Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
92 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
29.03.16, 12:06
Aktualisiert
29.03.16, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 15.03.2016
im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4.1
Einrichtung einer Stelle „BildungskoordinatorIn“ als
zentraler Ansprechpartner
für Flüchtlinge in Bildungsangelegenheiten ab Mitte 2016
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU
A 92/2015
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Fraktionen von SPD und CDU im Kreistag Euskirchen
beantragen die Aufnahme des
Punktes
Einrichtung einer Stelle BildungskoordinatorIn als zentraler
Ansprechpartner für
Flüchtlinge in Bildungsfragen
in die nächste Sitzung des Fachausschusses für Bildung und
Inklusion.
Gleichzeitig verweisen wir auf unser Schreiben vom 16.12.15 und
bitten darum, bis zum o.a. Sitzungstermin die Einrichtung einer
Stelle als BildungskoordinatorIn zu prüfen bzw. sich um die
Förderung dieser Stelle beim Bundesministerium für Bildung und
Forschung zu bewerben.
Ziel der Einrichtung dieser Stelle ist es, den Aufbau eines
datenbasierten kreisweiten Bildungsmanagements voranzutreiben
und dies im Bereich des KoBiz anzusiedeln. Da es sich um ein
zunächst zweijähriges Projekt des BMBF handelt, ist die Stelle
mit eine Befristung für zwei Jahre einzurichten.
Im Bedarfsfall regen wir an, die Antragstellung über einen
Dringlichkeitsbeschluss zu regeln.
Begründung:
Um die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen zu
unterstützen, wird das Bundesministerium für Bildung und
Forschung allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab
2016 ermöglichen, sich um die Förderung der Stelle eines
„Bildungskoordinators“ zu bewerben.
Der/die
BildungskoordinatorIn
soll
die
bestehende
Strukturen im KoBIZ stärken und als zentraler
Ansprechpartner die Bildungsangebote für Flüchtlinge vor
Ort organisieren und koordinieren. Des Weiteren wird durch
die Arbeit eines/einer BildungskoordinatorIn die Umsetzung
der
Potentialanalysen
für
Flüchtlinge
deutlich
vorangetrieben. Dies kann auch für die spätere Arbeit der
Integration Point´s von Nutzen sein.
Anfang
2016
werden
die
Förderrichtlinien
im
Bundesanzeiger, auf der BMBFHomepage und auf der Seite
der BMBF geförderten Transferinitiative Kommunales
Bildungsmanagement veröffentlicht. Anträge können ab
diesem Zeitpunkt gestellt werden.
Antragsberechtigt sind alle Kreise und kreisfreien Städte,
die sich auf den Weg machen wollen oder gemacht haben,
um ein datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement
aufzubauen.
Es ist vorgesehen, die Kreise und kreisfreien Städte durch
die „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“
weiter zu unterstützen. Schon jetzt bieten deutschlandweit
neun
Transferagenturen
Informationsveranstaltungen,
Fachtagungen, Konferenzen, Workshops u.ä. zum
Themenkomplex Integration durch Bildung an. Diese
Unterstützungsleistungen
werden
fortgesetzt
und
ausgebaut.
In einer zunächst zweijährigen Projektphase, die im
Frühjahr/Sommer 2016 startet, werden den Kreisen
folgende Kosten erstattet:
- Personalausgaben
des Landkreises bzw. der
kreisfreien Stadt für in der Regel einen
lokalen
Bildungskoordinator
zur
besseren
Koordination der lokalen Bildungsangebote
für Flüchtlinge
- Ausgaben für Dienstreisen zu programmspezifischen
Veranstaltungen des
Bildungskoordinators
Mit freundlichen Grüßen
gez. Andreas Schulte
Fraktionsvorsitzender SPD
CDU
gez. Josef Reidt
Fraktionsvorsitzender
f.d.R. gez. Lydia Uschmann
Kolvenbach
Fraktionsgeschäftsführerin SPD
Fraktionsgeschäftsführer CDU
f.d.R. gez. Bernd