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Beschlussvorlage (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015; hier: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
17.10.16, 10:23
Aktualisiert
17.10.16, 10:23
Beschlussvorlage (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015;
hier: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige
         Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015;
hier: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige
         Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 27.10.2016 öffentlich TOP- Nr.: 98/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 130 21.07.2016 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015; hier: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt nach Kenntnisnahme des Sachverhalts die der Vorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald (Feuerwehrsatzung). Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 902210 € Sachverhalt: Mit Schnellbrief 134/2016 vom 25.05.2016 übersendete der Städte- und Gemeindebund die mit dem Verband der Feuerwehren NRW abgestimmte Mustersatzung zur Kenntnis und weiteren Verwendung. Nachdem in der Sitzung des Gemeiderates am 17.03.2016 lediglich die Paragraphen des neuen Gesetztes eingepflegt wurden, hat sich nunmehr gezeigt, dass aufgrund von Neuregelungen des Gesetztes, einige Passagen der Satzung angepasst werden müssen. Die Passagen sind in der als Anlage 1 angefügten Satzung rot gekennzeichnet und unterstrichen. - Seite 1 von 2 - zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der gemeinde Hürtgenwald, die der Vorlage beigefügte Satzung. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -