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Beschlusstext (Schülerfahrkosten und Kosten der Mittagsverpflegung - Anpassung an neue Regelungen in SGB II und XII, AsylblG (Leistungen für Bildung und Teilhabe))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
07.01.16, 12:03
Aktualisiert
07.01.16, 12:03
Beschlusstext (Schülerfahrkosten und Kosten der Mittagsverpflegung - Anpassung an neue Regelungen in SGB II und XII, AsylblG (Leistungen für Bildung und Teilhabe))

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 16.12.2015 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 14 Schülerfahrkosten und Kosten der Mittagsverpflegung Anpassung an neue Regelungen in SGB II und XII, AsylblG (Leistungen für Bildung und Teilhabe) Der Kreistag beschließt: 1. Die bisherige Befreiung vom Eigenanteil für das Schülerticket von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II gemäß Kreistagsbeschluss vom 13.09.2006 V 239/2006 wird vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage (Übernahme erforderlicher Schülerbeförderungskosten aus den Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 4 SGB II) aufgehoben. 2. Die bisherige Befreiungsregelung bezüglich des Kostenbeitrags zur Mittagsverpflegung an den kreiseigenen Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gemäß den Kreistagsbeschlüssen vom 15.02.1977 und 23.02.1994 wird vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage (Übernahme der Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung aus den Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 6 SGB II, § 34 Abs. 6 SGB XII und § 3 Abs. 3 AsylbLG, 6b Abs. 1 BKGG) aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) V 165/2015