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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 04.07.2017 28 I. II. III. Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“ 286/2017 Gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird ein vereinfachtes Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt - Köttingen, Verwertungszentrum südlicher Erftkreis (VZEK), durchgeführt. Städtebauliches Ziel der vereinfachten Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen der REMONDIS GmbH Rheinland. Die ursprüngliche Planung zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes wird aufgegeben. Gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtverpackungsstoffe“ des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd nebst Begründung als Rechtsplanentwurf beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Vertagt in die nächste Sitzung