Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
02.05.16, 08:52
Aktualisiert
02.05.16, 08:52
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 12.05.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
63/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
20.04.2016
Ausbau der Gemeindestraße "Im Hagen" im Ortsteil Gey;
hier: Beschluss über den Ausbau
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den Ausbau
der Gemeindestraße „Im Hagen“ im Ortsteil Gey. Der Ausbau erfolgt nach den Richtlinien des
Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Der eigentliche Ausbau erfolgt als Mischverkehrsfläche.
Lediglich im Bereich des unbebauten Grundstückes Gemarkung Gey, Flur 5, Nr. 323, erfolgt der
Ausbau im Trennsystem, d. h. Fahrbahn mit einseitigem Gehweg. Nach der gemeindlichen KAGSatzung wird der Ausbau als Mischverkehrsfläche in „verkehrsberuhigter Bereich“ und der
Ausbau im Trennsystem als „Anliegerstraße“ eingestuft. Der als Anlage der Vorlage beigefügte
Ausbauplan ist Gegenstand des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche für den Ausbau zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91211
Beitragsfähige Kosten ca. 270.000,00 €
Einnahmen/Beiträge ca. 175.000,00 €
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ergibt sich aus TOP 5 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 28.04.2016
(Beschlussvorlage 54/2016).
Der Ausbau der vorgenannten Straße erfolgt im Bereich zwischen den Grundstücken „Im Hagen1/
Im Hagen 2“ bis Ende Wendemöglichkeit an der Ortsumgehung Gey in Form einer Mischverkehrsfläche. Im Bereich des unbebauten Grundstückes Gemarkung Gey, Flur 5, Nr. 323 und der gegen- Seite 1 von 2 -
überliegenden Grünanlage erfolgt der Ausbau im Trennsystem, d. h. Fahrbahn mit einseitigem
Gehweg im Bereich des vorgenannten Grundstückes Nr. 323.
Der Ausbau erfolgt nach den Richtlinien des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG).
Die Straße „Im Hagen“ wird nach der gemeindlichen „Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.11.2015“ für den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich (Mischverkehrsfläche) und für den Ausbau im Trennsystem (Fahrbahn und Gehweg) als Anliegerstraße
eingestuft.
Die jeweiligen Beitragssätze betragen
- für verkehrsberuhigte Bereiche
- für Fahrbahn ebenfalls
- für den einseitigen Gehweg
65 %,
65 % und
70 %.
Der als Anlage beigefügte Ausbauplan (Anlage 1 und 2) ist Gegenstand des Beschlusses.
2 Anlagen
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: siehe finanzielle Auswirkungen
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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