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Beschlusstext (Herstellung der Anbaustraße "Düsseldorfer Straße" in Wesseling; hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
13.10.15, 17:06
Aktualisiert
13.10.15, 17:06
Beschlusstext (Herstellung der Anbaustraße "Düsseldorfer Straße" in Wesseling;
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 13.10.2015 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 08.09.2015 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 11. Herstellung der Anbaustraße "Düsseldorfer Straße" in Wesseling; hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB Vorlagennummer: 140/2015 Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 BauGB die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Düsseldorfer Straße in Wesseling-Keldenich infolge der nachstehend bezeichneten hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 teilweise zurückgebliebenen Ausbaumaßnahmen (bebauungsplanunterschreitender Ausbau) nicht berührt ist: Am südlichen Ende der Düsseldorfer Straße wurde die Straße in ihrer Länge um ca. 6 m reduziert ausgebaut. Die von dem oben bezeichneten Bebauungsplan in geringfügigem Maße abweichend hergestellte Düsseldorfer Straße, die somit hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes zurückbleibt, ist in ihrer Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Planung vereinbar. Dieser Beschluss wird wie eine Satzung bekannt gemacht. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)