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Beschlusstext (Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
06.05.2015
Erstellt
21.08.15, 13:02
Aktualisiert
21.08.15, 13:02
Beschlusstext (Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 21.08.2015 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 4. Sitzung des Integrationsrates vom Mittwoch, den 06.05.2015 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit Vorlagennummer: 77/2015 Brief der Vorsitzenden des Integrationsrates an den Vorsitzenden der Verfassungskommission im Landtag NRW - Vorlagen-Nr. 77/2015 A: Der Integrationsrat stimmt dem Wortlaut und dem Versand des Schreibens an den Vorsitzenden der Verfassungskommission im Landtag NRW zu. 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltung(en) Empfehlung an den Rat - Vorlagen-Nr. 77/2015 B: Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Wesseling folgenden Beschluss zu fassen: „Der Rat der Stadt Wesseling bittet die Verfassungskommission des Landtages bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen. Gleichzeitig erbittet der Integrationsrat den Bürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt, sich landesweit in allen relevanten Gremien für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen.“ 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltung(en)