Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
11.12.15, 14:49
Aktualisiert
11.12.15, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 02.12.2015 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13
Schülerfahrkosten und Kosten der Mittagsverpflegung Anpassung an neue Regelungen in SGB II und XII, AsylblG
(Leistungen für Bildung und Teilhabe)
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) merkt
an, dass möglichst alle bisherigen Fälle berücksichtigt werden
und mit diesem Verfahren keine neuen Härtefälle erzeugt
werden.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
1. Die bisherige Befreiung vom Eigenanteil für das Schülerticket
von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II gemäß
Kreistagsbeschluss vom 13.09.2006 V 239/2006 wird vor dem
Hintergrund der geänderten Rechtslage (Übernahme
erforderlicher Schülerbeförderungskosten aus den Leistungen für
Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 4 SGB II) aufgehoben.
2. Die bisherige Befreiungsregelung bezüglich des
Kostenbeitrags zur Mittagsverpflegung an den kreiseigenen
Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
gemäß den Kreistagsbeschlüssen vom 15.02.1977 und
23.02.1994 wird vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage
(Übernahme der Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung aus
den Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 6
SGB II, § 34 Abs. 6 SGB XII und § 3 Abs. 3 AsylbLG, 6b Abs. 1
BKGG) aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 1 Gegenstimme (DIE LINKE)
V 165/2015