Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
17.10.16, 10:23
Aktualisiert
17.10.16, 10:23
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 27.10.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
98/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 130
21.07.2016
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom
17.12.2015;
hier: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt nach Kenntnisnahme des Sachverhalts die der
Vorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für
freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald (Feuerwehrsatzung).
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
902210
€
Sachverhalt:
Mit Schnellbrief 134/2016 vom 25.05.2016 übersendete der Städte- und Gemeindebund die mit
dem Verband der Feuerwehren NRW abgestimmte Mustersatzung zur Kenntnis und weiteren
Verwendung.
Nachdem in der Sitzung des Gemeiderates am 17.03.2016 lediglich die Paragraphen des neuen
Gesetztes eingepflegt wurden, hat sich nunmehr gezeigt, dass aufgrund von Neuregelungen des
Gesetztes, einige Passagen der Satzung angepasst werden müssen.
Die Passagen sind in der als Anlage 1 angefügten Satzung rot gekennzeichnet und unterstrichen.
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zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der gemeinde Hürtgenwald, die der
Vorlage beigefügte Satzung.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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