Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
13.10.15, 17:06
Aktualisiert
13.10.15, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 13.10.2015
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 9. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 08.09.2015 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
11.
Herstellung der Anbaustraße "Düsseldorfer Straße" in Wesseling;
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB
Vorlagennummer: 140/2015
Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 BauGB die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Düsseldorfer
Straße in Wesseling-Keldenich infolge der nachstehend bezeichneten hinter den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 11 teilweise zurückgebliebenen Ausbaumaßnahmen (bebauungsplanunterschreitender Ausbau) nicht berührt ist:
Am südlichen Ende der Düsseldorfer Straße wurde die Straße in ihrer Länge um ca. 6 m reduziert
ausgebaut.
Die von dem oben bezeichneten Bebauungsplan in geringfügigem Maße abweichend hergestellte
Düsseldorfer Straße, die somit hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes zurückbleibt, ist in ihrer
Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Planung vereinbar.
Dieser Beschluss wird wie eine Satzung bekannt gemacht.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)