Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
07.01.16, 12:03
Aktualisiert
07.01.16, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 16.12.2015 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 14
Schülerfahrkosten und Kosten der Mittagsverpflegung Anpassung an neue Regelungen in SGB II und XII, AsylblG
(Leistungen für Bildung und Teilhabe)
Der Kreistag beschließt:
1. Die bisherige Befreiung vom Eigenanteil für das Schülerticket
von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II gemäß
Kreistagsbeschluss vom 13.09.2006 V 239/2006 wird vor dem
Hintergrund der geänderten Rechtslage (Übernahme
erforderlicher Schülerbeförderungskosten aus den Leistungen für
Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 4 SGB II) aufgehoben.
2. Die bisherige Befreiungsregelung bezüglich des
Kostenbeitrags zur Mittagsverpflegung an den kreiseigenen
Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
gemäß den Kreistagsbeschlüssen vom 15.02.1977 und
23.02.1994 wird vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage
(Übernahme der Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung aus
den Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 6
SGB II, § 34 Abs. 6 SGB XII und § 3 Abs. 3 AsylbLG, 6b Abs. 1
BKGG) aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
V 165/2015