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Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO); hier: Ausbaubeginn der Gemeindestraße "In der Kaule" im Ortsteil Kleinhau)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
02.05.16, 08:52
Aktualisiert
02.05.16, 08:52
Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO);
hier: Ausbaubeginn der Gemeindestraße "In der Kaule" im Ortsteil Kleinhau) Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO);
hier: Ausbaubeginn der Gemeindestraße "In der Kaule" im Ortsteil Kleinhau)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 12.05.2016 öffentlich TOP- Nr.: 65/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: F/Ra 21.04.2016 Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO); hier: Ausbaubeginn der Gemeindestraße "In der Kaule" im Ortsteil Kleinhau Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald macht von seinem Rückholrecht gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung Gebrauch und entscheidet unmittelbar. Da dem Begehren der Antragsteller auf unverzüglichen Beginn der Ausbaumaßnahme durch die Zustimmung des Kreises Düren zum vorzeitigen Baubeginn inhaltlich voll entsprochen wird, beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, den Bürgermeister zu beauftragen, mit der Umsetzung der Baumaßnahme umgehend zu beginnen und die Petenten entsprechend zu informieren. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 91211 € Sachverhalt: Die fünf Antragsteller, welche alle Anlieger der Gemeindestraße „In der Kaule“ im Ortsteil Kleinhau sind, begehren mit Schreiben ohne Datum, hier eingegangen am 11.04.2016, dass unverzüglich mit dem Ausbau der Gemeindestraße „In der Kaule“ begonnen werden soll. Der entsprechende Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Der formelle Umgang mit einem derartigen Antrag nach § 24 GO ist in der letzten Ratssitzung zu TOP 2 (Beschlussvorlage 45/2016) ausführlich dargelegt worden. Aus diesem Grunde wird in - Seite 1 von 2 - dieser Beschlussvorlage zur Vermeidung von Wiederholungen nicht mehr auf die gesetzlichen Regelungen eingegangen. Festzustellen ist, dass der Antrag formal und sachlich zulässig ist. Unabhängig von der vorliegenden Anregung/Beschwerde hat die Verwaltung mit Vorlage des diesjährigen Haushaltes beim Kreis Düren für diverse Straßenbaumaßnahmen, dazu gehört auch der Ausbau „In der Kaule“, einen vorzeitigen Baubeginn beantragt. Dem Antrag ist gemäß beiliegendem Schreiben der Kreisverwaltung vom 20.04.2016 (Anlage 2) stattgegeben worden. Das Ziel bzw. das Begehren der Antragsteller wird somit vollinhaltlich erfüllt und der Sinn und Zweck des Antrags ist als erledigt anzusehen. Der Bürgermeister sollte ermächtigt werden, die Antragsteller entsprechend zu informieren. 2 Anlagen zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Verwaltung schlägt vor, dass der Rat von seinem Rückholrecht Gebrauch macht und die Anregung/Beschwerde inhaltlich direkt behandelt, da die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses voraussichtlich erst im November d. J. stattfindet. Inhaltlich ist festzustellen, dass das Ziel bzw. das Begehren der Antragsteller vollinhaltlich erfüllt wird und der Sinn und Zweck des Antrags als erledigt anzusehen ist. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -