Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
07.01.16, 12:03
Aktualisiert
07.01.16, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 16.12.2015 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Beratung über die Gültigkeit der Wahl des Landrates am
13.09.2015 sowie der Stichwahl des Landrates am
27.09.2015 und Beschlussvorschlag an den
Kreisausschuss und den Kreistag
Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter,
Herrn Ramers (SPD) ab.
Dieser lässt sodann über die Vorlage abstimmen und der
Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1.
Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a)
bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
2.
Die Wahl des Landrates vom 13.09.2015 sowie die
Stichwahl des Landrates vom 27.09.2015 werden gemäß §
46 b in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Buchst. d) für gültig
erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anschließend gibt Herr Ramers die Sitzungsleitung wieder an
den Vorsitzenden zurück.
V 164/2015