z. B. tiefgründenden Bauwerken sind entsprechende bauliche Maßnahmen (z. B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohem Grundwasser vorzusehen. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung- auch kein zeitweiliges Abpumpen - ohne Zustimmung der Unteren Wasserbehörde erfolgen und keine schädliche Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit eintreten. 5. Erdbebenzone: Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005). Die in der DIN 4149 entsprechend genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu beachten. 0 67 (2) 492 Die Dacheindeckung der Gebäude hat, mit Ausnahme der begrünten Dächer und der Solaranlagen,in naturfarbenem Material zu erfolgen (anthrazit bis schwarz oder rotbraun). Zulässig sind naturbelassene, engobierte und matt glasierte Eindeckungen. 52 60 (2) 479 20 30 40 Maßstab 1 : 500 (auf Blattgröße 1.490 mm x 900 mm) (3) (2) 10 eg (2) 490 3.6 Höhenbezugspunkt für Garagen und Carports Der Bezugspunkt für die Höhenentwicklung von Garagen und Carports ist die Höhe der Oberkante der ausgebauten Verkehrsfläche, von der aus die Haupterschließung des Baugrundstücks erfolgt, gemessen an der höchsten Stelle auf der Straßenbegrenzungslinie entlang des Baugrundstücks. Die Fassadengestaltung der Garagen ist dem Hauptbaukörper entsprechend auszubilden. hw 532 1. Aufstellungsbeschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 nach § 2 (1) BauGB beschlossen, das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. K 12 "Germeter" durchzuführen. Der Beschluss ist am ................... ortsüblich bekannt gemacht worden. Fassaden von Doppelhaushälften sind im Bezug auf das Material und die Farbgestaltung jeweils einheitlich zu gestalten. 53 #6 m 485 ........................................................... Dipl.-Ing. Richard Valter Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Als Farben für alle Fassadenmaterialien sind nur die Farben von regional in der Natur vorkommenden Steinarten (z. B. gelber und roter Sandstein), die Farbe von Ziegelsteinen (z. B. Feldbrandstein, Klinker), Erdfarben sowie weiß zulässig. Die Zulässigkeit beschränkt sich (mit Ausnahme einer weißen Fassade) auf gedeckte Farben (nicht grell und nicht glänzend). ED 430 um ma 0,4 Bit ine 429 en He Kreuzau, den Holzhäuser sind nur zulässig, wenn sie in Fachwerkbauweise oder als Holzrahmenbau errichtet werden. Fassaden dürfen mit Profilholz verschalt werden. Holzhäuser in Blockbauweise sind nicht zulässig. H 66 (2) 491 45 #6 m 428 EFH 440.42 (2) 540 44 38 Zufahrt 73 (3) m (2) Pa 487 43 (2) 68 486 .00 #1 .5m 74 489 25 .00 #3 #7 426 (3) 70 25 m .80 m 3.5 Firsthöhe Die maximale Firsthöhe beträgt 10,50 m. Der Bezugspunkt der Firsthöhe ist die Höhe der Oberkante der ausgebauten Verkehrsfläche,von der aus die Haupterschließung des Baugrundstücks erfolgt, gemessen an der höchsten Stelle auf der Straßenbegrenzungslinie entlang des Baugrundstücks. m .8m #3 31 #3 72 0m m 22 m 425 42 5.0 .50 5m #1 m 74 3.4 Einfriedungen Bei der Errichtung von Einfriedungen - ausgenommen Hecken - sind die straßenseitigen und seitlichen Einfriedungen im Bereich der Vorgärten bis zur Hausfront bis zu einer Gesamthöhe von 0,80 m zulässig. 3.7 m 424 p m 5.0 5.0 m 3.3 Dachneigungen Für Dächer von Hauptbaukörpern wird eine Dachneigung von größer / gleich 25° bis 48° festgesetzt. H #7 #1 #3 76 #1 m ED m (2) .5m #3 5.0 14 423 (2) 3.1 Dachformen Es sind nur die Dachformen „Giebel-" (Sattel-), Walmdach (einschließlich Krüppelwalmdach) sowie das versetzte Pultdach mit einer Mindestdachneigung zulässig. Die Dachformen „Flachdach", „Pultdach"und „Tonnendach" o. ä. sind nicht zulässig. Diese Festsetzungen gelten für den Hauptbaukörper.Ein Flachdach ist ausschließlich bei Garagen und Carports zulässig. 3.2 Dachgauben Dachgauben dürfen nicht mehr als 50 % der Dachlänge einnehmen. Die Neigung muss größer / leich 15° sein. #1 .5m 0,4 41 ED 58 .7 0° 8,2 19 15 417 .0m I 2 Wo 3. Örtliche Bauvorschriften (§ 9 (4) BauGB i. V. m. § 86 BauO NRW) I 0m 17 WA B Gestalterische Festsetzungen 0,4 .50 (2) 189 WA ED #7 #3 Flur 2 0m #3 #3 2 Wo Pflanzenauswahl: a) Malus (Äpfel): Dülmener Rosenapfel (mittel); Jacob Lebel (mittel); Rote Sternrenette (mittelspät); Winterglockenapfel (spät) b) Pyrus (Birnen): Clapps Liebling (früh); Gute Luise (mittel); Alexander Lucas (mittel); Conference (mittel) c) Prunus (Kirschen): Kassins Frühe (früh); Schattenmorelle (spät) d) Prunus (Pflaumen): Hauszwetsche (mittel); Große grüne Reneclode (mittel) e) Juglans Regia (Nüsse): Walnuss Garagen und Carports dürfen nur in einem Abstand von mindestens 6,0 m zur Straßenbegrenzungslinie errichtet werden. 5.0 m m WA 0,4 398 m #1 (2) #1 #3 4.3 Anpflanzung einer extensiv bewirtschafteten Streuobstwiese auf den Flächen gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB: Auf den Flächen gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB sind bodenständige Obstbäume anzupflanzen. Im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße auf die Landesstraße sind die notwendigen Sichtdreiecke freizuhalten.Zu den angrenzenden Privatgrundstücken sind die Regelungen des Nachbarschaftsrechts zu beachten. 2. Garagen und Carports (§ 12 BauNVO) #3 #3 677 m 0,4 m (4) 2 Wo ° #4 m 91 84 H Die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, - sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe, - Anlagen für Verwaltungen, - Gartenbaubetriebe und - Tankstellen sind gemäß § 1 (6) Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplans. m 8.20m 370 40 #3 .0m 20 (2) A Planungsrechtliche Festsetzungen Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO sind Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe,Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. 20 .00 84 m # 15 (3) (3) 20.00m .5m m (2) m # 19 6.0 721 Pflanzqualität: Folgende Mindestqualitäten sind zu verwenden: Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang: 18 bis 20 cm Jungbaumpflege: a) Es ist eine Baumscheibe von mindestens 1,50 m Durchmesser durch Entfernen von Kraut- und Grasbewuchs oder durch Mulchen freizuhalten (im Winter auf Mäusebefall achten, ggf. Mulchdecke vom Stamm entfernen). b) Jährliche Erziehungsschnitte der Bäume zum Aufbau tragfähiger Kronengerüste, einschließlich Binden und Spreizen der Äste. c) Regelmäßige Kontrolle der Baumanbindungen d) Ausreichendes Wässern im ersten Standjahr bei anhaltender Trockenheit e) Kontrolle der Bäume auf Krankheits- und Schädlingsbefall 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) W # 3m m 93 531 7.5 m # (2) 20.0 Im Merlebruch Spitzahorn, säulenförmig Baumhasel Esche Chinesische Wildbirne Säuleneiche Winterlinde, mittelgroß Flurstücksgrenze mit Flurstücknummer Textliche Festsetzungen 705 - Pflanzung und Pflege der Bäume: Auf den oben genannten Flächen sind insgesamt 20 Obstbäume anzupflanzen. 719 Asph Fahrb Pflanzauswahl: Acer platanoides 'Columnare' Corylus colurna Fraxinus excelsior 'Diversifolia' Pyrus calleryana 'Chanticleer' Quercus robur 'Fastigiata' Tilia cordata 'Greenspire' Gebäudebestand Flurgrenze # 6.0 0m 371 50 40 188 ED (2) 30 5.0 rand Fa G 20 206 hn hrba 47.2 (4) (3) #1 .0m .0m 95 693 # 15 # 3m # 30 (3) I 2 Wo # 3m WA de .0m 601 (2) An #3 (5) rW 694 (6) 10 718 ur (2) 488 l 695 (P803) ze 600 = rechter Winkel) PLANZEICHEN DER PLANUNTERLAGE (Auswahl) aß (3) Bemaßung von Abständen ( # = parallel; unverbindlicher Parzellierungsvorschlag ED rst 597 