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Beschlusstext (Beratung über die Gültigkeit der Wahl des Landrates am 13.09.2015 sowie der Stichwahl des Landrates am 27.09.2015 und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
07.01.16, 12:03
Aktualisiert
07.01.16, 12:03
Beschlusstext (Beratung über die Gültigkeit der Wahl des Landrates am 13.09.2015 sowie der Stichwahl des Landrates am 27.09.2015 und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 16.12.2015 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Beratung über die Gültigkeit der Wahl des Landrates am 13.09.2015 sowie der Stichwahl des Landrates am 27.09.2015 und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter, Herrn Ramers (SPD) ab. Dieser lässt sodann über die Vorlage abstimmen und der Kreistag fasst folgenden Beschluss: 1. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. 2. Die Wahl des Landrates vom 13.09.2015 sowie die Stichwahl des Landrates vom 27.09.2015 werden gemäß § 46 b in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Buchst. d) für gültig erklärt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Anschließend gibt Herr Ramers die Sitzungsleitung wieder an den Vorsitzenden zurück. V 164/2015