Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
157 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
14.04.16, 12:01
Aktualisiert
14.04.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 28.04.2016
48/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Frau Kreutz, Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
2 211-00
31.03.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb
an Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die beiliegende Satzung zu
beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
903230
ca. 1.300,00 €
Sachverhalt:
Bei den Haushaltsberatungen für 2016 ist u.a. das Thema „Anpassung der OGS-Beiträge bzw.
-satzung“ besprochen worden. In der Sitzung des Gemeinderates am 17.03.2016 wurde der
Bürgermeister beauftragt, einen Satzungsentwurf mit einer moderaten Anpassung der Beiträge
vorzulegen. Zunächst ist festzustellen, dass die Gemeinde Hürtgenwald die einzige Kommune im
Umkreis ist, die bis zu 20.000 Euro Bruttojahreseinkommen einen Beitrag nicht erhebt. Als Anlage
2 ist eine Aufstellung über die Einkommensstaffelungen für OGS-Beiträge einiger Kommunen aus
dem Kreis Düren beigefügt. 2009 ist eine Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Hürtgenwald erfolgt. Seinerzeit wurde beschlossen, die unterste Einkommensgrenze von 12.271,00 Euro
auf 20.000 Euro zu erhöhen.
Im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 heißt es unter
8. Elternbeiträge „ In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 170,00 Euro pro Monat pro Kind erheben.“ Dieser Höchstsatz wird bisher
nur bei der Stadt Düren erhoben. Eine Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben der offenen
Ganztagsschule in Vossenack und Straß für das Schuljahr 2014/15 ist als Anlage 3 beigefügt.
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Nach alledem ergibt sich folgende Änderung in § 6 Abs. 2:
Der monatliche Elternbeitrag beträgt:
Jahreseinkommen bis 12.271,00 Euro beitragsfrei, bis 20.000 Euro = 15,00 Euro; bis 30.000 Euro
= 30,00 Euro; bis 40.000 Euro = 40,00 Euro; bis 50.000 Euro = 60,00 Euro; bis 60.000 Euro =
80.00 Euro; bis 80.000 Euro = 150,00 Euro; über 80.000 Euro = 170,00 Euro. Für Pflegekinder, für
die kein Kinderfreibetrag gewährt und kein Kindergeld gezahlt wird, ist der Mindestbeitrag zu
zahlen.
In der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb
an Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 15.07.2009 heißt es in § 6 Elternbeiträge
Abschnitt 5 „Wird für Pflegekinder ein Kinderfreibetrag nach § 32 Einkommenssteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt, tritt der Empfänger dieser Leistung an die Stelle der Erziehungsberechtigten“. Hier muss ergänzend hinzugefügt werden „Für sonstige Pflegekinder ist grundsätzlich der Mindestelternbeitrag zu zahlen. Sofern das Einkommen unter dem Mindesteinkommen
liegt, ist kein Elternbeitrag zu zahlen“. Zurzeit ist das Bruttojahreseinkommen bis 20.000 Euro frei
und der Mindestelternbeitrag liegt bei 30,00 Euro.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Bei vorgeschlagenen Staffelung des Bruttojahreseinkommens erhöhen sich die Elternbeiträge. Im
Schuljahr 2015/16 sind in der OGS Vossenack neun Eltern beitragsfrei, davon beziehen sechs
Eltern SGB II- oder Asylleistungen. In der OGS Straß sind acht Eltern beitragsfrei, davon vier, die
Asyl- oder SGB II-Leistungen erhalten. Sollte das Jahreseinkommen auf 12.271,00 Euro gesenkt,
der Mindestelternbeitrag auf 15,00 Euro und der Höchstbeitrag auf 170,00 € festgelegt werden, so
ist mit einer Mehreinnahme an Beiträgen von insgesamt ca 1.300 Euro zu rechnen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Bei einer evtl. Erhöhung ist zu berücksichtigen, dass für das Mittagessen (für 12 Monate) pro
Monat eine Pauschale zwischen 45,00 bis 65,00 Euro zu zahlen ist. Zurzeit wird in der OGS
Straß pro Monat 47,00 Euro und in der OGS Vossenack 60,00 Euro gezahlt. Die unterschiedlichen
Beträge liegen an den verschiedenen Essensanbietern in beiden Einrichtungen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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