ERLÄUTERNDE PLANZEICHEN H St raß 696 gre (3) (4) 392 0,4 gs a 99 I 680 (2) geneigtes Dach vorgeschrieben (siehe textliche Festsetzungen) un 94 WA (2) 673 156 I 697 (2) 496 2 Wo ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN (§ 9 (4) BauGB i. V. m. § 86 BauO NRW) nz (2) 698 535 (2) WA 714 As ph alt Fah rba hn Fa ran hr d ba hn ra nd 96 39 9) (B 594 Ge rm ete r 1 10 497 # 3m Hausgärten Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB) 36 3 10 (2) Deutscher Name Hainbuche Roter Hartriegel Hasel Vogelkirsche Schlehe Salweide Schwarzer Holunder Traubenholunder Eberesche, Vogelbeere Wasserschneeball 4.2 Anpflanzung von Bäumen im öffentlichen Straßenraum: Innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen sind insgesamt 25 Straßenbäume unterzubringen. PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN, MAßNAHMEN UND FLÄCHEN FÜR MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT (§ 9 (1) Nr. 20 und 25 BauGB) 6m .0m Zweckbestimmungen: #6 6m/ 98 ie # 3m #3 # 3m 334 707 m # 3m (2) slin #3 534 Grünflächen (p = privat / ö = öffentlich) # 3m Botanischer Name Carpinus betulus Cornus sanguinea Corylus avellana Prunus avium Prunus spinosa Salix caprea Sambucas nigra Sambucus racemosa Sorbus aucuparia Viburnum opulus 4.1 Vorbeugemaßnahmen: Als Vorbeugemaßnahmen zum Abwenden von vermeidbaren Beeinträchtigungen des Landschaftsraums und einzelner Landschaftsfaktoren ist: a) vor Baubeginn der Oberboden abzuschieben und auf Mieten zu lagern. Die Mieten sind mit Mulchmaterial abzudecken. Das Bodenmaterial kann nach Beendigung der einzelnen Baumaßnahmen zur Gestaltung der Gartenflächen verwendet werden. b) Zum Schutz der Vegetationsflächen sind die Bestimmungen der DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" zu beachten. c) Rodungen sind im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September nicht zulässig. GRÜNFLÄCHEN (§ 9 (1) Nr. 15 BauGB) H E ED ch S sphalt traß en p Deutscher Name Feldahorn Immergrüner Buchsbaum Hainbuche Rotbuche Wintergrüner Liguster Schlehe Planunterlage: Die Planunterlage entspricht den Anforderungen des § 1 PlanzV 90. Stand der Katasterunterlage: 4. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB) Wirtschaftsweg stra glei 712 537 (2) renz nran ö 700 10 0a (2) 498 ksg Fah 10 0 (2) 708 0,4 # 3m m (2) (2) W 0,4 #3 Verkehrsberuhigter Bereich G I 2 Wo (3) WA 2 Wo WA Straßenbegrenzungslinie, auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: 14.7 0m #3 m (5) höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 (1) Nr. 11 BauGB) 709 711 2 284 702 # 3m (5) 20 Gemarkung Vossenack Flur 2 710 #3 (2) 706 ED (6) (4) 2 Wo Botanischer Name Acer campestre Buxus sempervirens Carpinus betulus Fagus sylvatica Ligustrum vulgare „atrovirens" Prunus spinosa-Schlehe Freiwachsende Hecke Baugrenze (§ 23 (3) BauNVO) ZULÄSSIGE ZAHL DER WOHNUNGEN IN WOHNGEBÄUDEN (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) # 3m nd hnra m 676 186 rba m 692683 Fah # 12 #3 684 681 109 162 703 (4) 685 An (2) nd (2) nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig d 0,4 hnra 682 d I 2 Wo de r 106 # 3m Geschnittene Hecke nran 10 8 111 289 Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (§ 20 BauNVO) halt rbah 704 ED nran Asp Fah (3) (2) Grundflächenzahl (GRZ) (§ 19 BauNVO) 3.8 Heckenpflanzungen auf den privaten Grundflächen Wenn auf den privaten Grundstücksflächen Hecken angepflanzt werden, sind nur heimische Gehölze gemäß der folgenden Pflanzlisten zulässig. BAUWEISE, ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO) Sc ho tte r 113 (5) 503 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Flur 17 (P2) C Grünordnerische Festsetzungen (2) 65 58 527 478 Planerarbeitung: 51 50 50