Daten
Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
06.05.2015
Erstellt
21.08.15, 13:02
Aktualisiert
21.08.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 21.08.2015
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung des Integrationsrates
vom Mittwoch, den 06.05.2015 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
7.
Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
Vorlagennummer: 77/2015
Brief der Vorsitzenden des Integrationsrates an den Vorsitzenden der Verfassungskommission im
Landtag NRW - Vorlagen-Nr. 77/2015 A:
Der Integrationsrat stimmt dem Wortlaut und dem Versand des Schreibens an den Vorsitzenden der
Verfassungskommission im Landtag NRW zu.
8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltung(en)
Empfehlung an den Rat - Vorlagen-Nr. 77/2015 B:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Wesseling folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Rat der Stadt Wesseling bittet die Verfassungskommission des Landtages bei ihren Beratungen das
Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“
einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es
ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die
zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, das
aktive und passive Wahlrecht einzuräumen. Gleichzeitig erbittet der Integrationsrat den Bürgermeister und
die Mitglieder des Rates der Stadt, sich landesweit in allen relevanten Gremien für die Einführung des
kommunalen Wahlrechts einzusetzen.“
9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltung(en)