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Beschlusstext (Einrichtung von bis zu fünf Einsatzstellen im Bereich Bundesfreiwilligendienst (BFD))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
29.03.16, 12:06
Aktualisiert
29.03.16, 12:06
Beschlusstext (Einrichtung von bis zu fünf Einsatzstellen im Bereich Bundesfreiwilligendienst (BFD))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 15.03.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Einrichtung von bis zu fünf Einsatzstellen im Bereich Bundesfreiwilligendienst (BFD) Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung der Stellen im Bereich Bundesfreiwilligendienst auch mit einem gewissen Betreuungsaufwand durch die jeweilige Fachabteilung verbunden ist. In einem ersten Schritt werden insgesamt vier Stellen angebunden. Einsatzbereiche sind das Kommunale Integrationszentrum, die Kommunale Koordinierung sowie das Jobcenter EU-aktiv. Auf Nachfrage wird erläutert, dass es im Kreis derzeit keine Fachkräfte gibt, die speziell für die Betreuung von traumatisierten Flüchtlingen geschult sind. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Einrichtung von bis zu 5 Einsatzstellen im Bereich Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen V 203/2016