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Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Im Hagen" im Ortsteil Gey; hier: Beschluss über den Ausbau)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
02.05.16, 08:52
Aktualisiert
02.05.16, 08:52
Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Im Hagen" im Ortsteil Gey;
hier: Beschluss über den Ausbau) Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Im Hagen" im Ortsteil Gey;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 12.05.2016 öffentlich TOP- Nr.: 63/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 20.04.2016 Ausbau der Gemeindestraße "Im Hagen" im Ortsteil Gey; hier: Beschluss über den Ausbau Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den Ausbau der Gemeindestraße „Im Hagen“ im Ortsteil Gey. Der Ausbau erfolgt nach den Richtlinien des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Der eigentliche Ausbau erfolgt als Mischverkehrsfläche. Lediglich im Bereich des unbebauten Grundstückes Gemarkung Gey, Flur 5, Nr. 323, erfolgt der Ausbau im Trennsystem, d. h. Fahrbahn mit einseitigem Gehweg. Nach der gemeindlichen KAGSatzung wird der Ausbau als Mischverkehrsfläche in „verkehrsberuhigter Bereich“ und der Ausbau im Trennsystem als „Anliegerstraße“ eingestuft. Der als Anlage der Vorlage beigefügte Ausbauplan ist Gegenstand des Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche für den Ausbau zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91211 Beitragsfähige Kosten ca. 270.000,00 € Einnahmen/Beiträge ca. 175.000,00 € Sachverhalt: Der Sachverhalt ergibt sich aus TOP 5 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 28.04.2016 (Beschlussvorlage 54/2016). Der Ausbau der vorgenannten Straße erfolgt im Bereich zwischen den Grundstücken „Im Hagen1/ Im Hagen 2“ bis Ende Wendemöglichkeit an der Ortsumgehung Gey in Form einer Mischverkehrsfläche. Im Bereich des unbebauten Grundstückes Gemarkung Gey, Flur 5, Nr. 323 und der gegen- Seite 1 von 2 - überliegenden Grünanlage erfolgt der Ausbau im Trennsystem, d. h. Fahrbahn mit einseitigem Gehweg im Bereich des vorgenannten Grundstückes Nr. 323. Der Ausbau erfolgt nach den Richtlinien des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Die Straße „Im Hagen“ wird nach der gemeindlichen „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.11.2015“ für den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich (Mischverkehrsfläche) und für den Ausbau im Trennsystem (Fahrbahn und Gehweg) als Anliegerstraße eingestuft. Die jeweiligen Beitragssätze betragen - für verkehrsberuhigte Bereiche - für Fahrbahn ebenfalls - für den einseitigen Gehweg 65 %, 65 % und 70 %. Der als Anlage beigefügte Ausbauplan (Anlage 1 und 2) ist Gegenstand des Beschlusses. 2 Anlagen zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: siehe finanzielle Auswirkungen Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -