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Beschlusstext (Einrichtung von fünf Stellen im Bereich Freiwilliges soziales Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst zur Unterstützung der Arbeit in der Flüchtlingshilfe ab Mitte 2016 hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
07.01.16, 12:03
Aktualisiert
07.01.16, 12:03
Beschlusstext (Einrichtung von fünf Stellen im Bereich Freiwilliges soziales Jahr bzw.
Bundesfreiwilligendienst zur Unterstützung der Arbeit in der Flüchtlingshilfe ab Mitte
2016
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 16.12.2015 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17 Einrichtung von fünf Stellen im Bereich Freiwilliges soziales Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst zur Unterstützung der Arbeit in der Flüchtlingshilfe ab Mitte 2016 hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU A 89/2015 Der Vorsitzende teilt mit, dass es diesbezüglich ein Schreiben der Bundestagsabgeordneten Helga Kühn-Mengel gebe, dass morgen den Fraktionen zugeleitet werde und in dem es um ein entsprechendes Sonderprogramm gehe. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) weist darauf hin, dass im Rahmen dieses Sonderprogramms auch erstmals Flüchtlinge diesen Freiwilligendienst leisten können und dann einen 4-wöchigen Deutschkurs erhalten. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) bittet im Punkt 2 des Beschlusses vor dem Wort "Asylbewerbern" das Wort "ehemaligen" zu ergänzen. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: 1. Die Kreisverwaltung prüft die Möglichkeit der Einrichtung von fünf zusätzlichen Stellen im Bereich freiwilliges soziales Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst zur Unterstützung der Ehrenamtlichen Helfer in der Flüchtlingshilfe. 2. Die Verwaltung prüft den Einsatz von FsJlern bzw. BfDlern zum Beispiel im KoBiz, sowie die Möglichkeit diese Stellen mit ehemaligen Asylbewerbern, deren Antrag genehmigt ist und die schon seit mehreren Jahren in Deutschland leben, zu besetzen. 3. Gleichzeitig bitten die Antragsteller um Prüfung, ob diese etwaigen Bedarfe auch über die Einrichtung weiterer Einfacharbeitsplätze gedeckt werden können. 4. Weiterhin bitten die Antragsteller, in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 15.03.16 um eine erste Berichterstattung der Kreisverwaltung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig