Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
150 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
14.10.16, 12:01
Aktualisiert
14.10.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 25.10.2016
137/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Frau Janser, Herr
Riester
Aktenzeichen:
Datum:
021.23
12.10.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Bürgerbegehren zum Erhalt des Grundschulstandorts Bergstein
Beschlussvorschlag:
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
903111
€
Sachverhalt:
Seitens der Bürgerinitiative „Pro Grundschule Bergstein“ wurde am 04.10.2016, zur Wahrung der
Fristen und Rechtsansprüche, ein Bürgerbegehren mit der zu entscheidenden Frage „Soll der
Teilstandort Bergstein der Grundschule Vossenack/ Bergstein erhalten bleiben?“ eingereicht. Die
Verwaltung hat gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 26 Abs. 2 GO die Antragsteller in
den Grenzen ihrer Verwaltungskraft beraten und nach Einholen weiterer Fachauskünfte Zweifel an
der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum jetzigen Zeitpunkt geäußert, da der Rat der Gemeinde
Hürtgenwald noch keinen schulrechtlich formellen und somit verbindlichen bzw. maßgeblichen
Auflösungsbeschluss getroffen hat. Seitens der Antragsteller wurde, unter Berücksichtigung der
Fachauskünfte sowie des protokollierten Ratsbeschlusses, daraufhin am 11.10.2016 das
Bürgerbegehren zunächst zurückgezogen und angekündigt, ein inhaltgleiches Bürgerbegehren
erneut nach dem abschließenden Beschluss des Rates der Gemeinde Hürtgenwald,
möglicherweise am 27.10.2016, einzureichen.
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zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Ohne, da Mitteilungsvorlage.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ohne, da Mitteilungsvorlage.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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