Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
02.05.16, 08:52
Aktualisiert
02.05.16, 08:52
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 12.05.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
65/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
F/Ra
21.04.2016
Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO);
hier: Ausbaubeginn der Gemeindestraße "In der Kaule" im Ortsteil Kleinhau
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald macht von seinem Rückholrecht gemäß § 6 Abs. 5 der
Hauptsatzung Gebrauch und entscheidet unmittelbar.
Da dem Begehren der Antragsteller auf unverzüglichen Beginn der Ausbaumaßnahme durch die
Zustimmung des Kreises Düren zum vorzeitigen Baubeginn inhaltlich voll entsprochen wird,
beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, den Bürgermeister zu beauftragen, mit der
Umsetzung der Baumaßnahme umgehend zu beginnen und die Petenten entsprechend zu
informieren.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
91211
€
Sachverhalt:
Die fünf Antragsteller, welche alle Anlieger der Gemeindestraße „In der Kaule“ im Ortsteil Kleinhau
sind, begehren mit Schreiben ohne Datum, hier eingegangen am 11.04.2016, dass unverzüglich
mit dem Ausbau der Gemeindestraße „In der Kaule“ begonnen werden soll. Der entsprechende
Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.
Der formelle Umgang mit einem derartigen Antrag nach § 24 GO ist in der letzten Ratssitzung zu
TOP 2 (Beschlussvorlage 45/2016) ausführlich dargelegt worden. Aus diesem Grunde wird in
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dieser Beschlussvorlage zur Vermeidung von Wiederholungen nicht mehr auf die gesetzlichen
Regelungen eingegangen. Festzustellen ist, dass der Antrag formal und sachlich zulässig ist.
Unabhängig von der vorliegenden Anregung/Beschwerde hat die Verwaltung mit Vorlage des diesjährigen Haushaltes beim Kreis Düren für diverse Straßenbaumaßnahmen, dazu gehört auch der
Ausbau „In der Kaule“, einen vorzeitigen Baubeginn beantragt.
Dem Antrag ist gemäß beiliegendem Schreiben der Kreisverwaltung vom 20.04.2016 (Anlage 2)
stattgegeben worden. Das Ziel bzw. das Begehren der Antragsteller wird somit vollinhaltlich erfüllt
und der Sinn und Zweck des Antrags ist als erledigt anzusehen.
Der Bürgermeister sollte ermächtigt werden, die Antragsteller entsprechend zu informieren.
2 Anlagen
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Rat von seinem Rückholrecht Gebrauch macht und die
Anregung/Beschwerde inhaltlich direkt behandelt, da die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses voraussichtlich erst im November d. J. stattfindet.
Inhaltlich ist festzustellen, dass das Ziel bzw. das Begehren der Antragsteller vollinhaltlich erfüllt
wird und der Sinn und Zweck des Antrags als erledigt anzusehen ist.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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